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Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik - Paragraph 2
§ 2 Gleichheit der Eigentumsformen
Alle Eigentums- und Wirtschaftsformen, die bäuerlichen
Familienwirtschaften und freiwillig von den Bauern gebildete
Genossenschaften sowie andere landwirtschaftliche Unternehmen erhalten im
Wettbewerb Chancengleichheit.
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