Home Suchen Aktuelles e-mail

Kommentar zu den Lehrveranstaltungen der einelnen Dozenten (alphabetische Reihenfolge)


Vaji ALEEMI, Barrister at Law (London)

Sprechstunde: Nach Vereinbarung

Vorlesung: Englische Rechtssprache

Termin: Di 14-16 Uhr

Beginn: 16.04.1996

Eignung: Ab 1. Semester. Englisch-Grundkenntnisse werden vorausgesetzt.

Inhalt: Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessenten, vornehmlich an Studiererende der internationalen und rechtsvergleichenden Vorlesungen und Seminare. Ferner ist sie als Vorbereitung für ein späteres rechtswissenschaftliches Studium in England oder USA gedacht. Auch soll diese Veranstaltung anhand von Übungen, die Teilnehmer mit juristischen Begriffen im englischen/ amerikanischen Recht vertraut machen, so daß sie an europäischen internationalrechtlichen Seminaren und Kolloquien effektiver mitwirken können.

Ziel der Vorlesung ist es, die Grundzüge der englischen und amerikanischen Rechtssprache und der Rechtsordnung zu vermitteln unter Einbeziehung der rechtsgeschichtlichen Entwicklung und deren rechtsphilosophischen und rechtssoziologischen Hintergründe.

Bei regelmäßiger Teilnahme an dieser Lehrveranstaltung und bei aktiver Mitarbeit kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

Literatur: Philip S. James, Introduction to English Law, 1989; Walker's English Legal System, 7th ed. 1994; David S. Clark, Introduction to the Law of the United States, 1992; E. Allan Farnsworth, An Introduction to the Legal System of the United States. Romain, Dictionary of Legal and Commercial Terms.


Professor Dr. Heinz-Dieter ASSMANN, LL.M.

Dienstzimmer: Alte Physik, 2. OG, Zi. 201 ff., Tel. 29 2696, Fax 29 4905

Sprechstunde: Mo 13.15-14.30 Uhr und nach Vereinbarung

Assistenten: Ass. Dr. Petra Buck, Ass. Dr. Rolf Sethe

Vorlesung: Kartell- und Wettbewerbsrecht

Termin: Mo 11-13 Uhr, Di 11-13 Uhr

Beginn: 15.04.1996

Eignung: Ab 5. Semester

Inhalt: Die Vorlesung hat das Kartellrecht (GWB) sowie einen Überblick über das Recht des unlauteren Wettbewerbs (UWG) zum Gegenstand. Im Bereich des Kartellrechts werden Schwerpunkte beim Kartellverbot und dem Wettbewerbsverhaltensrecht marktbeherrschender Unternehmen gesetzt. Sowohl im Hinblick auf das Kartellrecht als auch das Unlauterkeitsrecht wird auf die Bezüge zum Europäischen Wettbewerbsrecht, insbesondere zu den Wettbewerbsregeln aus Art. 85, 86 EGV, eingegangen. Den Teilnehmern wird ein den Vorlesungsstoff zusammenfassendes Skript nebst Materialien zur Verfügung gestellt.

Literatur: Wird im Vorlesungsskript aufgeführt und in der Vorlesung kommentiert. - Zur Vorbereitung: Emmerich, Kartellrecht, 7. Aufl. 1994; Emmerich, Das Recht des Unlauteren Wettbewerbs, 4. Aufl. 1995; Möschel, Recht der Wettbewerbsbeschränkungen, 1983; Rittner, Wettbewerbs- und Kartellrecht, 4. Aufl. 1993.

Vorlesung: Aufbauveranstaltung im Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht für Wirtschaftswissenschaftler - Teil I

Termin: Mo 16-18 Uhr

Beginn: 15.04.1996

Eignung: Für Studenten der Wirtschaftswissenschaft (Wahlfachgruppe Recht)

Inhalt: Erster Teil auf zwei Semester angelegten Aufbaukurses. In diesem Semester werden behandelt:

1. Verkäufer- und Käuferrisiken beim Kaufvertrag und beim Werkvertrag:

a. Bürgerlichrechtliche Grundlagen und kaufmännisches Sonderrecht;

b. Vertragsschluß: Individualvertrag, AGB und Kaufmännisches Bestätigungsschreiben;

c. Zustandekommen und Bestand des Vertrages: Wirksamkeitsvoraussetzungen, Wirksamkeitshindernisse, Anfechtung und Rücktritt;

d. Primäransprüche und Sekundäransprüche aufgrund von Leistungsstörungen;

e. Sachmängelhaftung und Produzentenhaftung;

f. Sicherungsrechte.

2. Organisation des kaufmännischen Unternehmens.

3. Vertriebsformen und Absatzinstrumente im Handelsrecht.

Literatur: Kommentierte Schrifttumshinweise zu Beginn der Vorlesung.

Seminar: Weltwirtschaft und Weltethos

zusammen mit Prof. Dr. Karl-Josef Kuschel, Katholisch- Theologische Fakultät

Termin: Blockseminar vom 12.-14.07.1996 in Blaubeuren

Eignung: Ab 5. Semester.

Inhalt: Gilt das in der Erklärung zum Weltethos (Deklaration des Parlamentes der Weltreligionen, hrsg. von H. Küng und K.-J. Kuschel) aufgestellte Postulat "Keine neue Weltordnung ohne ein Weltethos" auch für die Welt- Wirtschafts -Ordnung? Um diese Frage zu beantworten, werden auf der Grundlage der angeführten Erklärung zum Weltethos die rechtlichen Elemente und Ordnungsprobleme der Internationalen Wirtschaftsordnung - das Internationale Wirtschaftsrecht - behandelt; ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf den Finanzsektor (Geld- und Kapitaltransfer und Währungssystem) gelegt.

Das Seminar steht im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Forschungsstelle Weltwirtschaftsrecht (Prof. Dr. Dr.h.c. Oppermann in Gemeinschaft mit Prof. Dr. Graf Vitzthum und Prof. Dr. Assmann). Es wird sich zur Hälfte aus Studenten der Rechtwissenschaft und zur Hälfte aus solchen der Theologie zusammensetzen.

Vorbesprechung in der letzten Woche des Wintersemesters 1995/96 gemäß Aushang ; danach Auskunft am Lehrstuhl.

Literatur: H. Küng / K.-J. Kuschel, Erklärung zum Welthethos - Die Deklaration des Parlaments der Weltreligionen, 1993 (Serie Piper /Aktuell). - Die vorhergehende Lektüre dieses Bandes wird erwartet.


Professor Dr. Ulrich BÄLZ

Dienstzimmer: Neue Aula, DG, Zi. 309, 310, Tel. 29 4355

Sprechstunde: Nach den Vorlesungen und nach Vereinbarung

Assistenten: Buddee, Kalbitz, Bolsinger

Vorlesung: Zivilrecht III - Schwerpunkt Sachenrecht

Termin: Mo, Do 9-11 Uhr, Mi 8-9 Uhr

Beginn: 16.04.1996

Eignung: Ab 3. Semester.

Gründliche Kenntnisse der in den beiden zivilrechtlichen Grundkursen behandelten Gebiete werden vorausgesetzt.

Inhalt: Behandelt wird das 3. Buch des BGB (Fahrnis- und Grundstücksrecht) einschließlich der Zusammenhänge mit den anderen Teilen des Vermögensrechts, dem Vollstreckungsrecht und dem öffentlichen Recht. Bei den praktisch und dogmatisch besonders wichtigen Materien werden Schwerpunkte gesetzt.

Literatur: Baur/Stürner, Sachenrecht (Lehrbuch), 16. Aufl. 1992; Müller, Sachenrecht (Lehrbuch), 3. Aufl. 1993; Schwab/Prütting, Sachenrecht (Kurzlehrbuch), 25. Aufl. 1994; Lange/ Scheyhing/ Schiemann, Fälle zum Sachenrecht, 3. Aufl. 1994; Wieling, Sachenrecht (Lehrbuch) 1992; Wolf, Sachenrecht (Grundriß), 12. Aufl. 1994 ; Westermann H.-P., BGB-Sachenrecht (Schwerpunkte), 9. Aufl. 1994; Westermann H. (Begr.), Sachenrecht (Lehrbuch), 6. Aufl. Bd. 1 1990, Bd. 2 1988.

Vorlesung: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

Termin: Mi 9-11 Uhr, Do 11-12 Uhr

Beginn: 17.04.1996

Eignung: ab 6. Semester

Inhalt: Die Vorlesung behandelt mit dem Markenzeichen-, Patent- und Urheberrecht und den sogenannten kleinen Schutzrechten (Gebrauchs- und Geschmacksmuster) die gewerblichen Schutzrechte, welche die wettbewerbsrechtliche Markthaftung (einschließlich Medienmärkte) komplememtär ergänzen.

Vorbereitung auf die gleichnamige Wahlfachgruppe (§ 5 Abs. 4 Ziff. 6b JAPrO 1993).

Literatur: Hubmann, Gewerblicher Rechtsschutz, 5. Aufl. 1988; Hubmann/ Rehbinder, Urheber- und Verlagsrecht, 8. Aufl. 1995; Eisenmann, Grundriß Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 3. Aufl. 1995; Nirk, Gewerblicher Rechtsschutz, 1981.


Professor Dr. Hermann-Wilfried BAYER

Sprechstunde: Nach der Veranstaltung

Steuerrechtliches Seminar: Das Steuersystem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Termin: Mo, Di 17-21 Uhr (vierwöchig)

Beginn: 22.04.1996

Eignung: Grundkenntnisse im Einzelsteuerrecht

Inhalt: Über die einzelnen Seminarthemen unterrichtet ein Aushang am Schwarzen Brett.

Die Veranstaltung ist eine Lehrveranstaltung i. S. von 8 Abs.2 lit. b JAPrO (1993) und/oder 4 PromO 1988.

Literatur: Zum allgemeinen Überblick: Hermann-Wilfried Bayer, Grundbegriffe des Steuerrechts, 4. Aufl. 1992, Rdn. 108 ff. und dazu Bogen 4: Das System des Steuerrechts; jetzt auch: Klaus Vogel, Zur Auslegung des Art. 106 GG, Festschrift für Klaus Tipke, 1995, S. 93 ff.


Gastprofessor (Humboldt-Preisträger)

Professor David P. CURRIE, University of Chicago, The Law School

Dienstzimmer: zu erreichen über den Lehrstuhl Prof. Dr. Dr.h.c. Oppermann

(Sekretariat/Frau Reichert Tel. 29 2560 oder über Assistenten Christian Cascante, Tel. 29 4058)

Sprechstunde: nach der Vorlesung bzw. nach Vereinbarung

Vorlesung: Verfassungsrecht der USA

Termin: Di 16-18 Uhr

Beginn: 16.04.1996

Eignung: Studierende, die sich bereits mit dem deutschen Verfassungsrecht befaßt haben.

Inhalt: Behandlung der wichtigsten Schwerpunkte der amerikanischen Bundesverfassung von 1787/1789 in ihrer Entwicklung bis heute. Besonderes Gewicht wird auf die Rechtsprechung des US Supreme Court gelegt.

Literatur: Currie, The Constitution of the United States. A Primer for the People, 1988 ff. (jährlich neu aufgelegt); Currie, Die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, 1988 (Deutsche Fassung des erstgenannten Werkes). - Weitere Literaturhinweise in der Vorlesung.

Seminar: Föderalismus in Deutschland, Europa und in den USA

Kompaktseminar in Blaubeuren, gemeinsam mit Professor Dr. Dr.h.c. Oppermann und Professor Dr. Graf Vitzthum

siehe Kommentierung bei Professor Dr. Dr.h.c. Oppermann.


Richter am Amtsgericht Dr. Gerd DÄHN

Sprechstunde: Nach der Vorlesung

Vorlesung: Vertiefungsvorlesung im Strafprozeßrecht

Termin: Mo 15-17 Uhr

Beginn: 22.04.1996

Eignung: ab 5. Semester

Inhalt: Besprechung ausgewählter Probleme anhand von höchstrichterlichen Entscheidungen. Besuch einer Hauptverhandlung des Landgerichts Tübingen.

Literatur: Wird in der Vorlesung bekanntgegeben.


Rechtsanwalt Professor Dr. Klaus-Peter DOLDE

Sprechstunde: Nach der Vorlesung und nach Vereinbarung

Vorlesung : Immissionsschutzrecht

Termin: Di 18.00 bis 19.30 Uhr, 14-täglich

Beginn: 23.04.1996

Eignung: ab 6. Semester

Inhalt: Die Vorlesung behandelt das öffentliche Immissionsschutzrecht, das im Bundesimmissionsschutzgesetz und in den dazu ergangenen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften (insbesondere TA-Lärm, TA-Luft) kodifiziert ist. Im Mittelpunkt stehen Grundlagen und Grundbegriffe des Rechts der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung, das Recht der genehmigungsbedürftigen Anlagen, insbesondere die Betreiberpflichten, das Genehmigungsverfahren, einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung, das Recht der nachträglichen Anordnung sowie der Rechtsschutz des Anlagenbetreibers und betroffener Dritter, jeweils einschließlich der europarechtlichen Bezüge.

Lehrveranstaltung der Wahlfachgruppe Umweltrecht (§ 5 Abs. 4 Nr. 10 JAPrO).

Literatur: Bender/Sparwasser/Engel, Umweltrecht, 3. Aufl. 1995, S. 309 ff.; Hoppe/Beckmann, Umweltrecht, 1989, S. 399 ff.; Kloepfer, Umweltrecht, 1989, S. 385 ff.; R. Schmidt, Einführung in das Umweltrecht, 3. Aufl. 1992, S. 45 ff.; Breuer, in: Schmidt-Aßmann, Besonderes Verwaltungsrecht, 10. Aufl. 1995, S. 433 ff., insbesondere Rdnr. 167 ff.; Kloepfer, in: Achterberg-Püttner, Besonderes Verwaltungsrecht Bd. II, 1992, S. 567 ff., 621 ff.; Arndt, in: Steiner, Besonderes Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 1995, S. 849 ff., insbesondere Rdnr. 176 ff.; Sellner, Immissionsschutzrecht und Industrieanlagen, 2. Aufl. 1988; Feldthaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand August 1995; Jarass, Bundesimmissionsschutzgesetz, 3. Aufl. 1995; Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand März 1995; Koch/Scheuing,Gemeinschafts-Kommentar zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Stand Januar 1995.

Gesetzestexte: Sartorius I; BImSchG, dtv; Hansmann, Bundes-Immissionsschutzgesetz, 15. Aufl. 1995.


Professor Dr. Wolfgang ERNST

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 2. OG, Zi. 243 ff., Tel. 29 2501, Fax 29 4905, e-mail: ernst@mailserv.zdv.uni-tuebingen.de

Sprechstunde: nach allen Lehrveranstaltungen

Assistenten: Frau Jaggy, Herr Klein

Examensrepetitorium: Zivilrecht II

Termin: Mi, Do 9-11 Uhr

Beginn: 17.04.1996

Eignung: ab 7. Semester

Inhalt: Die Veranstaltung ist der zweite Teil eines über zwei Semester dauernden Lehrgangs, der sich zum Ziel setzt, die examenswichtigen, insbesondere für die Klausurvorbereitung notwendigen Materien des Bürgerlichen Rechts systematisch zu wiederholen. Ein Einstieg ist aber auch jetzt zum Sommersemester möglich. Im Anschluß an die Veranstaltung des Wintersemesters werden examenswichtige Probleme vor allem aus dem Allgemeinen und dem Besonderen Schuldrecht behandelt. Wegen der examensrelevanten Probleme des Allgemeinen Teils des BGB werden zur Lektüre vor Semesterbeginn vorab die §§ 4-10 aus Medicus, Bürgerliches Recht empfohlen; verbleibender Diskussionsbedarf (auch bezüglich dort nicht behandelter Fragen) sollte zu Semesterbeginn angemeldet werden.

Literatur: Medicus, Bürgerliches Recht, 16. Aufl., 1993; Gernhuber, Bürgerliches Recht, 3. Aufl., 1991.

Übung: Digestenexegese

Termin: Mo 19-21 Uhr

Beginn: 22.04.1996

Eignung: ab 3. Semester

Inhalt: Es wird ein Titel aus den Digesten gemeinschaftlich gelesen.

Am Ende des Semesters wird interessierten Teilnehmern eine Hausarbeit zur schriftlichen Bearbeitung gestellt.

Literatur: Fritz Schulz, Einführung in das Studium der Digesten.


Professor Dr. med. Klaus FOERSTER

Dienstzimmer: Psychiatrische Universitätsklinik, Osianderstr. 22, Tel. 29 6527, Fax 29 4141

Sprechstunde: Nach Vereinbarung

Assistenten: Dr. Peter Winckler

Vorlesung: Forensische Psychiatrie

Termin: Mo 18.15-19 Uhr (Bibliothek Psychiatrische Universitäts- klinik)

Beginn: 16.10.1995

Eignung: Fortgeschrittene

Inhalt: Einführung in die Grundlagen der forensischen Psychiatrie

Literatur: Wird in der Vorlesung bekanntgegeben.


Susanne M. FÖRSTER

Sprechstunde: nach der Veranstaltung

Übung : Deutsche Rechtssprache

Termin: Mi 16-18 Uhr

Beginn: 24.04.1996

Eignung: Geeignet für ausländische Studierende und Doktoranden/innen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, die schon fundierte Deutschkenntnisse haben.

Inhalt: In dieser Veranstaltung werden deutschsprachige Rechtstexte aus dem Völkerrecht, Europarecht und dem nationalen deutschen Recht behandelt. Mit Hilfe von Hör-, Sprech-, Lese- und Schreibübungen wird der Fachwortschatz erweitert. Für die deutsche Rechtsprache typische grammatikalische Strukturen werden transparent gemacht.

Ziel ist es, das Hören von Vorlesungen und Vorträgen sowie weiteres selbständiges Arbeiten mit Rechtstexten zu erleichtern . Bei regelmäßiger Teilnahme kann ein (Anwesenheits-)Schein erteilt werden.

Literatur: Wird in der Veranstaltung vorgestellt.


Catherine FRANK, Maître en Droit

Sprechstunde: nach der Veranstaltung

Vorlesung: Französische Rechtssprache

Termin: Di 16-18 Uhr

Beginn: 16. 04. 1996

Eignung: ab 1. Semester. Gute Französischkenntnisse sind Voraussetzung.

Inhalt: Die Veranstaltung ist eine Einführung in die französische Rechtssprache und damit zugleich in das französische Recht. Die behandelten Themen sind dem Grundstudium (D.E.U.G.) an den Rechtsfakultäten in Frankreich entnommen und werden anhand von Urteilen, praktischen Fällen, Lehrbuchauszügen sowie Zeitungsartikeln vorgestellt. Dadurch werden die Teilnehmer befähigt, juristische Fachtexte zu lesen, Fachvorträgen zu folgen und darüber zu diskutieren. Es wird besonders darauf geachtet, den Teilnehmern, zum Beispiel anhand von Kastengraphiken, auch einen Überblick über den gesamten Rechtsbereich zu geben, zu dem das jeweils behandelte Thema gehört. -- Bei regelmäßiger Teilnahme kann ein (Anwesenheits-) Schein erteilt werden.

Literatur: Doucet, M., Wörterbuch der Rechts- und Wirtschaftssprache, München, Teil 1. Französisch-deutsch, 4.Aufl. 1988, Teil 2. Deutsch-französisch, 4. Aufl. 1985; Cornu, G., Vocabulaire juridique, Paris, P.U.F., 1987.


Manfred GERBLINGER

Dienstzimmer: Neue Aula, 1. OG, Zi 140, Tel. 29 4352

Sprechstunde: Nach der Veranstaltung

Vorlesung: Informationsrecht

Rechtswissenschaftliche Vorlesung für Studierende der Informatik und anderer technischer Studiengänge

Termin: Fr 9-11 Uhr

Beginn: 1. Semesterwoche

Eignung, Inhalt und Literatur: vgl. Vorlesungskommentar der Fakultät für Informatik.


Privatdozent Dr. Ulrich M. GASSNER

Sprechstunde: Nach der Veranstaltung

Übung: Übungen im Öffentlichen Recht für Anfänger

Gemeinsam mit Professor Dr. Püttner

siehe Anschlag bzw. die Kommentierung bei Professor Dr. Püttner.


Richter am Oberlandesgericht

Professor Dr. Hans-Ludwig GÜNTHER

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 1. OG, Zi. 143 ff., Tel. 29 4903

Sprechtstunde: Nach den Vorlesungen und nach Vereinbarung

Assistenten: Dr. Karsten Altenhain und Dr. Joachim Renzikowski

Übung: Übungen im Strafrecht für Fortgeschrittene (L-Z) gemeinsam mit Professor Dr. Weber ( A - K )

Termin: Mo 14-16 Uhr

Beginn: 15.04.1996

Eignung: Nach dem Studienplan ab 4. Semester nach erfolgreicher Teilnahme an den Übungen im Strafrecht für Anfänger.

Inhalt: Die Teilnehmer an den Übungen sollen lernen, ihr theoretisches Wissen im Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts zur Lösung konkreter Fälle anzuwenden. Diesem Zweck dienen mündliche Fallbesprechungen sowie die Anfertigung schriftlicher Arbeiten (Klausuren und Hausarbeiten).

Die Termine für die schriftlichen Arbeiten werden zu Beginn der Übungen bekanntgegeben.

Die erste Hausarbeit wird als Ferienhausarbeit in der letzten Vorlesungswoche des Wintersemesters 1995/96 ausgegeben. Sie ist abzugeben in der ersten Übungsstunde am 15.04.1996 .

Repetitorium: Examensrepetitorium Strafrecht II (Allgemeiner Teil)

Termin: Mi 11-13 Uhr

Beginn: 17.04.1996

Eignung: Geeignet für Studierende ab dem 6. Fachsemester, die die Übungen im Strafrecht für Fortgeschrittene mit Erfolg absolviert haben und sich auf die Erste juristische Staatsprüfung vorbereiten wollen.

Inhalt: Wiederholung und Vertiefung des Allgemeinen Teils des Strafrechts, unter besonderer Berücksichtigung prüfungsrelevanter Themen und aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Seminar: Medizinische, ethische und rechtliche Probleme des Entwurfs einer Bioethik-Konvention des Europarates

gemeinsam mit Ministerialdirektor Prof. Dr. Rolf Keller und dem Prorektor der Universität Prof. Dr. med. Peter Kaiser

Termin: Blockseminar vom 25.04.- 28.04.1996 im Berghaus Iseler, Oberjoch (Allgäu)

Eignung: Geeignet für Studierende, die die Übungen im Strafrecht für Fortgeschrittene mit Erfolg absolviert haben, an medizinisch-ethischen Fragestellungen interessiert und bereit sind, ein schriftliches Referat zu übernehmen sowie es mündlich zur Diskussion zu stellen.

Inhalt: Das Seminar ist interdisziplinär angelegt. An ihm nehmen auch Studierende der Medizin und Biologie teil. Es beschäftigt sich im Schwerpunkt mit einigen der zentralen Problembereiche des Entwurfs der Bioethik-Konvention des Europarates (z.B. Embryonenforschung, Forschung an nicht einwilligungsfähigen Probanden/ Patienten u.a.).

Die Referatsthemen werden Ende Januar 1996 durch Aushang bekannt gemacht. Die Referate werden im Rahmen einer Vorbesprechung Anfang Februar 1996 vergeben.

Es handelt sich um ein Seminar i.S. der JAPrO, des § 6 I b PromO - bzw. bei rechtshistorischem Zuschnitt - des § 6 II PromO.


Direktor des Amtsgerichts a.D.

Professor Dr. iur. Dr. phil. Richard HAASE

Sprechstunde: Im Anschluß an das Seminar

Seminar: Die Stellung der Frau in der hethitischen Rechtssammlung

Termin / Beginn: Siehe besonderen Anschlag.

Eignung: Interessierte ab dem 7. Semester, möglichst mit rechtsgeschichtlicher Vorbildung.

Inhalt: Er ergibt sich aus dem Titel des Seminars.

Lehrveranstaltung i.S. von § 4 PromO 1988.

Literatur: 1. Textausgaben: Goetze, A., The Hittite Laws, in: Pritchard, J.B. (Hg.), Ancient Near Eastern Texts, 31969; Haase, R., Die keilschriftlichen Rechtssammlungen in deutscher Fassung, 21979; Schuler, E. von, Hethitische Rechtsbücher, in: Kaiser, O. (Hg.), Texte aus dem Umwelt des Alten Testaments, Band I 1982 ff.; Friedrich, J., Die hethitischen Gesetze 1959 (Neudruck 1971).

2. Sekundärliteratur: Götze, A., Kleinasien, 21957; Haase, R., Einführung in das Studium keilschriftlicher Rechtsquellen 1965; Imparati, F., Le leggi ittite, 1964; Korosec, V., Keilschriftrecht, in: Spuler, B. (Hg.), Orientalisches Recht, in: Handbuch der Orientalistik, Erg.-Band III, 1964; Artikel Gesetze im Reallexikon der Assyriologie III, 288 ff.; Neufeld, E., The Hittite Laws, 1951; Haase, R., Beobachtungen zur hethitischen Rechtssatzung, 1995.

Weitere Literatur findet man im Juristischen Seminar und in der Universitätsbibliothek. Literaturangaben enthalten auch die oben aufgeführten Werke.


Professor Dr. Fritjof HAFT

Dienstzimmer: Neue Aula, 1. OG, Zi. 127-130, Tel. 29 2553, Fax 29 5258

e-mail: haft@uni-tuebingen.de, CompuServe: 100617,3511

Sprechstunde: Nach Vereinbarung

Assistenten: Ass. Gerblinger

Vorlesung: Strafrecht I Allgemeiner Teil (L-Z)

gemeinsam mit Professor Dr. Weber (A-K)

Termin: Do 15-17 Uhr, Fr 9-11 Uhr

Beginn: 1. Semesterwoche

Eignung: 2. Semester (siehe Studienplan)

Inhalt: Ausgewählte Kapitel des Allgemeinen Teils in Verbindung mit einfachen Problemen aus dem Besonderen Teils. Aufgabe des Strafrechts, nullum-crimen- Grundsatz und Folgerungen. Deliktsaufbau, wichtigste Grundsätze aus Handlungslehre, Rechtswidrigkeiten- und Schuldlehre.

Parallel zu der Veranstaltung werden begleitende Fallbesprechungen von den Assistenten der Fakultät gehalten.

Literatur: Die Lehrbücher zum Allgemeinen Teil von Baumann-Weber, Blei, Jescheck, Maurach-Zipf bzw. Maurach-Gössel-Zipf, Schmidhäuser, Stratenwerth, Welzel, Wessels und Haft.

Zum Nacharbeiten besonders hilfreich auch der Studienkurs von Eser.

Vorlesung: Rechtsinformatik - Datenbanken und juristische Informationssysteme

zusammen mit Rechtsassessor Manfred Gerblinger

Termin: Do 16-18 Uhr

Beginn: 1. Semesterwoche

Eignung: ab 3. Semester

Inhalt: Die Vorlesung gibt in ihrem ersten Teil einen Überblick über den Aufbau und die Arbeitsweise von Informationssystemen. Unter Heranziehung der juristischen Dokumentationsssysteme Juris, LEXinform, CELEX und LEXIS/ NEXIS wird über den Stand der Entwicklungen (Online- und Offlinesysteme) informiert. Die Veranstaltung gibt zudem einen Überblick über die national und international verfügbaren kommerziellen und nichtkommerziellen Informationssysteme bzw. Netzwerke, z.B. CompuServe und Internet. - In einem zweiten Teil vermittelt die Veranstaltung die rechtstheoretischen Grundlagen. Im Rahmen der Normenanalyse werden aktuelle und zukünftige Entwicklungen im Bereich der Hypertext- und Expertensysteme miteinbezogen. Programmierkenntnisse sind von Nutzen.

Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit. c und § 5 Abs.4 Nr. 13 JAPrO 1993.

Literatur: Wird in der Vorlesung angegeben.

Vorlesung: Einführung in das Recht

Rechtswissenschaftliche Vorlesung für Studierende der Informatik und anderer technischer Studiengänge

Termin: Fr 11-13 Uhr (Turnus: jedes Sommersemester)

Beginn: 1. Semesterwoche

Eignung, Inhalt und Literatur:

vgl. Vorlesungskommentar der Fakultät für Informatik.

Rechtsphilosophisches Seminar: Internet und andere Kommunikationsnetze - ein rechtsfreier Raum?

gemeinsam mit Prof. Helmut Ketz (FH Reutlingen) und RAss. Manfred Gerblinger

Termin: Do 18-20 Uhr

Beginn: siehe Anschlag

Eignung: Ab 5. Semester; Computer-Grundkenntnisse unter der Bedienoberfläche Windows; gute Englischkenntnisse.

Inhalt: Die Veranstaltung wendet sich an Studenten und Studentinnen, die sich ein Teilgebiet des neuen Medienmarktes im Zeitalter der Informationsgesellschaft unter juristischer Fragestellung erarbeiten wollen. Exemplarisch wird das öffentliche, internationale Internet betrachtet. Man schätzt, daß zur Zeit ca. 30 Millionen Menschen Zugang zu diesem Netz haben. Dieses Netz ist auf dem Weg vom Wissenschaftsnetz zum electronic commerce und steht exemplarisch für andere Online-Anbieter wie CompuServe, America Online/ Bertelsmann, Europe Online (Burda), T-Online (Telekom AG), Microsoft Network (MSN) u.a.

Die Vorbesprechung und eine technologische Einführung durch Herrn Prof. Ketz findet am Donnerstag, den 08.02.1996 von 14-18 Uhr statt. Es werden ein Überblick über das Medium Internet (Betrachtungsgegenstand des Seminars), eine praktische Einführung in das Surfen im World Wide Web sowie Hinweise zur Bearbeitung der Referate (Quellen, Literatur) gegeben.

Die Seminarthemen werden durch Aushang bekanntgegeben und bei der Vorbesprechung vergeben.

Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit. b und § 5 Abs. 4 Nr. 1c und § 13 JAPrO 1993 und § 4 Abs. 1 lit. b) PromO 1988.

Literatur: Siehe Vorbesprechung. Alle relevanten Informationen im Internet

http:// www.eff.org/papers/

ftp:// rtfm.mit.edu/pub/usenet/news.answers/internet-services/ book-list

http:// www.ask.uni-karlsruhe.de

COMPUTER-Kurse: Vorlesungsvorbereitende bzw. -begleitende Computer-Kurse zusammen mit Assistenten:

Hinweis: Auch in den Ferien finden Kurse statt, siehe dort .

Die Kurse werden mehrfach (Blockveranstaltung) angeboten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt ; die Teilnehmerlisten zu den einzelnen Veranstaltungen liegen bei der Aufsicht des Juristischen Seminars (Neue Aula) aus.

Grundlagen Computer-Hard- und Software und Textverarbeitung WordPerfect für DOS

Termin: Siehe besonderen Anschlag.

Beginn: Siehe besonderen Anschlag.

Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger

Inhalt: Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer mit dem Aufbau und den generellen Funktionen des Personal Computers vertraut zu machen. Die Teilnehmer sollen befähigt werden, selbständig mit Hard- und Software umgehen zu können. Im Kursteil Textverarbeitung sollen die Teilnehmer befähigt werden, umfangreiche Texte zu erstellen und zu gestalten (u.a. Fußnoten, Gesamtbild des Textes, Inhaltsverzeichnis, usw.

Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.

Grundlagen Computer-Hard- und Software und Textverarbeitung WordPerfect für Windows

Termin: Siehe besonderen Anschlag.

Beginn: Siehe besonderen Anschlag.

Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger

Inhalt: Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer mit dem Aufbau und den generellen Funktionen des Personal Computers vertraut zu machen. Die Teilnehmer sollen befähigt werden, selbständig mit Hard- und Software umgehen zu können. Im Zusammenhang mit der Betriebssystemoberfläche Microsoft Windows werden die wesentlichen Grundfunktionen dargestellt. Im Kursteil Textverarbeitung sollen die Teilnehmer befähigt werden, umfangreiche Texte zu erstellen und zu gestalten (u.a. Fußnoten, Gesamtbild des Textes, Inhaltsverzeichnis, usw.)

Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.

Grundlagen Computer-Hard- und Software und Textverarbeitung Lotus Ami Pro für Windows

Termin: Siehe besonderen Anschlag.

Beginn: Siehe besonderen Anschlag.

Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger

Inhalt: Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer mit dem Aufbau und den generellen Funktionen des Personal Computers vertraut zu machen. Die Teilnehmer sollen befähigt werden, selbständig mit Hard- und Software umgehen zu können. Im Zusammenhang mit der Betriebssystemoberfläche Microsoft Windows werden die wesentlichen Grundfunktionen dargestellt. Im Kursteil Textverarbeitung sollen die Teilnehmer befähigt werden, umfangreiche Texte zu erstellen und zu gestalten (u.a. Fußnoten, Gesamtbild des Textes, Inhaltsverzeichnis, usw.)

Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.

Grundlagen Computer-Hard- und Software und Textverarbeitung Microsoft Word für Windows

Termin: Siehe besonderen Anschlag.

Beginn: Siehe besonderen Anschlag.

Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger

Inhalt: Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer mit dem Aufbau und den generellen Funktionen des Personal Computers vertraut zu machen. Die Teilnehmer sollen befähigt werden, selbständig mit Hard- und Software umgehen zu können. Im Zusammenhang mit der Betriebssystemoberfläche Microsoft Windows werden die wesentlichen Grundfunktionen dargestellt. Im Kursteil Textverarbeitung sollen die Teilnehmer befähigt werden, umfangreiche Texte zu erstellen und zu gestalten (u.a. Fußnoten, Gesamtbild des Textes, Inhaltsverzeichnis, usw.)

Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.

Betriebssystemoberfläche Microsoft Windows

Termin: Siehe besonderen Anschlag.

Beginn: Siehe besonderen Anschlag.

Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger

Inhalt: Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer mit dem Aufbau und den generellen Funktionen des Personal Computers vertraut zu machen. Die Teilnehmer sollen befähigt werden, selbständig mit Hard- und Software umgehen zu können. Es werden einerseits die Möglichkeiten einer grafischen Benutzeroberfläche am Beispiel von Microsoft Windows dargestellt, andererseits wird ein Überblick über wesentliche Funktionen - Management der Windowsprogramme, Datei-Manager usw. - gegeben.

Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.

Einführung in das Internet

Termin: Siehe besonderen Anschlag.

Beginn: Siehe besonderen Anschlag.

Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger

Inhalt: 1. Einführung: Technische Voraussetzungen (kurz), Unix-System als Grundlage, Überblick über die Möglichkeiten.

2. E-Mail: Elektronische Post; Adressierung; Weltweite Suche nach Teilnehmern mit NETFIND; Versendung von Text und Binärdaten mit dem Multimedia-fähigen E-Mail-Programm PINE.

3. Gopher: Menüorientierter Zugang zu fast allen Resourcen des INTERNET (Datenbanken, Bibliotheken...)

4. Telnet: Benutzung von Telnet; Recherche in amerikanischen juristischen Bibliotheken.

5. FTP: Download von Dateien aus internationalen Archiven; Software aus dem Archiv der Universität/ GH Paderborn; Supreme Court Entscheidungen aus Washington; Suche nach Dateien mit ARCHIE.

Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.

Einführung in die Benutzung des Scanners

Termin: Siehe besonderen Anschlag.

Beginn: Siehe besonderen Anschlag.

Eignung: Ab 1. Semester, Anfänger mit Grundkenntnissen in der Betriebssystemoberfläche Microsoft Windows

Inhalt: 1. Scannerbedienung, Bedienung der Software

2. Grafik einscannen und in unterschiedlichen Formaten und Auflösungen speichern

3. Grafik bearbeiten

4. Grafik mit Software OmniPage einscannen und in unterschiedliche Textverarbeitungsformate konvertieren (Hoch- und Querformat, mehrere Spalten)

5. Unterschiedene Datenformate bearbeiten (PCX, TIF, BMP etc.).

Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.


Professor Dr. Martin HECKEL

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 1. OG, Zi. 146 ff., Tel. 29 2971

Sprechstunde: Nach der Vorlesung

Assistenten: Dr. Hammer, Dr. Kraus, Klostermann, Fr. Krauß, Traulsen

Übung: Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene (A-K)

zusammen mit Ministerialrat Professor Dr. Solte (L-Z)

Termin: Mi 16-18 Uhr

Beginn: 17.04.1996

Eignung: Ab 6. Semester

Inhalt: Die Übung dient der Vertiefung öffentlich-rechtlicher Kenntnisse und berücksichtigt thematisch die in der JAPrO vorgeschriebenen Schwerpunkte. Vorausgesetzt wird die erfolgreiche Teilnahme an einer Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger (Nachweis durch Übungsschein) sowie Kenntnisse aus den Vorlesungen Öffentliches Recht I-V und Verwaltungsprozeßrecht. Es werden 2 Hausarbeiten und Klausuren geschrieben. Ein Übungsschein wird erteilt, wenn eine Hausarbeit und eine Klausur jeweils mit mindestens ausreichend bewertet wurde. Die erste Hausarbeit wird als Ferienhausarbeit vor dem Semester ausgegeben. Wegen der großen Zahl der Übungsteilnehmer wird zur Erleichterung der Seminarbenutzung die Arbeitszeit über 8 Wochen gestreckt; die normale Bearbeitungszeit beträgt jedoch ca. 3 Wochen.

Ausgabe der Ferienhausarbeit: 16.02.1996 (bei der Seminaraufsicht); Abgabe: 17.04.1996 (in der Übung bzw. Datum des Poststempels)

Literatur: Brauner/Stollmann/Weiß, Fälle und Lösungen zum Staats recht, 4. Aufl. 1994; Broß/Ronellenfitsch, Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozeßrecht, 4. Aufl. 1991; Faber, Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 1992; Gornig/Jahn, Fälle zum Sicherheits- und Polizeirecht, 1994; Gubelt, Fälle zum Bau- und Raumordnungsrecht, 4. Aufl. 1995; Kisker / Höfling, Fälle zum Staatsorganisationsrecht, 2. Aufl. 1995; Robbers, Verfassungsprozessuale Probleme in der öffentlich-rechtlichen Arbeit, JuS 1993, S. 737 ff., 1022 ff., JuS 1994, S. 129 ff., 397 ff., 670 ff., 854 ff., 1031 ff.; Rüfner / von Unruh / Borchert / Muckel, Öffentliches Recht I, 6. Aufl. 1994; Schoch, Grundfälle zum Polizei- und Ordnungsrecht, JuS 1994, S. 391 ff., 479 ff., 570 ff., 667 ff., 754 ff., 849 ff., 934 ff., 1026 ff., JuS 1995, S. 30 ff., 215 ff., 307 ff., 504 ff.; ders., Übungen im Öffentlichen Recht II, 1992; Schmalz, Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsschutz, 1992; Schwerdtfeger, Öffentliches Recht in der Fallbearbeitung, 9. Aufl. 1993; Stern, Verwaltungsprozessuale Probleme in der öffentlich-rechtlichen Arbeit, 7. Aufl. 1995; Teubner, Die Examens- und Übungsklausur im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht, 3. Aufl. 1991; Zuleeg, Fälle zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, 2. Aufl. 1991.

Vorlesung: Staatskirchenrecht in der Bundesrepublik Deutschland

Termin: Do 9-11 Uhr

Beginn: 18.04.1996

Eignung: Ab 3. Semester

Inhalt: Kurz geraffter Überblick über die Entwicklungstypen des Staatskirchenrechts seit dem System der Konstantinischen Verbundenheit von Staat und Kirche bis zu den modernen Typen der Trennungssysteme. Darstellung des staatskirchenrechtlichen Systems des Grundgesetzes und der Landesverfassungen mit ihrer Ausprägung der individuellen Religionsfreiheit (Art. 4 GG), der sog. Trennung von Kirche und Staat kraft des Verbotes der Staatskirche, der kirchlichen Eigenständigkeits- und Freiheitsgarantie, der öffentlich-rechtlichen Korporationsqualität, des Kirchensteuerrechts und Kirchenvertragsrechts (Art. 137 WRV/140 GG). Das Staatskirchenrecht ist geprägt von der Verschiedenheit und Spannung, aber auch der gegenseitigen Abgestimmtheit und der gelegentlichen normativen Konfliktslage zwischen der säkularen, konfessionell-neutralen Rechtsordnung des modernen Staates einerseits und der bekenntnismäßig gebundenen Sendung und Ordnung der Kirchen andererseits. - Die Vorlesung wird durch eine Übung ergänzt.

Wahlfachveranstaltung i.S.v. § 5 Abs. 4 Nr. 1 d),§ 8 Abs. 1 Nr. 2 JAPrO (1993).

Literatur: A. v. Campenhausen, Staatskirchenrecht, 2. Aufl. 1983; J. Listl / D. Pirson (Hg.), Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland, 2 Bde. /2. Aufl. 1994/95; M. Heckel, Gesammelte Schriften: Staat - Kirche - Recht - Geschichte, 2 Bde. 1989; ders., Gleichheit oder Privilegien? Der Allgemeine und der Besondere Gleichheitssatz im Staatskirchenrecht, 1993.

Übung: Übung aus dem Kirchenrecht, Staatskirchenrecht und der kirchlichen Rechtsgeschichte

Termin: Do 14-16 Uhr

Beginn: 18.04.1996

Eignung: Ab 3. Semester. Einführung in das Staatskirchenrecht und Vertiefungsveranstaltung zur Wahlfachgruppe Kirchenrecht.

Inhalt: Die Übung behandelt exemplarische staatskirchenrechtliche Fälle aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Sie befaßt sich ferner mit den geschichtlichen Grundlagen des modernen Staatskirchenrechts und mit einigen Zentralinstitutionen des Kirchenrechts der Konfessionskirchen, die durch die staatskirchenrechtlichen Freiheits- und Rahmengarantien auch für das weltliche Recht erheblich sind. - Angeboten werden 2 Klausuren und 2 Hausarbeiten .

Wahlfachveranstaltung i.S.v. § 5 Abs. 4 Nr. 1 d),§ 8 Abs. 1 Nr. 2 JAPrO.

Literatur: Vgl. Vorlesung Staatskirchenrecht in der Bundesrepublik Deutschland.

Seminar: Religionsfreiheit - gestern und heute: Das Kreuz im öffentlichen Raum

Termin: Di 19-21 Uhr

Beginn: 16.04.1996

Eignung: Für Studenten aller Semester

Inhalt: Das Seminar befaßt sich im interdisziplinären Zusammenhang mit den Ursprüngen, der Entwicklung und der modernen Ausformung der Religionsfreiheit im freiheitlich-demokratischen Verfassungsstaat der Gegenwart und seiner Ordnung der pluralistischen Gesellschaft.

Folgende Referate werden ausgegeben:

1. Der Freiheitsgedanke in der Antike. Polis - Imperium - Philosophie.

2. Der Freiheitsgedanke im Neuen Testament. Christologie - Soteriologie - Ekklesiologie. Freiheit in Kirche und Welt.

3. Das Freiheitsproblem in der Konstantinischen Verbundenheit von Thron und Altar.

4. Libertas ecclesiae im Investiturstreit und im mittelalterlichen kanonischen Recht.

5. Die Freiheit des Christenmenschen in der reformatorischen Theologie. Ihre Auswirkungen auf das Staats- und Kirchenrecht.

6. Die Religionsfreiheit in den Fundamentalgesetzen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation von 1555 und 1648.

7. Die Religionsfreiheit im Natürlichen System der Geisteswissenschaften und in der Aufklärungsphilosophie. Ihre Auswirkungen auf das Recht.

8. Die Religionsfreiheit im 19. Jahrhundert: In Verfassung und Recht der Einzelstaaten, in der Paulskirche, im Kulturkampf.

9. Religionsfreiheit und religiöses Selbstbestimmungsrecht in der Weimarer Republik.

10. Religionsfreiheit und religiöses Selbstbestimmungsrecht in Lehre und Rechtsprechung zum GG.

11. Die Auswirkungen der Religionsfreiheit in der staatlichen Kulturordnung: (a) Schule, (b) Theologische Fakultäten, (c) Denkmalschutz.

12. Die Auswirkungen der Religionsfreiheit in der staatlichen Sozialordnung (a) Diakonie und Sozialstaat, (b) Kirche und Arbeitsrecht, (c) Ausstrahlungswirkung des Art. 4 GG in der Problematik des Eides, Asyls, der Jugendsekten.

13. Die Kruzifix-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Referate werden nach der Priorität der Anmeldung am Ende des WS 1995/96 vergeben. Anmeldung bei Herrn Dr. Kraus, Zimmer 146 c, Neue Aula oder Tel. 29 2954/2971.

Für Juristen: Lehrveranstaltung i.S.v. § 4,§ 8 Abs. 2 lit. b,§ 5 Abs. 4 Nr. 1 d. JAPrO 1993 und § 4 Abs. 1 lit. b) sowie Abs. 2 PromO 1988 (rechtsgeschichtliches Seminar, das die rechtshistorisch-exegetische Übung nach § 4 Abs. 1 lit. c) ersetzt).

Für Theologen: Das Seminar ist ein Hauptseminar im Rahmen der Evang.-Theol. Fakultät. Auf die Erstattung eines Referates wird ein Hauptseminarschein für die Fächer Kirchengeschichte, Kirchenordnung erteilt.


Professor Dr. phil. Otfried HÖFFE

Dienstzimmer: Philosophisches Seminar, Bursagasse 1, 72070 Tübingen, Zi. 320, Tel. 29 6085, 29 4549 (Sekretariat), Fax 29 5295

Sprechstunde: nach der Vorlesung und Mi 18-19.30 Uhr während des Semesters, in den Semesterferien: Anmeldung im Sekretariat

Assistenten: Dr. Rapp (Zi. 318, Tel. 29 7044), Dr. Merle (Zi. 322, Tel. 29 7044), Dr. Horn (Zi. 323, Tel. 29 4544)

Vorlesung: Wissenschafts- und Umweltethik (Rechtsphilosophie II)

Termin: Do 11-12 Uhr

Beginn: 25.04.1996

Eignung: Für Fortgeschrittene und interessierte Anfänger

Inhalt: Die Vorlesung stellt zunächst Grundmodelle philosophischer Ethik vor: Aristoteles, Kant und den Utilitarismus. Sie überlegt sodann, warum die Wissenschafts- und Umweltethik philosophische Fragen aufwirft und welcher Art diese Fragen sind. Behandelt werden außerdem Methodenprobleme angewandter Ethik. - Die Themen reichen in die Rechtsphilosophie hinein, weil für Wissenschafts- und Umweltethik öffentlich verbindliche Entscheidungen zu treffen sind.

Literatur: Einführend: O. Höffe, Moral als Preis der Moderne. Ein Versuch über Wissenschaft, Technik und Umwelt, Frankfurt a.M. 19953.

Hauptseminar: Platon: Politeia (II)

Termin: Mi 16-18 Uhr, Raum X

Beginn: 17. 04.1996

Inhalt: Das Seminar setzt die Teilnahme am Seminar des Wintersemesters voraus. Mittels einer sorgfältigen Lektüre sollen die wichtigsten noch fehlenden Lehrstücke von Platons zentralem Werk Politeia erarbeitet werden. In- und ausländische Gastreferenten.

Literatur: Text und Übersetzung:

Platonis Opera, hg. v. J. Burnet, Oxford 1902. Platon, Der Staat, hg. v. G. Eigler, Darmstadt 1971, Bd. IV.

Sekundärliteratur:

Annas, J.: An Introduction to Plato's Republic, Oxford 1981; Cross, R. C./ Woozley, A. D.: Plato's Republic, London 1964. Reeve, C. D. C.: Philosopher-Kings. The Argument of Plato's Republic, Princeton 1988.

Oberseminar: Fragen der internationalen poltischen Gerechtigkeit

Termin / Beginn: 20.04., 18.05., 22.06.1996, 9.30-13.30 Uhr

Eignung: für Doktoranden und Examenskandidaten nach Vereinbarung und nach persönlicher Anmeldung

Inhalt: Das Seminar setzt die Arbeit des Wintersemesters fort: Diskussion einschlägiger Neuerscheinungen und Vorstellung eigener Projekte.


Dr. phil. Christoph HORN

Dienstzimmer: Philosophisches Seminar, Bursagasse 1, 72070 Tübingen, Zi. 323, Tel. 29 4544, Fax 29 5295

Sprechstunde: nach der Veranstaltung

Proseminar: Klassische Texte zur Rechtsphilosophie:

Hobbes, Pufendorf, Wolff, Kant

Termin: Mi 14-16 Uhr, Raum X

Beginn: siehe Anschlag

Eignung: Für Fortgeschrittene und interessierte Anfänger

Inhalt: Seit Beginn der Neuzeit stellt sich die Aufgabe einer nicht-theologischen Rechtsbegründung. Die Rechtsgeltung muß jetzt auch für den Fall sichergestellt sein, daß wir einräumen würden, Gott existiere nicht (Hugo Grotius). Im Vordergrund steht dabei die Kontroverse zwischen dem Rechtspositivismus und verschiedenen neuen Versionen des traditionellen Naturrechts. Das Seminar will anhand von klassischen Texten in die wichtigsten Positionen einführen, die von der frühen Neuzeit bis hin zum 18. Jahrhundert vertreten worden sind. Wir behandeln den Positivismus von Thomas Hobbes (1588-1679), die Naturrechtskonzeption bei Samuel Pufendorf (1632-1694), das Vernunftrechtsdenken Christian Wolffs (1679-1754) und diskutieren schließlich einige Partien aus Kants Rechtslehre Wenigstens am Rande werfen wir zudem einen Blick auf die aktuelle Begründungsdebatte. - Benotete Scheine werden aufgrund eines Referats und einer schriftlichen Hausarbeit vergeben.

Literatur: Texte:

Th. Hobbes, Leviathan, dt. v. W. Euchner, Frankfurt a.M. 1984 (oder andere Ausgaben). I. Kant, Die Metaphysik der Sitten, Erster Teil: Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre, Akademie-Ausgabe, Bd. VI (oder andere Ausgaben). - Für die restlichen Texte wird ein Reader erstellt, der zu Semesterbeginn erhältlich ist.

Sekundärliteratur (zur ersten Orientierung):

Kaufmann, A./ Hassemer, W. (Hrsg.): Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtstheorie der Gegenwart, Heidelberg 61994. Seelmann, K.: Rechtsphilosophie, München 1994.


Prorektor der Universität Tübingen

Professor Dr. med. Peter KAISER

Dienstzimmer: Wilhelmstr. 27, Tel. 29 6458/6408

Sprechstunde: nach Vereinbarung

Seminar: Medizinische, ethische und rechtliche Probleme des Entwurfs einer Bioethik-Konvention des Europarates

gemeinsam mit Professor Dr. Günther und Ministerialdirektor Prof. Dr. Rolf Keller

siehe Kommentierung bei Professor Dr. Günther.


Professor Dr. rer. pol. Karl KEINATH

Dienstzimmer: Nauklerstr. 47, Zimmer 212, Tel. 29 2576

Sprechstunde: Nach der Veranstaltung

Vorlesung : Volkswirtschaftslehre für Studierende der Rechtswissenschaft (mit Klausur) - Teil II

Termin: Fr 11-13 Uhr

Beginn: in der 1. Semesterwoche

Eignung: ab 1. Semester ff. - Pflichtfachveranstaltung -

Inhalt: Wirtschaftskreislauf,Volkseinkommen, Einkommensverteilung, Konjunktur und Konjunkturpolitik, Außenwirtschaft und Außenwirtschaftspolitik.


Ministerialdirektor

Professor Dr. Rolf KELLER

Sprechstunde: nach Vereinbarung

Seminar: Medizinische, ethische und rechtliche Probleme des Entwurfs einer Bioethik-Konvention des Europarates

gemeinsam mit Professor Dr. Günther und dem Prorektor der Universität Prof. Dr. med. Peter Kaiser

siehe Kommentierung bei Professor Dr. Günther.


Lehrbeauftragter am Seminar für Allgemeine Rhetorik

Ansgar KEMMANN

Sprechstunde: nach Vereinbarung

Praxisseminar: Rhetorische Terminologie - am Beispiel der Gerichtsrede

Termin: Mi 18-20 Uhr

Beginn: 24.04.1996

Eignung: ab 3. Fachsemester.

Latein- und Griechischkenntnisse werden begrüßt, aber nicht vorausgesetzt. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Teilnehmer beschränkt Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung mit Anmeldeschein. Anmeldescheine sind nur erhältlich im Sekretariat des Seminars für Allgemeine Rhetorik (Neuphilologicum, 5. Stock, Zimmer 548) und dort bis Freitag, den 29.03.1996 ausgefüllt abzugeben. Bei mehr als 15 Anmeldungen entscheidet das Los.

Inhalt: Die Rede vor Gericht hat für die Rhetorik seit altersher Modellfunktion - auch und gerade in terminologischer Hinsicht. So sind die Grundbegriffe der Rhetorik fast durchweg an ihrem Beispiel gewonnen worden. Für den Juristen von heute eröffnet diese Terminologie einen heuristischen Rahmen, der seiner eigenen Methodenlehre historische und systematische Tiefe verleiht, indem er sie unter dem ihr vorausliegenden rhetorischen Aspekt zu verstehen lernt.

Damit ein solches Verständnis auch der eigenen Tätigkeit zugute kommt, wird die rhetorische Terminologie in diesem Seminar nicht theoretisch- abstrakt, sondern praktisch und konkret erarbeitet. Die gemeinsame Lösung einfacher Rechtsfälle bietet Gelegenheit, rhetorische Begriffe zu erkunden und auf ihre Relevanz hin zu befragen.

Literatur: Wolfgang Gast, Juristische Rhetorik, Heidelberg 19922; Manfred Fuhrmann: Antike Rhetorik. Eine Einführung, München 19903; Roland Barthes: Die alte Rhetorik. Ein Abriß, in: ders., Das semiologische Abenteuer, Frankfurt/M. 1987; Josef Martin, Antike Rhetorik, München 1974.


Professor Dr. Hans-Jürgen KERNER

Dienstzimmer: Corrensstr. 34, Tel. 29 2931, Fax 29 2041

Sprechstunde: Mo 12-13 Uhr bzw. nach den Vorlesungen

Sprechstunde für die LL.M.-Kandidaten : Mo 13-14.30 Uhr

Assistenten: Dr. Klaus Boers, Ref. Stephan Rixen, Dr. Elmar Weitekamp, Dipl.Psych. Sybille Fritz-Janssen

Vorlesung: Kriminologie II

(Kriminalität als individuelle Erscheinung)

Termin: Mo 10-12 Uhr

Beginn: 22.04.1996

Eignung: ab 6. Semester ff.

Inhalt: Die Vorlesung Kriminologie I befaßte sich mit Kriminalität als einer allgemeinen Erscheinung in Staat und Gesellschaft. Diese Folgevorlesung konzentriert sich demgegenüber auf die Bedeutung von Straftaten für das Leben einzelner Menschen bzw. für Gemeinschaften oder Gruppen. Dargestellt werden unter anderem die Stellung der Tat im Lebenslängsschnitt, die Probleme und Möglichkeiten einer Querschnittserfassung sowie die Herausbildung komplexer personaler, sozialer, kultureller oder ökonomischer Zusammenhänge. Weiter geht es um die Tragweite von (kausalen) Erklärungsmodellen, um Theorie und Praxis der Kriminalprognose, um die Wirkung von Strafen, Maßregeln und (präventiven) Maßnahmen, um die Wechselwirkungen zwischen Täter, Opfer und Umwelt sowie die Gewaltproblematik.

