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Anstatt den üblichen Weg zu gehen und die Spam-Mail auszufiltern oder zu löschen, können Sie auch dafür sorgen, dass der Versender Sie in Zukunft ganz in Ruhe lässt. In diesem Falle sollten Sie die E-Mail aufbewahren und den Verantwortlichen ermitteln. Den können Sie dann wegen seiner rechtswidrigen Handlung abmahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern.
Vertragsstrafe fürs Spammen
In dieser Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, Spamming in Zukunft zu unterlassen und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Gibt er die Unterlassungserklärung ab und verschickt danach nochmals eine Werbe-E-Mail, wird die Vertragsstrafe zugunsten des Abmahnenden fällig.
Verweigert der Spammer die Abgabe der Unterlassungserklärung, können Sie ihn verklagen oder eine auf Unterlassung gerichtete einstweilige Verfügung beantragen. Dazu müssen Sie den Namen und die Anschrift des E-Mail-Werbers kennen. Sitzt der Spammer im Ausland, kann die ganze Aktion langwierig und teuer werden.
Premium-Download: Musterformulare für Abmahnungen bei Spam-Mails
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