Wolfram Bächle | Tübingen, den 31.01.97 |
Internet und andere Kommunikationsnetze -
ein rechtsfreier Raum?
zum Thema
Neue Arbeits- und Dienstleistungsformen
bei
Prof. H. Ketz
und
RAss. M. Gerblinger
WS 1996/97
von
Wolfram Bächle
wolfram.baechle@student.uni-tuebingen.de(wolfram.baechle@student.uni-tuebingen.de)
Tübingen
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2.1 Bedeutung der Infrastruktur3. Neue Dienstleistungsformen
2.2 Telekonferenz
2.3 Telelearning
2.4 Telearbeit
2.5 Aus Sicht der Unternehmen
2.6 Neue Möglichkeiten
2.7 Technische Voraussetzungen
2.8 Probleme der Telearbeit
3.1 Veränderte Marktbedingungen4. Literatur
3.2 Teleshopping
3.3 Teleconsulting
3.4 Branchenspezifische Dienstleistungen
Mit der rasch zunehmenden Verbreitung von Internet-Zugängen, die aus
kontinuierlich sinkenden Computerpreisen und einer schnell wachsenden
Zahl von Netzzugangsanbietern resultiert, gewinnt das Internet auch für
die Wirtschaft erheblich an Bedeutung. Die Computernetze des Internet
eröffnen Unternehmen wie Verbrauchern eine Fülle neuer Möglichkeiten
in den verschiedensten Bereichen, sodaß Aspekte der kommerziellen
Nutzung des Internets von beachtlicher Tragweite sein können.
Exemplarisch herausgegriffen wird im Folgenden der Einfluß des Internets
auf die bisher gewohnten Formen der Arbeit, sowie den Bereich der
Dienstleistungen.
Mit der Verbreitung des Internet ist eine der grundlegendsten technischen
Voraussetzungen geschaffen, die es ermöglichen, Arbeit in anderen als den bisher
gewohnten Formen zu leisten. Auf seiten des Arbeitenden ist lediglich ein
handelsüblicher Personalcomputer mit Modem, sowie ein Telefonanschluß für den
Internetzugang erforderlich. Damit ist die Kommunikation mit ebenfalls
angeschlossenem Arbeitgeber, Firmen oder Kunden gewährleistet. Daraus
resultieren bisher nicht in Erscheinung getretene Möglichkeiten.
Als klassischer Wirtschaftsfaktor verliert die Infrastruktur mit zunehmender
Ausbreitung der Computernetze an Bedeutung.
Arbeitsleistungen, die auf elektronischem Wege erbracht werden können, sind nicht
mehr auf ein gut ausgebautes Straßennetz angewiesen. Sie erreichen ihre
Empfänger über Computernetze sogar schneller und dabei meist auch mit deutlich
geringerem Kostenaufwand. Sich nachteilig auswirkende und schwer kalkulierbare
Risikofaktoren wie Straßen- oder Witterungsverhältnisse müssen nicht berücksichtigt
werden. Damit einhergehen dürfte auch eine geringere Umweltbelastung durch
reduzierten Energieverbrauch.
Der Nachteil einer schlecht ausgebauten Infrastruktur, wie sie in Schwellen- oder
Entwicklungsländern vorhanden ist, kommt nur noch wenig zum Tragen. Als
Problempunkte bleiben lediglich die Qualität der Telefon- und Datenleitungen, sowie
eine stabile Stromversorgung, die für EDV-Anlagen zwingend notwendig ist, übrig.
Für Länder der Zweiten oder Dritten Welt könnte in diesem Bereich eine Chance
liegen, den Entwicklungsrückstand schneller und unter Vermeidung hoher
Investitionskosten aufzuholen.
Mit der Netzanbindung und dem Personalcomputer zu Hause, entfällt für den Pendler
die Notwendigkeit der täglichen physischen Anwesenheit beim Arbeitgeber. Damit
reduziert sich der Weg von Wohnung zur Arbeitsstätte auf das unbedingt notwendige
Maß. Vorteilhaft fällt der verringerte Zeitaufwand, die geringeren Fahrtkosten und die
verminderte Umweltbelastung ins Gewicht. Hinzukommt eine weitgehende
Unabhängigkeit vom Kraftfahrzeug, den öffentlichen Verkehrsverbindungen und nicht
zuletzt den Wetterverhältnissen.
Der für eine Standortentscheidung bisher wichtige Faktor Infrastruktur spielt nur noch
eine untergeordnete Rolle. Hinsichtlich elektronisch produzierbarer Waren oder
Dienstleistungen haben Verkehrswege wenig Bedeutung, da sie, im Gegensatz zu
einer Fabrik, nicht zur Rohstoffversorgung notwendig sind. Stattdessen können
andere Standortfaktoren, wie Subventionen oder Ausbildungsniveau des regionalen
Arbeitsmarkts, mehr Gewicht erhalten. Desweiteren können die Lohnnebenkosten
gesenkt werden, weil beispielsweise Fahrtkostenzuschüsse entfallen. Weitere
Ansatzmöglichkeiten für Kostensenkungen ergeben sich im Bereich des
Außendienstes. Soweit der persönliche Kontakt mit Kunden nicht unverzichtbar
bleibt, kann Beratung und Information auch online durchgeführt werden. Kosten wie
Spesen oder Fuhrparkunterhalt lassen sich reduzieren.
Unter dem Begriff Tele- oder Videokonferenz ist die gleichzeitige Kommunikation
mehrerer Teilnehmer mittels simultaner Übertragung von Bild- und Sprachdaten zu
verstehen. Durch die zusätzliche Übermittlung von Bildern unterscheidet sich eine
Telekonferenz von Telefonkonferenz. Sie ist im Gegensatz zum Bildtelefon nicht auf
2 Teilnehmer beschränkt.
Die Aufnahme von Bild und Ton erfolgt mit Kamera und Mikrofon, die mit einem
Computer verbunden sind. Dieser schickt die Daten zu den gewünschten
Empfängern, wo sie über Monitor und Lautsprecher synchron wiedergegeben
werden. Die Verarbeitung von bewegten Bildern erzeugt große Datenmengen und
erfordert daher eine leistungsfähige Hardwareausstattung. Dies gilt auch für die
Übermittlung, die auf sogenannte Breitband-Leitungsnetze mit hoher
Übertragungskapazität angewiesen ist. Die damit verbundenen hohen Kosten haben
zur Folge, daß eine weite Verbreitung diese Mediums behindert wird und sich bisher
nur Großunternehmen die Einrichtung von Telekonferenzstudios sowie der
zugehörigen Breitbandinfrastruktur leisten können.
Solange die öffentlich zugänglichen Breitbandnetze noch Lücken aufweisen, werden
Videokonferenzen vornehmlich der firmeninternen Kommunikation dienen. Doch
könnten sie trotz dieser Einschränkung die Zahl der Geschäftsreisen spürbar
vermindern und dadurch Kosten sparen sowie die Umwelt entlasten.
An seine Grenzen stößt das Medium Telekonferenz aber spätestens dann, wenn es
Verkaufsgespräche, Vertragsabschlüsse oder ähnliche Vorhaben ersetzen soll, wo
eine persönliche Präsenz notwendig ist.
Die mit dem Begriff Telelearning oder Fernlernen bezeichnete Möglichkeit des
Lernens mit räumlicher Trennung von Lehrer und Schüler eignet sich eher als
Ergänzung denn als vollwertiger Ersatz eines herkömmlichen Unterrichts. Als
Anwendungsgebiet dürfte daher in erster Linie der Bereich der betrieblichen
Weiterbildung und der Erwachsenenbildung in Betracht kommen.
Unter Telearbeit versteht man eine Berufstätigkeit, die an einem vom Sitz des Arbeit-
oder Auftraggebers erheblich entfernten Ort ausgeübt wird. Dabei ist der Arbeitsplatz
unter Einsatz von EDV über eine Datenleitung mit der Firmenzentrale und anderen
Informationsquellen verbunden. Die geographische Trennung von Arbeitgeber und
Arbeitnehmer ist unter der Bezeichnung Heimarbeit bereits länger bekannt. Als
neues Merkmal tritt der Austausch von Arbeitsvorgaben und -ergebnissen auf
elektronischem Wege hinzu und läßt die Heimarbeit zur Telearbeit werden.
Ein Telearbeitsplatz kann in der Wohnung des Arbeitnehmers eingerichtet werden.
Weitere Möglichkeiten sind die Schaffung sogenannter Satellitenbüros oder
Nachbarschaftsbüros, in denen auch mehrere Telearbeitsplätze zusammengefaßt
werden können. Darüber hinaus ist auch ein mobiler Arbeitsplatz denkbar,
beispielsweise in einem speziell dafür eingerichteten Kraftfahrzeug, um so den
Anforderungen ständig wechselnder Einsatzorte besser gerecht werden zu können.
Aus der engen Verflechtung der Teletätigkeit mit der EDV ergibt sich, daß nicht alle
Arten der Berufsausübung für einen Fernarbeitsplatz tauglich sind. Voraussetzung
ist, daß sich Arbeitsergebnisse elektronisch versenden lassen. Produzierendes
Gewerbe und handwerkliche Berufe kommen daher weniger in Betracht. Vielmehr
sind Bürotätigkeiten wie beispielsweise Sachbearbeitung, Schreibarbeit,
Programmierung oder Management, aber auch künstlerische und wissenschaftliche
Tätigkeiten besonders geeignet. Generelle Anforderungen sind weiter ein hoher
Autonomiegrad und die Möglichkeit einer ergebnisorientierten Bewertung der
Arbeitsleistung. Damit kommen in erster Linie organisatorische und kreative Berufe in
Frage, die tendenziell einem höheren Qualifikationsniveau zuzuordnen sind.
