HINTERGRÜNDE |
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Die wichtigsten Stationen in der Steueraffäre Graf
- 23. Mai 1995: Steuerfahnder und Staatsanwaltschaft durchsuchen das Graf'sche Haus in Brühl und stellen Unterlagen sicher. Die Aktion wird am 11. Juli bekannt.
- 2. August: Peter Graf wird in Brühl bei Mannheim unter dem dringenden Tatverdacht der Steuerhinterziehung verhaftet.
- 26. September: Auch Grafs steuerlicher Berater Joachim Eckardt wird wegen Verdachts der Steuerhinterziehung verhaftet.
- 28. September: Das Landgericht weist eine erste Haftbeschwerde von Peter Graf zurück.
- 6. Oktober: Steffi Graf wird von der Mannheimer Staatsanwaltschaft erstmals zu den Vorwürfen vernommen.
- 30. Januar 1996: Der im Oktober 1995 vom baden-württembergischen Landtag eingesetzte Untersuchungsausschuß, der vor dem Hintergrund des Vorwurfs politischer Einflußnahme auf Finanzbehörden prüfen soll, ob Familie Graf vom Fiskus wie alle anderen Bürger behandelt wurde, legt seinen Schlußbericht vor.
- 16. Februar: Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe lehnt eine weitere Haftbeschwerde von Peter Graf ab.
- 17. April: Die Staatsanwaltschaft Mannheim klagt Graf und Eckardt wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 19,6 Millionen Mark an. Die Staatsanwaltschaft betont, für eine Verwicklung von Steffi Graf in die ihrem Vater vorgeworfenen Straftaten gebe es keine Beweise.
- 12. Juli: Das Mannheimer Landgericht teilt mit, die 24. Große Strafkammer habe die Anklage gegen Graf und Eckardt zugelassen und zugleich die Fortdauer der Untersuchungshaft beschlossen.
- 15. Juli: Es wird bekannt, daß gegen den früheren Graf-Vertrauten Horst Schmitt wegen Verdachts auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt wird.
- 24. Juli: Das OLG Karlsruhe ordnet bei einer neuen Haftprüfung die Fortdauer der Untersuchungshaft für Graf und Eckardt an.
- 23. August: Das Landgericht Mannheim teilt mit, daß Steffi Graf beim Prozeß nicht auftreten muß. Sie ist als Zeugin nicht geladen. Steffi Graf hatte wiederholt erklärt, sie hätte von den Steuerspar- Konstruktionen nichts gewußt.
- 5. September: Der Steuerhinterziehungsprozeß vor dem Landgericht Mannheim wird unter großem Medienandrang eröffnet. Graf erklärt, er fühle sich von der Finanzverwaltung getäuscht. Schon seit 1990 sei die Steuerfahndung gegen ihn eingeschaltet gewesen, ohne ihn zu informieren. Die der Anklage zugrundliegenden Zahlen über die Einnahmen seiner Tochter Steffi werden nicht bestritten.
- 13. September: Das Landgericht Mannheim beschließt die Aussetzung der Haftbefehle gegen Graf und Eckardt. Die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein. Bis zu einer Entscheidung des OLG Karlsruhe wird die Aussetzung zurückgestellt.
- 24. September: Das OLG lehnt die Aussetzung wegen Fluchtgefahr ab.
- 25. Oktober: Die Verteidiger fordern die Aufhebung der Haft. Der Bonner Steueranwalt Prof. Harald Schaumburg erklärt als Zeuge, es habe Ende 1993 eine "tatsächliche Verständigung" zwischen ihm als Vertreter Grafs und den Finanzbehörden über die Besteuerung für die Jahre 1989 bis 1992 gegeben.
- 8. November: Das Gericht gibt einen "rechtlichen Hinweis", wonach es sich bei den angeklagten Taten auch um einfache statt besonders schwerer Steuerhinterziehung handeln könne.
- 15. November: Das Landgericht setzt die Haftbefehle gegen Graf und Eckardt außer Vollzug.
- 14. Januar 1997: Die Ankläger halten im Plädoyer die Vorwürfe für weitgehend bestätigt und fordern eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten für Graf sowie vier Jahren und neun Monaten für Eckardt.
- 20. Januar: Die Verteidigung plädiert für Graf auf eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dafür könne eine zusätzliche Geldstrafe ausgesprochen werden. Für Eckardt fordert die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung wegen Beihilfe.
- 24. Januar: Das Landgericht Mannheim verurteilt Peter Graf wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Eckhardt wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Beide bleiben vorerst auf freiem Fuß.
(Quelle: dpa - Basisdienst, Hamburg)
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