HINTERGRÜNDE
Das æneueÆ Ladenschlußgesetz
Das seit dem 01.November 1996 gültige neue Ladenschlußgesetz löste das alte Gesetz ab, das in wesentlichen Teilen aus dem Jahr 1956 stammte. Die wichtigsten Änderungen und Regelungen im einzelnen:

ÖFFNUNGSZEITEN
An Werktagen wird die erlaubte Öffnungszeit von bisher 07.00 bis 18.30 Uhr auf nunmehr 06.00 bis 20.00 Uhr ausgedehnt. Dadurch entfällt der "lange Donnerstag" bis 20.30 Uhr.

Samstags darf bis 16.00 Uhr statt bisher 14.00 Uhr verkauft werden. Allerdings wird auch der "lange Samstag" von bisher 18.00 Uhr auf nun 16.00 Uhr verkürzt. Ausnahme: An den vier Samstagen vor Weihnachten bleibt der Einkauf bis 18.00 Uhr möglich.

An Sonn- und Feiertagen darf weiterhin bis auf Ausnahmen nicht verkauft werden. Fällt Heiligabend auf einen Werktag, müssen die Läden wie bisher um 14.00 Uhr schließen.

Einzelhändler dürfen die maximal mögliche Öffnungszeit von 80 Stunden in der Woche nun ausschöpfen. Die Begrenzung auf 68,5 Wochenstunden entfällt. Händler dürfen ihre Öffnungszeiten jetzt offen absprechen.

BÄCKER
Bäcker dürfen weiterhin früher öffnen als andere Geschäfte - statt bisher ab 06.30 nun bereits ab 05.30 Uhr. Damit sie dann auch frische Brötchen anbieten können, entfällt das Nachtbackverbot. Sonn- und Feiertags dürfen Bäcker neben Kuchen und Torten nun auch Brot und Brötchen insgesamt drei Stunden lang verkaufen.

AUSNAHMEN
Tankstellen wird offiziell der Verkauf von "Reisebedarf" außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten erlaubt. Dazu zählen neben Lektüre oder Schnittblumen auch Spielwaren und "Lebens- und Genußmittel in kleineren Mengen". Für Kioske sowie für Läden an Bahnhöfen, Flughäfen und in touristischen Orten bleibt es bei den bestehenden Ausnahmen vom Ladenschluß. Das Verbot, am 25. Dezember Zeitungen und Zeitschriften zu verkaufen, entfällt.

(Quelle: dpa)

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