C:\Sistemp\Menschenrechte!:\Psion5CD1\Menschenrechte\MenschenrechteC:\Sistemp\Bis.txt!:\Psion5CD1\Menschenrechte\Bis.txtMenschenrechte 12.6 kBP "Data.app)@ BJeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erkl rung verk ndeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger berzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umst nden. Weiter darf keine Unterscheidung gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angeh rt, ohne R cksicht darauf, ob es unabh ngig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder irgendeiner anderen Beschr nkung seiner Souver t unterworfen ist. AAAlle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede unterschiedliche Behandlung, welche die vorliegende Erkl rung verletzen w rde, und gegen jede Aufreizung zu einer derartigen unterschiedlichen Behandlung. /AJeder Mensch hat in voller Gleichberechtigung Anspruch auf ein der Billigkeit entsprechendes und ffentliches Verfahren vor einem unabh ngigen und unparteiischen Gericht, das ber seine Rechte und Verpflichtungen oder ber irgendeine gegen ihn erhobene strafrechtliche Beschuldigung zu entscheiden hat. PB(1) Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem ffentlichen Verfahren, in dem alle f r seine Verteidigung n tigen Vorraussetzungen gew hrleistet waren, gem dem Gesetz nachgewiesen ist. (2) Niemenad kann wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die im Zeitpunkt, da sie erfolgte, auf Grund des nationalen oder internationalen Rechts nicht strafbar war. Desgleichen kann keine schwerere Strafe verh ngt werden als die, welche im Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung anwendbar war. Table1 "Artikel Titel: Text: chutz gegen derartige Eingriffe oder Anschl