§ 8 Vorbereitung der Vollversammlung
Von der Einberufung der Vollversammlung an sind in dem Geschäftsraum der LPG zur Einsicht der Mitglieder mindestens 14 Tage vorher auszulegen:
1. der Teilungsplan und seine Anlagen;
2. die Bilanz der LPG;
3. der nach § 6 vorzulegende Teilungsbericht;
4. der Bericht der Revisionskommission sowie die Stellungnahme des zuständigen Kreditinstitutes gemäß § 9 Abs. 2.