Patrick Mayer Tübingen, den 31.01.97

Seminar

Internet und andere Kommunikationsnetze -
ein rechtsfreier Raum?

zum Thema

Nationale Regelungen für
die Kommunikation in Datennetzen

bei Prof. H. Ketz und RAss. M. Gerblinger

WS 1996/97

von
Patrick Mayer
pmayer@tuebingen.netsurf.de(pmayer@tuebingen.netsurf.de)
Tübingen


There may well be no principle more important for understanding rule-making in cyberspace than that of distinguishing between the Internet as a whole and the individual networks that are its component members; it is indeed the interplay between the vast number of largely centralized individual networks and the decentralized internetwork through which they can communicate that will prove to be of fundamental importance in determining the efficacy with which State law can be imposed on individual network communities.

David G. Post, Anarchy, State, and the Internet:
An Essay on Law-Making in Cyberspace,

J.ONLINE L.(internet-link: "http://warthog.cc.wm.edu/law/publications/jol/") art. 3, par. 33


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Bisherige Rechtsgrundlagen

C. Neuregulierung im Bereich der Telekommunikationund der vernetzten Kommunikation

D. Zusammenfassung und Ausblick

E. Literatur


A. Einleitung

Während der Reiz der Datenautobahn-Metapher nachzulassen beginnt [1] und die ursprüngliche Euphorie über die neuen Möglichkeiten weltweiter, vernetzter Kommunikation in Deutschland der Ankündigung eines offenbar bevorstehenden digitalen Armageddon (mit erheblichen Elementen von Sodom und Gomorrha) weichen, stellt die juristische Einordnung "des Internet" weiterhin eines der letzten großen juristischen Rätsel dar. Während die einen über die Abgrenzung von Rundfunk-, Presse- und Telekommunikationsrecht zur Einordnung des Internet spekulieren [2] versuchen die Gesetzgeber der unübersichtlichen Lage dadurch Herr zu werden, daß verschiedenste Erscheinungsformen der "Neuesten Medien" soweit wie möglich wortgleich geregelt werden [3] Die Diskussion erinnert in vielem an die in den siebziger und achtziger Jahren geführten Debatten über die "Neuen Medien" Btx, Videotext und ISDN; sie läßt aber die Breite der Beteiligung und das gesellschaftliche Engagement, das damals noch feststellbar war, ebenso vermissen wie die fundierte Herangehensweise. Mehr denn je geht es in der Debatte neben dem Versuch, die Ängste der breiten Bevölkerung zu beruhigen und die von der Presse verbreitete Hysterie einzudämmen, unterschwellig um die Sicherung des "Standorts Deutschland".

Angesichts der weitverbreiteten These vom Internet als rechtsfreiem Raum soll versucht werden, den für das "neue" Medium [4] "Internet" geltenden Rechtsrahmen grob zu umreißen. Dabei werden aufgrund der Besonderheit des Mediums als rechnergestütztes, nicht-zentrales und nicht-hierarchisch organisiertes Netz vor allem die Aspekte der telekommunikationsrechtlichen Grundlagen und des medienrechtlichen Bezugsrahmens (im weitesten Sinn, also unter Einbezug etwa des Presserechts) untersucht. Weitere Rechtsgebiete wie etwa das Arbeits-, Vertrags- oder Urheberrecht, werden dagegen außer Betracht gelassen. Die datenschutz- und strafrechtlichen Vorschriften, die ebenfalls unmittelbaren Bezug zur Nutzung weltweiter Kommunikationsnetze haben, sind Thema anderer Referate.

Im folgenden wird ein Überblick über die Anwendbarkeit und die resultierenden Rechtsprobleme der genannten Regelungskomplexe gegeben. Hinweise auf die derzeit absehbare Entwicklung des jeweiligen Rechtsgebietes im Hinblick auf weltweite Kommunikationsnetze ergänzen diesen Überblick. Auf technische Erläuterungen wird soweit irgend möglich verzichtet. Auf die technischen Grundlagen wird im folgenden nur insoweit eingegangen, als es für die juristische Diskussion unerläßlich ist. Kenntnisse der Datenkommunikation im Internet, insbesondere der verschiedenen Dienste im Internet (bspw. World Wide Web, E-Mail, FTP, um nur die wichtigsten zu nennen), der dezentralen Struktur ohne zentralen Anbieter oder Anbieterhierarchie und der Unterscheidung von Angeboten im Internet gegenüber solchen der großen, proprietären Online-Dienste [5] werden dabei unterstellt [6] .


