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Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte, Produkthaftungsgesetz - Paragraph 14
§ 14 Unabdingbarkeit.
Die Ersatzpflicht des Herstellers nach diesem Gesetz darf im voraus weder
ausgeschlossen noch beschränkt werden. Entgegenstehende Vereinbarungen
sind nichtig.
Gewandelt von Angela Schmidt. Alle Rechte vorbehalten.