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SHAREWAR.TXT
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Text File
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1991-02-03
|
5KB
|
102 lines
Das Programm GEMINI wird von den Autoren (Stefan und Gereon) als
"Shareware" bezeichnet und dies dann in etwa so definiert:
Jeder kann das Programm kopieren und benutzen, solange dies im
privaten Rahmen geschieht und zwar kostenlos. Man dürfe aber auch
die Autoren mit einem finanz. Beitrag unterstützen.
Das ist aber - im eigentlichen Sinne - keine Shareware!
Der Begriff wurde, vermute ich, in den USA geprägt und hat dort eine
unmiβverständliche Definition:
Kopieren darf man die Software unentgeldlich, ausprobieren ebenso,
BENUTZEN aber nur gegen BEZAHLUNG! Das heiβt: Wie in einem Geschäft
kann man sich die Software ansehen, nur eben intensiver, will man
sie aber sinnvoll einsetzen, muβ man sie KAUFEN, sonst ist es DIEBSTAHL.
So in etwa ist "Shareware" zu verstehen!
Ich bitte daher alle zukünftigen Autoren solcher Software diese
entweder "Shareware" zu nennen, wenn sie voriger Definition entspricht,
oder sie "Public Domain" zu nennen, oder soonstwie, und dann den
freiwilligen Spendenaufruf beizufügen (wie bei "Gemini").
Hier nochmal die grundsätzliche Definition:
PUBLIC DOMAIN: Die Software ist frei von allen Besitzrechten. Jeder
darf sie kopieren und sie verwenden. Allerdings darf niemand Geld
dafür verlangen, weil ja auch dieser Niemand kein Besitzrecht darüber
hat und deshalb auch nichts dafür verlangen kann.
SHAREWARE: Der Besitz der Software verbleibt - in der Regel - beim
Urheber, oder sonstwelchen authorisierten Personen/Gesellschaften.
Lediglich erlaubt der Urheber, daβ jede Person sich die Software
kopieren und ansehen darf. Dies ist vergleichbar mit der Möglichkeit,
sich Software beim Händler anzusehen. Will man die Software nutzen,
muβ sie gekauft werden.
ALLES ÜBRIGE: In den USA ist vor allem "Public Domain" ein fester
Begriff - es soll schon vorgekommen sein, daβ man von den Urhebern
von PD-Software deren Source-Codes abverlangen wollte/konnte, weil
sie ja auch darauf keine Rechte mehr haben könnten.
Hier in der BRD ist ds noch nicht so festgelegt. Hier gilt allgemein
der URHEBER einer Software erstmal als derjenige, der alle Rechte
daran hat. Will nun hier jemand seine Arbeit Anderen zur Verfügung
stellen, sollte er immer im Einzelnen beschreiben, was er erlaubt
und was nicht. Dazu gehören zumindest folg. Festlegungen:
- Wer darf die Software nutzen? (Meist privat, nicht kommerziell)
- Wer darf sie kopieren? (nur im privaten Rahmen, unentgeldlich,
ggf. nicht mal sog. "PD-Versände" - ja auch denen kann man es
verbieten)
- Unter welchen Bedingungen ist sie zu kopieren? (Ggf. weitere,
zugehörige Dateien aufzählen, die mitkopiert werden müssen)
- Was darf sonst mit der Software passieren? (z.B. dürfen keine
Veränderungen an der Software oder den Dokumentationen vor-
genommen werden, auch daβ sie Software nicht in andere Programme
eingebettet werden darf oder mit ihr verkauft werden darf)
Ich denke, ich habe nichts Wichtiges vergessen. Im Allgemeinen ist
zu sagen: Der Urheber kann frei bestimmen, was mit seiner Software
zu tun ist. Im Zweifelsfall gilt das Urheberrecht: Keiner darf die
Software kopieren oder sonstwas mit ihr anstellen, solange es der
Urheber nicht genehmigt. Allerdings gibt es nach dem Gesetz hier
zwei Fälle:
Ist die Software ein schützenswertes Produkt (denn das ist nicht
jede Softare!), dann gilt diese Regelung unbegrenzt, bei nicht
schützenswerter Software (z.B. einfache Programme, die jeder
durchscnittliche Programmierer erstellen kann, v.A., wenn die
Algorithmen dafür schon bekannt sind) genieβen zumindest noch
den Wettbewerbs-Schutz, der ein halbes Jahr von der Fertigstellung
oder Freigabe an gilt. Ich hatte da noch keine groβen Erfahrungen
mit sowas, aber in der Regel ist es so: Jede kleine Programm, das
nicht mind. ein paar Monate oder Jahre Entwicklungszeit hinter sich
hat, wird vom Gesetz, bzw. der Justiz, nicht als urheberrechtlich
schützenswert eingestuft. Mein Vorschlag wäre demnach: Will man sich
davor schützen, sollte man alle halbe Jahre ein Update seines
Produkts veröffentlichen, damit zumindest die neueste Version immer noch
einen gewissen Schutz genieβt.
Ist dieser Schutz nicht mehr gegeben, kann im Prinzip jeder das
Produkt kopieren oder irgendwie anders verwerten, wenn ich mich nicht
irre.
Diese Informationen sind nicht juristisch oder sonstwie belegt, ich
spreche hier hauptsächlich aus meinen eigenen Erfahrungen, sowohl
aus Gesprächen mit PD- und Shareware-Herstellern aus den USA, als
auch aus meiner eigenen Erfahrung bei einem Justizfall bezüglich
Urheberrechts-Verletzung.
Ich bitte darum, nicht an jedem einzelnen Wort, das ich schrieb,
herumzudiskutieren. Auch nicht, solche Anworten, wie "ich glaube
nicht, ..." zu geben. Nur, wenn berechtigte Zweifel an meinen
Behauptungen angebracht werden können, sollten diese als Kommentare
hierzu erfolgen. Denn ich habe vor, diese Erklärungen an die Presse
weiterzugeben (natürlich in anderer Form), damit diese Dinge mal
endlich klargestellt werden.
Nun denn!
Thomas Tempelmann