SICHERHEIT IN DER FAMILIE DURCH DEN NOTAR Im besonders sensiblen Bereich der ehe- und familienrechtlichen Probleme ist ein erfahrener und unabhängiger Berater unerläßlich. Der Notar ist seit jeher mit dieser Aufgabenstellung vertraut und daher in der Lage, die rechtlichen Beziehungen zwischen Familienmitgliedern zu ordnen. Oft machen starke persönliche und emotionelle Bindungen eine gerechte Regelung für die Beteiligten schwierig. Hier hilft der Notar: ~ unabhängig und unparteiisch ~ sachkundig und erfahren ~ objektiv unter Wahrnehmung der Interessen aller Parteien ~ verschwiegen und diskret EHE UND LEBENSGEMEINSCHAFT Eine Ehe ist nicht nur eine persönliche Verbindung, sondern auch eine Gemeinschaft im vermögensrechtlichen Sinn. Im allgemeinen gebührt jedem der Ehepartner das, was er in die Ehe eingebracht hat sowie das, was er während der Ehe erworben hat. Der andere Ehepartner hat darauf grundsätzlich keinen Anspruch. Dies führt manchmal zu Ungerechtigkeiten. Ein Ehepakt schafft hier Abhilfe. Dieser regelt die Vermögensverhältnisse zwischen Ehepartnern und muß vor dem Notar abgeschlossen werden. Neben der Ehe bestehen immer mehr Lebensgemeinschaften. Diese haben nicht die rechtlichen Wirkungen einer Ehe. Oft wird auch hier gemeinsames Vermögen erworben. Die Lebensgemeinschaft erzeugt jedoch keine Unterhaltspflichten und ist faktisch jederzeit auflösbar. Das Bedürfnis nach einer fairen vertraglichen Regelung, etwa hinsichtlich Versorgung, Wohnungsrechten, Vermögensaufteilung und Erbrecht, ist jedoch vorhanden. Besteht eine vertragliche Regelung durch den Notar, sind die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen beider Partner geschützt. EHESCHEIDUNG MIT VERSTÄNDNIS Im Falle des Scheiterns einer Ehe regelt das Gesetz die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse, nicht jedoch die des übrigen Vermögens. Eine Scheidung kann mit einem langwierigen Aufteilungsverfahren vor dem Richter verbunden sein. Eine vertragliche Regelung über die Aufteilung des ehelichen Vermögens ist anzuraten. Der Notar hilft Ihnen, durch die Errichtung solcher Vereinbarungen aufwendige Gerichtsverfahren zu verkürzen und Kosten zu sparen. Für Vereinbarungen über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, also all dessen, was zur Lebensführung der Ehegatten gedient hat, gelten besondere Bedingungen. Alle übrigen Scheidungsfolgen, wie etwa die Aufteilung eines gemeinsamen Unternehmens, die Regelung des Unterhaltes, die Obsorge über die Kinder und die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse sowie der übrigen Vermögenswerte können vertraglich geregelt werden. Dieser Vertrag bedarf in gewissen Fällen der Form des Notariatsaktes. Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Notar. Er ist bestrebt, gemeinsam mit Ihnen eine gerechte Lösung zu finden. DISKRETE HILFE BEI ADOPTION Nicht immer geht der Wunsch nach eigenen Kindern in Erfüllung. Eine Alternative ist in diesen Fällen die Adoption eines Kindes. Auch das Bedürfnis nach Versorgung im Alter und erbrechtliche Überlegungen können Anlaß dafür sein, eine Person Ihres Vertrauens an Kindes statt anzunehmen. Die Adoption kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind zustande und vermittelt der angenommenen Person grundsätzlich die Rechtsstellung eines leiblichen Kindes. Zur Gültigkeit ist die gerichtliche Bewilligung erforderlich. Bei der Bewältigung des relativ komplizierten Verfahrens und bei den Problemen, die sich dabei ergeben, hilft Ihnen Ihr Notar. Zu seinen Tätigkeiten gehören: ein umfassendes Beratungsgespräch die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen (nicht jeder kann jeden adoptieren!) die Verfassung des Adoptionsvertrages das Vertreten der Parteien vor Gericht die Beratung über die erbrechtlichen Folgen der Adoption DER NOTAR SCHÜTZT DIE RECHTE DER KINDER Die Vaterschaftsanerkennung. Entstammen Kinder einer außerehelichen Beziehung, haben sie nicht dieselben Rechte wie eheliche Kinder. Diese verschafft ihnen erst die Anerkennung der Vaterschaft. Die Vaterschaft kann vor einem Notar anerkannt werden. Dies kann Ihnen ein zeitaufwendiges Gerichtsurteil ersparen. Darüber hinaus berät Sie Ihr Notar in allen familien-, erb- und verfahrensrechtlichen Fragen. Medizinisch unterstützte Fortpflanzung. Auch hier hat der Gesetzgeber vorgesorgt. Der Notar errichtet in diesem Fall ein Protokoll über die Zustimmungserklärung der Beteiligten und informiert diese über alle familien-, ehe- und erbrechtlichen Konsequenzen. DIE NOTARIATSTARIFE -SICHERHEIT ZU FAIREN KOSTEN Familiäre Fragen und Probleme erfordern von allen Beteiligten viel Geduld und Verständnis. Und die Erfahrung und Loyalität eines Rechtsberaters. Dem Notar wurde von Gesetzes wegen die Regelung zahlreicher familien-, ehegüter- und erbrechtlicher Angelegenheiten übertragen. Sein Wissen und die objektive Beratung bringen Ihnen rasch Klarheit über die Rechte und helfen Ihnen7 Zeit und Geld zu sparen. Die Tarife für die Leistungen der Notare sind gesetzlich geregelt. Über die Höhe erhalten Sie jederzeit Auskunft. Überdies wird Ihnen in jeder Notariatskanzlei die erste Auskunft kostenlos erteilt, und zwar in allen einschlägigen Tätigkeitsbereichen des Notariates, so auch in sämtlichen die Familie betreffenden Rechtsfragen. DER NOTAR - FAMILIENNAH IHR NOTAR: Dr. Werner SALENTINIG Imbergstraße 25 5020 Salzburg Tel.: 0662/887766