HINTERGRÜNDE
Dr. phil. Norbert Blüm, CDU, Bundesarbeitsminister

Norbert Blüm wurde am 21. Juli 1935 in Rüsselsheim geboren.
Nach der Volksschule machte Blüm eine Lehre als Werkzeugmacher bei der Adam Opel AG in Rüsselsheim. Neben seiner Berufstätigkeit besuchte er von 1957-1961 das Abendgymnasium in Mainz.
1961-1967 studierte er als Stipendiat der VW-Stiftung Philosophie, Germanistik, Geschichte, Soziologie und Theologie (beim Bonner Moraltheologen Franz Böckle) in Köln und Bonn. Mit der Dissertation "Willenslehre und Soziallehre bei Ferdinand Tönnies" promovierte er 1967 zum Dr. phil.

Seit 1950 CDU-Mitglied engagierte sich Blüm in den Sozialausschüssen der Partei. 1972 kam er über die Landesliste der CDU in Rheinland-Pfalz in den Bundestag, dem er zunächst bis 15. Juni 1981 angehörte. Im Oktober 1974 wurde er mit 100 von 101 abgegebenen Stimmen zum Landesvorsitzenden der CDU-Sozialausschüsse Rheinland-Pfalz gewählt (bis 1977).
Nach den Bundestagswahlen im Oktober 1980 wurde Blüm einer der stellv. Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (bis 1981).
Als im Okt. 1982 die erste CDU/CSU/FDP-Bundesregierung unter Helmut Kohl gebildet wurde, wurde Blüm Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.
Mit dem Vorschlag einer "Atempause" in der Lohn- und Sozial- sowie Preispolitik sorgte Blüm schon unmittelbar nach der Ressortübernahme für erheblichen publizistischen Wirbel. Ihm oblag die Aufgabe, die sozialpolitischen Restriktionen der sog. Bonner Wende ("Wachstum ist die beste Sozialpolitik") zu verteidigen und durchzusetzen. In seinen Gesetzentwürfen bemühte sich Blüm mit wechselndem Erfolg um Kompromisse zwischen den Forderungen mancher "Wende"- Politiker nach einem rigorosen Abbau des "bevormundenden" Sozialstaates und den ihm vertrauten Grundvorstellungen der christlichen Soziallehre.

In seine mittlerweile 14jährige Amtszeit fallen ebenso bedeutende wie umstrittene Gesetzesvorlagen:

  • Beschäftigungs-Förderungsgesetz (vorgelegt Sommer 1984, verabschiedet im April 1985)
  • Strukturreform im Gesundheitswesen (nach 15monatiger kontroverser Debatte am 25.11.1988 verabschiedet)
  • Rentenreform (Einigung im Februar 1989, am 01.Januar 1992 in Kraft getreten)
  • Die größte sozialpolitische Leistung seit der Wiedervereinigung ist nach Einschätzung des Bundesarbeitsministeriums die Einführung der Pflegeversicherung am 01.Januar 1995.

Die demographischen Veränderungen und die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit, die Überforderung der erwerbstätigen Generation mit Steuern und Sozialabgaben und die Überbeanspruchung des bestehenden Sozialversicherungssystems machten den "Umbau des Sozialstaates" in der ersten Hälfte dieser Legislaturperiode zur wichtigsten innenpolitischen Aufgabe.
Am 2. Febr. 1996 räumte Blüm in einer Regierungserklärung erstmals öffentlich einen Fehlbestand in der Rentenkasse bis zum Jahresende 1996 von 9,9 Mrd. DM ein. Im selben Monat (14.2.) nahm das Kabinett die Neuregelung zur Frühverrentung sowie die sog. Altersteilzeit an. Im Mai 1996 übernahm Blüm die Leitung der Rentenkommission der Bundesregierung, die mit der zukünftigen Gestaltung der Rentenversicherung befaßt ist. Als erste Folge kündigte er im Bundestag eine Erhöhung des Beitrages zur Gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.1.1997 von 19,2 auf 20,3 % an. Er begründet dies u.a. mit Einnahmeausfällen durch mehr Arbeitslose und die (inzwischen gestoppte) Frühverrentungswelle. Das Kabinett billigt die Anhebung, die zusätzliche Einnahmen von 16,5 Mrd. DM bringt. 1997 besteht eine Finanzierungslücke von 15 Mrd. DM.

(Quellen: Munzinger-Archiv, dpa)

ZURUECK
ZDF HOMEPAGE
HILFE
KOMPASS
SUCHEN
IMPRESSUM

(ZDF Homepage.Hilfe.Kompass.Suchen.Impressum)


ZDF