6.2.2 Zulassen des Zugriffs auf bestimmte Websites

Anwendungsfälle

Verwenden Sie diese Funktion in folgenden Fällen:

<

Unter Action for Unknown Sites ist Block ausgewählt, und Sie möchten für eine bestimmte Site eine Ausnahme festlegen.

<

Unter Action for Unknown Sites ist Allow ausgewählt, und Sie möchten eine Ausnahme für eine Blockierungs- bzw. Umleitungsregel festlegen. Beispiel: Sie möchten die URL „bank.com“ blockieren, aber die URL „netbanking.bank.com“ zulassen.

Vorgehensweise

Gehen Sie wie folgt vor:

1

Geben Sie in das Feld Web Site die URL der Website ein, die zugelassen werden soll, z. B. „netbanking.bank.com“.

2

Klicken Sie in der Liste Action auf Allow list.

3

Klicken Sie auf Add.