Familienstand (Hauptformular, Z. 2-27) ============= 1 = nicht verheiratet ==> Anwendung der Grundtabelle 2 = verheiratet ==> Anwendung der Splittingtabelle Steuerklasse (nur zur Berechnung) ============ Das Programm ben”tigt diese Angabe nur bei Steuerklasse 2 um den Haushaltsfreibetrag berechnen zu k”nnen. Zahl der Kinderfreibetr„ge (Hauptformular, Z. 29-51) ========================== Die Zahl der Kinderfreibetr„ge entnehmen Sie bitte der Lohn- steuerkarte. Sind in 1992 Kinder zu bercksichtigen, die noch nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind, so mssen Sie die Zahl der Kinderfreibetr„ge um 1 pro Kind erh”hen. Achtung bei St.-Klasse IV/IV. Die K.freibetr„ge drfen nicht addiert werden. Geburtsjahr (Hauptformular, Z. 2-27) =========== Das Geburtsjahr dient zur Ermittlung bestimmter Freibetr„ge und Pauschalen, die vom Programm automatisch errechnet werden. Wieviel volle Monate besch„ftigt ? (nur zur Berechnung) ================================== es sind nur volle Besch„ftigungsmonate anzugeben. Das Programm ben”tigt diese Angabe zur Berechnung der anteiligen Beitragsbeme- ssungsgrenze, um die Krzung des Vorwegabzugs im Rahmen der H”ch- stbetragsberechnung bei Vorsorgeaufwendungen ermitteln zu k”nnen. Die Beitragsbemessungsgrenze erm„áigt sich fr jeden Kalendermo- nat, in dem der Steuerpflichtige einer Besch„ftigung bzw. T„tig- keit ganz oder teilweise nicht nachgegangen ist, um je ein Zw”lf- tel. Hierzu ein Beispiel: Ein Steuerpflichtiger hatte in 1992 folgende Besch„ftigungsver- h„ltnisse: 1. Besch„ftigungsverh„ltnis vom 03.01.92 - 05.03.92 2. Besch„ftigungsverh„ltnis vom 04.04.92 - 31.12.92 v. 03.01.92 - 31.01.92 = 0 Monate v. 01.02.92 - 28.02.92 = 1 Monat v. 01.03.92 - 05.03.92 = 0 Monate v. 04.04.92 - 30.04.92 = 0 Monate v. 01.05.92 - 31.12.92 = 8 Monate ------------ Gesamt 9 Monate Rentenversicherungspflicht (Anlage N, Zeile 31-38) ========================== Zur Berechnung der Vorsorgepauschale wird diese Angabe ben”tigt. J = rentenversicherungspflichtige Personen (allgemeine Vorsorge- pauschale). N = nichtrentenversicherungspflichtige Personen (be- sondere Vorsorgepauschale). N ist anzugeben bei: Beamten, Rich- tern, Berufssoldaten, Pensionsbezieher u. Arbeitnehmern, die auf Antrag des Arbeitgebers von der Rentenversicherungspflicht be- freit wurden (Achtung: hierzu geh”ren i.d.R. nicht Arbeitnehmer die wegen Altersruhegeldbezug keine Beitr„ge mehr leisten). Kirchensteuerpflicht (nur zur Berechnung) ==================== J = Kirchensteuerpflichtig N = nicht Kirchensteuerpflichtig Das Programm errechnet die Kirchensteuer fr das Jahr 1992 ohne Bercksichtigung eines evtl. Kirchenaustritts in diesem Jahr. Haben beide Ehegatten Einknfte erzielt und ist nur 1 Ehepartner kirchensteuerpflichtig, so berechnet das Programm die Kirchen- steuer fr den kirchensteuerpflichtigen Ehegatten nach dem Teil der gemeinsamen Steuer, der auf diesen Ehegatten entf„llt, wenn die gemeinsame Steuer im Verh„ltnis der Steuerbetr„ge aufgeteilt wird, die sich bei der Anwendung der Einkommensteuergrundtabelle auf den Gesamtbetrag der Einknfte jedes Ehegatten ergeben. Zuschuá zur Krankenversicherung (nur zur Berechnung) =============================== Die Angabe wird fr die Vorsorgeh”chstbetrags-Berechnung ben”tigt J = ein Zuschuá zur Krankenversicherung wird bezahlt, z.B. der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. (in der Regel bei allen Arbeitnehmern und Beamten) N = es wird kein Zuschuá zur Krankenversicherung bezahlt. (in der Regel nur bei Selbst„ndigen) Zuschuá zur Rentenversicherung (nur zur Berechnung) ============================== Die Angabe wird fr die Vorsorgeh”chstbetrags-Berechnung ben”tigt J = ein Zuschuá zur Rentenversicherung wird bezahlt, z. B. der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung. (in der Regel bei allen Arbeitnehmern und Beamten) N = es wird kein Zuschuá zur Rentenversicherung bezahlt. (in der Regel nur bei Selbst„ndigen) Zeitr„ume ohne Anspruch auf Arbeitslohn ======================================= = Tage lt. Zeile 2 der Lohnsteuerkarte. Bruttoarbeitslohn (Anlage N, Zeile 2) ================= lt. Zeile 3 der Lohnsteuerkarte Einbehaltene Lohnsteuer (Anlage N, Zeile 3) ======================= lt. Zeile 4 der Lohnsteuerkarte. Evtl. im Arbeitgeber-Jahresaus- gleich erstattete Betr„ge (lt. Zeile 7) mssen abgezogen werden. Solidarbeitrag (Anlage N, Zeile 4) ============== lt. Zeile 5 der Lohnsteuerkarte. Einbehaltene Kirchensteuer (Anlage N, Zeile 5) ========================== lt. Zeile 6 der Lohnsteuerkarte. Evtl. im Arbeitgeber-Jahresaus- gleich erstattete Betr„ge (lt. Zeile 8) mssen abgezogen werden. Kirchensteuer konfessionsversch. (Anlage N, Zeile 6) ================================ lt. Zeile 7 der Lohnsteuerkarte. Evtl. im Arbeitgeber-Jahresaus- gleich erstattete Betr„ge (lt. Zeile 9) mssen abgezogen werden. VWL 20% bzw. 10% (Anlage N, Zeile 23-30) ================ lt. Zeile 8 bzw. 9 der Lohnsteuerkarte. Im Bruttolohn enthaltene Versorgungsbezge (Anlage N, Z. 11-12) ========================================== lt. Zeile 11 der Lohnsteuerkarte. Versorgungsbezge sind Bezge, die aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften oder privatrecht- licher Vereinbarungen zu zahlen sind wie z.B. Beamtenpensionen, Witwen- u. Waisengelder, Bezge aus Pensionskassen, Werkspen- sionen, Unterhaltsbeitr„ge und „hnliche Bezge an ausgeschiedene Arbeitnehmer aus ihrem frheren Arbeitsverh„ltnis. Arbeitslohn fr mehrere Kalenderjahre (Anlage N, Z. 12) ===================================== lt. Zeile 13 der Lohnsteuerkarte. Die Steuer fr diesen Lohn be- tr„gt das 3-fache der Differenz zwischen der Einkommensteuer zu- zglich 1/3 des Arbeitslohns fr mehrere Kalenderjahre und der Einkommensteuer ohne diese Drittel.