Frau ..., Inhaberin des ... in ..., wohnhaft in ..., ...straße ... - nachstehend Gläubigerin genannt,
und
Herrn ..., selbständiger Computerfachmann und Inhaber eines Schreibdienstes, wohnhaft in ..., ...straße ... - nachstehend Schuldner genannt,
schließen folgenden Vertrag:
1. Die Gläubigerin hat dem Schuldner am ... einen Kredit in Höhe von ... DM zur Verfügung gestellt.
2. Zur Sicherung dieses Darlehens übereignet der Schuldner seine Schreibdienstausstattung, bestehend aus vier Personal-Computern, Typ ..., mit allem Zubehör (Computerdaten und Zubehörliste: s. Anlage A).
3. Es wird vereinbart, daß das Eigentum an diesen Büromaschinen mit dem heutigen Tag an die Gläubigerin übergeht. Der Schuldner versichert, daß die übertragenen Gegenstände sein alleiniges Eigentum sind.
4. Statt einer Übergabe der sicherungsübereigneten Gegenstände wird ein Leihverhältnis vereinbart. Das Eigentum an den übereigneten Gegenständen fällt mit der Tilgung des Darlehens, einschließlich Zinsen, an den Schuldner zurück.
5. Der Schuldner verpflichtet sich, die übereigneten Gegenstände pfleglich zu behandeln und den bestehenden Wartungsvertrag aufrechtzuerhalten. Er verpflichtet sich außerdem, der Gläubigerin jede wesentliche Wertminderung unverzüglich anzuzeigen.
Unter einer "wesentlichen Wertminderung" verstehen die Parteien nicht die durch sachgerechten Gebrauch entstehende Abnutzung.
6. Gerät der Schuldner aus dem Darlehensvertrag vom ... in Verzug, ist die Gläubigerin berechtigt, die übereigneten Gegenstände zu verkaufen und den Erlös mit ihrer Forderung zu verrechnen.
Unter "Verzug" soll in diesem Zusammenhang verstanden werden, daß der Schuldner nach einer schriftlichen Mahnung der Gläubigerin, die durch Einschreiben zu erfolgen hat, seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb von 30 Tagen ab Mahnbriefdatum nicht nachgekom
men ist.
7. Die Gläubigerin verpflichtet sich, das Eigentum an den übereigneten Gegenständen sofort zurückzuübertragen, sobald der Schuldner das Darlehen vollständig zurückgezahlt hat und auch alle Zinsforderungen erfüllt sind.