Paragraph 13 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Paragraph 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
Paragraph 14 veräußerung des Betriebs
Paragraph 14a Vergünstigung bei der Veräußerung bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe