Inhaltsverzeichnis Index Gesetzesübersicht
Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften - Paragraph 9
§ 9 Inkrafttreten; Übergangsbestimmung.
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1986 in Kraft.
(2) (gegenstandslos)
Gewandelt von Angela Schmidt. Alle Rechte vorbehalten.