Veranstaltung i.S.v. § 5 Abs. 4 Nr. 14 JAPrO 1993.

Literatur: Göppinger, Der Täter in seinen sozialen Bezügen, 1983. Kaiser, Kriminologie, 9. Aufl. 1993 (UTB). Kaiser, Kerner, Sack, Schellhoss, Kleines Kriminologisches Wörterbuch, 3. Aufl. 1993. Kunz, Kriminologie. Eine Grundlegung, 1994 (UTB). Peters, Devianz und soziale Kontrolle. Eine Einführung in die Soziologie abweichenden Verhaltens 1989. Schwind, Kriminologie. Eine praxisorientierte Einführung mit Beispielen. 6. Aufl., 1995. -

Weitere Hinweise erfolgen während der Vorlesung.

Vorlesung: Strafvollzugsrecht

Termin: Di 9-11 Uhr

Beginn: 16.04.1996

Eignung: ab 6. Semester ff.

Inhalt: Stellung des Strafvollzugs im System des Öffentl. Rechts und des Strafrechts. Abgrenzung von Strafvollstreckung und Strafvollzug. Grundzüge des materiellen Vollzugsrechts, namentlich: Rechte und Pflichten der Gefangenen, Behandlungsmaßnahmen, Maßnahmen von Sicherheit und Ordnung, Disziplinarmaßnahmen. Grundzüge des Verfahrensrechts: Gefangenenbeschwerde, Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer, Rechtsbeschwerde zum OLG.

Veranstaltung i.S.v. § 5 Abs. 4 Nr. 14 JAPrO 1993.

Literatur: Kaiser, Kerner, Schöch, Strafvollzug, 4. Aufl., 1992 (UTB). Walter, Strafvollzug, 1991. Laubenthal, Strafvollzug, 1995. Müller-Dietz, Kaiser, Kerner, Einführung und Fälle zum Strafvollzug, 1985. -

Weitere Hinweise erfolgen bei der Veranstaltung.

Examinatorium : Examenskolloquium WFG 14 (Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug)

Termin: Mo 8.30-10 Uhr

Beginn: 22.04.1996

Eignung: Ab 7. Semester.

Inhalt: Die Veranstaltung führt im Wechsel von Vortrag des Dozenten und Frage-Antwort-Stil an die besonders examensrelevanten Problembereiche der Wahlfachgruppe 14 heran. Kriminologie (allgemeine und spezielle), Jugendstrafrecht (mit Bezügen zum Jugendhilferecht und Familienrecht) sowie Strafvollzug (mit Bezügen zur StPO, besonders zur Strafvollstreckung) werden abwechselnd behandelt. Bei aktuellen Entwicklungen und Streitfragen kann die vorgesehene Reihenfolge der Themen geändert werden.

Veranstaltung i.S.v. § 5 Abs. 4 Nr. 14 JAPrO 1993.

Literatur: Eisenberg, Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug. Fälle und Lösungen zu Grundproblemen. 4. Aufl., 1994. Jung, Fälle zum Wahlfach Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug. 2. Aufl., 1988. Kaiser, Schöch, Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug (Studienkurs). 4. Aufl., 1994. Schneider, Kriminologie (Prüfe Dein Wissen, Heft 20/1). 3. Aufl., 1992. - Weitere Hinweise erfolgen während der Veranstaltung.

Seminar: Kriminologisches Seminar:

Termin: Do 16-18 Uhr

Beginn: 18.04.1996 (Erste Vorbesprechung)

Während des Semesters werden weitere Vorbesprechungstermine stattfinden. Das eigentliche Seminar ist als Blockveranstaltun g zwischen Mitte und Ende des Sommersemesters vorgesehen . Näheres in einem gesonderten Aushang .

Eignung: ab 5. Semester ff.

Inhalt: Die Veranstaltung wird sich mit ausgewählten Themen aus der aktuellen kriminologischen Forschung einschließlich etwaiger kriminalpolitischer Bezüge beschäftigen.

Falls die Kooperation mit der Universität Greifswald wie geplant durchgeführt werden kann, soll das Seminar als Drittes Deutsch-Deutsches Kriminologisches Seminar (in Fortführung der Seminare 1990 und 1993) in oder bei Greifswald stattfinden.


Professor Dr. Ferdinand KIRCHHOF

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel EG, Zi. 59, 59a/b, Tel. 29 2561, Fax 29 4358

Sprechstunde: Nach Vereinbarung im Sekretariat

Assistenten: P. Karl; J. Bloehs, A. Görner, D. Häussermann, D. Mäck-Schneider, C. Nädele, P. Ribeiro-Macedo, I. Schäfer

Vorlesung: Europäisches Steuerrecht

Termin: Mi 11-12 Uhr

Beginn: 17.04.1996

Eignung: Ab dem 5. Semester

Inhalt: Die Vorlesung beginnt mit einer kurzen Darstellung des Internationalen Steuerrechts. Dann wird als Hauptthema der Vorlesung das europäische Finanz- und Steuerrecht erörtert, wobei Rechtsgrundlagen, Stand und System der Harmonisierung der direkten und der indirekten Steuern sowie der Einfluß des primären Gemeinschaftsrechts (z.B. Grundfreiheiten) auf das deutsche Steuerrecht den Schwerpunkt bilden. Anschließend wird ein Überblick über das Zollrecht des Binnenmarktes gegeben.

Literatur: Birk (Hrsg.), Handbuch des europäischen Steuer- und Abgabenrechts, 1995; Farmer/Lyal, EC Tax-Law, 1994.

Repetitorium: Examensrepetitorium Öffentliches Recht II

Termin: Mi 15-17 Uhr, Do 11-13 Uhr

Beginn: 17.04.1996

Eignung: Ab dem 6. Semester

nach Abschluß der Vorlesungen und Übungen im Öffentlichen Recht. Besondere Vorbereitungen auf das Repetitorium sind nicht erforderlich, Mitarbeit in der Veranstaltung und Nacharbeiten der Fallösungen aber unerläßlich.

Inhalt: Die Veranstaltung schließt an das Repetitorium Öffentliches Recht I vom Wintersemester 1995/96 an und behandelt anhand von aktuellen gerichtlichen Entscheidungen examensrelevante Probleme; zusammen mit dem Repetitorium im Wintersemester 1995/96 deckt es den Examensstoff ab.

Literatur: Fälle mit Hinweisen auf die Rechtsprechung werden in der Veranstaltung ausgegeben.

Vorlesung: Polizeirecht

Termin: Mi 9-11 Uhr

Beginn: 17.04.1996

Eignung: Ab dem 4. Semester

Inhalt: Die Vorlesung schließt an die Veranstaltung Allgemeines Verwaltungsrecht an. Sie soll am Beispiel des Polizeirechts Aufbau und Instrumentarien der Eingriffsverwaltung veranschaulichen.

Der Stoff der Vorlesung ist Pflichtfach i.S.d. § 5 Abs. 3 Nr. 9 Buchst. e JAPrO 1993.

Literatur: Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 11. Aufl. 1993; Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 2. Aufl. 1994.

Seminar: Das Geld im öffentlichen Recht

Termin: Blockseminar vom 14.-15.06.1996, Raum 240, Neue Aula

Eignung: Ab dem 5. Semester

Inhalt: Das Seminar soll die rechtlichen Berührungspunkte von Geld und öffentlichem Recht im Sozial-, Steuer-, Währungs- und Subventionsrecht beleuchten. Zunächst wird das öffentlichrechtliche Geldschuldverhältnis betrachtet. Dieses Rechtsinstitut ist aus dem zivirechtlichen Schuldrecht bekannt, aber bislang im öffentlichen Recht weniger dogmatisch erfaßt. Dann werden Themen aus dem Subventionsrecht und dem Bereich Geld und Währung behandelt.

Im einzelnen gliedert sich das Seminar in folgende Themen :

I. Rechtsgrundsätze des öffentlichen Schuldrechts

1. Grundfragen öffentlicher Geldschuldverhältnisse (v.a. §§ 33 ff. AO, §§ 38 ff. SGB I, Ausgestaltung von Gebühren- und Beitragsschuldverhältnissen in Satzungen, Anwendbarkeit von BGB-Regeln)

2. Gläubiger im öffentlichrechtlichen Schuldverhältnis (Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach §§ 28d ff. SGB IV, Steuerertragshoheit nach Art. 106 GG)

3. Entstehen und Erlöschen der Ansprüche (§ 40 SGB I,§ 22 SGB IV;§§ 38 ff.,§ 155,§§ 218 ff. AO)

4. Die Rolle des Vertrags im öffentlichen Schuldrecht (Tatsächliche Einigung und Vertrag im Steuerrecht, Subventionsvertrag, Sozialleistungen und § 31 f. SGB I)

5. Anträge, Erklärungen und Anmeldungen bei Geldschuldverhältnissen< (§§ 16 u. 60 ff. SGB I; §§ 149 ff. und §§ 167 f. AO; Anträge auf Subventionen)

6. Aufhebung von Geldleistungsverwaltungsakten (§§ 48 ff. VwVfG,§ 44a BHO,§§ 172 ff. AO,§§ 44 ff. SGB X)

7. Vorläufige Verwaltungsakte im Geldleistungsrecht (Vorläufiger und vorsorglicher VA;§§ 164, 165 AO;§§ 105 ff. SGB X)

8. Leistungsstörungen im Geldschuldverhältnis (§ 62 S. 2 VwVfG i.V.m. BGB, Verzinsung und Säumniszuschlag nach § 24 SGB IV,§§ 233 ff. AO,§ 291 BGB; Verspätungszuschlag, § 152 AO).

9. Rückerstattung durch den Staat (allg. Erstattungsanspruch und Rechtsgrundlagen, Erstattung im Steuerrecht)

II. Subventionsrecht

10. Das Subventionsverhältnis (Arten, Zweistufenlehre, Art. 3 GG, Haushaltsrecht)

11. Rückforderung von Subventionen (§ 49a LVwVfG,§ 44a BHO, Vertrag)

12. Nationale Subvention und Beihilfeverbot nach Art. 92 f. EGV (incl. Wirkung auf das nationale Recht zur Rückforderung)

III. Geld und Währung

13. Die DM als gesetzliches Zahlungsmittel (MünzG, WährungsG, Art der Zahlungsmittel incl. Buchgeld)

14. Institutionen zur Sicherung der Währungsstabilität (Bundesbank, Europäische Zentralbank, Finanzminister; Art. 88 GG, §§ 105 ff. EGV, BundesbankG)

15. Die Geschichte der deutschen Währungsunion 1990

16. Die Europäische Währungsunion (Geschichte, Stationen, Ablauf, Folgen)

Das Seminar ist eine Lehrveranstaltung i.S.d. § 8 Abs. 2 lit. b JAPrO 1993 und § 4 PromO 1988.

Anmeldung, Vorbesprechung der Referate und Betreuung der Referenten durch Wiss. Ass. Petra Karl, Zi. 59b, Tel. 29 4546.

Seminar: Wege zu einem leistungsgerechten und einfachen Steuerrecht

Termin / Ort: 25.-26. 04. 1996 im Haus auf der Alb (Haus der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg) in Bad Urach

Eignung: Finanzverfassungs- und steuerrechtlich interessierte Studierende im höheren Semester, Doktoranden sowie Praktiker aus Verwaltung und Rechtsprechung

Inhalt: Das Seminar findet im Rahmen der Förderinitiative "Dialog Wissenschaft und Praxis der Hanns Martin Schleyer-Stiftung statt. Referenten aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung und Rechtsprechung führen in die Thematik ein. In der Diskussion soll das aktuelle Steuerrecht aus der Sicht des Steuerbürgers, der Finanzverwaltung und der Wirtschaft analysiert werden. Ferner werden die Einflüsse der europäischen Finanzrechtsordnung sowie des Ökosteuerrechts berücksichtigt.

Die Vorträge im einzelnen:

1. Erwartungen des Steuerbürgers: Belastungsgerechtigkeit und Verständlichkeit, Referent: Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler.

2. Der Auftrag der Finanzverwaltung: Staatsfinanzierung und Steuergerechtigkeit, Referent: Rudolf Mellinghoff, Richter am FG Greifswald.

3. Die Forderungen der Wirtschaft an die Unternehmensbesteuerung und deren Reform, Referent: Lutz Geschwandtner, Leiter Steuern, Daimler Benz AG, Stuttgart.

4. Vom Finanz- zum Ökosteuersystem - Chance oder Gefahr für Steuern?, Referentin: Dipl.-Volksw. Bettina Meyer, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag, Bonn.

5. Europäische Steuerharmonisierung - Königsweg zu einer einfachen und leistungsgerechten deutschen Steuerordnung?, Referent: Dr. Wolfgang Blumers, Sozietät RA'e Gleiss u. Partner, Stuttgart.

Das Seminar ist keine Lehrveranstaltung i.S.d. JAPrO oder der PromO.


Professor Dr. Eugen KLUNZINGER

Dienstzimmer: Neue Aula, 1. OG, Zi 131, Tel. 29 5261

Sprechstunde: Nach den Vorlesungen

Assistenten: N.N.

Vorlesung : Bürgerliches Recht: Grundkurs für Studierende der Wirtschaftswissenschaften im Privatrecht

Termin: Mo 14-17 Uhr

Beginn: 22.04.1996

Eignung: 3. Semester

Inhalt: Vgl.Vorlesungskommentar der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Vorlesung: Handels- und Gesellschaftsrecht: Grundkurs für Studierende der Wirtschaftswissenschaften im Privatrecht

Termin: Mo 11-13 Uhr

Beginn: 22.04.1996

Eignung: 3. Semester

Inhalt: Vgl. Vorlesungskommentar der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.


Professor Dr. Theodor LENCKNER

Dienstzimmer: Neue Aula, Silcherflügel, 1. OG, Zi. 120 ff., Tel. 29 2946

Sprechstunde: Nach Vereinbarung

Assistenten: Dr. U. Schittenhelm, Dr. S. Kareklás

Vorlesung: Strafrecht Besonderer Teil

Termin: Di, Mi 11-12 Uhr, Do 11-13 Uhr

Beginn: 17.04.1996

Eignung: Vorausgesetzt wird die Kenntnis des Allgemeinen Teils des Strafrechts. Die Vorlesung ist nach dem Studienplan für Studierende des 3. Semesters vorgesehen.

Inhalt: Eine Gesamtdarstellung des Besonderen Teils ist in einer 4-stündigen Vorlesung nicht möglich. Sie ist auch nicht erforderlich, da sich gerade für eine Vorlesung über den Besonderen Teil ein exemplarisches Vorgehen anbietet. Die Vorlesung verfolgt daher zwei Ziele: Sie soll einmal einen Überblick über die wichtigsten Deliktsgruppen vermitteln (Delikte gegen die Person mit den Delikten gegen das Leben, die Körperintegrität, Freiheit, Ehre, Geheimsphäre, ferner die Delikte gegen Eigentum und Vermögen, Delikte gegen die Rechtspflege u.a.), zum anderen sollen besonders wichtige und für die Dogmatik des Besonderen Teils typische Einzelprobleme unter Einbeziehung der neuesten Rechtsprechung vertieft behandelt und zur Diskussion gestellt werden. - Parallel zu der Vorlesung werden begleitende Fallbesprechungen von den Assistenten der Fakultät abgehalten.

Literatur: Lehrbücher und Grundrisse des Strafrechts Besonderer Teil. Kommentare: Lackner/Kühl, 21. Aufl. 1995; Schönke-Schröder, bearbeitet von Lenckner, Cramer, Eser und Stree, 24. Aufl. 1991; Systematischer Kommentar, bearbeitet von Rudolphi, Horn, Samson und Günther, Besonderer Teil, Loseblattausgabe 1976 ff.

Übung: Übung im Strafrecht für Anfänger

Termin: Mi 16-18 Uhr

Beginn: 17.04.1996

Eignung / Inhalt: Die Übung ist für Studierende des 3. Semesters gedacht, welche die Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil gehört haben und gleichzeitig die Vorlesung Besonderer Teil hören. Die Übung soll in die Probleme der strafrechtlichen Fallbearbeitung einführen und dient der Vertiefung von Grundfragen des Allgemeinen Teils.

Die erste Hausarbeit wird als Ferienhausarbeit in der letzten Übungsstunde des Wintersemester ausgegeben (die Texte liegen im Seminar aus). Abgabe: 17.04.1996 in der Übung.

Die Teilnahme an den Zwischenprüfungsklausuren setzt die Eintragung in die Teilnehmerliste voraus (§ 2 II 2 ZwPrO)!

Seminar: Strafrechtliches Seminar

Thema, Termin und Eignung werden im Januar 1996 durch Aushang bekanntgegeben.


Professor Dr. Hans von MANGOLDT

Dienstzimmer: Neue Aula, DG, Zi. 315, 319 ff., Tel. 29 3302/3301

Sprechstunde: Di 11-12 Uhr

Assistenten: Denzel, Ergenzinger, Friedrich, Haist, Lunau, Mai, Nobis, Uetzfeld

Vorlesung : Grundkurs Öffentliches Recht I (Schwerpunkt: Staatsorganisation mit Bezügen zur Allgemeinen Staatslehre)

Termin: Mo, Di 9-11 Uhr

Beginn: 16.04.1996

Inhalt: Behandelt werden die Grundlagen des Staatsrechts, insbesondere des Staatsorganisationsrechts. Der Grundkurs setzt sich im folgenden Wintersemester mit dem Kurs Öffentliches Recht II (verbunden mit Übungen für Anfänger mit schriftlichen Arbeiten) fort. Thema des Grundkurses ist in erster Linie das Staatsrecht (Verfassungsrecht) der Bundesrepublik Deutschland. Im Mittelpunkt des Kurses steht die Staatsorganisation im weitesten Sinne: Die Staatsorgane vom Bundestag bis zum Bundespräsidenten, die politischen Parteien, die zentralen Staatsfunktionen wie Gesetzgebung, Regierung/Verwaltung und Rechtsprechung sowie die Leitprinzipen der grundgesetzlichen Ordnung, wie Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat und das Verhältnis des Gesamtstaates zu den Ländern. Wenn es im Grundkurs auch primär um das Verständnis der verfassungsrechtlichen Ordnung geht, wie sie im Grundgesetz positiv fixiert ist, bedarf es dazu im Staatsrecht als einem besonders politiknahen Teil des Rechts immer wieder des Rückgriffs auf die weiteren Vorstellungsbilder, Begrifflichkeiten und Modelle der Allgemeinen Lehren (Politische Theorie), um die konkreten Entscheidungen des Grundgesetzes in einem weiteren Zusammenhang zu verstehen.

