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WDR Computer Club Digital 1997 August
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1996-11-04
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17KB
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307 lines
DURCH KLICKEN AUF "AKZEPTIEREN" ODER ╓FFNEN DER VERPACKUNG
ANERKENNEN SIE DEN NACHFOLGENDEN VERTRAG UND ERKENNEN IHN ALS F▄R
SIE VERBINDLICH AN. WENN SIE NICHT S─MTLICHE DER NACHFOLGENDEN
BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN, KLICKEN SIE AUF "NICHT AKZEPTIEREN", UND
DIE INSTALLATION DER SOFTWARE WIRD NICHT FORTGESETZT. (IN DIESEM
FALLE K╓NNEN SIE DAS PRODUKT GEGEN R▄CKERSTATTUNG DES VOLLEN
KAUFPREISES ZUM H─NDLER ZUR▄CKBRINGEN, WO SIE ES ERWORBEN HABEN.)
NETSCAPE ENDKUNDEN-LIZENZVERTRAG
WEITERVERTRIEB ODER VERMIETEN NICHT GESTATTET
Dieser Vertrag besteht aus drei Teilen. Teil I gilt, wenn Sie fⁿr
die beiliegende Software (die "Software") keine Lizenz erworben
haben. Teil II gilt, wenn Sie fⁿr die Software eine Lizenz erworben
haben. Teil III gilt bei sΣmtlichen LizenzgewΣhrungen. Wenn Sie
zunΣchst eine Kopie der Software erworben haben, ohne eine Lizenz
zu kaufen, und Sie eine Lizenz kaufen wollen, wenden Sie sich an
Netscape Communications Corporation ("Netscape") unter der
Internet-Adresse http://www.netscape.com. GemΣ▀ diesem Vertrag
verweist "Netscape" fⁿr Einwohner Europas oder Afrikas auf Netscape
Communications Ireland Limited; fⁿr Einwohner aller anderen LΣnder
verweist "Netscape" auf Netscape Communications Corporation.
TEIL I - GELTENDE BEDINGUNGEN, WENN DIE LIZENZGEB▄HREN (NOCH) NICHT
BEZAHLT WURDEN
(AUSSCHLIESSLICH F▄R EVALUIERUNGS-, AUSBILDUNGS- UND GEMEINN▄TZIGE
ZWECKE)
LIZENZGEW─HRUNG: Netscape gewΣhrt Ihnen eine nicht-ausschlie▀liche
Lizenz zur unentgeltlichen Nutzung der Software, sofern Sie (a)
Student(in), Schⁿler(in), Mitarbeiter(in) einer AusbildungsstΣtte
(insbesondere K-12, Hochschule oder UniversitΣt oder einer
gleichwertigen internationalen Institution oder einer Bibliothek)
oder Mitarbeiter(in) einer religi÷sen Organisation oder
Mitarbeiter(in) einer Institution sind, die Netscapes steuerlichen
Voraussetzungen einer gemeinnⁿtzigen Einrichtung erfⁿllt oder (b)
Ihre Nutzung der Software dem ausschlie▀lichen Zweck dient, zu
evaluieren, ob eine entgeltliche Lizenz zur regulΣren Nutzung der
Software erworben werden soll. Die Evaluierung ist fⁿr
Wirtschaftsunternehmen auf neunzig (90) Tage begrenzt; die
Evaluierung durch andere Nutzer unterliegt dieser
Dreimonatsbegrenzung nicht. Beh÷rden (mit Ausnahme von ÷ffentlichen
Bibliotheken) gelten nicht als AusbildungsstΣtten oder religi÷se
oder gemeinnⁿtzige Einrichtungen im Sinne dieses Vertrages. Soweit
Sie die Software unentgeltlich nutzen, haben Sie kein Anrecht auf
Dokumentation im Hartkopienformat, Unterstⁿtzungsleistungen oder
telefonischen Support. Wenn Sie die vorstehend genannten Kriterien
erfⁿllen, sind Sie berechtigt, die Software in der unter Teil III
"Umfang der Nutzungsrechte" beschriebenen Weise zu nutzen.
