Labels:box | bulletin board | dialog box | window OCR: JOSchG Halten sich Kinder oder Jugendliche an Orten auf an denen ihnen eine unmittelbare Gefahr fur ihr korperliches geistiges oder Ansicht seelisches Wohi droht so haben die zustandigen Behorden oder Stellen die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen MaBnahmen Neuer zu trefi fen Wenn notig haben sie die Kinder oder Jugendlic hen Eintrag zum Verlassen des Ortes anzuhalten Eintrag einem Erziehungsberechtigten zuzufuhren oder, wenn kein bearb. rziehungs sberechtigter erreichbar ist in die Obhut des Suchen 2/13 19:36 Behorder Neue treffen Fint Verlasser iqter uhrer wenr rziehungsber echtigte Ohhut