im Gemeindeblatt vom ... wird darauf hingewiesen, daß am ... die Kehrgebühren für Privat- und Gewerbegrundstücke um 30 % erhöht werden. Bemessungsgrundlage sind die jeweilig an die Grundstücke grenzenden Straßenflächen bis zur Straßenmitte.
Von dieser Erhöhung wäre unser Betrieb besonders betroffen, weil unser Betriebsgrundstück an drei Straßen liegt, die zudem im Gewerbegebiet Nord besonders breit sind.
Wir beantragen für unser Betriebsgrundstück anstelle der vorgesehenen Erhöhung eine Ermäßigung der bereits jetzt für uns übermäßig hohen Kehrgebühren. Bitte wenden Sie für uns entweder einen niedrigeren Satz an, oder ziehen Sie zur Berechnung nur die Flur
straße heran, an der auch unsere Betriebsgebäude liegen.
Wir hoffen, daß Sie eine Lösung finden werden, die uns als mittelständischen Betrieb nicht allzu hart trifft.