GEW─HRLEISTUNGSVERZICHT: Da die Software unentgeltlich fⁿr
Evaluierungs-, Ausbildungs- oder gemeinnⁿtzige Zwecke ⁿberlassen
wird, wird sie Ihnen auf "AS-IS"-Basis (wie vorliegend) ohne jede
GewΣhrleistung zur Verfⁿgung gestellt. Keine GewΣhrleistung wird
insbesondere fⁿr die Sach- und RechtsmΣngelfreiheit der Software,
ihre Eignung fⁿr einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte
Anwendung oder ihre WiederverkΣuflichkeit ⁿbernommen. Sie benutzen
die Software also auf eigene Gefahr. Erweist sich die Software als
mangelhaft, gehen etwaige Service- oder Reparaturkosten allein zu
Ihren Lasten und nicht zu den Lasten Netscapes oder deren
Lieferanten. Darⁿberhinaus wohnen den Sicherheitsmechanismen, die
Netscape in die Software integriert hat, bestimmte BeschrΣnkungen
inne; Sie mⁿssen sich daher vorab vergewissern, ob die Software
Ihre Anforderungen erfⁿllt. Dieser GewΣhrleistungsverzicht stellt
einen wesentlichen Teil dieses Vertrages dar. Die Nutzung der
Software ohne Entrichtung der Lizenzgebⁿhren an Netscape ist
untersagt, au▀er gemΣ▀ den Bestimmungen in diesem
GewΣhrleistungsverzicht.
TEIL II - BESTIMMUNGEN, DIE F▄R DIE ENTGELTLICHE LIZENZGEW─HRUNG
GELTEN
LIZENZGEW─HRUNG: Gegen Zahlung der jeweils anwendbaren
Lizenzgebⁿhren gewΣhrt Netscape Ihnen eine nicht-ausschlie▀liche
Lizenz zur Benutzung der Software und der begleitenden
Dokumentation (die "Dokumentation"), in der in Teil III unter
"Umfang der Nutzungsrechte" beschriebenen Weise.
BESCHR─NKTE GEW─HRLEISTUNG: Netscape gewΣhrleistet fⁿr einen
Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Datum des Erwerbs, da▀, wenn
die Software vorschriftsmΣ▀ig betrieben wird, die Software im
wesentlichen die in der Dokumentation beschriebene FunktionalitΣt
erfⁿllt. Netscape gewΣhrleistet jedoch nicht, da▀ die Software
stets unterbrechungs- bzw. fehlerfrei und sicher lΣuft. Weiterhin
wohnen den Sicherheitsmechanismen, die Netscape in die Software
integriert hat, bestimmte BeschrΣnkungen inne; Sie mⁿssen sich
selbst vorab vergewissern, ob die Software Ihren Anforderungen
hinreichend genⁿgt. Netscape gewΣhrleistet weiter, da▀ der
DatentrΣger, der die Software enthΣlt, sofern von Netscape
bereitgestellt, von Material- und Verarbeitungsdefekten frei ist
und fⁿr einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Erwerbsdatum der
Software so bleiben wird. Die einzige Haftung Netscapes fⁿr eine
Verletzung der GewΣhrleistung ist, nach Netscapes eigenem Ermessen:
(i) den defekten DatentrΣger bzw. die defekte Software zu ersetzen,
oder (ii) Sie zu beraten, wie Sie wesentlich dieselbe FunktionalitΣt
der Software wie der in der Dokumentation beschriebenen Software
mittels einem Verfahren anders als jenem in der Dokumentation
ausgelegten erzielen k÷nnen, oder (iii) wenn die obengennannten
Abhilfema▀nahmen nicht angewendet werden k÷nnen, Ihnen die fⁿr die
Software entrichteten Lizenzgebⁿhren zurⁿckzuerstatten. Reparierte,
korrigierte oder ersetzte Software und Dokumentation werden von
dieser beschrΣnkten GewΣhrleistung wΣhrend dem unter der
GewΣhrleistung der ursprⁿnglichen Software verbleibenden Zeitraum,
oder - sofern lΣnger, fⁿr drei▀ig (30) Tage ab dem Datum (a) der
Zulieferung der reparierten bzw. ersetzten Software an Sie, oder
(b) ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von Netscape beraten wurden, wie
Sie die Software betreiben k÷nnen, um die in der Dokumentation
beschriebene FunktionalitΣt zu erzielen, vertraglich geschⁿtzt.
