die Datenschleuder12 Wissenschaftliches Fachblatt fr Datenreisende * Herausgegeben vom Chaos Computer Clut' * Bundesse. 9 * 2 HH 13 _ Verhindert die geplante \~FAG-Gesetzencierung, sonst: `~AUS fr freien Amateurfunk! E,n Gesetzentwurf droht, auf kaltem Wege den Amateurfunk einzuschr„m Ren. Lauf BJ-Drucksache 10/1618 soll der Amateurfunk dem Ferametdeam lagengesetz (FAG) untergeordnet werden. Noch haben die Funkamateu- re einige Freiheiten in der Kommuni- kaUon mit Menschen in anderen L„m dern. Ihr Preis datur ist ein weltweit genormtes Personenkennzeichen: ihr Rufzeichen. Dafr drfen sie ihre eigene (modern- ste) Technik entwickeln und benutzen. Kamen damals von ihnen die ent- scheidenden Entwicklungen zur Ein- tuhrung des UKW-Rundfunks, so funk- tioniert heute das runde Dutzend Ama- teurfunksatelliten meist besser als die anderen. Es gibt zwar einige Ein- schr„nkungen fr Amateurfunker (Kopplung mit dem Telefon - in den USA erlaubt - ist hier verboten, ber- mittelte Nachrichten mssen so un- wichtig sein, daá telefonieren nicht angemessen ist usw.), aber das Ama- teurfunkgesetz (AFuG) wurde kurz nach dem Zusammenbruch des 3. Rei- ches erlassen und die Hitlergeseke (Todesstrafe fr das H”ren von Feind- sendern) waren in so guter Erinne- rung, daá ein liberales Gesetz ent- stand. Ein Beispiel fr Einschr„nkung der Amateurfunkfreiheit ist aus Polen in Erinnerung: bei den Unruhen dort muáten die Amateurfunker ihre Ger„- te an den Staat abliefern, um Nach- richtenbermitlung zu verhindern. Bei uns ist das AFuG bislang aus gutem Grunde eigenst„ndig und vom FAG getrennt. Klammheimlich und hoffentlich nur aus Versehen wurde das im Gesetzentwurf "zur Verhinde- rung des Mif3brauchs von Sendeanla- gen", Wanzengesetz genannt, ge„n- dert. Ziel des Entwurfes ist der ver- st„rkte Schutz der Intim- und Ge- heirnsph„re sowie des Fernmeldever- kehrs gegen miábr„uchliche Verwen- dung von Sendeanlagen. Betroffen sind õ 5, 15 und 19 FAG und õ 201 StGB. Existenzentscheidend fr den Ama- teurfunk kann der Anhang des õ 5 FAG (5a Abs. 1) werden. Die ursprngliche korrekte Fassung des Bundesrates ta- stet die Eigenst„ndigkeit des Ama- teurfunks im Rahmen bestehender Gesetze nicht an. Der Neuentwurf der Bundesregierung ist so formuliert daá in Zukunft ausschilesslich das FAG fr das Errichten und Betreiben von Sendeanlagen maágeblich ist. Damit wrde das AFuG (lex specialis) dem FAG unterstellt und die Eigen- st„ndigkeit des Amateurfunkdienstes ginge verloren und wrde der ,~Ermes- sensentscheidung" des Bundespost- ministers unterworfen. Bildschirmtext: Elektronische Zensur' Wir haben gute Grnde, uns gegen diese Gesetzes„nderung zu wehren. Denn schon jetzt versucht die Post, die Eigenst„ndigkeit des Amateur- funks einzuschr„nken. Wir h”ren von Amateurfunkern im 80 m-Band, die ihre Anlagen v”llig korrekt betreiben und von denen die Post verlangte, ihre Sendeleistung von rund 700 Watt auf 4 Watt einzuschr„nken. Das ist ein faktisches Sendeverbot. Die Begrn- dung der Post: Die Sendeanlage sei zwar gut (60 dt Abschirmung statt der vorgeschriebenen 40 db), aber der Videorekorder eines Nachbarn sei eben schlechter als blich, verfgt aber ber eine -Prfnummer und wrde gest”rt. Da der Nachbar nicht bereit sei, sein Ger„t nachbessern zu lassen (die In- dustrie macht