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1996-03-27
|
3KB
|
69 lines
Lizenzvertrag "T-Online"
Vertragstext
º1
Die Deutsche Telekom AG (nachfolgend "Telekom" genannt) rΣumt
Ihnen (im folgenden "Anwender" genannt) das Nutzungsrecht an der
auf dieser Diskette gespeicherten T-Online-Software gemΣ▀ den
nachfolgenden Lizenzbedingungen ein.
Der Anwender erkennt diese Bedingungen durch erstmalige Installation
bzw. erste Benutzung der Software unwiderruflich an. Die EinrΣumung
des Nutzungsrechtes erfolgt unentgeltlich.
º2
Der Anwender ist berechtigt,
- das Programm auf einem Einzelrechner zu installieren und anzuwenden,
- eine Sicherungskopie zu eigenen Zwecken zu fertigen
und
- die Software und das Nutzungsrecht daran an einen Dritten zu
ⁿbergeben/ⁿbertragen, unter der Bedingung, da▀ diese Lizenzbedingungen
der dritten Person bekanntgegeben und von dieser in vollem Umfang
anerkannt werden. Der Anwender darf in diesem Fall keine Kopie
(weder in gedruckter noch in maschinenlesbarer Form) behalten.
º3
Absatz 1
SΣmtliche Leistungsdaten und sonstige Softwarebeschreibungen stellen
keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf
DIN und/oder sonstige Normen Bezug nehmen. Telekom ⁿbernimmt keine
GewΣhrleistung fⁿr einen bestimmten Zweck oder dafⁿr, da▀ die
Leistungsmerkmale des Programms individuellen Ansprⁿchen entsprechen.
Absatz 2
Telekom haftet fⁿr Sach- und RechtsmΣngel nur im Fall arglistigen
Verschweigens.
º4
Im ⁿbrigen beschrΣnkt sich die Haftung von Telekom auf Vorsatz und
grobe FahrlΣssigkeit, es sei denn, es betrifft den Bereich zugesicherter
Eigenschaften. Fⁿr FolgeschΣden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der
positiven Vertragsverletzung, haftet Telekom nicht, soweit der Schaden
nicht in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fΣllt.
Telekom haftet nicht fⁿr unvorhersehbare oder im Verantwortungsbereich
des Anwenders liegende SchΣden. Vorstehende Haftungsregelung betrifft
vertragliche wie auch au▀ervertragliche Ansprⁿche. Unberⁿhrt bleibt
die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
º5
Fⁿr sΣmtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschlu▀ der einheitlichen Kaufgesetze.
Ist der Anwender Vollkaufmann, juristische Person des ÷ffentlichen Rechts
oder ÷ffentlich-rechtliches Sonderverm÷gen oder hat er keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland, so ist Koblenz ausschlie▀licher Gerichtsstand
fⁿr alle sich aus dem VertragsverhΣltnis ergebenden Streitigkeiten.