Organisatorisch teilt sich der Grundkurs in das wöchentlich vierstündige Plenum aller Teilnehmer und zweistündige begleitende Fallbesprechungen von je 20-25 Teilnehmern, die von Assistenten der Fakultät abgehalten werden. Das Programm des Plenums und der Fallbesprechungen haben dabei u.a. die Funktion der Ergänzung und Vertiefung bei Fragekomplexen, die im Plenum nur im Grundsatz angesprochen wurden, sowie diejenige einer ersten Einführung in die öffentlichrechtliche Fallbearbeitung.

Literatur: Gesetzestexte, vor allem GG (z.B. dtv-Taschenbuch Grundgesetz - mit Einleitung von Dürig); Katz, Grundkurs im Öffentlichen Recht; Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland.

Vorlesung: Grundkurs Öffentliches Recht III

Termin: Mi 11-13 Uhr

Beginn: 15.04.1996

Eignung / Inhalt: Die Vorlesung Öffentliches Recht III erweitert die staatsrechtliche Perspektive um die internationalen Bezüge des Grundgesetzes und behandelt damit wie die Grundkurse Öffentliches Recht I und II den Pflichtstoff des Verfassungsrechts für alle Studenten für das Referendarexamen nach der JAPrO. Schwerpunktmäßig behandelt die Vorlesung die Komplexe: Auswärtige Gewalt der Bundesrepublik Deutschland (Art. 32, 59 GG), Einordnung des zwischenstaatlichen Rechts in die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland (Art. 59 Abs. 2, 25, 26), Deutsche Staatsangehörigkeit/Ausländerrecht (Art. 116, 16 GG), Grundfragen der Europäischen und internationalen Öffnung der Bundesrepublik Deutschland (Art. 23 n.F., 24 GG) sowie Kernfragen der Rechtslage Deutschlands vor der Wiedervereinigung, soweit sie für das geltende Verfassungs- und sonstige öffentliche Recht von fundamentaler Bedeutung bleiben.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus einer Gliederung, die zu Beginn der Vorlesung verteilt wird. - Während der Vorlesung werden Arbeitsblätter zu den Abschnitten des Stoffes ausgegeben.

Literatur: Grundgesetztext; Eine Vertragssammlung (z.B. Berber/Randelzhofer, Völkerrechtliche Verträge [dtv]).

Seminar: Staats- und völkerrechtliches Seminar

Termin: Mo 18-20 Uhr

Beginn / Inhalt: siehe besonderen Anschlag

Lehrveranstaltung i.S.v. 8 Abs. 2 Satz 1 lit b JAPrO und 4 PromO 1988.


Professor Dr. Wolfgang MAROTZKE

Dienstzimmer: Neue Aula, 2. OG, Zi. 227 ff., Tel. 29 6776

Sprechstunde: nach den Vorlesungen und nach Vereinbarung

Assistenten: Ass. Sabine Kick, Ref. Border Gretemann, Sirko Harder, Markus Rehmet, Jochen Rosenberg

Vorlesug: Zivilprozeßrecht

Termin: Mo 11-13 Uhr, Do 9-11 Uhr

Beginn: 15.04.1996

Eignung: ab 4. Semester

Inhalt: Dargestellt werden die Grundzüge der Zivilgerichtsverfassung sowie das zivilprozessuale Erkenntnisverfahren von der Klageerhebung bis hin zum rechtskräftigen Urteil. Die Zwangsvollstreckung und der vorläufige Rechtsschutz werden Gegenstand einer im nächsten Semester stattfindenden besonderen Vorlesung sein.

Literatur: Arens/Lüke, Zivilprozeßrecht, Erkenntnisverfahren, Zwangsvollstreckung, 6. Aufl. 1994; Baur/Grunsky, Zivilprozeßrecht, 8. Aufl. 1994; Brecht, Einführung in die Praxis des Zivilprozesses, 1995; Jauernig, Zivilprozeßrecht, 24. Aufl. 1993; Musielak, Grundkurs ZPO, 3. Aufl. 1995; Schilken, Zivilprozeßrecht, 2. Aufl. 1995; Schlosser, Peter, Zivilprozeßrecht Bd. 1: Erkenntnisverfahren, 2. Aufl. 1991. - Weitere Literaturangaben, auch zu den großen Lehrbüchern, Fallsammlungen und Kommentaren, erfolgen in der ersten Vorlesungsstunde. Dort wird auch eine detaillierte Gliederung der Vorlesung ausgegeben.

Vorlesung: Freiwillige Gerichtsbarkeit Teil II

Termin: Do 8.00-8.45 Uhr

Beginn: 18.04.1996

Eignung: ab 6. Semester

Inhalt: Die Vorlesung erstreckt sich, jeweils im Wintersemester beginnend, über zwei Semester. Nach einer einleitenden Darstellung der allgemeinen Verfahrensgrundsätze werden schwerpunktmäßig behandelt das Verfahren in Vormundschaftssachen, Betreuungssachen, Nachlaßsachen und Grundbuchsachen.-

Nach der Neufassung der JAPrO vom 29.03.1993 zählt die Freiwillige Gerichtsbarkeit zwar nicht mehr zum Pflichtstoff. Sie eignet sich aber vorzüglich zur Vertiefung der Kenntnisse im materiellen Recht wie auch im Verfahrensrecht. Als Wahlfachgruppe 2 ( 5 Abs. 4 JAPrO 1993) ist die Freiwillige Gerichtsbarkeit insbesondere künftigen Richtern, Notaren und Rechtsanwälten zu empfehlen.

Literatur: Brehm, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 2. Aufl. 1993; Habscheid, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 7. Aufl. 1983; Helbig, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 4. Aufl. 1990; Kollhauser/Bork, Freiwillige Gerichtsbarkeit (Prüfe Dein Wissen), 1. Aufl. 1992; Pawlowski/Smid, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 1. Auflage 1993; Zimmermann, Praktikum der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, 4. Aufl. 1991.

Vorlesung: Insolvenzrecht

Termin: Mo 15-17 Uhr

Beginn: 15.04.1996

Eignung: ab 6. Semester

Inhalt: Die Vorlesung wendet sich an Studierende der Wahlfachgruppe 3. Behandelt werden sowohl das z.Zt. noch in der Konkursordnung, der Vergleichsordnung und der Gesamtvollstreckungsordnung geregelte "alte" als auch das in der am 01.01.1999 in Kraft tretenden Insolvenzordnung (BGBl. 1994 I, 2866) geregelte "neue" Insolvenzrecht. Der Schwerpunkt der Veranstaltung muß aus prüfungsrechtlichen Gründen leider noch beim alten Recht liegen. Ich persönlich hätte es vorgezogen, bereits jetzt das am 01.01.1999 in Kraft tretende neue Insolvenzrecht in den Mittelpunkt der Vorlesung zu stellen und das bisherige Recht nur im Sinne eines das Verständnis des neuen erleichternden Kontrastprogramms mitzubehandeln.

Literatur: Wird in der ersten Vorlesungsstunde bekanntgegeben.

Repetitorium: Repetitorium im Zivil- und Zwangsvollstreckungsrecht

Termin: Do 14-15 Uhr

Beginn: 18.04.1996

Eignung: als Examensvorbereitung

Inhalt: Wiederholung der examenswichtigen Teile des zivilprozessualen Erkenntnis- und des Vollstreckungsverfahrens. Systematische Darstellung und Besprechung besonders bedeutsamer Gerichtsentscheidungen werden einander im lockeren Wechsel ablösen.


Ministerialdirektor a.D.

Dipl.-Volkswirt Dr. iur. Hans-Jörg MAUSER

Sprechstunde: Nach der Vorlesung

Vorlesung : Öffentliches Recht - wirtschaftlich wesentliche Teile

Grundausbildung in Rechtswissenschaft für Studierende der Wirtschaftswissenschaften

Termin: Do 14-16 Uhr

Beginn: siehe Anschlag

Eignung: 1. Semester ff.

Inhalt: Nach der Einführung in das Öffentliche Recht werden überwiegend die staatsrechtlichen Grundlagen, wie sie im Grundgesetz als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland enthalten sind, und die Grundrechte mit dem Bezug zur Wirtschaftsverfassung erörtert, dazu aus dem Verwaltungsrecht einige Grundbegriffe.

Literatur: Zur Einführung in das Öffentliche Recht: Arndt-Rudolf, Öffentliches Recht, 10. Aufl. München 1994; Becker, Grundzüge des Öffentlichen Rechts, 6. Aufl., München 1995.

Staatsrechtliche Standardwerke: Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 19. Aufl., Heidelberg 1993; Stein, Staatsrecht, 14. Aufl., Tübingen 1993; Maunz-Zippelius, Deutsches Staatsrecht, 29. Aufl. München 1994.

Textausgaben: Grundgesetz, Beck-Texte im dtv 5003, 31. Aufl., München 1994; Textbuch Deutsches Recht - Staats- und Verwaltungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, 20. Aufl., 1995; Verwaltungsrechtliches Standardwerk: Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 9. Aufl., München 1994.


Dr. phil. Jean-Christophe MERLE

Dienstzimmer: Philosophisches Seminar, Bursagasse 1, 72070 Tübingen, Zi. 322, Tel. 29 7044 , Fax 29 5295

Sprechstunde: nach der Veranstaltung

Proseminar: Kant: Metaphysik der Sitten - Rechtslehre und Tugendlehre

Termin: Di 20-22 Uhr, Alte Burse, Konferenzraum

Beginn: 23.04.1996

Inhalt: In der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785) formuliert Kant das Prinzip der Moralität eines Vernunftwesens, das auch durch Neigungen getrieben wird: den kategorischen Imperativ. Er liefert dessen Kriterium: die Verallgemeinerung. Die Anwendung dieses Prinzip der Moralität findet in der Metaphysik der Sitten (1797) statt. Angewandt wird es allerdings nicht unmittelbar auf jede konkrete Situation. Die Anwendung erfolgt vielmehr durch eine sukzessive, methodische Einführung von empirischen Elementen der Anthropologie. Zunächst unterscheidet aber Kant - in der Einteilung einer Metaphysik der Sitten - zum ersten Mal systematisch zwischen Tugendpflichten und Rechtspflichten. Daher kommt der kategorische Imperativ in der Rechtslehre auf eine andere Weise als in der Tugendlehre zur Anwendung. Durch die Untersuchung beider Werke wollen wir uns einen Überblick über die noch in der heutigen Moral- und Rechtsphilosophie einflußreiche Kantische Rechts- und Tugendlehre verschaffen. - Zur Vorbereitung auf das Proseminar wird die Lektüre der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten besonders empfohlen. - Benotete Scheine werden aufgrund eines Referats und einer schriftlichen Hausarbeit vergeben.

Literatur: Textausgaben: I. Kant, Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre, hg. v. B. Ludwig, Hamburg (Meiner) 1986; I. Kant, Metaphysische Anfangsgründe der Tugendlehre, hg. v. B. Ludwig, Hamburg (Meiner) 1990.

Sekundärliteratur: O. Höffe, Kategorische Rechtsprinzipien. Ein Kontrapunkt der Moderne, Frankfurt a.M. 1990 (Suhrkamp). W. Kersting, Wohlgeordnete Freiheit.Immanuel Kants Rechts- und Staatsphilosophie, Frankfurt a.M. 21993 (Suhrkamp). L.A.Mulholland, Kant's System of Rights, Columbia UP 1990. O.O'Neill, Constructions of Reason. Explorations of Kant's Practical Philosophy, Cambridge UP 21990.


Professor Dr. med. Hans-Joachim MITTMEYER

Siehe Kommentierung bei Professor Dr. Wehner.


Professor Dr. Wernhard MÖSCHEL

Dienstzimmer: Alte Physik, 2. OG, Zi. 205 ff, Tel. 29 2556

Sprechstunde: Im Anschluß an die Vorlesungen

Assistenten: Dr. Rohe, Lässig, Heger, Kögel, Paulweber, Weinand

Vorlesung: Grundkurs Zivilrecht II mit Übungen im Bürgerl. Recht für Anfänger (A - K)

gemeinsam mit Professor Dr. Dr.h.c. Nörr (L - Z)

Termin: Mo, Di, Mi 8.30-10 Uhr

Beginn: 16.04.1996

Eignung: 2. Semester

Inhalt: Der Grundkurs Zivilrecht II führt den im WS 1995/96 gehaltenen Grundkurs Zivilrecht I fort. Die Lehrveranstaltung bleibt didaktisch auf Studienanfänger zugeschnitten. Insbesondere werden Arbeitsmaterialien ausgegeben, welche an Hand des angegebenen Themas, der mitgeteilten Entscheidungen und der einschlägigen Rechtsprechungs- und Schrifttumsnachweise die unerläßliche Vorbereitung auf die jeweilige Veranstaltung ermöglichen. Neben Restfragen des allgemeinen Schuldrechts liegt der stoffliche Schwerpunkt in den wesentlicheren Materien des besonderen Schuldrechts.

Die Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger ist in die Lehrveranstaltung integriert. Es werden zwei Hausarbeiten und zwei Klausuren angeboten. Zum Erwerb des Scheins sind je 1 Hausarbeit und Klausur erforderlich, die mindestens mit ausreichend bewertet sind. Die Klausuren finden unter den Bedingungen der Zwischenprüfungsordnung statt.

Die erste Hausarbeit wird als sog. Ferienhausarbeit am Mittwoch, dem 14.02.1996 in der Vorlesung Zivilrecht I ausgegeben. Texte sind dann auch an meinem Lehrstuhl erhältlich. Abgabe: am 16.04.1996 in der ersten Vorlesungsstunde.

Die Teilnahme an den Zwischenprüfungsklausuren setzt die Eintragung in Teilnehmerlisten voraus (§ 2 II ZwPrO) (Ausschlußfrist)!

Parallel zu der Vorlesung werden begleitende Fallbesprechungen von Assistenten der Fakultät abgehalten.

Literatur: Vgl. die Angaben zum Grundkurs Zivilrecht I aus dem Wintersemester 1995/ 96; zusätzlich : Medicus, Schuldrecht II, Besonderer Teil, 7. Auflage, München 1995 oder Brox, Besonderes Schuldrecht, 20. Auflage,München 1995; M. Wolf, Sachenrecht, 12. Auflage, München 1994.

Seminar: Seminar im Wirtschaftsrecht

Kompaktseminar im Gästehaus der Universität Tübingen, Lessingweg 3, 72076 Tübingen

Termin / Eignung / Inhalt: Das Seminar richtet sich an wirtschaftsrechtlich interessierte Studenten. Die Einzelheiten werden noch durch Anschlag am Schwarzen Brett bekanntgegeben.

Das Seminar ist Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit. b) JAPrO (1993) und § 4 Abs. 1 lit. b) PromO (1988).


Professor Dr. Dr. h.c. Knut Wolfgang NÖRR

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 2. OG, Zi. 247 ff., Tel. 29 2103

Sprechstunde: Di 11-12 Uhr

Assistenten: Burgdorf, Emmert, Förster, Dr. Pöggeler, Dr. Waibel, Utz,

Vorlesung: Grundkurs Zivilrecht II mit Übungen im Zivilrecht für Anfänger (L - Z)

gemeinsam mit Professor Dr. Möschel (A - K)

Termin: Mo, Di, Mi 8.30-10.05 Uhr

Beginn: Di 16.04.1996

Eignung: 2. Semester

Inhalt: Die Vorlesung schließt an das im letzten Semester gelesene Zivilrecht I an. Ihren Kern bildet die Vertragsabwicklung, vom BGB geregelt im Allgemeinen Schuldrecht und in den einzelnen Schuldverträgen. Es empfiehlt sich, in der vorlesungsfreien Zeit die Grundzüge des Kaufrechts zu wiederholen. - Parallel zu der Vorlesung werden begleitende Fallbesprechungen von den Assistenten der Fakultät abgehalten.

Die Übung im Bürgerlichen Recht ist in die Lehrveranstaltung integriert. Es werden 2 Hausarbeiten und 2 Klausuren angeboten. Zum Erwerb des Scheines sind je 1 Hausarbeit und Klausur erforderlich, die mindestens mit "ausreichend" bewertet sind. Die Klausuren finden unter den Bedingungen der Zwischenprüfungsordnung statt.

Die erste Hausarbeit wird als sog. Ferienhausarbeit am 14.02.1996 in der Vorlesung Zivilrecht I ausgegeben und ist am Mittwoch, 17.04.1996 am Ende der Vorlesung abzugeben.

Die Teilnahme an den Zwischenprüfungsklausuren setzt die Eintragung in Teilnehmerlisten voraus (2 Abs. 2 ZwPrO) (Ausschlußfrist!)

Lieratur: Zur Einführung: u.a. Brox, Allgemeines Schuldrecht, 22. Aufl. 1995 und Besonderes Schuldrecht, 20. Aufl. 1995; Medicus, Schuldrecht I - Allgemeiner Teil, 8. Aufl. 1995 und Schuldrecht II - Besonderer Teil, 7. Aufl. 1995.

Zur Vertiefung: Esser/Schmidt, Schuldrecht Bd. I - Allg. Teil, 8. Aufl. 1995; Esser/Weyers, Schuldrecht Bd. II - Bes. Teil, 7. Aufl. 1991; Fikentscher, Schuldrecht, 8. Aufl. 1992; Gernhuber, Das Schuldverhältnis, 1989; Hermann Lange, Schadensersatz, 2. Aufl. 1990; Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, Bd. 1 - Allg. Teil, 14. Aufl. 1987, Bd.2 - Bes. Teil, 13. Aufl. 1986 (1. Halbband).

Seminar : Seminar zur Privatrechtsgeschichte seit 1800

Termin: Mo 17-19 Uhr

Beginn: 22.04.1996

Inhalt: Gegenstand des Seminars ist das Privatrechtsverständnis in der Rechtsentwicklung des 19. und 20. Jahrhunderts.

Zu den einzelnen Themen erfolgt ein Aushang am Schwarzen Brett.

Vorbesprechung: Mittwoch, den 07.02.1996, 12.00 Uhr in Raum 217 (Juristisches Seminar).


Professor Dr. Dr. h.c. Thomas OPPERMANN

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, Zi. 149 ff., Tel. 29 2560, Fax 29 2560

Sprechstunde: Nach Vereinbarung über Frau Helga Reichert (Sekretariat)

Assistenten: Dr. Frank Fechner, Rechtsassessorin Petra Rüffert, Rechtsassessoren Gerald Sander, M.A., Christian Cascante, Rechtsreferendar Thomas Grupp, stud. iur. Christiane Freytag

Vorlesung: Allgemeine Staatslehre (mit fakultativen schriftlichen Arbeiten)

Termin: Mo 10-12 Uhr, Di 12-13 Uhr

Beginn: 16.04.1996.

