Europäische akademische Grade in Deutschland
Mitteilung der Europäischen Kommission vom 18. April 1997
Die Europäische Kommission hat kürzlich entschieden, gemäß
Art. 169 EG-Vertrag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik
Deutschland einzuleiten, da sie der Auffassung ist, daß die in den
Universitätsgesetzen verschiedener deutscher Bundesländer genannten
Voraussetzungen über den den Mitgliedstaaten im Urteil des EuGH vom
31.03.1993 in der Rechtssache C-19/92
- Kraus
- zugestandenen Prüfungsrahmen hinausgehen. Die von den Bundesländern
angewendeten Allgemeingenehmigungen scheinen ihr ebenfalls keine umfassende
und befriedigende Lösung der Problematik darzustellen. Insofern hat
die Kommission ein Mahnschreiben an die Bundesregierung gerichtet.
zur
Hauptseite
erstellt 28.04.1997/Kr.