Allgemeine Verkaufs,- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Sämtlichen Verkäufen, Liefer- ungen und Leistungen unserer- seits liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende Bedingungen unserer Vertragspartner erken- nen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen. Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware seitens des Vertrags- partners als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne daß es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 2. Angebote und Vertrags- abschluß Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Ange- bot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Ver- tragspartner ist an Bestel- lungen grundsätzlich zwei Wochen gebunden. Zum wirksamen Vertragsabschluß ist unsere schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbe- stätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung und/oder Rechnungsstellung ersetzt. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder unseren Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leist- ungsdaten, insbesondere in Prospekten oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies aus- drücklich schriftlich verein- bart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN- und/oder sonstige Normen Bezug nehmen. Die Produkte werden fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen des gelieferten Produkts gegenüber dem bestel- lten Produkt, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. Einsetz- barkeit beim Kunden nicht ein- schränken, sind zulässig und gelten als vertragsmäßige Er- füllung. 3. Lieferung/Erfüllungsort Erfüllungsort für uns betref- fende Verpflichtungen ist unser Firmensitz. Soweit wir Ware ausliefern oder versenden, erfolgt die Liefer- ung auf Gefahr und Kosten unseres Vertragspartners. Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn der Rest noch geliefert wird oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollten wir in Lieferverzug geraten, muß unser Vertragspartner uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB Gebrauch machen kann. 4. Zahlungsbedingungen Unsere Lieferungen sind un- verzüglich nach Rechnungs- erhalt, spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit Gegen- forderungen ist nur zulässig, wenn wir die Gegenforderung anerkennen oder diese rechts- kräftig festgestellt ist. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines Zu- rückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsver- bindung mit uns. Bei Zahlungsverzug des Ver- tragspartners sind wir be- rechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Der Nach- weis eines höheren oder ge- ringeren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. 5. Mängelrüge und Gewähr- leistung Für Mängelrügen durch Kauf- leute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen sind offensicht- liche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich uns gegenüber zu rügen. Andernfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. Wir leisten Gewähr, indem wir nach unserem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nach- bessern bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornehmen. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Vertrags- partner berechtigt, Minderung oder Wandelung zu verlangen. Im Gewährleistungsfall können wir nach unserer Wahl ver- langen, daß das schadhafte Produkt oder Teile desselben zur Reparatur an uns geschickt wird oder der Vertragspartner das schadhafte Produkt zum Zwecke der Nachbesserung bereit- hält. Werden Arbeiten, Eingriffe und /oder Reparaturen ohne unser schriftliches Einverständnis seitens des Vertragspartners oder eines Dritten vorgenom- men, so erlischt unsere Gewähr- leistungsverpflichtung, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, daß der Fehler in keiner Abhängigkeit zu den vor- genannten Arbeiten steht. 6. Software An der von uns angebotenen Software nebst zugehöriger Dokumentation (nachstehend gemeinsam als "Software" be- zeichnet) bestehen Schutzrechte von Dritten oder uns. Im erst- genannten Fall steht uns das Recht zu, dem Vertragspartner Nutzungsrechte im nachgenan- nten Umfang einzuräumen. Wir gewähren dem Kunden hier- mit die nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die ihm überlassene Software unter Beachtung der nach- folgenden Bestimmungen, jedoch ausschließlich im Rahmen seines Geschäftsbetriebes bzw. privat zu nutzen. Die Nutzung der Software ist auf einen einzigen Computer oder Terminal beschränkt. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Software ausschließlich zu Sicherungs- zwecken und unter Einbehaltung des Schutzrechtsvermerks der Original-Kopie einmal zu kopieren. Die Anfertigung weiterer Kopien bedarf in jedem Fall unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese Lizenz ins- gesamt oder teilweise auf Dritte zu übertragen, Unter- lizenzverträge abzuschließen, die Software an Dritte weiter- zugeben, zu veröffentlichen oder deren Benutzung zu ge- statten. Der Vertragspartner wird die Software darüber hinaus vor dem Zugriff Dritter schätzen und sämtliche Personen die Zugang zur Software haben, über die in dieser Klausel übernommene Geheimhaltungsver- pflichtung entsprechend unter- richten. Der Vertragspartner hat für sämtliche Verstöße gegen die Lizenzbedingungen einzustehen. Das gilt auch für Verstöße durch Personen, denen er Zugang zur Software ein- räumt. Auf Herausgabe von Source-Codes hat der Vertrags- partner grundsätzlich keinen Anspruch. Die Gewährleistung für Software richtet sich grundsätzlich nach Ziff. 5 dieser Bedingungen. In Er- gänzung wird auf folgendes hingewiesen: Nach dem derzeit geltenden Stand der Technik kann bei Software zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme häufig das Auf- treten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden. Da wir aufgrund der gesetz- lichen Gewährleistungspflichten nur für Fehler einzustehen haben, die beim gewöhnlichen oder vertraglich vorausge- setzten Gebrauch auftreten, ist es von dem Umstand des geltend gemachten Fehlers ab- hängig, ob er Gewährleistungs- pflichten betrifft oder nicht. Bei solcher Software gilt auch eine Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen eines Programm fehlers als ausreichende Nachbes- serung. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Software ohne unsere vorherige aus- drückliche Genehmigung zu ändern, zu dekompilieren, zu disassembilieren oder den Pro- gramm-Code in irgendeiner Form zu manipulieren. Soweit die Auslieferung von Software unter Beifügung von ge- sonderten Lizenzbedingungen erfolgt, haben diese Vorrang. 7. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchen Rechtsgrund, als Vorbehalts- ware unser Eigentum. Wird Vor- behaltsware von unserem Vertrag spartner veräußert oder mit anderen Gegenständen verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung bzw. Verbindung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehalts- ware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware entspricht dem von uns in Rechnung gestellten Betrag zzgl. eines Sicherheitsauf- schlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegen- stehen. Unser Vertragspartner ist zur Veräußerung bzw. Ver- bindung der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maß- gabe berechtigt und ermächtigt, daß die im zuvor bezeichneten Absatz beschriebenen Forder- ungen tatsächlich auf uns übergehen. Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehalts- ware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist unser Vertragspartner nicht berechtigt. Die Be- und Ver- arbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten. Wir ermächtigen unseren Vertragspartner, unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der an uns abge- tretenen Forderungen. Auf unser Verlangen hin hat unser Vertragspartner die Schuldner der an uns abgetretenen Forder- ungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Auch wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung an- zuzeigen. öbersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 % so sind wir insoweit zur öbertragung oder Freigabe nach Wahl unseres Vertrags- partners verpflichtet. 8. Haftung Wir haften nur für Schäden, die von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen grob fahr- lässig oder vorsätzlich verur- sacht werden, es sei den, es betrifft zugesicherte Eigen- schaften. Für Folgeschäden, ins besondere aus dem Gesichts- punkt der positiven Vertrags- verletzung, haften wir nicht, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zu- gesicherten Eigenschaft fällt. Für von uns nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden haften wir nicht. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 9. Sonstiges Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der einheit- lichen Kaufgesetze. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öf- fentlichen Rechts oder öf- fentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Montabaur ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrags- verhältnis ergebenden Streitig- keiten. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirk- same Klausel wird sodann ein- vernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der un- wirksamen Klausel am nächsten kommt. Hinweis gemäß § 33 BDSG: Die uns übermittelten personen- bezogenen Daten werden ge- speichert. Das Kleingedruckte Mit Erscheinen dieser Online- Angebote verlieren alle voran- gegangenen Online-Angebote des Multimedia-Trend ihre Gültigkeit. Alle Preise in DM. Geschützte Warenzeichen, Handelsnamen usw. werden in Multimedia-Trend nicht als solche kenntlich gemacht. Dies bedeutet nicht, daß es sich um freie Namen im Sinne des Waren- und Markenzeichenrechts handelt. Alle Online-Angebote in Multi- media-Trend sind freibleibend. Liefermöglichkeiten, Eingabe- fehler, Irrtümer, Innovationen und technische énderungen vor- behalten. Umtausch: Umtausch oder Rück- nahme von CD-ROMs sind aus ur- heberrechtlichen Gründen nicht möglich, es sei denn, es handelt sich um eine Falsch- lieferung oder um einen Her- stellungsfehler. Bei Rücksendung muß eine Kopie der Rechnung beigelegt werden. Die Ware muß komplett mit Hand- büchern etc. zurückgesandt werden, da sonst eine Be- arbeitung nicht möglich ist. Alle Angebote gelten nur in- nerhalb Deutschlands.