Endbenutzer-Software-Lizenz-Vertrag Die Benutzung von meiner Software durch den Endverbraucher erfolgt ausschliesslich zu den nachstehenden Bedingungen. Zwischen Ihnen (im folgenden auch: "Lizenznehmer" genannt) und mir, kommt folgender Lizenzvertrag zustande. 1. Lizenzbedingung: Gegenstand der Lizenzbedingungen ist das auf dem Datentraeger (Diskette) aufgezeichnete Programm, die Programmbeschreibung und Bedienungs- anleitung, sowie sonstiges Zubehoer. Dies wird auch als "Software" bezeichnet. 2. Umfang der Nutzung: Ich gewaehre Ihnen das einfache nicht -ausschliessliche und persoenliche Recht (im folgenden auch als Lizenz bezeichnet), die beiliegende Kopie der Software auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit (CPU)), und nur an einem Ort zu benutzen. Ist dieser einzelne Computer ein Mehrbenutzersystem, so gilt dieses Benutzungs- recht fuer alle Benutzer dieses einen Systems. Als Lizenznehmer duerfen sie Software in koerperlicher Form (d.h. auf einem Datentraeger abge- speichert) von einem Computer auf einen anderen Computer uebertragen, vorausgesetzt, dass Sie zu irgendeinem Zeitpunkt immer nur auf einem einzelnen Computer genutzt wird. Ausnahme: Wenn der Lizenznehmer im Besitz einer gueltigen Firmen(II)/-Schullizenz (Details auf Anfrage) ist, darf er die Software auf genau der in der Firmen(II)/-Schullizenz angegebenen Anzahl von Computern installieren. Besondere Beschraenkungen: Dem Lizenznehmer ist untersagt, a) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von mir die Software oder das zugehoerige schriftliche Material an einen Dritten zu uebergeben oder einem Dritten sonstwie zugaenglich zu machen. b) die Software von einem Computer ueber ein Netz oder einen Daten- uebertragungskanal auf einen anderen Computer zu uebertragen. c) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von mir die Software abzu- aendern, zu uebersetzen, zurueckzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren. d) von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schrift- liche Material zu vervielfaeltigen. e) Das Programm oder Teile davon zu uebersetzen, abzuaendern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen. 3. Inhaberschaft an Rechten: Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem koerper- lichen Medium, auf welchem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Ich behalte mir insbesondere alle Veroeffentlichungs-, Vervielfaeltigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor. 4. Vervielfaeltigung: Die Software und das zugehoerige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschuetzt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, ist Ihnen das Anfertigen einer einzigen Reservekopie ausschliesslich zu Sicherungszwecken erlaubt. Sie sind verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk von mir anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk darf nicht entfernt werden. 5. Uebertragung des Benutzungsrechtes: Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit vorheriger schrift- licher Einwilligung von mir und nur unter diesen Lizenzbedingungen an einen Dritten uebertragen werden. Verschenken, Vermietung und Verleih der Software sind ausdruecklich untersagt. 6. Aenderungen und Aktualisierungen: Ich bin berechtigt, Aktualisierungen oder korrigierte Versionen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. 7. Vertragsdauer Dieser Vertrag ist nicht zeitlich begrenzt. Handelt der Lizenznehmer den Bedingungen dieses Vertrages zuwider, so erlischt das Nutzungs- recht, ohne dass es einer Kuendigung bedarf. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, die Originaldatentraeger, etwa vorhandene Sicherungs- kopien, sowie Kopien der Software auf Festplatten und Magnetbaendern sowie schriftliche Materialien incl. aller Ausdrucke und evtl. auf Datentraeger gelieferter Bestandteile der Dokumentation zu vernichten, oder auf Anforderung des Lizenzgebers an diesen auszuliefern. Der Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber fuer jeden Schaden, der dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieses Vertrages entsteht. 8. Gewaehrleistung und Haftung: a) Ich gewaehre gegenueber dem urspruenglichen Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der Uebergabe der Datentraeger (Diskette), auf dem die Software aufgezeichnet ist, unter normalen Betriebsbedingungen frei von Fehlern ist. b) Sollte der Datentraeger (die Diskette) dennoch fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung waehrend der Gewaehrleistungszeit von 6 Monaten ab Lieferung verlangen. Er muss dazu den Datentraeger und eine Kopie der Rechnung/Quittung an mich, oder jenen Haendler, von dem das Produkt bezogen wurde, retournieren. Ich uebernehme keine Haftung fuer die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere uebernehme ich keine Gewaehr dafuer, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genuegt, oder mit anderen von ihm genutzten Programmen zusammenarbeitet. Weiterhin bin ich unter keinen Umstaenden fuer Schaeden haftbar, die sich aus der Nutzung oder Unfaehigkeit zur Nutzung des vorliegenden Produktes ergeben. Dies schliesst den Verlust von Geschaeftsgewinnen, die Unterbrechung der geschaeftlichen Ablaeufe, den Verlust von Daten, sowie alle uebrigen materiellen und ideellen Verluste und deren Folgeschaeden ein und gilt selbst dann, wenn ich zuvor ausdruecklich auf die Moeglichkeit der- artiger Schaeden hingewiesen worden bin. Die Verantwortung fuer die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse traegt der Erwerber. Das gleiche gilt fuer eventuell begleitendes schriftliches Material. Ich hafte nicht fuer Schaeden, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit seitens meiner Person verursacht worden ist. Eine Haftung wegen eventuell von mir zugesicherten Eigen- schaften bleibt davon unberuehrt. Eine Haftung fuer Mangelfolgeschaeden, die nicht vom Lieferumfang umfasst sind, ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so beruehrt dies die uebrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der nichtigen Bestimmungen gilt in diesen Fall, was dem erkennbar gewollten Vertragszweck am naechsten kommt.