Eignung: ab 5. Semester (evtl. früher).

Inhalt: Die Allgemeine Staatslehre (AStL) ist nach § 5 Abs. 4 JAPrO 1993 Bestandteil der Wahlfachgruppe 1 c) (Rechtsphilosophie, Allgemeine Staatslehre, Rechtssoziologie, Juristische Methodenlehre). Sie ist aber gleichzeitig ein wichtiges Grundlagenfach für alle Studenten im Öffentlichen Rech t und insofern fakultative Pflichtvorlesung gemäß § 8 Abs. 2 c) JAPrO 1993 und prüfungsrelevant im Sinne von § 5 Abs. 6 JAPrO 1993. - Am Ende der Vorlesung wird eine Abschlußklausur über den Stoff der Vorlesung angeboten. Über ihr Bestehen wird ein Grundlagenschein im Sinne von § 8 Abs. 2, letzter Unterabsatz, JAPrO ausgestellt (Schein zur Zulassung zum 1. Juristischen Staatsexamen). Wer an der Klausur teilnehmen will, hat sich zu Beginn der Vorlesung in eine Liste einzutragen .

Als Wahlfach ist die AStL nach dem Tübinger Studienplan ab dem 5. Semester vorgesehen. Sie kann aber auch früher gehört werden. Kenntnisse des Staatsrechts werden vorausgesetzt.

In der AStL werden die Einsichten über den Staat, die der Student durch die Befassung mit dem positiven Recht, besonders mit dem Staatsrecht, bereits gewonnen hat, durch Überlegungen grundsätzlicher Art erweitert und vertieft. Es gibt über den Staat eine Anzahl grundlegender Kategorien, Elemente und Materialien, die man verstanden haben muß, wenn man mitreden will. Diese Grundkategorien werden in der Vorlesung durch rechtsvergleichende Betrachtung ausländischen öffentlichen Rechts, durch Rückblicke in die deutsche Verfassungsgeschichte ungefähr seit 1789 und durch Einblendung ideengeschichtlicher und ideenkritischer Beiträge der politischen Theorie verständlich gemacht. Die Vorlesung behandelt so u.a. die klassischen Staatselemente, Staatsentstehung, Staatenuntergang, Staatstypen, Staatenverbindungen, Staatsaufgaben, Staatsutopien und Kategorien des modernen Regierungssystems wie z.B. Pluralismus, Monismus, Verfassung, Demokratie, Gewaltenteilung / Gewaltenballung, Bürokratie, politische Parteien, Menschenrechte, Staat und Gesellschaft. - Näheres ergibt sich aus einer schriftlichen Einführung und Arbeitsblättern zu den einzelnen Paragraphen der Vorlesung, die jeweils verteilt werden.

Literatur: Doehring, Allgemeine Staatslehre, 1991; Zippelius, Allgemeine Staatslehre, 12. Aufl. 1994. - Weitere Literaturangaben in den o.g. schriftlichen Materialien zur Vorlesung.

Mitbetreuender Assistent: Dr. Frank Fechner, Neue Aula, 1. Stock, Zi.150 B, Tel.: 29 504, Sprechstunde: Mi 14.30-15.30 Uhr.

Vorlesung: Europarecht II WFG 16

Termin: Di 10-12 Uhr

Beginn: 16.04.1996

Eignung: ab 5. Semester

Inhalt: Die Lehrveranstaltung Europarecht II, die sich vor allem an Interessenten der Wahlfachgruppe 16 (Völkerrecht, Europarecht) wendet, baut auf dem Europarecht I auf, in dem der europarechtliche Pflichtstoff für alle Studenten behandelt wird.

Der Schwerpunkt von Europarecht II liegt in den zentralen materiellen Bereichen des Europarechts (u.a. Freier Waren- und Personenverkehr, Währungs- und Wettbewerbspolitik, Steuern, Handels- und Umweltpolitik). Dabei werden die Leitentscheidungen des Europäischen Gerichtshofes herangezogen. -- Die Vorlesung kann mit Gewinn auch von Politik- und Wirtschaftswissenschaftlern gehört werden.

Es werden ein Überblicksblatt über die Vorlesung und Arbeitsblätter zu den einzelnen Abschnitten ausgegeben, die Arbeitshilfen enthalten.

Literatur: Eine Textsammlung: Europarecht (z.B. Steindorff, Europarecht (dtv, 13. Aufl. 1995, oder Glaesner, Europarecht, 8. Aufl. 1995, oder Sartorius II); Oppermann, Europarecht, 1. Aufl. 1991;. Oppermann/Moersch (Hrsg.), Profi-Handbuch Wirtschaftsraum Europa, 3. Aufl. 1994; Streinz, Europarecht, 2. Aufl. 1995.

Mitbetreuende Assistentin: Rechtsassessorin Petra Rüffert, Neue Aula, 1. Stock, Zimmer 149 c, Tel. 29 953.

Kolloquium: Examenskolloquium WFG 16 Europarecht - Völkerrecht

mit weiteren Dozenten der WFG 16

Termin: Mo 17-19 Uhr, 14-täglich

Beginn: 22.04.1996

Eignung: ab 7. Semester

Inhalt: Im Examenskolloquium wird Teilnehmern der WFG 16 (Europarecht, Völkerrecht) Gelegenheit gegeben, Diskussion mit Dozenten der Wahlfachgruppe jeweils ein Thema aus dem Europarecht/Völkerrecht vertieft zu erörtern und sich damit auf das mündliche Examen vorzubereiten. Der Bereich der Lehrveranstaltungen Europarecht I und II sowie Völkerrecht wird vorausgesetzt.

Die Vorbereitung einzelner Themen durch (u.U. "scheinfähige") Papiere aus dem Teilnehmerkreis ist in Absprache mit dem jeweiligen Dozenten - möglich.

Zu den Terminen und Themen vgl. einen Anschlag an den Schwarzen Brettern, der kurz vor Beginn des SS 1996 ausgehängt wird.

Mitbetreuender Assistent: Rechtsassessor Gerald Sander, M.A., Neue Aula, UG, Zi. 048, Tel.: 29 2558, Sprechstunde: Mo 14-16 Uhr.

Seminar: Föderalismus in Deutschland, Europa und in den USA

gemeinsam mit Professor David P. Currie, University of Chicago, The Law School, und Professor Dr. Wolfgang Graf Vitzthum

Termin: Kompaktseminar 3.-4. 06. 1996 im Heinrich-Fabri-Institut der Universität in Blaubeuren.

Eignung: Studenten der höheren Semester, die Staatsrecht und Europarecht gehört haben und über englische und möglichst auch französische Sprachkenntnisse verfügen. Der Besuch der Vorlesung "Amerikanisches Verfassungsrecht" von Professor Currie im SS 1996 wird empfohlen.

Inhalt: Über die Referate des Seminars und ihre Diskussion soll rechtsvergleichend untersucht werden, wie sich Bundesstaatlichkeit in Deutschland und in den USA geschichtlich entwickelt hat, welchen Sinn die föderale Idee hier und dort heute hat und inwieweit man für die Europäische Union von einer vergleichbaren föderalen Finalität (oder wovon sonst?) sprechen kann.

Über die Themen der Referate und das Seminar insgesamt unterrichtet ein Aushang an den Schwarzen Brettern ab Januar 1996. Anmeldungen für das Seminar über Herrn Assistenten Rechtsassessor Christian Cascante, Neue Aula, UG, Zi. 048, Tel.: 29 4058, Sprechstunde: Do 15-16 Uhr.

Literatur: Zugelassene Seminarteilnehmer erhalten Hinweise auf Einstiegsliteratur zum Seminar bei Herrn Cascante (s.o.).

Lehrveranstaltung i.S. v. 8 II b JAPrO 1993 und Seminarveranstaltung i.S.v. 4 I b, 5 II PromO 1988 (Promotionsschein).


Vizepräsident des Landessozialgerichts

Dr. Wolfgang OST

Sprechstunde: Im Anschluß an die Vorlesung und nach Vereinbarung

Kolloquium: Sozialrecht, Schwerpunkt Sozialversicherungsrecht

Termin: Fr 10.00-11.30 Uhr

Beginn: 19.04.1996

Eignung: ab 5. Semester

Inhalt: Das Kolloquium soll anhand von Fällen einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung vermitteln, die Verzahnung dieser Rechtsgebiete untereinander und mit anderen Rechtsgebieten aufzeigen sowie über die Auswirkungen des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrensrechtes auf das Leistungsrecht unterrichten (WFG 9 JAPrO 1993).

Literatur: Gesetzessammlungen, die mindestens enthalten: SGB I, IV, V, VI, X und XI; RVO; AFG; SGG. Die Lehrbücher zum Sozialrecht von Bley, Gitter und Schulin.


emer. o. Professor Dr. Egbert PETERS

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 2. OG, Zi. 256, Tel. 29 2557

Sprechstunde: Nach den Vorlesungen und nach Vereinbarung

Vorlesung: Zwangsvollstreckungsrecht (Vertiefung)

Termin: Mo 12-13 Uhr

Beginn: 15.04.1996

Eignung: ab 6. Semester (WFG 3 gem. § 5 IV JAPrO)

Inhalt: Zur Vertiefung auf das Examen sollen hier anhand praktischer Fälle die Kenntnisse in den wichtigsten Bereichen der Zwangsvollstreckung vertieft werden. Themen sind insbesondere die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, Rechtsbehelfe, Geldvollstreckung in bewegliche Sachen, Forderungen und Grundstücke, Individualvollstreckung, Arrest und einstweilige Verfügung.

Literatur: Bruns / Peters, ZwVR, 3.Aufl. 1987; Rosenberg / Gaul / Schilken, ZwVR, 10.Aufl. 1987; speziell Peters, Zivilprozeßrecht, WuV- Band 6, 4. Aufl. 1986.


Professor Dr. Eduard PICKER - Dekan -

Dienstzimmer: Neue Aula , DG, Zi. 301 ff., Tel. 29 2943

Sprechstunde: Nach der Vorlesung oder nach Vereinbarung

Assistenten: Thomas Kahl, Thomas Lobinger, Michael Plötner

Vorlesung: Wiederholungs- und Vertiefungskurs: Zivilrecht II

Termin: Mo 9-12 Uhr

Beginn: 15.04.1996

Eignung: ab 6. Semester

Inhalt: Der Kurs schließt an die entsprechende im letzten Semester unter ZivilR I firmierende Vorlesung für das 5./6. Semester an. Er hat - wie diese die Veranstaltungen aus den einzelnen Sachgebieten begleitend - die weiterhin vertiefende und weiterführende Darstellung der inneren Systematik des BGB, namentlich des Vermögensrechts, also der drei ersten Bücher zum Ziel.

Der bereits erlernte und gerade zu erlernende Stoff soll aus unterschiedlichen Perspektiven dargestellt, dadurch sollen Zusammenhänge herausgearbeitet und eigenständiges juristisches Denken gefördert werden. Gleichzeitig wird damit eine permanente Wiederholung des Stoffes sichergestellt. Dabei steht im Mittelpunkt die Erörterung von Fällen und von komplexeren Rechtsproblemen. Die genauen Themenkreise werden anhand der Gliederung noch bekanntgegeben.

Literatur: Die einschlägigen Zivilrechtslehrbücher, nähere Angaben im Rahmen der Vorlesung.

Seminar: Zivilrechtliches Seminar auf der Grundlage

jüngerer höchstrichterlicher Rechtsprechung

Termin / Inhalt: siehe besonderen Anschlag.

Lehrveranstaltung im Sinne von § 8 Abs. 2 lit. b JaPrO (1993) oder § 4 Abs. 1 lit. b oder 4 Abs. 2 PromO (1988).


Professor Dr. Günter PÜTTNER

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 1. OG, Tel. 29 5262

Sprechstunde: Do 15-16 Uhr

Assistenten: Engels, Thollembeek, Baur, Bohn, Burger, Guckelberger

Vorlesung: Grundkurs Öffentliches Recht II: Schwerpunkt: Grundrechte

verbunden mit Übungen im Öffentlichen Recht für Anfänger gemeinsam mit Privatdozent Dr. Gassner.

Termin: Mi, Do 10-12 Uhr

Beginn: 17.04.1996

Eignung: 2. Semester

Inhalt: Die Lehrveranstaltung setzt die im WS 1995/96 begonnene Vorlesung (Grundkurs) Öffentliches Recht I fort. Während im Wintersemester das Staatsrecht, insbesondere das Staatsorganisationsrecht, behandelt wurde, wird in diesem Semester das Verständnis und die Auslegung der Grundrechte zentrales Thema sein. - Daneben ist die Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger in die Veranstaltung integriert . Hier werden im Rahmen von Einzelfallbesprechungen Probleme des Staatsrechts erörtert; ferner sollen durch das Schreiben von je zwei Hausarbeiten und Klausuren die Kenntnisse im Verfassungsrecht nachgewiesen und erweitert werden.

Voraussetzung für die Zulassung zur Übung ist die Vorlage eines Fallbesprechungsscheins vom 1. Semester, wahlweise aus dem Öffentlichen Recht oder dem Zivilrecht. Bei erfolgreichem Bestehen der Übung (je eine zumindest "ausreichende" Klausur und Hausarbeit) wird der öffentlich-rechtliche Anfängerschein erteilt, der wiederum Bestandteil der Zwischenprüfung ist.

Die 1. Hausarbeit wird als Ferienhausarbeit am Ende des WS 1995/96 ausgegeben. Abgabe: 17.04.1996 in der Übung.

Die Teilnahme an den Zwischenprüfungsklausuren setzt die Eintragung in die Teilnehmerliste voraus (§ 2 II 2 ZwPrO) !

Parallel zu der Vorlesung werden begleitende Fallbesprechungen von den Assitenten der Fakultät abgehalten.

Literatur: In den Arbeitsblättern, die zu Beginn des Semesters in der Vorlesung ausgegeben werden.

Vorlesung: Öffentliches Recht V - Kommunalrecht

Termin: Do 16-18 Uhr

Beginn: 18.04.1996

Eignung: 4. Semester

Inhalt: Das Kommunalrecht (Gemeinde-, Kreisrecht) wird als Beispiel für das Organisationsrecht und der Leistungsverwaltung vorgetragen. Es wird mein Lehrbuch Kommunalrecht Baden-Württemberg zugrundegelegt.

Literatur: Weitere Literatur wird zu Beginn der Vorlesung genannt.

Seminar: Seminar zum Sozialrecht

Termin: Do 18-20 Uhr

Beginn: 25.04.1996

Eignung: ab 4. Semester

Inhalt: Es sollen Themen aus dem Allgemeinen Sozialrecht (SGB-AT) und aus der Sozialhilfe behandelt werden. Eine Themenliste hängt am Lehrstuhl aus.

Lehrveranstaltung i.S.v. § 8 II lit b JAPrO 1993 und § 4 PromO.


Dr. Gerhard RINGWALD

Sprechstunde: Nach der Vorlesung

Vorlesung: EDV und Recht - Einführung in die Rechtsinformatik

Termin: Fr 14-16 Uhr

Beginn: 26.04.1996

Eignung: Ab 3. Semester

Inhalt: Die Vorlesung gibt einen Überblick über den Stand der Rechtsinformatik. Angesprochen werden die Grundfragen des Rechts und der Informatik, die Verbindungslinien zwischen der formalen Logik der Computer und der Sprache und der Logik im Recht. Darauf aufbauend werden die Bemühungen der Rechtsinformatik aufgezeigt, um diese Kluft zu überwinden. Simulation und Planspiel, Normanalyse, Juristische Dokumentations- und Lernverfahren sind dabei bereits Vergangenheit. Die dem geisteswissenschaflichen Denken (wohl [?]) innewohnende offene Netzlogik, sowie juristische Expertensysteme sind (vielleicht [?]) die Zukunft. Rechtsphilosophische Fragen drängen dabei immer mehr in den Vordergrund.

Programmierkenntnisse aus der Vorlesung im WS 1995/96 (oder anderswo erworben) sind von Nutzen.

Lehrveranstaltung i.S.v. § 8 Abs. 2 lit. c und in der WFG 13 (§ 5 Abs. Nr. 13) der JAPrO 1993.

Literatur: Ringwald (Hrsg.), Perspektiven formaler Methoden im Recht 1986, NMIR Bd. 2, Attempto, Tübingen 1986; Fiedler/Haft (Hrsg.), Informationstechnische Unterstützung von Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern, Bundesanzeiger Verlag, Köln 1992.


Richter am Bundesgerichtshof

Wolfgang RÖMER

Sprechstunde: Nach der Vorlesung bzw. nach Vereinbarung

Vorlesung: Versicherungsvertragsrecht WFG 7

Termin: 10-12 Uhr und 14-16 Uhr an folgenden Tagen: 23.04., 25.04., 07.05., 18.06., 20.06., 02.07. und 04.07.1996

Eignung: ab 6. Semester

Inhalt: Die Vorlesung behandelt neben dem Versicherungsvertragsrecht das Versicherungsaufsichtrecht und die Grundzüge des Versicherungsunternehmensrechts. Sie unterrichtet auch über die Neuregelungen, die durch die Umsetzung der EG-Richtlinien 1994 in Kraft getreten sind. Die Vorlesung verfolgt außerdem das Ziel, das BGB, insbesondere den Allgemeinen Teil dadurch besser zu verstehen, daß die anderen Lösungen aufgezeigt werden, die das Versicherungsrecht für ähnliche Probleme bietet. Teile des AGB-Gesetzes und Grundgedanken zum Verbraucherschutz werden mitberücksichtigt.

Literatur: Edgar Hofmann, Privatversicherungsrecht, 3. Aufl. 1991; Peter Schimikowski, Übungen im Versicherungsvertragsrecht, 1994.


Professor Dr. Michael RONELLENFITSCH

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 1.OG, Zi. 148b ff., Tel. 29 2109, Fax 29 3304 / 4905

Sprechstunde: Do 11.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung

Assistenten: Delbanco, Förster, Hammann, Stahl, Weishaupt

Vorlesung: Öffentliches Recht IV - Allgemeines Verwaltungsrecht

Termin: Mi 14-16, Do 14-16 Uhr

Beginn: 17.04.1996

Eignung: ab 3. Semester

Inhalt: Die Vorlesung schließt an die Lehrveranstaltungen Öffentliches Recht I und II an und schafft die Voraussetzungen für den Einstieg in das Besondere Verwaltungsrecht (insbes. Öffentliches Recht V). Behandelt werden die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts (Rechtsquellen, Handlungsformen der Verwaltung, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsrechtsverhältnisse, Recht der Öffentlichen Sachen).