Der Telearbeitnehmer kann seine Arbeitszeit im Wesentlichen selbst bestimmen. Sie
läßt sich unabhängig von Schicht- oder Gleitzeitrahmen individuellen Bedürfnissen
anpassen.
Gesetzliche Grundlage eines Telearbeitsverhältnisses können Dienst-, Werk- oder
Werklieferungsverträge sein. Es kann sowohl als freie Mitarbeit wie auch als festes
Arbeitsverhältnis vereinbart werden.
Einer These von Rolf zufolge liegt eine besondere Attraktivität der Telearbeit für
Unternehmen in der dadurch möglichen Ausweitung des Außendienstes. Mit
tragbaren Computern, sogenannten Notebooks, sowie speziellen Modems können
Mitarbeiter via Funktelefon über das Internet oder direkt mit dem firmeneigenen
Computernetz Verbindung aufnehmen und Daten austauschen. Dadurch lassen sich
auch von unterwegs etwa Abschlüsse an die Firma übermitteln oder Angebotsdaten
aktualisieren. Diese verbesserte Anbindung der Außendienstmitarbeiter erlaubt somit
längere Reisezeiten und eine intensivere Präsenz beim Kunden.
Die Telemedizin ermöglicht Ärzten, insbesondere Spezialisten, an der Behandlung
von geographisch weit entfernten Patienten aktiv teilzunehmen. So kann für
gleichwertige Behandlungschancen auch in ländlichen Gebieten gesorgt werden.
Darüber hinaus ergeben sich durch effizientere Verwaltung Möglichkeiten zur
Kostensenkung.
Bei SOLUM-STAR handelt es sich um ein bayerisches Pilotprojekt zur Einführung
eines digitalen Grundbuchs mit maschineller Führung und automatisiertem
Abrufverfahren. Dabei ist auch die Anbindung externer Nutzer des Grundbuchs, wie
beispielsweise Notare und Banken, vorgesehen.
Mit diesem Pilotprojekt sollen medizinische Anwendungen unter Einsatz neuer
Kommunikationstechniken gebündelt werden. Die Ziele sind eine flächendeckende
medizinische Versorgung bei gleichbleibender Qualität, sowie eine Dämpfung der
durch Entfernung bisher entstehenden Kosten. Im Detail erhofft man sich eine
Verkürzung der Wartezeiten für Patienten, eine Verbesserung der Kommunikation
zwischen den behandelnden Experten und den Einsatz neuer Formen der
Therapiekontrolle. Darüber hinaus ist mittels des Bayerischen Gesundheitsnetzes"
die Verknüpfung der über ganz Bayern verteilten medizinischen Leistungszentren zu
einer Art virtuellen Hochleistungsklinik" geplant, deren Dienste von Patienten und
Ärzten an vielen Orten in Anspruch genommen werden können. Dadurch können
bereits getätigte Investitionen erschöpfend genutzt werden, ohne in größerem
Umfang neu investieren zu müssen. Weiterhin sollen der Transport von
Abrechnungsdaten, Konferenzdienste, Geräte-Fernwartung und der Aufbau von
Referenzbefund-Datenbanken ermöglicht werden.
Mit dem Einsatz der neuen Kommunikationstechnologien läßt sich die Transparenz
der öffentlichen Verwaltung verbessern und somit der Zugang für den Bürger
erleichtern. Durch die ermöglichte Beschleunigung der Verwaltungsabläufe kann die
Qualität des Verwaltungshandelns insgesamt verbessert werden.
Unter dem Begriff Telematik werden Verkehrsmanagementtechniken
zusammengefaßt, die es ermöglichen sollen, durch die Verknüpfung der
verschiedenen Verkehrsträger den Verkehr flüssiger und damit zeitsparender und
umweltschonender zu steuern.
Im Bereich der Güterverkehrslogistik kann die Verwendung der neuen IuK-Technologien zu einer erhöhten Auslastung der Transportkapazitäten, verbesserter
Zuverlässigkeit und erhöhter Pünktlichkeit führen. Letzteres ist vor allem für
Unternehmen, die ihre Produktion nach dem just-in-time-Prinzip organisiert haben
oder dies planen, von größter Bedeutung, da diese Produktionsform die zeitgenaue
Anlieferung von Rohstoffen oder Zulieferteilen voraussetzt. Um eine Bündelung und
Beschleunigung der Güterströme zu erreichen, soll ein Datenverbund geschaffen
werden, der die schnelle Übertragung warenbegleitender und -verteilender
Informationen gewährleistet.
Im privaten Bereich läßt sich die Mobilität des Einzelnen verbessern, ohne die
herkömmlichen Verkehrswege mit zusätzlichem Individualverkehr zu belasten.
