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Chaos Computer Club 1997 February
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1997-02-28
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7KB
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200 lines
Seite 26 Ausgabe 51 Ausgabe 51 Seite 27
Erschwert wird die Unterscheidung durch
unsittliche TELEKOM-Methoden, weil sie u.a.
als Adresse des Wirtschafts-Unternehmens
Telekom das "Fernmelde-P~.M.T. Suhl" in ihrer
Reklame angibt; dann begreifen nur noch Post-
Jura-Esoteriker, welches funktionelle Gesicht
zwischen Behörde und Marktteilnehmer ihnen
gerade erscheint und Verbände sagen "da kann
man leider nix machen".
Weil der amtliche Monopolbereich von "pri-
vaten" Funknetzbetreibern kassiert für den
"Monopolanspruch" auf "Festverbindungen",
sind die "Privaten" unwillig, ein paar l:)utzend
Millionen Mark zu zahlen für Entwicklung und
Einbau von Uberwachungssoftware und Einstel-
lung von Uberwachungspersonal für die staat-
lichen Stellen. Hinzu kommen ihre Kosten da-
für, daß sie vom "Monopolbereich" zusätzliche
Festverbindungskapazität kalkulieren müssen,
damit sie die angehörten Telefonate über diese
Leitungen in Echtzeit an den Monopolinhaber
auch abliefern können bzw. müssen.
Für kulturell Gebildete: die Leistung einer
"Standleitung' ist noch abstrakter als die
"Pferdeabnutzung" bei Michael Kohlhaas, aber
es empfiehlt sich, nach diesem Beitrag
"Kohlhaas" zu lesen und dann nochmal diesen
Text hier; das könnte helfen...
Wer solche Details begreift, versteht die
"Feinheiten" der Ebene, auf der "gefeilscht
wird" zwischen "Staat" und "Wirtschaft" - das
ist harter als auf dem türkischen Bazar. Der quas
si-amtlicheAdress-Reklame-Trick in Suhl ist im
Vergleich dazu "trivial".
Nach Innenminis Kanthers "neuer Rechtsver-
`,rUnung" sollen die Mobilfunkbetreiber auf ei-
gene Kosten bislang undefinierte (!!!) Schnitt-
stellen zum Abhören in ihre Mobilfunknetz-
struktur einbauen. Jurologisch erinnert das an
die Nazimethode rückwirkend geltenden Rech-
tes und auch unter diesem Gesichtspunkt sehen
die Mobilfunker Chancen, daß der Staat dafür
zahlt, was sie an Abhörkram einbauen.
Kein Wunder. daß VeTeMobil (Achtung! Lias
istNICHTdieTELEKOMA.G.!) als Dl-Betrei-
ber, Mannesmann (D2) und Veba/Thyssen (E-
Netz) es ablehnen, für die Fürstellung einer Ab-
hörschnittstelle, die bei Ausschreibung der je-
weiligen Netze nicht (!!!) konkret definiert war,
zu zahlen. Und hier bitte wieder an die "C-Vor-
wärtsreferenz" von oben denken...
Wer BRÄZIL aus diesem Anlaß nochmal an-
schaut, kommt wahrscheinlich zuni Ergebnis,
daß sogar dann, wenn "die Betreiber" ihren
Aufwand nach einem irgendwann erfolgenden
"höchstrichterlichen IJrteil" selber zahlen müs-
sen, der Staat bei Beschuldigten auch dann für
deren Überwachung kassieren wird, wenn der
Beschuldigte sich als "gerade noch unschuldig"
herausgestellt hat.
Da war die Schweiz bereits gestern ein Bei-
spiel. Der Schweizer Staat hat nicht nur vor dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
mit Rückendeckung von Schwarz-Schi]ling und
Konsorten als Rechtsauffassung zu den Akten
gegeben, ein Wirtschaftsunternehmen habe kei-
ne Menschenrechte (nur eine Minderheit in
Straßburg scblol3 sich dieser Postlichen Auffas-
sung an). Die Schweiz ging weiter und kassier-
te Geld von ,~Unschuldigen" für die Ermittlung
ihrer Unschuld.
Wo,
ICH WERDE ~
NOCH WAHN- C
SINNIG! ~
Dir ~aten~c~leu~rr - Das wissenschaftliche Fachblatt für Jatermeisende ~
.
