Europäische akademische Grade in Deutschland


Mitteilung der Europäischen Kommission vom 18. April 1997

Die Europäische Kommission hat kürzlich entschieden, gemäß Art. 169 EG-Vertrag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten, da sie der Auffassung ist, daß die in den Universitätsgesetzen verschiedener deutscher Bundesländer genannten Voraussetzungen über den den Mitgliedstaaten im Urteil des EuGH vom 31.03.1993 in der Rechtssache  C-19/92 - Kraus - zugestandenen Prüfungsrahmen hinausgehen. Die von den Bundesländern angewendeten Allgemeingenehmigungen scheinen ihr ebenfalls keine umfassende und befriedigende Lösung der Problematik darzustellen. Insofern hat die Kommission ein Mahnschreiben an die Bundesregierung gerichtet.

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erstellt 28.04.1997/Kr.