Besondere Vorteile ergeben sich sowohl für Bewohner ländlicher Gebiete, als auch
für Personen mit körperlicher Behinderung, deren Mobilität dadurch Schranken
gesetzt sind.
Das Fernsehgerät in seiner aktuellen Bauart erlaubt lediglich eine unidirektionale
Informationsübertragung, d.h. die Übertragung von Bild- und Tondaten in einer
Richtung vom Sender zum Empfänger. Damit ist der Zuschauer zwangsweise zu
einer passiven Rolle verurteilt. Erst ein Zusatzgerät, eine sogenannte Set-Top-Box
auf dem Fernseher, mit Anschluß an das Telefon- oder TV-Kabelnetz, stellt einen
Rückkanal zur Verfügung und bereitet die digital gesendeten Signale für die
Darstellung am TV-Gerät auf. Dieser Rückkanal ermöglicht erst eine bidirektionale
Kommunikation, in deren Rahmen der Zuschauer sich aktiv beteiligen kann. Ein
solches interaktives Fernsehen kann auch das sogenannte video-on-demand
anbieten, d.h. dem Konsumenten die Möglichkeit eröffnen, sich sein eigenes TV-Programm zusammenzustellen, indem er gezielt seine Wunschfilme auswählt und
nur diese auch bezahlt.
Das bereits in der Einführung befindliche digitale Satellitenfernsehen dürfte ein
Schritt in diese Richtung darstellen.
Erheblich größere Bedeutung kommt dem Personalcomputer als prinzipiell
multimedia-fähigem Endgerät zu. Dies resultiert zum Einen aus der im Vergleich zu
Set-Top-Boxen höheren Verbreitung, und zum Anderen aus den geringen Kosten für
eine Aufrüstung vorhandener Geräte. Dazu muß lediglich, je nach Art des
vorhandenen Telefonanschlusses, ein Modem oder ein ISDN-Adapter und
gegebenenfalls eine Sound-Karte zur Tonwiedergabe nachgerüstet werden. Zudem
kann durch stetig sinkende Hardwarepreise mit einer weiter zunehmenden
Verbreitung des Personalcomputers gerechnet werden.
(1) Vereinsamung
Befürchtet wird im Zusammenhang mit der Telearbeit ein Nachlassen der sozialen
Kontakte zu Vorgesetzten und Kollegen. Diesem Problem kann durch regelmäßige
Besprechungen im Betrieb und ähnliche Maßnahmen entgegengewirkt werden.
Auswirkungen dieser Art werden sich allerdings nicht vollständig vermeiden lassen.
Daher dürfte der Schaffung von Kontaktgelegenheiten große Bedeutung zukommen.
Denkbar wäre zu diesem Zweck, daß auch Telearbeiter einen bestimmten Teil ihrer
Arbeitszeit in der zentralen Betriebsstätte verbringen, um ein Mindestmaß an
betriebsinterner Kommunikation aufrecht zu erhalten.
(2) Motivation
Arbeiten in der häuslichen Umgebung ist in erhöhtem Maße durch arbeitsfremde
Ablenkungen gefährdet. Als notwendig erachtet wird daher oft eine höhere
Arbeitsdisziplin im Vergleich zu einem Arbeitsplatz im Betrieb.
(3) Privatheit
Mehr Freizeit und damit auch mehr Zeit für die Familie ist von einem Telearbeitsplatz
nicht zu erwarten, jedoch steht diese Zeit dafür zum richtigen Zeitpunkt zur
Verfügung.
(1) Mitbestimmung
Grundsätzlich sind auf ein Telearbeitsverhältnis die Bestimmungen des
Betriebsverfassungsgesetzes anwendbar. Damit sind die Mitwirkungsrechte des
Betriebsrats gewährleistet. Zu berücksichtigen sind allerdings Besonderheiten, die
sich aus der Natur des Telearbeitsverhältnisses ergeben. Beispielsweise ist das
Betriebsverfassungsgesetz hinsichtlich der Kontrolle des Arbeitsplatzes zu Hause
einschränken zu interpretieren. Auch ist ein Mitbestimmungsrecht bezüglich der Lage
der Arbeitszeit gemäß § 87 Abs.1 Nr.2 BetrVG ablehnend zu betrachten. Der
Telearbeiter sollte weitestgehend frei entscheiden können, wann er seine
Arbeitsleistung erbringen will.
(2) Art des Arbeitsverhältnisses
Der Status der künftigen Telearbeiter als Arbeitnehmer kann unverändert bleiben.
Damit bleiben die mit dem Arbeitnehmerstatus verbundenen Sozialleistungen, sowie
Regelungen über Gehalt, Urlaub und eventuelle übertarifliche Leistungen erhalten.
