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1999-11-30
|
10KB
|
205 lines
_____________________________________________________________________________
Copyright, Lizenzvereinbarung und Nutzungsbestimmungen
fr die Software Dr. Hardware 2001
Dr. Hardware ist (c) Copyright by Peter A. Gebhard
14001 Berlin
Die nachstehenden Bestimmungen treten am 01.03.2000 in Kraft.
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I. Allgemeines
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Der Anwender des vorliegenden Programms erkennt an, da゚ dieses Programm sowie
seine Dokumentation dem Urheberrecht, Copyright-, Eigentums- und sonstigen
Schutzrechten unterliegt, und da゚ er mit dem Erwerb oder der Nutzung des
Programms keines der vorbezeichneten Rechte erwirbt, sondern ausschliesslich
das Recht zur unausschliesslichen privaten Nutzung.
Das Programm, sowie seine Teile oder die Programmdokumentation drfen au゚er
zur Erstellung von Sicherheitskopien nicht vervielf舁tigt oder kopiert
werden. Der K舫fer darf das Programm nur fr seine eigenen Zwecke und nur auf
einem Computer zur gleichen Zeit nutzen und es Dritten weder entgeltlich noch
unentgeltlich ueberlassen.
Das Programm und seine Dokumentation drfen ohne die schriftliche Erlaubnis
des Autors nicht ver舅dert, erweitert, an andere Systeme angepasst oder in
andere Sprachen bersetzt werden. Mit der Nutzung des Programms erkennt der
Anwender diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen an. Bei einem Versto゚ gegen die
Lizenzbestimmungen erlischt das Nutzungsrecht automatisch.
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II. Ausdehnung auf 舁tere Versionen
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Sollten Teile der vorliegenden Lizenzbestimmungen トnderungen oder
Erweiterungen gegenber den fr 舁tere Programmversionen gefa゚ten
Lizenzbestimmungen aufweisen, so sollen diese vom Tage des
Inkrafttretens an auch auf frhere Programmversionen angewendet werden.
Durch die Nutzung der Software erkl舐t der Anwender sich mit den vorliegenden
Lizenzbestimmungen einverstanden.
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III. Nutzungs- und Vertriebsbestimmungen fr Sharewareversionen
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Fr Shareware-Versionen oben bezeichneter Produkte gelten folgende
zus舩zlichen Bestimmungen, die eingehalten werden mssen:
- Die Shareware-Version darf frei kopiert und weitergegeben werden, sofern
dies im vollen ursprnglichen Umfang und in g舅zlich unver舅derter Form
geschieht. Es darf jedoch kein Preis erhoben werden mit Ausnahme einer
Kopiergebhr.
- Die Nutzung der Shareware-Version ist auf 14 Nutztage begrenzt.
Danach muss, um das Programm weiternutzen zu knen die registrierte
Vollversion erworben werden. Wird der Erwerb rckg舅gig gemacht, erlischt
das Nutzungsrecht automatisch.
- Die Sharewareversion darf auf Speichermedien wie Diskette, CD ROM und
DVD ROM, sowie ber Mailboxen,Online-Dienste und ber das Internet ohne
besondere Zustimmung des Autors vertrieben werden, sofern sie nicht als
"kostenlos", "frei", "Freeware" oder "billig" angeboten wird und sofern
die zum Zeitpunkt des Vertriebs neueste Programmversion verwendet wird.
Die neueste Programmversion kann von der Homepage des Autors geladen
werden (http://www.drhardware.de).
Fr den Vertrieb der Vollversion von Dr.Hardware gelten folgende
Bestimmungen:
1.Nachstehende Angaben beziehen sich auf die vom Autor direkt oder ber
Registrierdienste vertriebenen Vollversion. Sonstige, sowie etwaige
Lizenzversionen werden von den Bestimmungen nicht abgedeckt. Bei Interesse
am Vertrieb der von CDV Software Entertainment AG in Lizenz vertriebenen
Vollversionen setzen Sie sich bitte direkt mit CDV in Verbindung (CDV
Software Entertainment AG, Postfach 2749, 76014 Karlsruhe -
Tel. 0721/97224-0, Fax 0721-97224-24).
2.Vollversionsexemplare sind grunds舩zlich unver舫゚erlich und drfen nicht
weitergegeben werden.
3.Am Vollversionsvertrieb interessierte H舅dler mssen sich unbedingt direkt
an Peter Gebhard wenden und bei einer etwaigen Bestellung von
Vollversionsexemplaren ausdrcklich angeben, da゚ diese fr den Weiterverkauf
an Endkunden bestimmt sein sollen. Dies ist u.a. auch deshalb erforderlich,
weil die fr den Zwischenverkauf vorgesehenen Exemplare Unterschiede
gegenber Standardexemplaren aufweisen und abweichend registriert werden.
Anfragen seitens des Fachhandels sind jederzeit willkommen;
Gro゚- und Superm舐kten sowie Kaufhausketten kann jedoch eine Lizenz zum
Vertrieb der Windows-Vollversion nicht erteilt werden.
4.Die Distributoren der Standard-Vollversion von Dr. Hardware drfen das
Programm ausschlie゚lich auf Diskette, nicht aber auf CD ROM oder als
Bookware, und ausschlie゚lich an Endkunden, nicht aber an den Zwischenhandel,
insbesondere nicht an Gro゚- und Superm舐kte sowie Kaufhausketten vertreiben.