Netscape ist hiernach nur dann gewΣhrleistungspflichtig, wenn Sie
Netscape ⁿber Ihr Problem mit der Software wΣhrend der anwendbaren
GewΣhrleistungsfrist unterrichten und den Nachweis ⁿber den
Zeitpunkt des Lizenzerwerbs vorlegen. Netscape wird sich
angemessen um Nachbesserung, Ersatzlieferung oder sonstige
Unterstⁿtzung oder, in einzelnen FΣllen, Rⁿckerstattung
entsprechend der vorstehenden GewΣhrleistung innerhalb von drei▀ig
(30) Tagen nach Eingehen einer entsprechenden Benachrichtigung
bemⁿhen.
Wenn wΣhrend der GewΣhrleistungsfrist von Ihnen ─nderungen an der
Software vorgenommen werden oder wenn der DatentrΣger Gegenstand
eines Unfalls oder Mi▀brauchs oder einer unsachgemΣ▀en Benutzung
ist, oder wenn Sie die Bestimmungen dieses Vertrags verletzen,
endet diese GewΣhrleistung unverzⁿglich und automatisch. Sie gilt
weiter nicht, wenn die Software auf oder in Verbindung mit anderen
als unverΣnderten Versionen der Hardware und Software-Programme,
mit denen die Software bestimmungsgemΣ▀ laut Dokumentation benutzt
werden soll, genutzt wird.
DIESE IST EINE BESCHR─NKTE GEW─HRLEISTUNG UND STELLT DIE EINZIGE
VON NETSCAPE ODER NETSCAPES ZULIEFERERN GEMACHTE GEW─HRLEISTUNG
DAR. NETSCAPE BIETET KEINE ANDEREN AUSDR▄CKLICHEN ODER
STILLSCHWEIGENDEN GEW─HRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH DER, ABER NICHT
BESCHR─NKT AUF DIE GEW─HRLEISTUNG DER WIEDERVERK─UFLICHKEIT, DER
EIGNUNG F▄R EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DES NICHT-VERSTOSSENS
GEGEN RECHTE DRITTER. SIE M╓GEN ANDERE GESETZLICHE RECHTE HABEN.
DER ZEITRAUM DER GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN GEW─HRLEISTUNGEN -
LIEGEN SOLCHE VOR - SOLL ALLERDINGS IM VOLLEN GESETZLICH
ZUGELASSENEN UMFANG AUF DIE OBENGENANNTE GEW─HRLEISTUNGSFRIST
BESCHR─NKT SEIN. WEITER WERDEN IN KEINEM FALLE GESETZLICH
VORGESCHRIEBENE GEW─HRLEISTUNGEN - LIEGEN SOLCHE VOR - , GELTEN,
ES SEI DENN, SIE WERDEN IM RAHMEN DER GESETZGEBUNG VORGESCHRIEBEN,
UNGEACHTET DEREN AUSSCHLUSS IM VERTRAG. KEIN NETSCAPE-H─NDLER,
-VERTRETER ODER -MITARBEITER IST BEVOLLM─CHTIGT, ─NDERUNGEN,
ERWEITERUNGEN ODER ZUS─TZE ZU DIESER BESCHR─NKTEN GEW─HRLEISTUNG
ZU VEREINBAREN.