Parallel zu der Vorlesung werden begleitende Fallbesprechungen von den Assistenten der Fakultät abgehalten.

Literatur: Erichsen (Hrsg.), Allg. Verwaltungsrecht, 10. Aufl. 1995; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl. 1995; Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht I, 1994; Peine, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2. Aufl. 1995; Gesetzestexte: Satorius I oder Nomos Texte Öffentliches Recht. - Unerläßlich jedenfalls Textausgaben des VwVfG und der VwGO.

Vorlesung: Verwaltungsprozeßrecht

Termin: Do 10-12 Uhr

Beginn: 18.04.1996

Eignung: 5. Semester

Inhalt: Das Verwaltungsprozeßrecht wird als Schlüssel zum Verständnis des Verwaltungsrechts dargestellt. Nach einem Überblick über Funktion und Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit besschäftigt sich die Vorlesung schwerpunktmäßig mit den Sachurteilsvoraussetzungen und Entscheidungsformen. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf dem einstweiligen Rechtsschutz liegen.

Literatur: Schmitt Glaeser, Verwaltungsprozeßrecht, 13. Aufl. 1994; Pietzner/ Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht, 8. Aufl. 1993; Schenke, Verwaltungsprozeßrecht, 3. Aufl. 1995; Hufen, Verwaltungsprozeßrecht, 1994.

Kolloquium: Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, Baurecht

Termin: Mi 9.30-11.00 Uhr

Beginn: 17.04.1996

Eignung: ab 5. Semester

Inhalt: Die Vorlesung behandelt die Grundzüge des Raumordnungs- und Landesplanungsrechts, vor allem aber das Recht der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Abwägungsgebot, Planungshoheit u.ä.). Die Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 29 ff. BauGB) wird angesprochen. Ausführlich behandelt werden schließlich die in § 38 BauGB erwähnten Fachplanungen.

Veranstaltung gemäß § 5 Abs. 4 JAPrO 1993, Nr. 18b (Wahlfachgruppe Öffentliches Recht).

Literatur: Erbguth/Schoeneberg, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, 2. Aufl. 1992; Battis, Öffentliches Baurecht und Raumordnungsrecht, 3. Aufl. 1992; Hoppe/Grotefels, Öffentliches Baurecht, 1. Aufl. 1995 ; Finkelnburg-Ortloff, Öffentliches Baurecht, Bd. I: Bauplanungsrecht, 2. Aufl. 1990; Friauf, Bau-, Boden- und Raumordnungsrecht, in: v. Münch, Besonderes Verwaltungsrecht, 9. Aufl. 1992; Peine, Öffentliches Baurecht, 2. Aufl. 1993; Ronellenfitsch, Einführung in das Planungsrecht, 1986. Skript.

Seminar: Grundfragen des Telekommunikationsrechts in Geschichte und Gegenwart

Termin: Kompaktseminar , voraussichtlich: 28. und 29.06.1996

Eignung: Für Studierende, welche die öffentlich-rechtliche Anfänger- und Fortgeschrittenen-Übung erfolgreich absolviert haben und über solide Kenntnisse im Verwaltungsrecht verfügen.

Inhalt: Nähere Informationen über Themen, Zeit und Ort des Seminars sowie den Vorbesprechungstermin werden rechtzeitig durch Aushang bekanntgegeben

Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. lit.b JAPrO 1993 und/oder § 4 Abs. 1 b PromO 1988. Bei entsprechender Themenbearbeitung auch Leistungsnachweis i.S.v. § 4 Abs. 2 PromO 1988.


Richter am OLG a.D.

Professor Dr. Dietrich ROTHOEFT, M.P.A. (Harvard)

Dienstzimmer: Alte Physik, EG, Zi. 7, Tel. 29 4356

Sprechstunde: Nach den Vorlesungen oder montags nach Vereinbarung

Assistent: Wolfgang Vogelsang, Antje Weber

Vorlesung: Internationales Privatrecht I (WFG 17 JAPrO 1993)

Termin: Mo 13.30-16 Uhr 14-täglich

Beginn: 15.04.1996

Eignung: etwa ab 6. Semester, insbesondere Studenten der WFG 17

Inhalt: Die Vorlesung befaßt sich mit Sachverhalten mit Auslandsbezug und führt in das Rechtsgebiet des Internationalen Privatrechts ein. Im Mittelpunkt stehen die Rechtsquellen sowie Fragen der Systematik des IPR. Behandelt werden Probleme aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil des IPR (Anknüpfung, Qualifikation, Verweisung, ordre public; Internationales Schuld-, Sachen-, Familien-, Erbrechts u.a.).

Literatur: Von Bar, IPR, Bd. 1 1987, Bd. 2 1991; Brödermann-Rosengarten, IPR, 1989; Ferid, IPR, 3. Aufl. 1986; Firsching, Einführung in das IPR, 3. Aufl. 1987; Kegel, IPR, 7. Aufl. 1995; Koch-Magnus-Winkler von Mohrenfels, IPR und Rechtsvergleichung, 1989; Kroppholler, IPR, 2.Aufl. 1994; Kunz, IPR, 3. Aufl. 1988; Lüderitz, IPR, 2.

Aufl. 1992; Pirrung, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Sonderdruck Bundesanzeiger 1987.

Übung: Übung zur Rechtsvergleichung WFG 17

Termin: Mo 11-13 Uhr, 14-täglich

Beginn: 15.04.1996

Eignung: Ab 7. Semester, insbesondere Studenten der Wahlfachgruppe 17, die bereits die Vorlesung Rechtsvergleichung im Wintersemester gehört haben.

Inhalt: Die Veranstaltung soll die Methode der Rechtsvergleichung nahebringen und das Verständnis für fremde Rechtsordnungen fördern.

Literatur: S.u. Ländervorlesung England / Frankreich.

Vorlesung: Ländervorlesung England / Frankreich

Termin: Di 13.30-15 Uhr, 14-täglich

Beginn: 16.04.1996

Eignung: ab 5. Semester

Inhalt: Unter besonderer Berücksichtigung des englischen und französischen Rechts in Grundzügen werden zivilrechtliche Fragen, ihre Behandlung und ihre dogmatische Verarbeitung in anderen Rechtsordnungen erörtert. Damit sollen die Grundlagen eines Fallrechts und einer älteren Kodifikation vorgestellt und eine methodische Anleitung zur rechtsvergleichenden Arbeit vermittelt werden.

Literatur: Constantinesco, Rechtsvergleichung, Bd. 1 1971, Bd. 2 1972; David-Grasmann, Einführung in die großen Rechtssysteme der Gegenwart, 2. Aufl. 1988; Rheinstein-Borries, Einführung in die Rechtsvergleichung, 2. Aufl. 1987; Sturm, Wahlfachgruppe IPR und Rechtsvergleichung, 1982; Zweigert-Kötz,Einführung in die Rechtsvergleichung, 2 Bde, 2. Aufl. 1984; Keenan, Smith and Keenan's English Law, 9. Aufl. 1990; Ferid-Sonnenberger, Das französische Zivilrecht, 2. Aufl. 1986; Hübner-Constantinesco, Einführung in das französische Recht, 2. Aufl. 1988.

Vorlesung: IPR / Übungen zur Rechtsvergleichung / Ländervorlesung (Reservetermine)

Termin: Di 11.00-13 Uhr

Beginn: ab Pfingsten

Inhalt: In diesen Terminen wird der Stoff der genannten drei Veranstaltungen (insbesondere IPR) weiterbehandelt.

Seminar: Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung

mitwirkend bei den Themen zum US-Recht: Rechtsanwalt in Stuttgart Dr. Roderich Thümmel, LL.M. (Harvard), Attorney at Law (New York)

Termin: Mo 18-20 Uhr, 14-täglich

Beginn: siehe besonderen Anschlag

Eignung: Insbesondere Studenten der WFG 17 (JAPrO 1993), die die Vorlesungen zum IPR und zur Rechtsvergleichung bereits gehört haben.

Inhalt: Die Themen der Referate und der Termin für die Vorbesprechung (Ende des WS 1995/96) werden durch besonderen Anschlag bekanntgemacht.

Das Seminar ist bei entsprechender Bearbeitung Lehrveranstaltung i.S.v. § 8 Abs. 2 lit. b JAPrO und § 4 Abs. 1 lit. b, c PromO (1988).


Kanzler der Universität Tübingen

Professor Dr. Georg SANDBERGER

Sprechstunde: Nach der Vorlesung

Vorlesung: Wertpapierrecht

Termin: Mo 17.00-19.00 Uhr

Beginn: 22.04.1996

Eignung: 6. Semester

Inhalt: Behandelt werden die allgemeinen Lehren des Wertpapierrechts (Wertpapierrechtstheorien), das Wechsel- und Scheckrecht, die Inhaberpapiere (Schuldverschreibungen, Aktien), das Recht der Scheck- und Kreditkarte. Es werden Fälle mit Anleitungen ausgegeben.

Literatur: Lehrbücher von Zöllner (C.H. Beck), Canaris (Vahlen), Brox, Handels- und Wertpapierrecht (C.H. Beck).


Professor Dr. Gottfried SCHIEMANN

Dienstzimmer: Neue Aula 2. OG, Zi. 224 ff., Tel. 29 2551

Sprechstunde: Di 10-11 Uhr und nach Vereinbarung

Assistenten: Frau Schaub, Dr. Ann, von Berg, Geibel, Lindemann

Vorlesung: Zivilrecht I

Termin: Di 11-13 Uhr, Mi, Do 9-11 Uhr

Beginn: 16.04.1996

Eignung: 1. Semester

Inhalt: Die Vorlesung führt in das Zivilrecht und somit in eines der drei Hauptfächer des ganzen Studiums ein. Zivlrecht I ist Teil eines zweisemestrigen Kurses, der im Wintersemester fortgesetzt wird. Dann findet in dem Kurs auch die Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger statt. Für die Teilnahme an der Vorlesung ist von Anbeginn an ein Text des BGB (z. B. dtv-Ausgabe) erforderlich. Gegenstand der Vorlesung ist die Funktion des Zivilrechts in der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland sowie insbesondere die Anspruchsmethode als Schlüssel zur Behandlung zivilrechtlicher Fälle. Ziel der Veranstaltung ist es, einen ersten Überblick über das BGB im ganzen zu gewinnen und genauer mit der Rechtsgeschäftslehre umgehen zu können. Ferner werden die Grundlagen der Leistungsstörungen, aus dem Besonderen Schuldrecht die Anspruchsgrundlagen des Kaufrechts, der ungerechtfertigten Bereicherung und der unerlaubten Handlungen sowie der Eigentumserwerb an beweglichen Sachen behandelt. Mit Gewinn kann nur teilnehmen, wer sich auf die Vorlesungsstunden mit Hilfe der im Kurs ausgegebenen Materialien und der unten angegebenen Literatur vorbereitet und das Gehörte nacharbeitet.

Parallel zu der Vorlesung werden begleitende Fallbesprechungen von den Assistenten der Fakultät abgehalten.

Literatur: Zur sofortigen Anschaffung empfohlen: D. Schwab, Einführung in das Zivilrecht, 12. Auflage 1995 oder H. P. Westermann, Grundbegriffe des BGB, 14. Auflage 1994. -- Weitere Literatur wird in der Vorlesung angegeben.

Vorlesung: Zivilrecht IV - Schwerpunkt: Erbrecht

Termin: Mi 11-13 Uhr, Do 11-12 Uhr

Beginn: 17.04.1996

Eignung: ab 4. Semester

Inhalt: Die Vorlesung soll die Teilnehmer mit den examenswichtigen Teilen des Erbrechts vertraut machen. Im Mittelpunkt steht das Testamentsrecht und das Recht der gesetzlichen Erbfolge.

Literatur: D. Leipold, Erbrecht, 10. Auflage 1993. Weitere Literatur wird in der Vorlesung angegeben.


Professor Dr. Jan SCHRÖDER

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 2. OG, Tel. 29 2699, Fax 29 6777

Sprechstunde: Nach Vereinbarung über Sekretariat Frau Jung (vormittags)

Assistenten: Assessorin Anne Katrin Körner, Referendare Tomke Beddies, Axel Krauß, Frank Martin Krauss, Roland Ludwig, Steffen Luik, Thomas Moosheimer, Hartmut Nitschke

Vorlesung: Grundzüge der Rechts- und Verfassungsgeschichte I: Deutsche Rechtsgeschichte

Termin: Mo 12.00-13.30 Uhr, Mi 12-13 Uhr

Beginn: 16.04.1996

Eignung: 1./2. Semester

Inhalt: Die Vorlesung behandelt die wichtigsten Rechtsentwicklungen seit dem frühen Mittelalter mit Schwerpunkt bei der Straf- und Privatrechtsgeschichte.

Die Vorlesung ist Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit.c JAPrO 1993. Der Leistungsnachweis kann durch erfolgreiche Teilnahme an der Abschlußklausur erworben werden.

Literatur: Wird in der Vorlesung angegeben.

Vorlesung: Zivilrecht III: Schwerpunkt Einzelne vertragliche Schuldverhältnisse

Termin: Mo 10-11 Uhr, Di 10-12 Uhr

Beginn: 15. 4. 1996

Eignung: ab 4. Semester

Inhalt: Besprechung der wichtigsten Vertragsschuldverhältnisse, vor allem Kauf, Miete, Werkvertrag, Dienstvertrag und Bürgschaft.

Literatur: Dieter Medicus, Schuldrecht II. Besonderer Teil (Kurzlehrbuch), 7. Aufl. 1995, Verlag C.H. Beck, 34,00 DM. - Weitere Literatur wird in der Vorlesung angegeben.

Übung: Übungen im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene

Termin: Mi 14-16 Uhr

Beginn: 17.04.1996

Eignung: ab 5. Semester. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an der zivilrechtlichen Anfängerübung.

Die Aufgabe für die Ferienhausarbeit wird am 16.02.1996 an der Pforte des Juristischen Seminars ausgelegt. Die Arbeit ist abzugeben am 17.04.1996 in der ersten Übungsstunde.


Rechtsanwalt

Professor Dr. Rolf A. SCHÜTZE

Sprechstunde: nach Vereinbarung

Vorlesung: Internationales Zivilprozeßrecht

Termin: Di 15-17 Uhr

Beginn: 23.04.1996

Eingung: ab 5. Semester

Inhalt: Die Vorlesung behandelt Probleme der internationalen Rechtsverfolgung, insbesondere der Prozeßführung bei Sachverhalten mit Auslandsberührung (Partei- und Prozeßfähigkeit, Gerichtsbarkeit, internationale Gerichtsstandsvereinbarungen, Nachweis ausländischen Rechts, Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Zivilurteile, Anerkennung der Wirkungen ausländischer Verfahren, internationale Schiedsgerichtsbarkeit, einstweiliger Rechtsschutz im internationalen Rechtsverkehr, Prozeßführung vor ausländischen Gerichten, internationale Rechtshilfe, internationales Insolvenzrecht).

Literatur: Bülow/Böckstiegel/Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 2. Aufl., 1973 ff.; Geimer, Internationales Zivilprozeßrecht, 2. Aufl., 1992; Geimer/Schütze, Internationale Urteilsanerkennung, Bd. I, 1, 1983, Bd. I, 2, 1984, Bd. II, 1971; Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, 6. Aufl., 1992; Kropholler, Europäisches Zivilprozeßrecht, 4. Aufl., 1993; Linke, Internationales Zivilprozeßrecht, 2. Aufl., 1995; Max-Planck-Institut, Handbuch des Internationalen Zivilverfahrensrechts, Bd. I, 1982; Bd. III/1, 1984; Bd. III/2, 1984; Nagel, Internationales Zivilprozeßrecht, 3. Aufl., 1990; Riezler, Internationales Zivilprozeßrecht, 1949; Schack, Internat. Zivilverfahrensrecht, 1991; Schütze, Deutsches Internationales Zivilprozeßrecht, 1985.


Ministerialrat

Professor Dr. Ernst-Lüder SOLTE

Sprechstunde: nach Vereinbarung

Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene (L-Z)

zusammen mit Professor Dr. Heckel (A-K)

Termin: Mi 16-18 Uhr

Beginn: 17.04.1996

Eignung: Ab 6. Semester

Inhalt / Literatur: Siehe Kommentierung bei Professor Dr. Heckel.

Ausgabe der Ferienhausarbeit: 16.02.1996 (bei der Seminaraufsicht). Abgabe: 17.04.1996 (in der Übung bzw. Datum des Poststempels)


Direktor und Professor beim Umweltbundesamt

Professor Dr. Peter-Christoph STORM

Sprechstunde: Nach der Vorlesung

Vorlesung: Umweltrecht I

Termin: 11-14 Uhr (die Vorlesung [1 SWS] wird blockweise nach Vereinbarung gelesen.)

Beginn: 20.10.1995, 11-14 Uhr

Eignung: Die Vorlesung Umweltrecht I / II ist für Studierende der Rechtswissenschaft (WFG nach § 5 Abs. 4 Nr. 10 JAPrO 1993) sowie für Studenten wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge geeignet, aber auch für Interessenten anderer Studienrichtungen offen. Die Vorlesung Umweltrecht II schließt an die Lehrveranstaltung Umweltrecht I im WS 1995/96 an, kann aber auch ohne deren vorherigen Besuch gehört werden.

Inhalt: Die Vorlesung Umweltrecht I gibt eine Einführung in die allgemeinen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Umweltrechts und befaßt sich mit dem rechtlichen Regelungsbereich der Allgemeinen Umweltpflege (Ziele, Maßnahmen, Organisation, Verfahren und Sanktionen) unter besonderer Berücksichtigung der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Vorlesung Umweltrecht II behandelt die wichtigsten Regelungsbereiche der Besonderen Umweltpflege (Immissionsschutz, Schutz vor gefährlichen Stoffen, Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen, Gewässerschutz, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Bodenschutz), wobei die Grundzüge des Wasserrechts und des Naturschutzrechts den Schwerpunkt bilden.

Literatur: Bender/Sparwasser, Umweltrecht, 3. Aufl. 1995. Breuer, Umweltschutzrecht, in Schmidt-Aßmann, BesVerwR, 10. Aufl. 1995. Hoppe/Beckmann, Umweltrecht, 1989. Kimminich/v. Lersner/Storm, Hdwb. d. Umweltrechts [HdUR], 2. Aufl. 1994. Kloepfer, Umweltrecht, 1989. Schmidt/Müller, Einführung i.d. Umweltrecht, 4. Aufl. 1995. Storm, Umweltrecht, Einführung, 6. Aufl. 1995. - Rechtstexte: Storm, Umwelt-Recht, 9. Aufl. 1995 (= Beck-Texte im dtv Nr. 5533).