Denkbar sind aber auch andere Formen der Beschäftigung, die nicht den Schranken
eines klassischen Abhängigkeitsverhältnises unterliegen. Bei einer Vergabe von
Telearbeit an Selbständige werden diese durch die Kriterien des
Scheinwerkvertrages geschützt. Desweiteren kommt auch die analoge Anwendung
des Heimarbeitsgesetzes in Betracht, das die Arbeit- bzw. Auftragnehmerinteressen
wahren soll.
(3) Zutritt zum Arbeitsplatz
Sofern der Telearbeitsplatz sich in Haus oder Wohnung des Arbeitnehmers befindet,
dürfte er unter dem Schutz des Art.13 GG stehen, der die Unverletzlichkeit der
Wohnung garantiert. Der Zutritt zu einem Telearbeitsplatz sollte dementsprechend
mit dem Arbeitnehmer einvernehmlich geregelt werden und ist im Zweifel von dessen
Zustimmung abhängig. Unabhängig davon ist auf das bei drohender Gefahr für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung ohnehin bestehende behördliche Eingriffsrecht
hinzuweisen, das an eine Zustimmung des Betroffenen nicht gebunden ist.
(4) Arbeitsschutz und Unfallversicherung
Bei unverändertem Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses besteht auch die
berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung weiter. Andernfalls muß auf einen
ausreichenden Schutz für Unfallrisiken während der Arbeitszeit geachtet werden.
Belange des Arbeitsschutzes können nicht in vollem Umfang im
Verantwortungsbereich des Arbeitgebers verbleiben, da die tatsächliche Gestaltung
eines Telearbeitsplatzes wegen der ständigen Möglichkeit der Umgestaltung nicht
kontrollierbar ist. Betreffend die Verteilung der Verantwortlichkeit beim
Gefahrenschutz bietet sich wiederum ein Rückgriff auf die Grundgedanken des
Heimarbeitsgesetzes an.
(5) Haftung des Arbeitnehmers
Hinsichtlich der Haftung des Arbeitnehmer für von ihm verursachte Schäden dürften
die bestehenden Grundsätze der Haftung für gefahrgeneigte Arbeiten anwendbar
sein und auch ausreichen.
(1) Anwesenheitskontrolle
Eine Anwesenheitskontrolle von Mitarbeitern und somit auch der tatsächlichen
Arbeitszeit ist mangels Zutrittskontrolle und Zeiterfassungssystem bei einem
Telearbeitsplatz nur in Ausnahmefällen möglich. Eine solche Ausnahme kann
beispielsweise die Einrichtung eines Satellitenbüros sein. Dort kann der Arbeitgeber
ein gewöhnliches Kontrollsystem installieren. Befindet sich der Telearbeitsplatz
jedoch in einem privaten Raum des Arbeitnehmers, dürfte diese
Überwachungsmöglichkeit entfallen. Damit ist die Länge der Arbeitszeit praktisch
nicht mehr meßbar. Als Grundlage eines Entlohnungssystems ist die Arbeitszeit nicht
mehr geeignet. Erforderlich ist daher eine Ablösung der bisher zumeist praktizierten
arbeitszeitabhängigen Lohnsysteme durch eine Bewertung der Arbeitsleistung nach
dem Arbeitsergebnis und der Kontrolle der Mitarbeiter durch Vorgabe von
Arbeitszielen.
(1) Kosten - Nutzen - Relation
Auf der Nutzenseite lassen sich Kostensenkungen durch ein Entfallen von Fahrt- und
Bereitschaftszuschlägen sowie eine mögliche Reduzierung der Bürofläche, der
Kantinengröße und ähnlichen Einrichtungen verbuchen. Dem stehen
Investitionskosten in Hardware für einen Telearbeitsplatz und Leitungsgebühren für
die Telekommunikation gegenüber. Der Gebührenposten stellt dabei ein erhebliches
Hemmnis dar, zumal die deutschen Telefongebühren im internationalen Vergleich
denkbar schlecht abschneiden. Dagegen übersteigen die Hardwarekosten für die
Einrichtung eines Telearbeitsplatzes die eines durchschnittlichen
Bildschirmarbeitsplatzes nur unwesentlich.
Prinzipiell kann von technisch ungelösten Problemen im Hinblick auf die Telearbeit
nicht mehr gesprochen werden. Dennoch existieren Schwachstellen, die bis dato
noch einer besseren Lösung harren.
(1) Standards u. Offenheit der Systeme
Bisher behindert die Existenz unterschiedlicher Standards bei Hard- und Software
die herstellerunabhängige Vernetzung verschiedener EDV- und
Kommunikationssysteme. Davon betroffen sind sowohl betriebsinterne als auch
externe Netze, die für Telearbeitsplätze notwendig sind. Die Verbreitung und
Akzeptanz der Telearbeit hängt daher auch von der Überwindung der von den
Herstellern im Eigeninteresse gesetzten Grenzen ab. Der Erfolg des Internet ist nicht
zuletzt darauf zurückzuführen, daß es durch den Einsatz sogenannter
plattformübergreifender Software die Kommunikation zwischen Systemen
unterschiedlichster Herkunft ermöglicht.