TEIL III - BEDINGUNGEN, DIE F▄R ALLE LIZENZGEW─HRUNGEN GELTEN
UMFANG DER NUTZUNGSRECHTE
Sie dⁿrfen:
_ die Software auf einem einzelnen Computer nutzen;
_ die Software auf einem Netzwerk benutzen, vorausgesetzt jede
Person, die Zugriff auf die Software ⁿber das Netzwerk nimmt,
besitzt ein eigenes Lizenzrecht fⁿr die Software;
_ die Software auf einem anderen Computer nutzen, solange pro
Lizenz nur ein VervielfΣltigungsstⁿck zur selben Zeit benutzt wird;
_ die Software fⁿr Archivierungzwecke vervielfΣltigen, sofern
jede Kopie alle Schutzrechtsvermerke der Originalversion enthΣlt;
oder
_ wenn Sie Lizenzrechte fⁿr einen 10er-Pack oder einer 50er-Pack
erworben haben, bis zu 10 bzw. 50 VervielfΣltigungsstⁿcke der
Software (jedoch nicht der Dokumentation) anfertigen, oder, wenn
Sie Lizenzen fⁿr mehrere VervielfΣltigungsstⁿcke der Software
gekauft haben, die Anzahl der VervielfΣltigungsstⁿcke (jedoch
nicht der Dokumentation), die die Versandliste bzw. die Quittung
als bezahlt anfⁿhrt, anfertigen, vorausgesetzt jedes
VervielfΣltigungsstⁿck enthΣlt sΣmtliche Schutzrechtsvermerke der
Originalversion. Die auf der Quittung aufgefⁿhrte Anzahl der
VervielfΣltigungsstⁿcke ist die h÷chste Anzahl der
VervielfΣltigungsstⁿcke, die fⁿr alle Plattformen angefertigt
werden darf. ZusΣtzliche Kopien der Dokumentation k÷nnen bei
Netscape entgeltlich bezogen werden.
Sie dⁿrfen nicht:
_ die Nutzung der Software durch Dritte zulassen, sofern nicht
einer der vorstehend genannten FΣlle vorliegt;
_ die Mehrfachbenutzung der Software gestatten;
_ die Software verΣndern, ⁿbersetzen, einem Reverse Engineering-
Verfahren unterziehen, dekompilieren, disassemblieren (au▀er und
nur in dem Ma▀, da▀ ein anwendbares Gesetz solche BeschrΣnkungen
ausdrⁿcklich und spezifisch verbietet) oder derivative, auf der
Software basierte Programme entwickeln;
_ die Software vervielfΣltigen, ausgenommen unter den vorstehenden
FΣllen;
_ die Software vermieten, verleihen, verleasen, ein
Bⁿrgschaftinteresse daran verleihen, oder anderweitig Rechte an
der Software ⁿbertragen; oder
_ Schutzrechtshinweise oder -vermerke auf der Software entfernen.
INHABERSCHAFT: Die Inhaberschaft und alle geistigen oder
gewerblichen Schutzrechte an der Software verbleiben bei Netscape
bzw. deren Zulieferern. Die Software unterliegt dem Schutz des
Urheberrechts und entsprechender internationaler ▄bereinkommen.
Die Inhaberschaft und die zugeh÷rigen Rechte an Inhalten, auf die
mittels der Software zugegriffen wird, stehen dem jeweiligen
Inhaltsanbieter zu und sind rechtlich geschⁿtzt. Die im Rahmen
dieses Vertrages gewΣhrte Lizenz gewΣhrt Ihnen keinerlei Rechte
an solchen Inhalten.
BEENDIGUNG: Nichtbefolgen der hierin aufgefⁿhrten BeschrΣnkungen
zieht die automatische Beendigung des Vertrages und der darin
gewΣhrten Lizenz nach sich. Nach Beendigung mⁿssen alle
VervielfΣltigungsstⁿcke der Software und der Dokumentation
vernichtet werden.