5.Fr den Vertrieb von Vollversionen benigt der H舅dler eine schriftliche
Erlaubnis von Peter Gebhard.
6.Die vom H舅dler benigten Exemplare werden ihm bedarfsgerecht direkt von
Peter Gebhard zugestellt.
7.Da jedes Vollversionsexemplar ggf. eindeutig und einmalig gekennzeichnet
ist, verbietet sich das mehrfache Kopieren eines Exemplars von selbst.
Hiervon abweichende Regelungen bedrfen der Schriftform.
8.Der H舅dler soll nicht ohne Absprache mit Peter Gebhard einen vom offiziell
festgesetzten Verkauspreis abweichenden Endpreis festlegen.
Fr der Presse berlassene (Rezensions-)Versionen gelten folgende
zus舩zlichen Bestimmungen:
1.Die Presse-Version wird fr jeweils einen Verlag/Redakteur bereitgestellt.
Sie darf nicht aus dem Haus gegeben werden.
2.Die Presse-Version soll fr Presse-Zwecke eingesetzt werden (als
Informationsgrundlage fr Fachzeitschriftenredakteure).
3.Die Presse-Version darf weder vertrieben werden noch den Endkunden
erreichen und ist lizenzrechtlich mit der registrierten Vollversion nicht
gleichzusetzen. Sie kann ferner fr vermarktungsorientierte
betriebsinterne Zwecke verwendet werden (bspw. fr einen Vergleich
Shareware-Voll-version), sofern diese den Interessen von Peter Gebhard
nicht zuwiderlaufen.
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IV. Haftungsausschlu゚bestimmungen
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1.Fr die Verwendbarkeit des Programms zu einem bestimmten Zweck wird keine
Garantie bernommen. Insbesondere wird keine Haftung bernommen fr
Folgesch臈en, Gewinn- und Vermensverluste, die durch den Gebrauch des
Programms sowie der zugehigen Dokumentation entstehen knten.
2.Es mu゚ mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, da゚ eine Software wie
Dr.Hardware, die auf der untersten Hardwareebene operieren mu゚,
bekannterma゚en unter bestimmten Voraussetzungen zu Stungen im System
fhren kann. Davor bewahrt nicht die sogenannte 100%-ige Kompatibilit舩
eines Systems. Interne Abweichungen vom "Standard", exotische
Erweiterungskarten, spezielle Softwarekonfigurationen oder unbekannte
Programmfehler knen zu Systemabstrzen und anderen Stungen fhren.
Der Anwender mu゚ beim Gebrauch des Programms daher jederzeit auf
Systemstungen gefa゚t sein und soll sich darauf entsprechend vorbereiten.
Empfohlen wird u.a.:
- eine Sicherung wichtiger Daten (Backupkopien erstellen) vor jedem
Gebrauch des Programms.
- ein etwaiges Netzwerk deaktivieren
- st舅diges Beobachten des Systems, insbesondere beim Erstellen von
Reports
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V. Support
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1.Wir gew臧ren registrierten Anwendern sechs Monate lang kostenlosen Support
im angemessenen Rahmen per eMail, der sich auf die erworbene Version, nicht
aber auf ggf. freigeschaltete Folgeversionen bezieht, sowie ausschliesslich
fr gezielte Fragen zu Programmbedienung- und -verhalten. Anfragen zu
Hardwareproblemen knen wir leider nicht beantworten. Support, der nach
den genannten sechs Monaten geleistet werden soll, kann kostenpflichtig
sein.
2.Nicht-registrierten Anwendern kann i.d.R. kein kostenloser Support geboten
werden, insbesondere dann nicht, wenn die Anfrage nicht deutlich eine
Kaufabsicht erkennen l葹t. Hiervon ausgenommen: direkt auf den Erwerb
gerichtete Anfragen (Preise, Modalit舩en) beantworten wir jederzeit gerne
und unterbreiten Ihnen auf Anfrage ein aktuelles Angebot.
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VI. Update-Bestimmungen
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1.Bei direkt von Gebhard Software erworbenen Vollversionen erh舁t der Kunde
einen Registrierschlssel, mit dem eine Reihe von Folge-Updates (Anzahl
ist versionsabh舅gig) freigeschaltet werden knen. Der Anwender ist
gehalten, die Updates bei Bedarf selbst von der Homepage von Peter A.
Gebhard Software zu laden oder von anderen Quellen zu beziehen.
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VII. Sonstiges
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1.Ein Umtausch- oder Rckgaberecht von Vollversionen wird ausgeschlossen.
2.Preis舅derungen sowie トnderungen jedwelcher Art an der Software und der
Dokumentation mssen vorbehalten bleiben und bedrfen keiner gesonderten
Mitteilung.
3.Alle in diesem Programm verwendeten Warenzeichen und eingetragenen
Warenzeichen gehen ihren jeweiligen Besitzern.
4.Sollten Teile dieser Lizenzvereinbarung nach geltender Rechtssprechung
ungltig sein, so beschr舅kt dies nicht die Gltigkeit der restlichen
Teile.