In der sehr zu empfehlenden Zeitschrift SATAN
"Halt's Maul, wenn Du mitreden willst - Gegen
Dummheit und Zensur" sind "Freisprüche zwei-
ter Klasse" beschrieben. Da hatte ein Schwei-
zer Videothekar Filme eingeführt und Züricher
Bezirksanwaltschafts-Rambos grapschten sich
diese, eröffneten ein Verfahren, stellten es ein
u nd kassierten "S trafverfolgungsfreispruchs-
gebühren" mit folgender Begründung:
"Auch wenn insgesamt kein Zweifel besteht,
daß Thomas Hitz als seriöser Filmhändler diese
Filme eingeführt hat, um sich mit dem (aller-
di ngs fragwürdigen) Werk deutscher Filmschaf-
fender auseinanderzusetzen, und hierzu auch
seiner Kundschaft Gelegenheit hat geben wol-
len, sind ihm die Kosten der Strafverfolgung
aufzuerlegen."
Weiter heißt es: "Wer solche Filme mit mehr
als nur provozierenden Inhalten einführt und im
Ergebnis bloß wegen einer für ihn günstigen
Auslegung des Begriffs Gewaltdarstellung ei-
ner Bestrafung entgeht, hat die Einleitung der
Strafuntersuchung durch zumindest leichtferti-
ges Tun verursacht und ist kostenpflichtig zu
erklären."
Weitere Informationen groben Kalibers bis
hin zum Ausfall einer Abiturfeier wegen einer
Schülerzeitung und der db-Obergrenze bei
Techno-Konzerten, einem Video der Schweizer
Gruppe HIRNFICK und vielem anderen mehr
gibt es für 3 SFr in der Zeitschrift "HALT'S
MAUL, wenn Du mitreden willst" vom Zensur
Verteidigungsfond, c/o SSI, Postfach 3252, CH
X()31 Zürich.
Im Impressum steht groß und fett: "Oieses
Blatt enthält 1~19% Ironie und 251% Satire.
Unkritischer Gebrauch kann bleibende
Persönlic hke itsschäden verursachen." Darüber
im Impressum abgebildet ist ein wütendes Wild-
schwein, das einen Jäger nicht zusammen-
schlÜgt. sondern fickt mit der Sprechblase: "Ou
hast meine Frau getötet. Du wirst sie ersetzen."
Machtdiese Bildbeschreibung hierdie Daten-
schleuder jugendgefährdend? Immerhin ist der
Bildinhalt nur in Finnland gestattet, hier nicht!
Viel Spal3 beim telekomischen Nachdenken!
Wau Holland
Ein neuer Monat, ein neuer Hype: Das Er-
scheinen des Sicherheits-Scanners SATAN
(Security Analysis Tool forAutiding Networks)
hat dafuer gesorgt, daß der Autor desselben von
SGI gefeuert, von SUN eingestellt und von CNN
interviewt wurde. Jede nennenswerte
amiländische Zeitung berichtete, sogar die c't
sah sich zu einem Artikel veranlasst.
Da können wir natürlich nicht anders.
SATAN (dass sich übrigens bequemerweise
mit einem Skript namens repent in SANTA um-
benennen lässt...) ist in erster Linie eine Samm-
lung von perlS-Skripts, die bekannte Netzwerk-
sicherheitslücken von innen und aussen erken-
nen, einem passenden Interface zum WWW-
Browser nachWahl und tonnenweise Dokumen-
tation, was das jeweils gefundene Loch denn
nun eigentlich ist und wie man ihn ausnutzen
oder je nachdem auch beheben kann. Netzwerk
heißt in dem Falle natürlich T(;:P/IP.
Ein Scan mit SATAN beginnt mit der Aus-
wahl eines Zielhosts. Der geneigte Hacker kann
sich zwischen einem Scan auf den Host selbst
und dem Subnetz um den Host entscheiden.
SATAN nimmt einem die lästigeArbeitdes Her-
umgrabens mit nslookup ab und erstellt eine
Liste der Subnet-Hosts.
Jeder einzelne ausgewählte Host wird zuerst
auf allgemeine Konfiguration getestet: NFS,
NIS, WWW, DNS, X, SMTP, Hosttyp usw. Auch
nichts, dass man nicht mit ein wenig E;leissarbeit
selber machen koennte.
Interessant ist der nächste Schritt. SATAN
testet die Systeme auf altbekannte
Sicherheitsluecken: weltweit exportierte
Filesysteme (macht man händisch mit
'showmount -e'), unzureichende r-Service-Si-
cherung (man mache 'rsh -I root ctarget>'), ein
aktivierter tftp oder rexec-Daemon (zu testen
mit'tftp' und 'on'), unzureichende X-Absiche-
rung ('xkey ctarget>~:0'), veraltete sendmail-
Löcherkäse ('telnet Target> 25'), portmapper-
und mountd-Bugs (erkennt man am OS, siehe
CERT-Reports zu dem Thema) und wahrschein-
lich noch ein paar Kleinigkeiten, die mir spon-
tan nicht einfallen.
chic ~ntetl~c~leuber - Das wissenschaftliche Fachblatt für Datenreisende C~