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AOL Bertelsmann Online und die Hamburger StaatsanwaltschaftWegen der Verbreitung von Kinderpornographie hat die Hamburger Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt sowie gegen AOL Bertelsmann Online eingeleitet. Gleichzeitig prüft die Staatsanwaltschaft inwieweit die Anbieter von IOnline-Diensten überhaupt für die private Kommunikation der Mitglieder untereinander zur Verantwortung gezogen werden können. Den Vowurf der Verbreitung von Kinderpornographie weist AOL Bertelsmann Online entschieden zurück. AOL lehnt deratige Inhalte entschieden ab und arbeitet bereits mit den offiziellen Stellen zusammen, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu finden, die den Interessen der Öffentlichkeit und der Industrie gerecht werden. Die AOL-Mitglieder kommunizieren untereinander über E-mail oder in privaten Räumen. AOL gewährt zu diesen Kommunikationsmöglichkeiten nur den technischen Zugang. Aus rechtlichen Gründen (Fernmeldegeheimnis Art. 10 GG) darf eine Kontrolle oder Zensur der privaten Kommunikation nicht erfolgen. Von den Inhalten der elektronischen Post oder den Gesprächen erfährt AOL nur, wenn ein Mitglied den Brief oder das Protokoll eines Gespräches an AOL zur Prüfung schickt. AOL beschäftigt zu diesem Zweck allein in Deutschland 30 sogenannte Lotsen, die rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Bei illegalen Handlungen eines Nutzers kündigt AOL diesem sofort die Mitgliedschaft und schließt den entsprechenden Raum. Jedes AOL-Mitglied hat zusätzlich die Möglichkeit, über AOL-Kindersicherung den Zugang zu bestimmten Konferenz- und Mitgliederräumen zu sperren. Wie
im normalen Leben gibt es auch unter den AOL-Nutzern schwarze
Schafe, AOL Bertelsmann Online versucht mit allen zur
Verfügung stehenden Mitteln, die rasch wachsende
AOL-Gemeinde so gut wie möglich vor solchen Personen zu
schützen. Quelle: Pressemitteilung vom 15.07.1996 | ||||||||||||||||||||||||||||
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