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Chaos Computer Club 1997 February
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1997-02-28
|
5KB
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109 lines
Hackerjage Internes
Tsutomu Shimomura
"Data Zone - Die
Hijackerjagd im
Internet`'
Erscheint im Oktober
96, dtv 15101
"Am 1. Weihnachtsfeiertag des Jahres 1994 fährt der 30jährige
Computersicherheitsexperte Tsutomu Shimomura in den wohl-
verdienten Skiurlaub. Zur selben Zeit hackt sich irgend jemand
zu Hause in San Diego in seinen Computer und klaut seine
eMails. Tsutomu läßt seine Skier, wo sie sind, schnappt sich sei-
nen 2.4 GB 85Mhz SPARC Laptop samt Funktelefon und nimmt
die Verfolgung auf..."
In seinem Buch "Dala Zone" beschreibt Tsutomu Shimomura
seine 50 Tage währende Jagd nach Kevin Mitnick. Bis ins Detail
rekonstruiert Tsutomu in Zusammenarbeit mit dem
Computerjournalisten John Markoff minutiös die Ereignisse
und Vorgehensweisen, die zur Verhaftung von Mitnick geführt
haben. Sehr anschaulich berichtet er aber auch über seinen eige-
nen Lebensstil, über die Beziehung die er während der Jagd zu
dem Phantom Mitnick aufgebaut hat, über sein Umfeld und alle
Ereignisse, die Ihm in diesem Zusammenhang wichtig erschie-
nen.
Ein alles in allem interessanter Einblick in das "ganz normale"
Leben eines Computersicherheitsexperten, der versucht, alles
über das Ganz normale"" Leben eines "echt miesen" Hackers
herauszufinden.
Wer sich mit der Materie überhaupt nicht auskennt, der sei
gewarnt. Tsutomus Erläuterungen setzen teilweise ein zumin-
dest rudimentäres Verständnis von Unix voraus. Die ausge-
wachsenen Hacker seien ebenfalls gewarnt. Die neuesten Tricks
und dollsten Hacks werden sie hier nicht finden.
IMPRESSUM
Die Datenschleuder Ausgabe Nr. 56 September 1996
Herausgeber: Chaos Computer Club e.V., ccc~ccc.de, Schwenckestr. 85, D-20255 Hamburg, Tel +49 (40)
4018010, Fax +49 (40) 4917689 Redaktion: Redaktion Datenschleuder, ds~ccc.de, Neue Schönhauser Str.
20, D-10178 Berlin, Tel +49 (30) 283 54 87 2, Fax +49 (30) 283 54 87 8 ViSdP: Wau Holland (via Redaktion)
Druck: St. Panli Druckerei, Hamburg Mitarbeiter dieser Ausgabe: Tim Pritlove (tim~ccc.de), Bishop (bis-
hop~ccc.de), FrankRo, fiedel (fiedel~ccc.de), Frank Rieger (frank~ccc.de), Wau Holland (wauOccc.de)
Lars (lars⌡)ibp.cle) Eigentumsvorbehalt: Diese Zeitschrift ist solange Eigentum des Absenders, bis sie
dem Gefangenen persönlich ausgehändigt worden ist. Zur-Habe-Nahme ist keine persönliche
Aushändigung im Sinne des Vorbehalts. Wird die Zeitschrift dem Gefangenen nicht ausgehändigt, so ist
sie dem Absender mit dem Grund der Nichtaushändigung in Form eines rechtsmittelfähigen Bescheides
zurückzusenden. Mitglieder des CCC e.V. erhalten die Datenschleuder im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft..
Das Titelbild zeigt die Zeichnung "Der Spitzel" von Honore Daumier. Diese DS ist kurz wg. kein Geld.
· ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~
Oligopoly
Es lächelt das türkise Vögelchen in der Werbung. Wie in
der letzten DS berichtet, führt E-Plus zum 1.11.96 eine
Gebühr für Kurzmitteilungen (SMS) ein. Da es sich um
eine Änderung der Vertragsbedingungen zum Nachteil
des Kunden handelt, besteht im allgemeinen ein
Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Änderung.
Die E-Plus Service GmbH, hauseigener Provider von E-
Plus, sieht das allerdings anders: In den
Geschäftsbedingungen, die der Kunde anerkannt hat,
räumt sich der Diensteanbieter zwar das Recht ein, die
Tarife nach Ankündigung zu erhöhen, nicht jedoch dem
Kunden, den Vertrag zu kündigen.
Man stelle sich folgendes Szenario vor: E-Plus erhöbt die
Grundgebühr auf DM 500 pro Monat, und der Kunde muß
laut Vertrag zahlen. Da aber selbst diese Absurdität die
Rechtabteilung von E-Plus nicht davon überzeugen kann,
daß die Verträge von E-Plus-Service nicht dem Gesetz für
Allgemeine Geschäftsbedingungen entsprechen, wird das
Thema SMS-Tarifierung mit großer Wahrscheinlichkeit vor
Gericht verhandelt werden.
Im Antwortschreiben auf Kündigungen zum 31.10.96 hat
der Serviceprovider unmißverständlich zu verstehen gege-
ben' daß man auf keinen Fall einer außerordentlichen
Kündigung stattgeben werde; die Tarife seien schließlich
nicht Vertragsbestandteil und können nach 4.3 der
Geschäftsbedingungen jederzeit geändert werden.
Der Verbraucherberatung Berlin fehlt der entsprechende
Passus in den Vertragsbedingungen, daß bei
Preiserhöhungen ein Kündigungsrecht besteht. E-Plus-
Kunden, die aus diesem Grund kündigen möchten, rät
man dort, dies unverzüglich per Einschreiben-Rückschein
zu tun und im Brief darauf hinzuweisen, daß die Tarife
sehr wohl Vertragsbestandteil sind.
FrankRo
Wie ~nten~c~leuber #.50
Wie ~nten~cbleuber #bei
E-Plus Service lehnt
Sonderkündigungs-
recht bei Gebahren-
erhöhung ab.