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Symicron vs. MicrosoftVerbietet das Landgericht München den Microsoft "Explorer"?Microsofts "Explorer" von Windows 95 muß möglicherweise eine Namensänderung über sich ergehen lassen. Die Firma Symicron Software Engineering GmbH bringt seit 1990 Software unter der Bezeichnung "Explora" und "Explorer" auf den Markt. Dies war Microsoft auch bekannt, da es im Anwender-Journal April/Mai 1993 über die Produkte der Firma Symicron berichtete. Wegen der Verwechslungsgefahr, die Symicron nicht hinnehmen kann, beantragte die Firma kürzlich eine einstweilige Verfügung, die am 19.06. vor dem Landgericht München verhandelt wird. Die praktische Auswirkung der einstweiligen Verfügung wäre ein "Fullstop" für Windows 95, da es technisch nicht möglich ist, den Explorer von den vorhandenen CD-ROM's zu löschen oder umzubenennen. Dies hätte gravierende Auswirkungen für den EDV-Handel, da zumindest für einige Zeit in Deutschland nur noch OS/2 als vergleichbares Betriebssystem (oder Windows 3.11) vertrieben werden dürfte. Die Firma Symicron sagt jedoch, daß es nicht ihr Stil sei, die Probleme von Microsoft auf dem Rücken des Handels auszutragen. Sie wird daher auch im Falle des Obsiegens noch kurz mit Microsoft weiterverhandeln. Sollte allerdings keine Einigung möglich sein, so würde aus einer einstweiligen Verfügung Microsoft ein Ordnungsgeld bis zu DM 500.000,-- oder bis zu 6 Monate Ordnungshaft für die Geschäftsführer drohen.
Aktuell: Die erste Runde geht an MicrosoftDas Landgericht München entschied in erster Instanz für Microsoft" ... wer für ein Computerprogramm eine eingetragene Marke (Warenzeichen) oder zumindest einen Titelschutz besitzt, kann gegen eine jüngere Kennzeichnung eines Computerprogrammes Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen." Beipielsweise ist Microsoft wegen "Powerpoint" erfolgreich gegen "Pauerpoint" vorgegangen. Symicron hat die Marke "Explora®" seit 1994 und kann einen entsprechenden Titelschutz bis Anfang der 90'er Jahre zurückführen. Wenn heute vom "Explorer" gesprochen wird, meint man die betreffende Software von Microsoft, sogar CompuServe hat an einem Microsoft Board den "Explorer" als Trademark von Microsoft bezeichnet. Microsoft möchte die Vorteile dieser Werbung in Kauf nehmen, nicht jedoch die hiermit verbundene Markenverletzung. Mircosoft hat versucht, den Begriff "Explorer" als Gattungsbezeichnung (vergleichbar einem Browser), also als einen allegemeinen Begriff für ein Computerprogramm, welches etwas "erforscht", darzustellen. Die Bill-Gates-Truppe hat in der Gerichtsverhandlung behauptet, daß der Satz "Amazon Explorers provides quality eco-tours for the Amazon and other remote rainforest areas" identisch wäre mit "Amazon's Browsers provides...." Um dem zu entgegnen, wurden in die Gerichtsverhandlung insgesamt 34 verschiedene EDV-Lexika eingeführt, wobei lediglich in einer älteren Ausgabe "Explorer" im Sinne von Forscher und in drei weiteren Lexika "Explorer" in Verbindung mit Windows 95 genannt wurde, während in fast allen Lexika der Begriff "Browser" erläutert wurde. Noch eindeutiger war es bei ca. 28 ausgewerteten Online-Büchern, hier wurde der Begriff "Internet-Explorer" ausschließlich in Verbindung mit Microsoft gebracht, ebenso war die Auswertung einerVielzahl von deutschen Computerzeitschriften. Trotzdem ging das Landgericht München davon aus, daß "(Internet)-Explorer" eine beschreibende Angabe, vergleichbar dem Browser sei und hatte daher die einstweilige Verfügung nicht erlassen. Das anerkennende Gericht ging hierbei davon aus, "daß die Sache ohnehin an das Oberlandesgericht geht", so daß ein kleiner Landrichter sich erkennbar nicht traute gegen Microsoft zu entscheiden. Symicron® wird den Verfügungsantrag vor dem Oberlandesgericht wohl weiterverfolgen. Quelle: Pressemitteilung Symicron | |||||||||||||||||||||||||||
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