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Text File
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1994-07-09
|
4KB
|
84 lines
Tips in Sachen GvG
1. Mein erstes Mal : Post von GvG
Den Absender erkennt man an der Frankierung, die auf dem
Umschlag vermerkt ist.
Ist es bzw. sind es "normale" Briefe, erstmal prüfen, ob
der Name im Adresskasten steht.
Am besten ===> Nicht öffnen !!!
Ist der Name falsch, am besten zurückschicken mit der
Bemerkung "Adressat unbekannt".
Ist der Name mal richtig, ebenfalls zurückschicken, mit
der Bem. "Annahme verweigert".
Hat man RK's tatsächlich im Haus, vernichten, Gelbe Tonne
suchen, reinwerfen.
RK's auf Platte löschen.
2. Mein zweites Mal : Wieder Post von GvG
Hat man Tip 1 nach den Umständen befolgt, kommt in der
Regel 3 Wochen darauf ein Einschreiben.
Erkundigen auf der Post, von wem, wenn GvG zurückschicken
lassen.
Andere Mitglieder, wenn erforderlich Hausmitbewohner anweisen,
keine Einschreiben an seine Adresse anzunehmen.
3. Mein drittes Mal : Erneute Post, diesmal vom Gvz.
Bekommt man ein amtl. Schreiben vom Gerichtsvollzieher der
Kreisstadt, und man hat keinerlei Schuldnerverfahren am Halse,
ist der Verursacher klar.
GvG versucht dann, seinen Drohbrief zuzustellen, nachdem
Plan A und B gescheitert ist.
Annahme verweigern, zurückschicken geht leider nicht.
4. Endlich !!! Telefonerotik mit der Dumpfbacke Rößler.
Klingelt es dann etwa 4 Wochen darauf, und es meldet sich
die deutsche Antwort auf Kelly Bundy, gibt es mehrere Varianten.
Plan 4.1.: Wieder auflegen, Stecker raus.
Plan 4.2.: "Da sind sie hier falsch !".
Hat meistens nicht viel Zweck, dazu ist Frau Rößler zu
hartnäckig. Das dürfte sich dann die nächsten Abende wieder-
holen.
Also weiter :
Plan 4.3.: Dumm stellen, "habe keinerlei Post von Ihnen
bekommen, tut mir leid ...".
Plan 4.4.: Kennt man in der engen Familie einen Rechtsanwalt,
oder eine Gehilfin oder Sekretärin wie Duke, den mal ranlassen,
der findet schnell den richtigen Ton.
Generell : Nicht einschüchtern lassen ! Plan 4.3 oder eventuell
4.4 funktioniert am besten. Stimmt der Name nicht, auf keinen
Fall den richtigen nennen !
Arrogant auftreten, wirkt beim Rößlerchen sehr !!!
Etwas dazu : Ruft einer von GvGs Geheimpolizisten an, ist
das ein kleiner Erfolg für jeden geleimten.
Dann ist die Beweislage recht dünn, und er versucht auf diesem
Wege, ans Geld zu kommen.
Am besten, von Anfang an, einen vertrauten Anwalt konsultieren,
ist dieser ein Computerkenner, kennt er GvG in der Regel und
sich auch in der Rechtslage aus.
Keine Angst, es besteht Schweigepflicht für den Anwalt, rennt
er also zu den Bullen, dürfte ihm das schlecht bekommen.
Wenn er eine Liste möchte mit den Spielen, an wen weiter-
gegeben und so, ruhig aufschreiben, das hilft ihm ungemein.
Und außerdem ist nicht jeder Anwalt ein Arsch.
Das mal ein paar Tips