Achter Abschnitt Strafbestimmungen und Vorschriften über das Anhalten von Falschgeld
Paragraph 35 Unbefugte Ausgabe und Verwendung von Geldzeichen Paragraph 36 Anhalten von Falschgeld sowie unbefugt ausgegebenen Geldzeichen und Schuldverschreibungen Paragraph 37 Einziehung