HINTERGRÜNDE
Haftungssummen

Beim Absturz der TWA-Boeing 747 am 17.Juli des vorigen Jahres vor Long Island kamen alle 230 Insassen ums Leben.
Die Hinterbliebenen der Opfer wollen nun eine finanzielle Entschädigung von der Airline fordern, auch wenn die Absturzursache noch ungeklärt ist. Es wird weiterhin spekuliert, ob ein Bombenanschlag, technisches Versagen oder gar ein Abschuß durch eine Rakete das Unglück auslösten.
Vom 1.November an sollen Flugpassagiere oder ihre Angehörigen im Falle eines tödlichen Unfalls oder bei schweren Verletzungen mindestens einen Pauschalbetrag in Höhe von derzeit rund 215.000 DM erhalten. Dazu hatten sich bis zum August 1996 mehrere Dutzend Fluggesellschaften verpflichtet.
Bisher gilt im Rahmen der Warschauer Konvention aus dem Jahre 1929 eine Obergrenze von 112.000 DM, es sei denn, der Fluglinie kann vorsätzliches Fehlverhalten nachgewiesen werden. Die Haftungssumme liegt im untersten Fall bei nur 53.500 DM.

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