(2) Mensch/Maschine - Schnittstellen
Nach wie vor erfordert die Bedienung eines Computers ein gewisses Maß an
Spezialkenntnissen, die bei der angestrebten, breiten Nutzerschicht nicht in jedem
Fall stillschweigend als vorhanden vorausgesetzt werden kann. Zudem wird die
Bedienung durch die zunehmende Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten immer
komplexer und damit schwieriger. Begegnen läßt sich diesem Problem zum Einen
durch gründliche Schulung der Mitarbeiter. Deren Kenntnisse sollten regelmäßig den
neuen Entwicklungen angepaßt werden. Zum Anderen ist aber auch auf seiten der
Hersteller von Hard- und Software, insbesondere von Betriebssystemen, eine
benutzerfreundlichere Gestaltung möglich und, im Interesse einer größeren
Verbreitung und Akzeptanz, auch geboten. Zum Beispiel sind Einarbeitungszeiten,
wie sie aktuelle Standardsoftwareprogramme erfordern, mit großem Kostenaufwand
verbunden und daher auf Dauer nicht tragbar.
Ebenfalls erscheint die Bedienung eines Rechners mit Tastatur und Maus noch
verbesserungsbedürftig und -fähig. Eine Entwicklung in diese Richtung könnten
Spracheingabesysteme darstellen, die mittlerweile zuverlässig funktionieren und ein
akzeptables Preisniveau erreicht haben.
(3) Datensicherheit
Telearbeit ist in geschlossenen, lokalen Netzen, die sich nach außen hin komplett
abschirmen lassen, nicht denkbar. Demzufolge müssen auch sensible Firmendaten
auf öffentlich zugänglichen Leitungen transportiert werden. Da sie dort sie dort gegen
unbefugten Zugriff schlecht geschützt sind, sollten beispielsweise durch
Verschlüsselungstechiken gesichert werden. Der Übergang vom firmeneigenen zum
einem öffentlichen Netz wie dem Internet kann beispielsweise mit Hilfe spezieller
Software, sogenannten Firewalls, die eine Identitätsüberprüfung vornehmen, vor
unerwünschten Besuchern bewahrt werden. Gedacht werden sollte allerdings auch
an interne Sicherungsmaßnahmen für geheimhaltungsbedürftige Informationen, da
ein unbefugter Zugriff auch in der Firma selbst denkbar ist. Außer Betracht bleiben
kann hinsichtlich durchschnittlicher Sicherheitsbedürfnisse wohl eine mögliche
Ausspähung durch Auswertung von hochfrequenten Abstrahlungen, die von
Grafikkarte und Monitor eines Computers ausgehen. Nicht zuletzt erfordert dies einen
erheblichen Aufwand, den Einzelpersonen kaum werden betreiben können.
(4) Technische Zuverlässigkeit
Mit einer zunehmenden Anzahl von Bildschirm- und Telearbeitsplätzen steigt auch
die Zahl der möglichen Fehlerquellen und damit die Fehleranfälligkeit eines Netzes
insgesamt. Gleichzeitig erschwert diese erhöhte Komplexität aber auch die
Fehlersuche. In ähnlichem Maße ist die Abhängigkeit der Mitarbeiter von einem
reibungslosen Funktionieren der Technik größer geworden. Der Sicherstellung hoher
technischer Zuverlässigkeit durch qualitätsbewußte Herstellung und Installation der
Systeme kommt deshalb eine zentrale Bedeutung zu. Weiter läßt sich dieses
Erfordernis durch die Einrichtung entsprechender Servicestrukturen, innerhalb oder
außerhalb der Firma, gewährleisten.
(5) Intelligenz der Systeme
Die eingesetzte Technik sollte intelligent" sein, d.h. in der Lage sein, sich dem
jeweiligen Benutzer anzupassen. Gefordert ist eine fehlertolerante Reaktion der
Systeme, so daß sie auch nicht ganz korrekte Eingaben wie beispielsweise
Tippfehler, akzeptieren und ausführen können. Dies könnte mit lernfähigen
Maschinen erreichbar sein, die auch durch die Speicherung von Nutzerprofilen auf
die Eigenheiten verschiedener Benutzer Rücksicht nehmen können.
(6) Steuerliche Probleme
Der von den Finanzbehörden im Zusammenhang mit EDV-Geräten ganz allgemein
zugelassene Abschreibungszeitraum von 5 Jahren ist problematisch. Durch die
rasante technische Entwicklung verlieren EDV-Investitionen sehr viel schneller an
Wert als es dieser Zeitraum zu berücksichtigen vermag. In dieser Regelung ist daher
ein regelrechtes Investitionshindernis, vor allem für kleine und mittlere Betriebe, zu
sehen. Speziell für Telearbeitseinrichtungen könnte sich ein weiteres Problem aus
den möglichen Nutzungsarten ergeben. Hier ist neben der geschäftlichen auch eine
private Nutzung denkbar, die nur schwer zu kontrollieren wäre und eine
Abschreibungsmöglichkeit generell gefährden könnte. Die Anerkennung eines
Telearbeitsraumes als Arbeitszimmer im steuerlichen Sinne dürfte, in Anbetracht der
dort verbrachten Arbeitszeit, kaum problematisch sein. Ein Abzug wäre wohl
erforderlich, sofern der Arbeitgeber einen Zuschuß für die privaten Räumlichkeiten
leistet.
