Titelstreit um BERLINER ZEITUNG vom BGH entschieden

Wie Gruner + Jahr meldet, ist der Ullstein Verlag, Berlin, mit dem Versuch gescheitert, unter Berufung auf den Titel "B.Z." der G+J Berliner Zeitung Verlag GmbH & Co. die Verwendung des Titels BERLINER ZEITUNG gerichtlich untersagen zu lassen.

Eine entsprechende Klage hatte bereits das Kammergericht in Berlin am 08.07.1994 zurückgewiesen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat dieses Urteil am 11. 04.97 bestätigt und die Revision von Ullstein zurückgewiesen.

Ullstein verlangt beim Landesamt für offene Vermögensfragen in Berlin, da▀ der Titel BERLINER ZEITUNG wegen rechtswidriger Enteignung rückübertragen wird. Das Amt hat das Verfahren bis zum Urteil des BGH ausgesetzt.

Gruner + Jahr rechnet jetzt kurzfristig mit einer Entscheidung, "der Gruner + Jahr nach dem BGH-Urteil gelassen entgegensieht".

KW 15/97



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