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B. Bisherige Rechtsgrundlagen

Übersicht

In einem ersten Schritt werden nachfolgend die rechtlichen Regelungen, die bis 1996 die Entwicklung des Internet beherrschten, und ihr faktischer Einfluß auf diese Entwicklung dargestellt. In einem zweiten Schritt werden sodann die Neuregelungen erläutert und analysiert, die ab 1996/97 die weitere Entwicklung rechtlich steuern sollen.

Dazu wird aufgrund seiner grundlegenden Bedeutung mit dem Inhalt und der Entwicklung des Fernmelderechts begonnen, bevor Rundfunkrecht, Recht der rundfunkähnlichen Kommunikation und Presserecht einer näheren Betrachtung unterzogen werden. Alle diese Rechtsgebiete hatten aufgrund der explosionsartigen tatsächlichen Entwicklung des Internet nur einen marginalen Einfluß auf die tatsächliche Entwicklung.

Im zweiten Schritt werden zunächst das Telekommunikationsgesetz des Bundes und sodann die neuen, spezifischen Regelungen des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes (insbesondere das Teledienstegesetz - TDG) des Bundes und der Entwurf des Mediendienste-Staatsvertrags (MDStV-E) der Länder dargestellt.

I. Fernmelderecht

II. Rundfunk- und Medienrecht

Rundfunk-, Medien- und Telekommunikationsrecht erschließen seit einigen Jahren neue Welten. Die Durchsetzung von Internet und Online-Diensten wirft für alle drei Bereiche neue Rechtsfragen und Probleme der gegenseitigen Abgrenzung auf. Die juristische Diskussion hat aufgrund der technisch geprägten Definition des Rundfunks zunächst die Frage in den Mittelpunkt gestellt, ob Online-Medien nicht dem Rundfunkrecht zu unterwerfen seien. Diese Unterwerfung wäre mit erheblichen Einschränkungen und materiellen Bindungen, z. B. in konzentrationsrechtlicher Hinsicht, verbunden gewesen. Dem gegenüber standen Positionen, die schon immer die Konzeption des Grundrechts der Rundfunkfreiheit als "dienende Freiheit" angegriffen und eine stärkere Betonung der "subjektiven Komponente" des Grundrechts gefordert hatten. Diese Positionen verlangten erneut nach einer erheblichen Liberalisierung des Rechtsregimes in Bezug auf die "Neuen Dienste" [14] .

Überlagert und auch verwirrt wurde die Diskussion durch eine lange Zeit unklare Begrifflichkeit. Bei der Diskussion über "Neue Dienste" wurde vielfach offengelassen oder nicht hinreichend deutlich dargelegt, ob digitaler Rundfunk, Online-Dienste oder Internet-Angebote Gegenstand der Debatte waren.

Die Diskussionen, die in den achtziger Jahren um die (damals) "Neuen Medien" Bildschirm- und Videotext geführt wurden, wurden oft weitgehend ignoriert. Während damals eine breite gesellschaftliche Debatte mit erheblichen Anstrengungen zur intellektuellen Durchdringung der Materie geführt worden war [15] wird die Diskussion um die neuesten "Neuen Medien" im Online-Bereich weitestgehend in Fachkreisen geführt, die Öffentlichkeit nimmt kaum Notiz. In dieser juristischen Fachdiskussion setzte sich weitgehend die Auffassung durch, daß der Rundfunkbegriff zwar grundsätzlich auch auf Online-Kommunikation - zumindest soweit sie sich als Kommunikationsangebot an die Allgemeinheit darstellte - anzuwenden sei. Der (allzu) enge Regelungsrahmen des hergebrachten Rundfunkrechts sollte jedoch überwunden und den aufgrund der unterschiedlichen Charakteristika der Online-Medien gebotenen Modifikationen unterworfen werden. In der Debatte um die Entwürfe für das Teledienste-Gesetz (TDG-E, Art. 1 IuKDG-E) und den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV-E) zeichnet sich jetzt jedoch die Tendenz ab, Dienste nicht mehr technisch, sondern inhaltlich abzugrenzen. Der Preis für diese an sich richtige Entscheidung ist, daß aufgrund der Oberflächlichkeit der derzeitigen Regelungen keine wesentliche Steigerung der Rechtssicherheit erreicht werden kann [16]

III. Presserecht


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C. Neuregulierung im Bereich der Telekommunikation und der vernetzten Kommunikation

Übersicht:

Die Jahre 1996 und 1997 brachten und bringen erhebliche Änderungen in der Rechtslage für alle kommunikationbezogenen Tätigkeiten. Die weitgehende Freigabe der Telekommunikation für privates Engagement geht einher mit dem Bedürfnis der Re-Regulierung: neu entstehende Konflikte, die sich aus der Umstrukturierung eines hoheitlichen Monopols (mit einem entsprechend marktstarken Anbieter) in ein marktorientiertes Betätigungsfeld privater Unternehmen ergeben, verlangen nach Steuerungsmechanismen, die die neuen Marktmöglichkeiten nicht ersticken, sondern eine Überleitung der bisherigen Monopolmacht auf eine größere Zahl von Anbietern unterstützen, ohne daß neue Machtpositionen entstehen. Insbesondere zeigt sich das Problem, daß die auf ihren Kernmärkten hochmonopolisierten Energieversorgungsunternehmen nunmehr den Wettbewerb im Telekommunikationsbereich herstellen sollen.


