Endbenutzer-Software-Lizenz-Vertrag Die Benutzung von meiner Software durch den Endverbraucher erfolgt ausschlieálich zu den nachstehenden Bedingungen. Zwischen Ihnen und mir (im folgenden auch: "Lizenznehmer") genannt, kommt folgender Lizenzvertrag zustande. 1.Lizenzbedingung: Gegenstand der Lizenzbedingungen ist das auf dem Datentr„ger (Diskette) aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung, sowie sonstiges zugeh”riges Material. Sie werden im folgenden auch als "Software" bezeichnet. 2.Umfang der Benutzung: Ich gew„hre Ihnen das einfache nicht -ausschlieáliche und pers”nliche Recht (im folgenden auch als Lizenz bezeichnet), die beiliegende Kopie der Software auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit (CPU)), und nur an einem Ort zu benutzen. Ist dieser einzelne Computer ein Mehrbenutzersystem, so gilt dieses Benutzungsrecht fr alle Benutzer dieses einen Systems. Als Lizenznehmer drfen sie Software in k”rperlicher Form (d.h. auf einem Datentr„ger abgespeichert) von einem Computer auf einen anderen Computer bertragen, vorausgesetzt, daá Sie zu irgendeinem Zeitpunkt auf immer nur einem einzelnen Computer genutzt wird. Ausnahme: Wenn der Lizenznehmer im Besitz einer gltigen Firmen(II)/-Schullizenz ist, darf er die Software auf genau der in der Firmen(II)/-Schullizenz angegebenen Anzahl von Computern installieren. Besondere Beschr„nkungen: Dem Lizenznehmer ist untersagt, a) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von mir die Software oder das zugeh”rige schriftliche Material an einen Dritten zu bergeben oder einem Dritten sonstwie zug„nglich zu machen. b) die Software von einem Computer ber ein Netz oder einen Datenbertragungskanal auf einen anderen Computer zu bertragen. c) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von mir die Software abzu„ndern, zu bersetzen, zurckzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblisieren. d) von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielf„ltigen. e) es zu bersetzen oder abzu„ndern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen. 3.Inhaberschaft an Rechten: Sie erhalten mit dem Erwerb des Produkts nur Eigentum an dem k”rperlichen Datentr„ger, auf dem die Software aufge- zeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Ich behalte mir insbesondere alle Ver”ffentlichungs-, Vervielf„ltigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor. 4. Vervielf„ltigung: Die Software und das zugeh”rige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschtzt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, ist Ihnen das Anfertigen einer einzigen Reservekopie nur zu Sicherungszwecken erlaubt. Sie sind verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk von mir anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk darf nicht entfernt werden. 5.šbertragung des Benutzungsrechtes: Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von mir und nur unter diesen Lizenzbedingungen an einen Dritten bertragen werden. Verschenken, Vermietung und Verleih der Software sind ausdrck- lich untersagt. 6.Žnderungen und Aktualisierungen: Ich bin berechtigt, Aktualisierungen oder korrigierte Versionen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. 7. Vertragsdauer Dieser Vertrag ist nicht zeitlich begrenzt. Handelt der Lizenznehmer den Bedingungen dieses Vertrages zuwider, so erlischt das Nutzungsrecht, ohne daá es einer Kndigung bedarf. Er ist in diesem Fall verpflichtet, die Original- datentr„ger, etwa vorhandene Sicherungskopien, sowie Kopien der Software auf Festplatten und Magnetb„ndern sowie evtl. schriftliche Materialien incl. aller Ausdrucke evtl. auf Datentr„ger gelieferter Bestandteile der Dokumentation zu vernichten, oder auf Anforderung des Lizenzgebers an diesen auszuliefern. Der Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber fr jeden Schaden, der dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieses Vertrages entsteht. 8.Gew„hrleistung und Haftung: a) Ich gew„hre gegenber dem ursprnglichen Lizenznehmer, daá zum Zeitpunkt der šbergabe der Datentr„ger (Diskette), auf dem die Software aufgezeichnet ist, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instanthaltung in Materialausfhrung fehlerfrei ist. b) Sollte der Datentr„ger (die Diskette) fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung w„hrend der Gew„hrleistungszeit von 6 Monaten ab Lieferung verlangen. Er muá dazu die Diskette und eine Kopie der Rechnung/Quittung an mich, oder an den H„ndler, von dem das Produkt bezogen wurde, zurckgeben. Ich bernehme keine Haftung fr die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere bernehme ich keine Gew„hr dafr, das die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers gengt, oder mit anderen von ihm ausgew„hlten Programmen zusammenarbeitet. Weiterhin bin ich unter keinen Umst„nden fr Sch„den haftbar, die sich aus der Nutzung oder Unf„higkeit zur Nutzung des vorliegenden Produktes ergeben. Dies schlieát den Verlust von Gesch„ftsgewinnen, die Unterbrechung der gesch„ftlichen Abl„ufe, den Verlust von Daten, sowie alle brigen materiellen und ideellen Verluste und deren Folgesch„den ein und gilt selbst dann, wenn ich zuvor ausdrcklich auf die M”glichkeit derartiger Sch„den hingewiesen worden bin. Die Verantwortung fr die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse tr„gt der Erwerber. Das gleiche gilt fr eventuell begleitendes schriftliches Material. Ich hafte nicht fr Sch„den, es sei denn, daá ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrl„ssig keit seitens meiner Person verursacht worden ist. Eine Haftung wegen evtl.von mir zugesicherten Eigenschaften bleibt davon unberhrt. Eine Haftung fr Mangelfolgesch„den, die nicht von der Zulieferung umfaát sind,ist ausgeschlossen. Erfllungsort der beiderseitigen Leistungen und - soweit gesetzlich zul„ssig - Gerichtsstand ist Duisburg. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berhrt dies die brigen Bestimmungen nicht. Anstelle der nichtigen Bestimmungen gilt in d. Fall, was dem erkennbar gewollten Vertragszweck am n„chsten kommt.