DER NOTAR GENIESST VÖLLIGE UNABHÄNGIGKEIT Er ist vom österreichischen Staat ernannt und unabsetzbar. Er ist nur an die Gesetze gebunden und zu deren objektiver Anwendung verpflichtet. DER NOTAR IST STETS UNPARTEIISCH Bei der Abwicklung von Geschäften handelt der Notar genau nach den bestehenden Rechtsvorschriften. Jede der Vertragsparteien wird objektiv und ohne jegliche Parteinahme beraten. DER NOTAR IST ABSOLUT VERSCHWIEGEN Absolute Verschwiegenheit gehört zu seiner beruflichen Verpflichtung. Notare stehen unter Aufsicht. Die Notariatskammern und die Justizbehörden üben Kontrolle über die Tätigkeit der Notare in Österreich aus. Ebenso überprüft wird die Einhaltung der Tarife. Die Gebühren für die Leistungen des Notars sind gesetzlich vorgegeben. Um Geld zu sparen sollten Sie sich über die jeweilige Höhe rechtzeitig informieren, denn z. B. die Beglaubigung einer Unterschrift bei einem Notar kostet oft weniger als bei Gericht. DIE UMFASSENDE AUSKUNFT In jeder Notariatskanzlei erhalten Sie eine umfassende Rechtsberatung. Kostenlos ist die erste Rechtsauskunft in allen einschlägigen Tätigkeitsbereichen der Notare. Dazu gehören: Kauf-, Tausch-, Schenkungs- und Wohnungseigentumsverträge Teilungsverträge Grundparzellierungen Pacht- und Mietverträge Schuldscheine und Darlehensverträge Ehepakte, Erbverträge, Heiratsgutbestellung Gesellschaftsgründun gen Erweiterungen und Zusammenschlüsse von Unternehmen und Gesellschaften Abtretungen von Beteiligungen General- und Hauptversammlungen sämtliche Angelegenheiten bezüglich Grundbuch und Firmenbuch Markenschutz Gebühren und Verkehrssteuern in Gewerbe-, Grundverkebrs- und Agrarangelegenheiten Wechselproteste Testamente, Verlassenschaftsabwicklungen Vormundschaftssachen und Adoptionen EINSICHT IN GRUNDBUCH UND FIRMENBUCH Alle Notariatskanzleien ermöglichen Ihnen die Einsichtnahme in das Grundbuch oder das Firmen- buch. Beim Notar als Gerichtskommissär erhalten Sie einen amtlich beglaubigten Ausdruck aus dem Grundbuch und Firmenbuch. ÖFFENTLICHE URKUNDEN Eine vom Notar angefertigte Urkunde schafft den völligen Beweis dessen, was darin erklärt und vom Notar amtlich bezeugt wird. Öffentliche Urkunden werden vom Notar im Original ohne zeitliche Begrenzung aufbewahrt; Ausfertigungen können Sie jederzeit und wiederholt anfordern. ÖFFENTLICHE BEGLAUBIGUNG Der Notar beglaubigt Unterschriften und Abschriften. Er bestätigt beweiskräftig, daß eine Person am Leben ist oder ein Wechsel nicht bezahlt wurde. DAS BEWEISKRÄFTIGE PROTOKOLL D er Notar ist zur objektiven Beaufsichtigung von Vorgängen ermächtigt(z. B. Verlosungen, Preisausschreiben, Generalversammlungen). Die von ihm verfaßten Protokolle sind beweiskräftig. Zum Schutz vor unüberlegten Handlungen müssen bestimmte Verträge als Notariatsakt abgeschlossen werden (z. B. Eheverträge, Schenkungsversprechen, Erbverträge, etc.). Der Notariatsakt kann auch vollstreckbar errichtet werden. Dies führt bei Nichterfüllung zur sofortigen Exekution und zwar ohne Prozeß. SICHERHEIT BEI VERTRÄGEN In ist einem Notar an Ihrer Seite sichern Sie sich bei allen Verträgen sorgfältige und objektive Beratung und die Verfassung rechtlich einwandfreier Urkunden. ZU TREUEN HÄNDEN Sein Amtseid macht den Notar zum gesetzlich befugten Verwahrer von Geld, Wertpapieren und Urkunden. Auch hier zur völligen Verschwiegenheit verpflichtet, handelt er nach strengen Vorschriften und garantiert für die Sicherheit der ihm anvertrauten Werte. HILFE IN STEUERFRAGEN Aufgrund seiner Tätigkeit hat der Notar besondere Kenntnisse vor allem auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuer, der Grunderwerbssteuer, Gesellschaftssteuer, den Stempel- und sonstigen staatlichen Gebühren. TESTAMENT UND ERBVERTRAG Auch im Bereich der Verlassenschaften verfügen Notare über ausgesprochen hohe Erfahrungen. Daher sind sie auch besonders qualifiziert zur Verfassung von Testamenten und Erbverträgen und zur kompetenten Beratung in allen Erbangelegenheiten. ÖSTERREICHISCHES ZENTRALES TESTAMENTSREGISTER Jedes beim Notar deponierte Testament wird im Zentralen Testamentsregister erfaßt. Gleichzeitig wird eine Testaments-Kennkarte ausgegeben. Auf diese Art sind über eine Million letztwilliger Verfügungen registriert. Das Testamentsregister wird von der Österreichischen Notariatskammer geführt. Dabei ist die Geheimhaltung absolut gewährleistet. GERICHTSKOMMISSARIAT UND VERLASSENSCHAFT Damit bei allen Verlassenschaftsverfahren eine ordnungsgemäße Abwicklung gewährleistet ist, wird hierfür vom Gericht ein Notar beauftragt. Wenn nötig, sichert dieser das Erbgut durch Versiegelung und treuhänderische Verwahrung. IHR RECHTSBEISTAND BEI GERICHTEN UND BEHÖRDEN Der Notar vertritt seine Klienten als Rechtsheistand bei Verwaltungsbehörden und in bestimmten Angelegenheiten auch vor Gericht, wie z. B. Verlassenschaften, Vormundschaften und Pflegsehaften. Ebenso erledigt er für Sie alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Grund- bzw. Firmenbuch. Er verhandelt mit Gewerbebehörden, dem Finanzamt sowie der Grundverkehrskommission. In all diesen Angelegenheiten verfaßt er sämtliche Eingaben und Rechtsmittel. Der Notar kann auch in Strafsachen als Verteidiger auftreten. IHR NOTAR: Dr. Werner SALENTINIG Imbergstraße 25 5020 Salzburg Tel.: 0662/887766