Schon seit 1987 untersucht die Firma IBM in mehreren Modellversuchen die
Auswirkungen von Telearbeitsplätzen auf Mitarbeiter und Unternehmen. Etwa 350
Mitarbeiter nutzen inzwischen die Telearbeit regelmäßig. Weitere 5.000 Mitarbeiter
nutzen zeitweise die technischen Möglichkeiten der Telearbeit zu Hause, mit
Notebooks im Vertrieb oder auf Reisen.
Von den insgesamt 650 Mitarbeitern der Tübinger EDV - und
Unternehmensberatungsgesellschaft Integrata haben 200 ihren Arbeitsplatz
außerhalb der Firmenzentrale. Dabei bietet die Firma ihren Mitarbeitern ein
alternierendes System der Telearbeit an, bei dem es jedem freisteht, wechselweise
in der Betriebsstätte oder zu Hause zu arbeiten.
Mit dem Begriff verteilte Arbeit wird die Möglichkeit bezeichnet, daß verschiedene
Mitarbeiter, unabhängig von ihrem Arbeitsort, gleichzeitig an einem gemeinsamen
Projekt arbeiten. Dabei werden die Arbeiten von der Betriebsstätte aus zentral
koordiniert. Das Internet ist auch hier technische Voraussetzung für die Verbindung
der Projektteilnehmer miteinander und mit ihrer Betriebszentrale über große
Distanzen hinweg. Praktiziert wird diese Arbeitsform beispielsweise bei der
sogenannten verteilten Softwareentwicklung. Teilaufgaben eines
Entwicklungsprojektes werden dabei zur Kostensenkung in Billiglohnländer wie zum
Beispiel Indien vergeben. Von dort kommen die fertig programmierten
Softwaremodule via Datenleitung zur Firmenzentrale zurück, wo sie zu einem
kompletten Programm zusammengesetzt werden.
Die schnell fortschreitende Vernetzung verändert die Märkte für elektronisch zu
erbringende Dienstleistungen und ähnliche Güter grundlegend. Durch die
Überwindung räumlicher Grenzen können Anbieter ihre Produktpalette weltweit mit
deutlich geringeren Kosten präsentieren. Die Folge dieser Globalisierung der Märkte
und der damit verbundenen erhöhten Marktpräsenz ist ein wesentlich intensiverer
Wettbewerb. Zum Einen bietet er auch kleinen Unternehmen mit eingeschränkten
Vertriebsmöglichkeiten die Chance, sich selbst und ihr Angebot einer breiten Masse
von Verbrauchern vorzustellen. Zum Anderen wird es für regionale Anbieter
schwieriger, ihre Marktposition zu behaupten, sofern diese bisher auf dem
Heimvorteil" der kurzen Wege beruht. Insofern erhöht sich auch die
Markttransparenz, die den Wettbewerb der Erzeugnisse um die Gunst des Kunden
verschärfen wird. Die elektronische Kommunikation eröffnet darüber hinaus eine
neue Dimension der Flexibilität für Unternehmen. Einerseits ermöglicht dies
schnelleres Reagieren auf veränderte Marktbedingungen, andererseits erhöht sich
aber auch der Konkurrenzdruck der Firmen untereinander. Die bisher existierenden
ökonomischen Nischen werden verschwinden oder nur kurze Zeit überdauern.
Die erhöhte Markttransparenz hat auch für die Verbraucher weitreichende
Konsequenzen. So ist es leichter geworden, aktuelle Angebote einzuholen, zu prüfen
und zu vergleichen und aus der reichhaltigeren Palette auszuwählen. Das
Angebotsspektrum, das sich nun über regionale Grenzen hinweg erschließen läßt,
bietet den Konsumenten eine neue, ungewohnte Fülle von Vergleichsmöglichkeiten.
Jedoch könnte dabei die Gefahr auftauchen, daß sich Verbraucher angesichts der
Masse der Angebote überfordert fühlen und, um gewissermaßen der Qual der Wahl
zu entgehen, sich resignierend wieder dem lokalen Markt zuwenden.
Unter Teleshopping ist das Einkaufen am Bildschirm mit den Mitteln der
Telekommunikation zu verstehen. Dabei wählt der Käufer aus dem Angebot, das ihm
über das Internet oder andere Netze zugänglich gemacht wird aus und bestellt online
die gewünschte Ware.