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D. Zusammenfassung und Ausblick

Aus rechtlicher Sicht muß "das Internet" differenziert betrachtet werden. Für die technische Seite der Zugangsherstellung durch ISP, Telekommunikationsunternehmen und Online-Anbieter gelten die Vorschriften des TKG. Damit werden insbesondere den kleineren ISP erhebliche Rechtspflichten auferlegt. Im Ergebnis ist zu befürchten, daß durch diese Rechtspflichten und die daraus resultierenden Kosten die Konzentrationsprozesse in diesem Marktsegment erheblich beschleunigt werden. Die inhaltliche Seite des Internet, die Informations- und Unterhaltungsangebote im World Wide Web und anderen Diensten, unterliegen je nach ihrem eher auf individuelle oder massenkommunikative Nutzung ausgerichteten Charakter den Vorschriften des geplanten Teledienstegesetzes oder des Mediendienste-Staatsvertrages. Aufgrund der weitgehenden, aber nicht vollständigen Übereinstimmung der grundlegenden Regelungen dieser Vorschriften werden Abgrenzungsprobleme zwar beschränkt, aber nicht vollständig ausgeschlossen. Das Erfordernis, aufgrund der technischen Konvergenz der Kommunikationsformen Regelungen nach inhaltlichen Kriterien abzustufen, ist nur im Ansatz gelungen. Im einzelnen wird noch viel Aufwand erforderlich sein, wenigstens eine in sich schlüssige Kasuistik zu entwickeln.

Das Internet ist ein kulturelles Phänomen ersten Ranges und löst derzeit als solches einen entsprechend heftig geführten Kulturkampf aus. Wer bestimmt die Spielregeln im weltweiten Netz, wer besetzt die lukrativsten Märkte? - so lauten die Kernfragen in der derzeitigen Diskussion. Bedauerlich ist, daß in Deutschland in oft fast hysterisch anmutender Weise Debatten geführt werden, die von wenig Sachkenntnis zeugen. Das Internet als technisches System wird noch zu wenig verstanden; Rechtsprechung und Gesetzgebern stehen als Modelle der neuen, vernetzten Wirklichkeit immer noch zentralistische Systeme mit klaren Nutzer-Anbieter-Beziehungen vor Augen. Den sozialen und kulturellen Charakter des Mediums haben sie noch nicht hinreichend durchdrungen.

Praktische, technische Probleme werden in den nächsten Jahren auch auf das Recht durchschlagen. Die Internet-Gemeinde wird durch ihre abnehmende Homogenität immer mehr auf Interessen- und Regelungskonflikte stoßen. Fragen der Kapazitätszuteilung und der technischen Weiterentwicklung z. B. durch offene oder proprietäre Standards werden ebenso zu Rechtsfragen werden wie die Verbesserung der Netze einerseits und die dadurch entstehenden Fragen nach einer gerechten Kostenverteilung andererseits. Besonders gravierende Probleme - vor allem für die Betroffenen - wird die Frage aufwerfen, inwiefern die strafrechtlich sanktionierten Grundstandards von Gesellschaften weltweit im internationalen Kommunikationsverkehr durchsetzbar sind. Dabei wird vordergründig zu klären sein, wie weit Staaten ihre Strafgewalt ausdehnen dürfen und wollen. Tiefer geht jedoch die Frage, zu welchen Anpassungen des weltweiten ethischen Standards das Internet beitragen kann, oder ob es auch hier zu einer Abwärtsspirale kommt. Schließlich ist denkbar, daß durch technische Entwicklungen wie den PICS-Standard [59] das Internet in eine Vielzahl inhomogener, nur wenig durchlässiger Teilnetze zerfällt.

Insgesamt besteht die Gefahr, daß Kommerzialisierung und Verrechtlichung von außen dazu führen, daß die faszinierendsten Merkmale der "ersten funktionierenden anarchistischen Gesellschaft" verloren gehen und von Inselbildungen und gegenseitiger Abschottung ersetzt werden. Das Konzept der freien Rede wird sich zwar weiter fortentwickeln; nicht absehbar ist aber, ob die "paradiesischen Zustände" der Anfangszeiten des Internet nicht längst Vergangenheit sind und auch nicht wiederkehren werden.