Professor Dr. Wolfgang GRAF VITZTHUM

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 1.OG, Zi. 146 ff., Tel. 29 5266

Sprechstunde: Nach der Vorlesung bzw. nach Vereinbarung (Sekretariat)

Assistenten: Frau Dr. Geddert-Steinacher, Dr. Kämmerer, Wins

Vorlesung: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Termin: Di 9-11 Uhr

Beginn: 16.04.1996

Eignung: Die Vorlesung ist eine Vertiefungs- und Zusatzveranstaltung, geeignet für Studierende ab dem 5. Semester.

Inhalt: Die Vorlesung analysiert aktuelle, überwiegend noch unveröffentlichte Judikate des Bundesverfassungsgerichts. Dabei wird darauf geachtet, daß Staatsorganisationsrecht, Grundrechte sowie Grundgesetz und Völkerrecht /Europarecht als Schwerpunkte gleichermaßen abgedeckt werden. Besonderer Wert wird außerdem auf die verfassungsprozessuale Einbettung der Entscheidungen gelegt. Wo sinnvoll, wird auf frühere Judikate und allfällige Präzisierungen oder Abweichungen ("Rechtsprechungslinien") hingewiesen. Insgesamt wird so ein fallorientierter Durchgang durch neuere Entwicklungen des Verfassungsrechts geboten.

Literatur: Schlaich, Das Bundesverfassungsgericht, 3. Aufl. 1994; Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 20. Aufl. 1995; Löwer, Zuständigkeiten und Verfahren des Bundesverfassungsgerichts, in: HStR II, 56; Schwerdtfeger, Öffentliches Recht in der Fallbearbeitung, 9. Aufl. 1993; Püttner/Kretschmer, Staatsorganisationsrecht, 2. Aufl. 1994; Winkelmann, Das Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12.10.1993, 1994.

Seminar: Öffentlichen Recht und Seerecht

Termin: Mi 18-21 Uhr

Eignung: ab 5./6. Semester

Inhalt: siehe Anschlag

Seminar: Föderalismus in Deutschland, Europa und in den USA

Kompaktseminar 10.-11.05.1996 in Blaubeuren gemeinsam mit Professor Dr. Dr.h.c. Oppermann und Professor Currie.

siehe Kommentierung bei Professor Dr. Dr.h.c. Oppermann.


Professor Dr. Ulrich WEBER

Dienstzimmer: Neue Aula, Silcherflügel, Zi. 116 ff., Tel. 29 2548

Sprechstunde: Nach den Lehrveranstaltungen

Assistenten: Rechtsassessoren Dr. Heinrich und Schaal

Vorlesung: Strafrecht I Allgemeiner Teil (Buchstabe A - K)

gemeinsam mit Prof. Dr. Haft (Buchstabe L - Z)

Termin: Mo, Di 10-12 Uhr

Beginn: 16.04.1996

Eignung: Anfangssemester. Nach dem Studienplan ist die Vorlesung für Studierende des 2. Semesters vorgesehen.

Inhalt: Behandelt werden die allgemeinen Strafrechtslehren: Begriff, Aufgabe und Wesen des Strafrechts, insbes. Straftheorien. - Struktur und rechtsstaatliche Bedeutung des Strafgesetzes. - Verbrechensbegriff: Tatbestandsmäßigkeit (insbes. Handlung und Kausalität, aktives Tun und Unterlassen), Rechtswidrigkeit (insbes. Rechtfertigungsgründe), Schuld (insbes. Schuldvoraussetzungen, Vorsatz und Fahrlässigkeit, Tatumstands- und Verbotsirrtum, Entschuldigungsgründe). - Versuch und Rücktritt vom Versuch. - Täterschaft und Teilnahme.

Parallel zur Vorlesung werden begleitende Arbeitsgemeinschaften von Assistenten der Fakultät abgehalten. In ihnen wird der Stoff der Vorlesung anhand von Fällen vertieft behandelt.

Literatur: Zu Beginn der Vorlesung wird eine Literaturübersicht ausgegeben.

Das wichtigste Buch zum Strafrecht ist das Strafgesetzbuch (StGB). Es sollte in jede Vorlesung mitgebracht werden, etwa in der Beck/ dtv-Ausgabe.

Vorlesung: Ergänzungs- und Vertiefungsvorlesung Strafrecht Besonderer Teil (Ergänzung der Hauptvorlesung Strafrecht II Besonderer Teil)

Termin: Mi 9-11 Uhr

Beginn: 17.04.1996

Eignung: Für Studierende, welche die Vorlesung Strafrecht II (Besonderer Teil) schon besucht haben oder gleichzeitig hören, also ab 3. Semester.

Inhalt: Straftaten, die in der Hauptvorlesung Strafrecht II (Besonderer Teil) nicht intensiv oder gar nicht behandelt werden, die aber Gegenstand der Pflichtfachprüfung in der Ersten Juristischen Staatsprüfung sind:

1. Angriffe auf einzelne Staatsgewalten

a) Aussagedelikte, §§ 153 ff. StGB. - Rechtspflege (Justiz)

b) Falsche Verdächtigung und Vortäuschen einer Straftat, § 164 und 145d StGB. - Rechtspflege

c) Auflehnung gegen die Staatsgewalt, insbesondere Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB. - Exekutive

2. Gefährdungsdelikte

a) Gemeingefährliche Delikte, insbesondere Brandstiftung, §§ 306 ff. StGB

b) Verkehrsgefährdungsdelikte, §§ 315 ff. StGB

Im Zusammenhang damit § 142 StGB, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

3. Urkundendelikte, §§ 267 ff. StGB

4. Delikte im Umfeld der Vermögensdelikte

a) Im Umfeld des Betrugs, § 263 StGB

- Erschleichen von Leistungen, § 265a StGB

- Versicherungsbetrug, § 265 StGB

- Computerbetrug, § 263a StGB

- Subventions-, Kredit- und Kapitalanlagebetrug, § 264, § 265b und § 264a StGB

b) Im Umfeld der Untreue, § 266 StGB

- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, § 266a StGB

- Mißbrauch von Scheck- und Kreditkarten, § 266b StGB

Übung: Übungen im Strafrecht für Fortgeschrittene (A - K)

gemeinsam mit Prof. Dr. Günther (L - Z)

Termin: Mo 14-16 Uhr

Beginn: 15.04.1996

Eignung: Die Übung ist für Studierende des 4. Semesters gedacht. Die Teilnahme setzt den erfolgreichen Besuch der Übung im Strafrecht für Anfänger voraus.

Inhalt: In der strafrechtlichen Fortgeschrittenenübung sollen die Teilnehmer lernen, (hoffentlich) vorhandenes Wissen im Allgemeinen und vor allem im Besonderen Teil bei der Lösung von strafrechtlichen Fällen sinnvoll zur Anwendung zu bringen. Diesem Zweck dienen mündliche Fallbesprechungen sowie die Anfertigung schriftlicher Arbeiten (Klausuren und Hausarbeiten).

Die 1. Hausarbeit wird als Ferienhausarbeit in der letzten Woche des Wintersemesters 1995/96 ausgegeben; Abgabe: 15.04.1996 in der ersten Übungsstunde.

Die Termine für die schriftlichen Arbeiten werden zu Beginn der Übung bekanntgegeben.

Literatur: Zu Beginn der Übung wird eine Literaturübersicht ausgegeben.


Rechtsanwalt

Dr. Gerhard WEGEN, LL.M., Attorney at Law (New York)

Sprechstunde: Nach der Vorlesung oder telefonisch: 0711 / 8997-0

Vorlesung: Internationales Wirtschaftsrecht

Termin: Mo 9-11 Uhr

Beginn: 15.04.1996

Eignung: 6. Semester ff.

Inhalt: Diese Vorlesung soll grenzüberschreitende wirtschaftliche Tätigkeit durch Staaten und Private darstellen und die Veranstaltungen zum Völkerrecht, Europarecht, IPR und Internationalen Prozeßrecht zusammenführen unter Einbeziehung privat- wie öffentlich-rechtlicher Probleme. Es werden Grundlagen des Weltwirtschaftsrechts dargestellt, das allgemeine und besondere Weltwirtschaftsrecht sowie die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen für die Rechtsdurchsetzung bei grenzüberschreitender wirtschaftlicher Tätigkeit. Im Vordergrund steht weniger die akademische Durchdringung des sehr komplizierten Stoffes als die Herausarbeitung bestimmter Problemkomplexe bei international ausgerichteter Tätigkeit in Verwaltung, Unternehmen und Anwaltschaft.

Einzelheiten ergeben sich aus einer Gliederung mit Literaturverzeichnis, die zu Beginn der Vorlesung verteilt wird. Während der Vorlesung werden regelmäßig Arbeitsblätter zu den verschiedenen Abschnitten der Vorlesung ausgegeben.

Literatur: Fikentscher, W., Wirtschaftsrecht, Band I: Weltwirtschaftsrecht/ Eopäisches Wirtschaftsrecht, 1983; Herdegen, Internationales Wirtschaftsrecht, 2. Aufl. 1995; Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, 7. Aufl., 1994; Lowenfeld/Ehrlich, International Economic Law, 6 Bände, 1975-1979; Reithmann, Internationales Vertragsrecht, 4. Aufl., 1988; Sandrock, Handbuch der internationalen Vertragsgestaltung, 2 Bände, 1980; Steiner/Vagts, Transnational Legal Problems, 3. Aufl., 1986.


Professor Dipl.Phys. Dr. med. Heinz-Dieter WEHNER,

Professor Dr. med. Hans-Joachim MITTMEYER und Mitarbeiter

Dienstzimmer: Institut für Gerichtliche Medizin, Nägelestr. 5, Tel.29 2031

Sprechstunden: Nach Vereinbarung

Vorlesung: Gerichtliche Medizin

Termin: Mo 15-16 Uhr

Beginn: 22.04.1996

Eignung: Für Jurastudenten ab 1. Semester ff.

Inhalt: Ärztliche Aufklärungs- und Schweigepflicht, Kunstfehler, Thanatologie, Arten des natürlichen und gewaltsamen Todes einschließlich der Toxikologie. Verkehrsmedizin, insbesondere Alkoholpathologie.

Literatur: A. Arbab-Zadeh/O. Prokop/W. Reimann, Rechtsmedizin Stuttgart/ New York 1977; B. Forster (Hrsg.), Praxis der Rechtsmedizin für Mediziner und Juristen, Stuttgart/New York 1986; B. Forster/H. Joachim, Blutalkohol und Straftat, Stuttgart 1975; A. Laufs, Arztrecht, München 1978; H. J. Mallach/ H. Hartmann/V. Schmidt, Alkoholwirkung beim Menschen, Stuttgart/New York 1987; B. Mueller, Gerichtliche Medizin, Berlin/Heidelberg/New York 1975; W. Schwerd, Rechtsmedizin, 4. Aufl., Köln 1986.


Richter am Landgericht

Axel WENDLER

Sprechstunde: Nach der Vorlesung oder telefonisch: 0711 / 2123550

Seminar: Tatsachenfeststellung vor Gericht, Aussagepsychologie

Termin: Di 14-16 Uhr

Beginn: 16.04.1996

Eignung: ab 4. Semester

Inhalt: Während den Fällen im akademischen Unterricht regelmäßig feststehende Sachverhalte zugrundeliegen, steht in der Praxis die Klärung der beweiserheblichen Tatsachen im Vordergrund; zum Beispiel der Ablauf des Verkehrsunfalles, der Inhalt des mündlich geschlossenen Vertrages, die Frage, ob der Geschlechtsverkehr freiwillig oder erzwungen war, etc.. Also sind Beweismittel heranzuziehen und die Beweisergebnisse zu würdigen. Die Vorlesung führt über Grundlagen aus der Kommunikationspsychologie in die Vernehmungsstrategie und in die Systematik der Beweiswürdigung, insbesondere die Beurteilung von Aussagen von Zeuginnen und Zeugen, ein.

Lehrveranstaltung i.S. von 8 Absatz 2 lit. c JAPrO 1993.

Literatur: Arntzen, Vernehmungspsychologie, 2. Aufl. 1989, Bender/Nack, Tatsachenfeststellung vor Gericht, Band I und II, 2. Aufl. 1995. -Weitere Literaturangaben in der Vorlesung.


Professor Dr. Harm Peter WESTERMANN

- Forschungsfreisemester -

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 2. OG, Zi. 259 ff., Tel. 29 2698

Sprechstunde: Nach der Vorlesung und nach Vereinbarung

Assistenten: Assessoren Frau E. Emmerich, J. Sixt, Dr. Eberhard Wagner, Referendare B. Wirbel, Frau A. Fritz


Rechtsanwalt

Dr. Wolfgang WINKELBAUER

Sprechstunde: nach Vereinbarung

Seminar: Ausgewählte Probleme des Wirtschafts- und Umweltstrafrecht

Termin / Beginn: Bitte besonderen Anschlag beachten. Wahrscheinlich wird das Seminar als Kompaktveranstaltung in Blaubeuren durchgeführt.

Eignung / Inhalt: Das Seminar baut auf meiner im Wintersemester 1995/96 gehaltenen Vorlesung Wirtschafts- und Umweltstrafrecht auf. Das Seminar soll dazu dienen, das bei den Teilnehmern vorhandene Grundwissen zu vertiefen und die historische Entwicklung dieser Rechtsgebiete zu erarbeiten.

Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit. b JAPrO 1993 und / oder § 4 PromO 1988.

Literatur: Wird noch bekanntgegeben.


Professor Dr. Manfred WULFF

Dienstzimmer: Nauklerstr. 47, Zi. 221, Tel. 29 2576

Sprechstunde: Mi 16-17 Uhr

Vorlesung: Volkswirtschaftslehre Teil I

für Studierende der Rechtswissenschaft (mit Klausur)

Termin: Mi 14-16 Uhr

Beginn: siehe besonderen Anschlag

Eignung: ab 1. Semester ff. - Pflichtveranstaltung

Inhalt: Wirtschaftssysteme, Preistheorie, Wettbewerbspolitik.


Professor Dr. Wolfgang ZÖLLNER

Dienstzimmer: Alte Physik, 2. OG, Zi. 210 ff., Tel. 29 2546

Sprechstunde: Di 12.00 Uhr

Assistenten: Norbert Boese, Stefan Funk, Dr. Hans Hanau, Martin Mildenberger, Andreas Wüsthoff

Vorlesung: Gesellschaftsrecht

Termin: Di 9-11 Uhr, Mi 9-10 Uhr

Beginn: 16.04.1996

Eignung: ab 5. Semester

Inhalt: Die Vorlesung vermittelt anhand der wichtigeren Gesellschaftsformen das Verständnis für die Grundfragen des Personenverbandsrechts, insbesondere die Organisationsproblematik (Willensbildung im Innern, Handeln nach aussen) samt der Vielschichtigkeit des Machtverteilungsproblems und die Problematik der vermögensrechtlichen Partizipation. Den Schwerpunkt der Einzeldarstellung bildet der Pflichtfachstoff: Das Recht der OHG, der KG und der GmbH.

Literatur: Götz Hueck, Gesellschaftsrecht, 19. Aufl. 1991; Kraft-Kreutz, Gesellschaftsrecht, 10. Aufl. 1996; Kübler, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl. 1994; Grunewald, Gesellschaftsrecht, 1994; Klunzinger, Grundzüge des Gesellschaftsrechts, 8. Aufl. 1993; Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl. 1991.

Vorlesung: Arbeitsrecht

Termin: Di 11-12 Uhr, Mi 10-12 Uhr

Beginn: 16.04.1996

Eignung: ab 6. Semester

Inhalt: Modernes Arbeitsrecht ist nicht nur eine Sondermaterie des Besonderen Schuldrechts, sondern weist im Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitskampfrecht intensive kollektive Bezüge auf. Dem ist durch Erörterung der spezifischen Rechtsquellen des Arbeitsrechts Rechnung zu tragen. Die Vorlesung vermittelt das Zusammenwirken der gesetzlichen, kollektiv-rechtlichen und individualrechtlichen Mittel der Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Nur mit dem Verständnis dieses Zusammenwirkens ist die Lösung arbeitsrechtlicher Fälle möglich. Aufgabe der Vorlesung ist neben der Entwicklung des Verständnisses für die Grundaufgaben und besonderen Funktionsbedingungen des Arbeitsrechts die Vermittlung des Pflichtfachstoffs: Arbeitnehmerbegriff, Zustandekommenen und Inhalt des Arbeitsverhältnisses, arbeitsvertragliches Leistungsstörungsrecht einschließlich Besonderheiten der Haftung sowie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutzrecht.

Literatur: Zöllner/Loritz, Arbeitsrecht, 4. Aufl. 1992, Hanau/Adomeit, Arbeitsrecht, 11. Aufl. 1994; Söllner, Grundriß des Arbeitsrechts, 11. Aufl. 1994; Lieb, Arbeitsrecht, 5. Aufl. 1994; Brox/Rüthers, Arbeitsrecht, 12. Aufl. 1995; Dütz, Arbeitsrecht, 2. Aufl. 1994.

Vorlesung: Handelsrecht

Termin: Mi 14-16 Uhr

Beginn: 17.04.1996

Eignung: Für Studenten mit Grundkenntnissen im BGB (ab 3. oder 4. Semester) sowie für Interessenten der Wahlfachgruppe 7.

Inhalt: Die Vorlesung befaßt sich mit dem klassischen Bereich des Handelsrechts. In ihr werden die handelsrechtlichen Grundbegriffe zum kaufmännischen Unternehmen vermittelt, aus dem Bereich der Handelsgeschäfte werden neben den allgemeinen Lehren schwerpunktmäßig vor allem der Bereich des Handelskaufs, des Kommissionsgeschäfts und des Frachtgeschäfts behandelt.

Literatur: Brox, Handelsrecht und Wertpapierrecht, 11. Aufl. 1994; Capelle/ Canaris, Handelsrecht, 22. Aufl. 1995; P. Hofmann, Handelsrecht, 8. Aufl. 1993; Ulrich Hübner, Handelsrecht, 3.Aufl. 1992; Klunzinger, Grundzüge des Handelsrechts, 7. Aufl. 1993; Karsten Schmidt, Handelsrecht, 4. Auf. 1994.


Juristische Fakultät, 25.07.97, jurfak@jura.uni-tuebingen.de(jurfak@jura.uni-tuebingen.de)