EXPORTKONTROLLE: Weder die Software noch zugrundeliegende
Informationen oder Technologien dⁿrfen im Wege des Downloadings
oder anderweitig (i) nach Kuba, in den Irak, nach Libyen, nach
Sudan, nach Nord-Korea, in den Iran, nach Syrien oder in ein
anderes Land, fⁿr das ein US-Embargo besteht bzw. zu einem
Staatsangeh÷rigen oder Bewohner eines dieser LΣnder; oder (ii) an
eine Person, die auf der Liste der "Specially Designated Nationals"
des US-Finanzministeriums oder dem "Table of Denial Orders" des
US-Wirtschaftsministeriums steht, exportiert werden. Indem Sie
die Software herunterladen oder benutzen, erkennen Sie die
vorstehende Verpflichtungen an und bezeugen, da▀ Sie weder in
einem solchem Land ansΣssig sind, noch unter der Kontrolle eines
solchen stehen, noch Staatsangeh÷rige(r) oder Bewohner(in) eines
solchen Landes sind, noch auf einer der genannten Listen stehen.
Wenn die lizenzierte Software au▀erdem als ein nicht fⁿr den
Export zugelassenes Produkt gekennzeichnet ist (z.B. auf der
Packung, in den Medien oder im Rahmen des Installationsvorgangs),
gilt folgendes, es sei denn, Ihnen wurde vom US-Au▀enministerium
eine Ausnahme gewΣhrt: AUSSER F▄R DEN EXPORT NACH KANADA ZUR
AUSSCHLIESSLICHEN BENUTZUNG IN KANADA DURCH KANADISCHE
STAATSB▄RGER(INNEN) D▄RFEN DIE SOFTWARE UND JEGLICHE
UNTERLIEGENDEN TECHNOLOGIEN NICHT AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER
ZU EINER AUSL─NDISCHEN K╓RPERSCHAFT ODER ZU EINER VON IN DEN USA
GELTENDEN STAATLICHEN BESTIMMUNGEN ALS "AUSL─NDISCHE PERSON"
DEFINIERTE K╓RPERSCHAFT EXPORTIERT WERDEN, EINSCHLIESSLICH UND
OHNE EINSCHR─NKUNG JEGLICHER PERSONEN, DIE NICHT US-STAATSB▄RGER
SIND ODER ST─NDIGEN LEGALEN WOHNSITZ IN DEN USA HABEN. INDEM SIE
DIE SOFTWARE HERUNTERLADEN ODER NUTZEN, ANERKENNEN SIE DIE
VORHERGENANNTEN BESTIMMUNGEN UND BEZEUGEN HIERMIT, DASS SIE KEINE
"AUSL─NDISCHE PERSON" SIND, NOCH UNTER DER KONTROLLE EINER SOLCHEN
PERSON STEHEN.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: UNTER KEINEN UMST─NDEN UND NACH KEINER
RECHTSTHEORIE, KEINEM DELIKT, KEINEM VERTRAG, ODER SONSTIGEN
UMST─NDEN SIND NETSCAPE BZW. DEREN ZULIEFERER ODER WIEDERVERK─UFER
IHNEN ODER BELIEBIGEN PERSONEN GEGEN▄BER HAFTBAR F▄R JEGLICHE
INDIREKTEN, SONDER-, ZUF─LLIGEN ODER FOLGESCH─DEN IRGENDWELCHER
ART, EINSCHLIESSLICH DER UND OHNE EINSCHR─NKUNG VON SCH─DEN F▄R
VERLUST GESCH─FTLICHEN ANSEHENS, ARBEITSUNTERBRECHUNG,
COMPUTERVERSAGEN ODER -ST╓RUNG ODER ETWAIGER UND S─MTLICHER
GEWERBLICHEN SCH─DEN BZW. VERLUSTE ▄BER DEN BETRAG HINAUS, DEN
NETSCAPE VON IHNEN ALS LIZENZGEB▄HR F▄R DIE SOFTWARE ERHALTEN HAT,
SOGAR DANN, WENN NETSCAPE ▄BER DIE M╓GLICHKEIT EINES SOLCHEN
SCHADENS INFORMIERT WURDE, ODER F▄R JEGLICHE ANSPR▄CHE IRGENDWELCHER
DRITTER. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT NICHT F▄R DIE HAFTUNG F▄R
DURCH NACHL─SSIGKEIT SEITENS NETSCAPE VERURSACHTEN TOD BZW.