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Literaturliste:


Übersicht


Rechtsquellen

Btx-StV, Art. 6 Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland (GBl. BW 1991, S. 745 u. 1992, S. 188)

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Rolle der öffentlichen Fernsehdienste in einer multimedialen Gesellschaft, vom 17. 9. 1996, Media Perspektiven 12/1996, S. 652ff.

Entwurf des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes , Stand 8. 11. 1996

Entwurf des Mediendienste-Staatsvertrags der Länder , Stand 7. 11. 1996, unveröffentlichtes Typoskript

Hamburger Mediengesetz vom 20. April 1994, GVBl. S. 113f

Landesmediengesetz (LMedienG) Baden-Württemberg vom 17. März 1992, GBl. 189, zuletzt geändert am 14. Dezember 1995, GBl. S. 857

Richtlinie 90/387/EWG des Rates vom 28. Juni 1990 zur Verwirklichung des Binnenmarktes für Telekommunikationsdienste duch Einführung eines offenen Netzzugangs (Open Network Provision - ONP), ABl. EG Nr. L 192 S. 1;

Richtlinie des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (89/552/EWG) - "Fernsehen ohne Grenzen", Amtsblatt EG Nr. L 298 vom 17/10/89 S. 23, Berichtigungen Amtsblatt Nr. L 331 vom 16/11/89 S. 51

Rundfunkstaatsvertrag 1987, GBl. (BW) 1987, S. 51

Rundfunkstaatsvertrag 1992, GBl. (BW) 1991, S. 745

Rundfunkstaatsvertrag 1995, GBl. (BW) 1995, S. 113

2. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 1996, GBl. (BW) 1995, S. 857

3. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 1997, GBl. (BW) 1996

Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks, GVBl. für das Land Brandenburg vom 30. April 1992, S. 142ff.

Im Text in Bezug genommene Internet-Seiten

Internet Ad Hoc Committee-Website

Internet Society

name.space-Website

Selbständige Literatur

Ackermann, Stephan, Ausgewählte Rechtsprobleme der Mailbox-Kommunikation , Diss, Saarbrücken 1994

Bär, Anmerkung zum Beschluß des BGH vom 31. 7. 1995, 1 BGs 625/95, CR 1996, 490

Bartl, Harald, Handbuch Btx-Recht, Mit Kommentar zum Bildschirmtext-Staatsvertrag, Heidelberg 1984

Bundesministerium für Post und Telekommunikation, Rechtliche Einordnung von Datenkommunikation/ Mailboxen ( Typoskript der Dienststelle 121c, Dr. Eschweiler, 7. 6. 1994)

Canzler, Weert/ Helmers, Sabine/ Hoffmann, Ute, Die Datenautobahn - Sinn und Unsinn einer populären Metapher

Eberle, Regulierung, Deregulierung oder Selbstregulierung? Aktuelle Regelungsprobleme bei Online-Diensten, in: Festschrift für Engelschall, Baden-Baden 1996

Eidenmüller, Post- und Fernmeldewesen - Kommentar, Loseblattsammlung, Stand: 43. Ergänzungslieferung, März 1988

Helmers, Sabine/, Hoffmann, Ute/ Hofmann, Jeanette, Offene Datennetze als gesellschaftlicher Raum - Das Modell Internet , in: Europartner Information Sonderheft April 1995

Helmers, Sabine; Hoffmann, Ute; Hofmann, Jeanette, Standard Development as Techno-social Ordering: The Case of the Next Generation of the Internet Protocol

Hoffmann-Riem, Der Rundfunkbegriff in der Differenzierung kommunikativer Dienste, AfP 1996, 9

Jarass, Hans D., Regelungsspielräume des Landesgesetzgebers im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung und in anderen Bereichen, NVwZ 1996, S. 1041

Köbele, Bernd, Fernmeldewesen und Telematik in ihrer rechtlichen Wechselwirkung, Berlin 1990

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Levine, John R./ Baroudi, Carol, Internet für Dummies, Bonn 1995

Löffler, Martin/ Ricker, Reinhart, Handbuch des Presserechts, 3. Auflage, München 1994

Löffler, Martin, Presserecht, Kommentar, Band I: Landespressegesetze, 3. Auflage, München 1983

Maunz/Dürig/Herzog, Kommentar zum Grundgesetz, Loseblattsammlung

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Rilling, Rainer, Enternet

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(c) Patrick Mayer 1997




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Internet-Links



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