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- Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag in He
von 42,- EUR (82,27 DM).
- J臧rlich im Dezember fordert der Schatzmeister die Mitglieder
schriftlich auf, den Jahresbeitrag fr das laufende Gesch臟tsjahr
auf das angegebene Bankkonto bis zum 28. Februar einzuzahlen.
Pro Mahnung knen eine Gebhr von 3,- EUR (5,87 DM) oder die
tats臘hlichen Kosten erhoben werden.
- Ist die Zahlung des Jahresbeitrags und eventueller Mahngebhren
bis zum 31. Mai nicht erfolgt, so ruhen ab 1. Juni die
Mitgliedschaftsrechte bis zu einer Entscheidung auf der n臘hsten
Mitgliederversammlung.
- Der Vorstand kann bei Glaubhaftmachung wirtschaftlicher Schwierigkeiten
eines Mitglieds den Jahresbeitrag erm葹igen oder erlassen.
Die Grndungsmitglieder,
Kaiserslautern, den 13. November 1999
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