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Ermittlungsverfahren gegen AOL eingestellt

Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornographie zurückgezogen

Das Ermittlungsverfahren gegen AOL wegen des Verdachts der Beihilfe zur Verbreitung von Kinderpornographie ist eingestellt worden. Dies gab die Hamburger Staatsanwaltschaft bekannt. Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft haben die Ermittlungen keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten von AOL ergeben.

Im Juli 1996 hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft aufgrund von Presseberichten ein Ermittlungsverfahren gegen AOL Bertelsmann Online eingeleitet. Anlaß war die Frage, inwieweit die Anbieter von Online-Diensten für die private Kommunikation der Mitglieder untereinander zur Verantwortung gezogen werden können.

Durch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens hat die Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigt, daß AOL allen rechtlichen und gesetzlichen Pflichten nachgekommen ist. Damit stützt die Staatsanwaltschaft unsere Stellungnahme vom 15.07.96 „AOL Bertelsmann zu den Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft":

Jan Henric Buettner, Geschäftsführer von AOL Deutschland, zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens: „Unabhängig davon werden wir die AOL-Gemeinde auch in Zukunft im Rahmen unserer rechtlichen und technischen Möglichkeiten vor Inhalten dieser Art schützen. Unsere erweiterte Kindersicherung, das neue Programm „PICS", die Aufstockung unserer AOL-Lotsen und die intensivierte Zusammenarbeit mit Behörden und Strafverfolgungsorganen sind nur die ersten Schritte, um das rechtswidrige Verhalten einiger weniger Personen in Online-Diensten zu unterbinden."

Claudia Schott


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Letzte Änderung am 26 Sep 1996.
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