Inhaltsverzeichnis Index Gesetzesübersicht
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
(Bundes-Immissionsschutzgesetz)
Vom 15. März 1974 (BGBl. S. 721, 1193) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl. S. 880)
(Stand: 02/94)
Dieses Dokument wurde von Angela Schmidt
erstellt und unterliegt dem Copyright. Alle
Rechte vorbehalten.
Die Herausgeberin lehnt jegliche Haftung für alle eventuellen Fehler ab.
Einige Verweise im Fließtext zeigen auf einen Paragraphen im aktuellen
Gesetz, statt auf einen Paragraphen in einem anderen Gesetz. Dies ist ein
Fehler, der aber leider aufgrund der automatisierten Erstellung dieser
Hypertext-Dokumente nicht so einfach behoben werden kann. Bitte haben Sie
Verständnis.
Zurück zur Gesetzesübersicht.
Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
§§ 1 ... 3
Zweiter Teil: Errichtung und Betrieb von Anlagen
Erster Abschnitt: Genehmigungsbedürftige Anlagen
§§ 4 ... 21
Zweiter Abschnitt: Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
§§ 22 ... 25
Dritter Abschnitt: Ermittlung von Emissionen und Immissionen,
sicherheitstechnische Prüfungen, Technischer Ausschuß für Anlagensicherheit
§§ 26 ... 31a
Dritter Teil: Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen,
Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
§§ 32 ... 37
Vierter Teil: Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung
von Straßen und Schienenwegen
§§ 38 ... 43
Fünfter Teil: Überwachung der Luftverunreinigung im Bundesgebiet,
Luftreinhaltepläne und Lärmminderungspläne
§§ 44 ... 47a
Sechster Teil: Gemeinsame Vorschriften
§§ 48 ... 63 bis 65
Siebenter Teil: Schlußvorschriften
§§ 66 ... 74
Gewandelt von Angela Schmidt. Alle Rechte vorbehalten.