Verwenden Sie diese Funktion in folgenden Fällen:
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Unter Action for Unknown Sites ist Block ausgewählt, und Sie möchten für eine bestimmte Site eine Ausnahme festlegen. |
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Unter Action for Unknown Sites ist Allow ausgewählt, und Sie möchten eine Ausnahme für eine Blockierungs- bzw. Umleitungsregel festlegen. Beispiel: Sie möchten die URL „bank.com“ blockieren, aber die URL „netbanking.bank.com“ zulassen. |
Gehen Sie wie folgt vor:
1 |
Geben Sie in das Feld Web Site die URL der Website ein, die zugelassen werden soll, z. B. „netbanking.bank.com“. |
2 |
Klicken Sie in der Liste Action auf Allow list. |
3 |
Klicken Sie auf Add. |