FAQ - Die häufigsten Fragen von Bewerbern

Arbeitsverhältnisse | Bewerbungsunterlagen | Sozialversicherung | Besonderheiten bei Ausländern

Welche Arbeitsverhältnisse gibt es?

Für Bewerber von alma mater können bei unseren Kunden zwei unterschiedliche Arten von Arbeitsverhältnissen entstehen.

Die häufigsten Einsatzgebiete für freie Mitarbeiter sind:

  • Projektgeschäft von EDV-Unternehmen
  • Aufträge zu Promotionzwecken
  • Allgemeine Beratungsleistungen
  • Graphische Arbeiten
  • Mitarbeiter für journalistische Zwecke
  •  

    Was brauche ich beim Vorstellungsgespräch?

    Sie benötigen zur Vorstellung beim Arbeitgeber folgende Unterlagen:

    Steuerkarte (immer Original oder 2. Steuerkarte)

    Ersatzbescheinigung als vorläufige Unterlage(wenn Steuerkarte noch beim vorherigen Arbeitgeber)

    Sozialversicherungsausweis im Original

    Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse oder Ersatzkasse

    Studien- /Schulbescheinigung

    Personalausweis

    Zeugnisse und Fähigkeitsnachweise, z.B. Facharbeiterbrief, Fremdsprachenkorrespondentenprüfung, Gabelstaplerschein, usw als Kopie

    Wann bin ich sozialversicherungspflichtig?

    Sozialversicherungsfreiheit mit Ausnahme für die Rentenversicherung besteht für Arbeitnehmer, die dem Arbeitsmarkt nicht dauernd zur Verfügung stehen. Das sind Studenten während der Semesterferien, Studenten während der Vorlesungszeit und Studenten während des Studienjahres.

    Dauerbeschäftigung

    Arbeitszeit

    Entgelt

    Kranken-, Pflege-
    und
    Arbeitslosen-Versicherung

    Rentenversicherung

    < 15 Std./Woche

    < 610 DM / Monat

    versicherungsfrei

    versicherungsfrei

    < 15 Std./Woche

    > 610 DM / Monat

    versicherungsfrei

    versicherungspflichtig

    15 - 20 Std./Woche

    ohne Bedeutung

    versicherungsfrei

    versicherungspflichtig

    >20 Std./Woche

    ohne Bedeutung

    versicherungspflichtig

    versicherungspflichtig

    Aushilfsbeschäftigung

    befristet

    berufsmäßig

    Kranken-, Pflege-
    und
    Arbeitslosen-Versicherung

    Rentenversicherung

    Bis 2 Monate oder 50 Arbeitstage

    insg. < 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr

    versicherungsfrei

    versicherungsfrei

    Bis 2 Monate oder 50 Arbeitstage

    insg. > 2 Monate, aber nicht mehr als 26 Wochen im Jahr

    versicherungsfrei

    versicherungspflichtig

    Bis 2 Monate oder 50 Arbeitstage

    insg. mehr als 26 Wochen im Jahr

    versicherungspflichtig

    versicherungspflichtig

    Über 2 Monate, aber ausschließlich in Semesterferien

    insgesamt nicht mehr als 26 Wochen im Jahr

    versicherungsfrei

    versicherungspflichtig

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