Teleshopping ermöglicht auch Berufstätigen mit langen oder ungewöhnlichen
Arbeitszeiten ein von Ladenschlußzeiten unabhängiges Einkaufen. Der Wegfall
jedes Zeitdrucks, von den Leitungsgebühren abgesehen, kommt allen Kaufwilligen
zugute. Insbesondere für ältere oder behinderte Menschen bedeutet eine
Einkaufsmöglichkeit von zu Hause aus eine erhebliche Erleichterung. Aber auch der
Verzicht auf zahlreiche, private Einkaufsfahrten, mit der damit verbundenen
Parkplatzsuche, kann eine Entlastung des Verkehrs, und damit der Umwelt, sowie
eine erhebliche Zeitersparnis bringen. Die Alternative dazu wären wenige,
streckenoptimierte Lieferfahrten zu den Bestellern.
Bislang konnte sich noch keine einheitliche und fälschungssichere
Zahlungsmodalität durchsetzen. In den meisten Fällen erfolgt die Bezahlung der
Waren mittels Kreditkarte. In der dazu notwendigen Übermittlung der jeweiligen
Kartendaten an den Zahlungsempfänger liegt jedoch ein erhebliches
Sicherheitsrisiko.
Teleshopping scheidet als Einkaufsmöglichkeit aus, wenn die Ware persönlich in
Augenschein genommen oder beispielsweise anprobiert werden muß. Auch ist das
persönliche Einkaufserlebnis durch Teleshopping nicht zu ersetzen.
Als Teleconsulting wird eine Beratungstätigkeit bezeichnet, die unter Einsatz von
Telekommunikationsmitteln ausgeübt wird. Dabei können je nach Problemstellung
verschiedene Kommunikationsmittel, wie beispielsweise telefonische Hotline und
Videokonferenz zu einer multimedialen Plattform zusammengeführt werden. So soll
dem Nutzer eine umfassende Unterstützung angeboten werden.
Naturgemäß eignet sich Software ideal für den Vertrieb über das Internet. Auch hier
ist das Problem der Zahlungsweise noch nicht befriedigend gelöst.
Hardwarehersteller nutzen das Internet, um ihren Kunden aktuelle Versionen von
Treibersoftware zum kostenlosen Download zur Verfügung zu stellen.
Als bislang einzige deutsche Direktbank bietet die Bank24, ein Tochterunternehmen
der Deutschen Bank AG, nicht nur Informationsmöglichkeiten, sondern eine
umfassende Abwicklung von Geldgeschäften über das Internet an.
Viele Firmen präsentieren auf ihren Homepages neben ihren Produkten auch die in
ihrem Hause offenen Stellen. Darüber hinaus bieten sowohl private Stellenbörsen
als auch das Arbeitsamt Vermittlungsdienste an.
1. Einleitung
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2. Neue Arbeitsformen
2.1 Bedeutung der Infrastruktur
(aa) Für Arbeitsleistungen
(bb) Für Schwellen- und Entwicklungsländer
(cc) Für Arbeitnehmer
(dd) Für Arbeitgeber
2.2 Telekonferenz
(aa) Begriff und Abgrenzung
(bb) Technische Voraussetzungen
(cc) Möglichkeiten
(dd) Grenzen
2.3 Telelearning
2.4 Telearbeit
(aa) Begriff und Abgrenzung
(bb) Arbeitsort
(cc) Geeignete Tätigkeiten
(dd) Arbeitszeit
(ee) Form des Telearbeitsverhältnisses
2.5 Aus Sicht der Unternehmen
(aa) Im Außendienst
2.6 Neue Möglichkeiten
(aa) Telemedizin
(bb) SOLUM-STAR
(cc) Bayerisches Gesundheitsnetz"
(dd) Öffentliche Verwaltung
(ee) Telematik
(ff) Güterverkehrslogistik
(gg) Private Mobilität
2.7 Technische Voraussetzungen
(aa) Der Fernseher als Multimedia-Endgerät
(bb) Der Personalcomputer als Multimedia-Terminal
2.8 Probleme der Telearbeit
(aa) Soziale Probleme
(bb) Rechtliche Probleme
(cc) Organisatorische Probleme
(dd) Betriebswirtschaftliche Probleme
(ee) Technische Probleme
(ff) Telearbeit bei IBM Deutschland
(gg) Telearbeit bei der Integrata
(hh) Verteilte Arbeit
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3. Neue Dienstleistungsformen
3.1 Veränderte Marktbedingungen
(aa) Für Anbieter
(bb) Für Verbraucher
3.2 Teleshopping
(aa) Begriff
(bb) Vorteile
(cc) Probleme
(dd) Grenzen
3.3 Teleconsulting
3.4 Branchenspezifische Dienstleistungen
(aa) Softwarevertrieb
(bb) Hardwaresupport
(cc) Telebanking
(dd) Jobvermittlung
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