PERSONENSCHADEN, IN DEM MASS, DASS DIE GELTENDE GESETZGEBUNG SOLCHE
EINSCHR─NKUNG VERBIETET. EINIGE GERICHTSBEZIRKE GESTATTEN DAS
AUSSCHLIESSEN BZW. DIE EINSCHR─NKUNG ZUF─LLIGER ODER FOLGESCH─DEN
NICHT; DEMGEM─SS TRIFFT DIESER AUSSCHLUSS BZW. DIESE EINSCHR─NKUNG
IN IHREM FALLE U.U. NICHT ZU.
HOCH-RISIKO-AKTIVIT─TEN: Die Software kann Fehler aufweisen und
ist nicht fⁿr die Benutzung oder den Wiederverkauf als Online-
Kontrolleinrichtung in gefΣhrlicher Umgebung entwickelt,
hergestellt oder vorgesehen, die absolut fehlerfreien Betrieb
voraussetzt, wie etwa der Betrieb von Nukleareinrichtungen,
Luftfahrtnavigations- oder Kommunikationssytemen,
Luftverkehrskontrolleeinrichtungen, lebenserhaltenden Maschinen
oder Waffensystemen, in denen Fehler der Software unmittelbar
Gefahren fⁿr Leib oder Leben oder erhebliche Sach- und
UmweltschΣden nach sich ziehen k÷nnen ("Hoch-Risiko-AktivitΣten").
Netscape und deren Zulieferer verneinen ausdrⁿcklich die Eignung
der Software fⁿr derartige Hoch-Risiko-AktivitΣten und ⁿbernehmen
fⁿr derartige Anwendung keinerlei Verantwortung.
VERSCHIEDENES: Sofern der von Ihnen erworbenen Software ein
gedruckter oder in sonstiger Art von Hartkopie vorliegender
Endkundenlizenzvertrag beilegt, deren Bestimmungen von diesem
Vertrag abweichen, unterliegt die Benutzung der Software dem
Hartkopie-Endkundenlizenzvertrag. Dieser Vertrag stellt die
gesamte Vereinbarung bezⁿglich der hierbei verliehenen Lizenz dar
und kann nur durch schriftliche Vereinbarung beider Parteien
geΣndert werden. DIE ANNAHME IHRER BESTELLUNG ERFOLGT UNTER DER
AUSDR▄CKLICHEN BEDINGUNG, DASS SIE DIE HIERIN ENTHALTENEN
BESTIMMUNGEN UND NICHT DIE IN IHRER BESTELLUNG ENTHALTENEN
BESTIMMUNGEN BEFOLGEN. Wird eine Bestimmung dieses Vertrages fⁿr
unwirksam gehalten, soll eine solche Bestimmung nur soweit
verΣndert werden, als n÷tig ist, sie wirksam zu machen. Dieser
Vertrag unterliegt der Gesetzgebung von Kalifornien (USA) (es sei
denn, da▀ das jeweils geltende Recht anders vorsieht). Die
Geltendmachung der "United Nations Convention of Contracts for the
International Sale of Goods" (das einheitliche UN-Kaufrecht) ist
ausdrⁿcklich ausgeschlossen.
US-REGIERUNGSENDKUNDEN: Die Software ist ein "commercial item"
(eine gewerbliche Einheit) gemΣ▀ der Definition dieses Ausdrucks
in 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995), besteht aus "commercial computer
software" (gewerblicher Computer-Software) und "commercial computer
software documentation" (Dokumentation zur gewerblichen Computer-
Software) gemΣ▀ der Terminologie in 48 C.F.R 12.212 (Sept. 1995).
Im Einklang mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis
227.7202-4 (Juni 1995) erwerben alle US-Regierungsendkunden die
Software nur gemΣ▀ den hierin angefⁿhrten Rechten.