das blicherweise im KulanzYvege oder Amateure als Nach- barschaftshilfe), msse der Funkama- teur seine Sendeleistung erheblich verringern. Da die Post jetzt grunds„tzlich davon ausgeht, ein Ger„t mit F[Z-Nummer sei korrekt, hat der Amateur das Prm blem, nachzuweisen, daá dieses Ger„t trotzdem nichts taugt. Wir k”n- nen zwar bei einer Reihe von Btx- Ger„ten beweisen, daá sie die FIZ- Nummer zu Unrecht erhalten haben, aber beim durchschnittlichen Video- rekorder ist dieser Beweis kaum zu fhren, zumindest sehr aufwendig. Es soll brigens ganze Ger„teserien 9+ ben, bei denen Entst”rteile im Werte eines Groschens aus falscher Spar- samkeit weggelassen wurden. Aus solchen Erfahrungen resultiert die Befrchtung, daá die geplante FAG-Žnderung in der jetzigen Form den Amateurfunk zur Farce macht. Amateurfunker versuchen, die Tech- nik in den Griff zu bekommen ohne von kommerziellen Interessen oder Machtstreben getrieben zu sein. Poli- tiker ohne demokratische Gesinnung versuchen, Menschen in den Griff zu bekommen. Heute wird das mit Kon- trolle der Kommunikation und durch Uberwachungstechni k versucht. Wachsamkeit ist der Preis der Frei- heit! Protestiert umgehend gegen die Eln. schrankeng der Freiheit beim Buntried tagsaueschuB fr das Post-und Fern- meldewesen, Bundeshaus, 5300 Bonn 1. Die Druckschrift 10/1618 ist bei den ”rtlichen Parteien zu beziehen. Verbreitung dieses Artikels mit Quel- lenangabe und Belegexemplar an uns und den DARG erwnscht. awlwau atulagl10s.~t 8!~0g 17:37 ~78 1 BildschirmtextÄ ein neues Medium Ä wurde um ein neues Leistung merkmal erweitert; die elektronische Zensur. Auf ”ffentlichen Btx-Ger„ten sind Programmangebote verschiede- ner Anbieter, u.a. des Chaos Compu- ter Clubs, nicht mehr abrufdar. Wir nennen das Zensur. Um Publikationen ~,unerwnschter" Informationsanbieter vor dem Zugriff durch die ™ffentlichkeit zu schtzen, braucht man heute keine Bcher mehr zu verbrennen. Die neuen elelrtronfschen Medien gar starten Zensur auf Knopfdruck. Der Elektronikkonzern SEL pr„sentierte auf der Hannovermesse 85 neue Btx- Ger„te fr den ”ffentlichen Gebrauch. Sie sollen frei zuganglich in Post„m- tern, Flugh„fen, Verwaltungsgeb„u- den, Banken usw. aufgestellt werden. Bereits auf der Hannovermesse wur- de die Zensur praktisch demonstriert. Opfer waren nicht etwa Testseiten der Firma, sondern besagte "uner- wnschte" Anbieter. Die Herausgabe der genauen Liste der zensierten Pro- gramme wurde uns verweigert. Ausser dem CCC wurden weitere me- dienkritische Programme gesperrt. Das Btx-Programm der Partei "DIE GRUNEN" wurde nicht gesperrt, da sie zur Zeit keine Anbieter sind. Auf Anfragen beim lderstel ler erfuhren wir, daá es sich um ein neues Lei- stungsmerkmal handelt, mit dem bis zu 100 Programmangebote gesperrt werden k”nnen. Das sei aber keine Zensur. Dem halten wir entgegen, dass Btx ein "Neues Medium" ist. Derartigen Einschr„nkungen muss im Keime entgegengetreten werden. Wir weisen die Aufsteller derartiger Ger„te darauf hin, dass diese Softwa- reversion grundgesetzwidrig ist. Sol- chen Ger„ten muss die Betriebser- laubnis entzogen werden. Chaos Computer Club, 26. Mai 1985 auf dem Open Ohr Festival Mainz 1985 mit dem Motto: Zukunft Ä zwischen Morgen und Grauen zeneurl1ds.bd 8~ 19:55 ?:2::: -ort- Volant E ~- . unzum