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Mietpreise

ANMELDESCHLUSS DER CeBIT 98: 31.07.1997

Ab 1998 beginnt für die CeBIT eine neue Dauervertragsperiode. Sie können sowohl einen Einjahresvertrag für die CeBIT '98 als auch einen Vierjahresvertrag für die CeBIT '98 bis einschließlich CeBIT 2001 abschließen. Bei Vierjahresverträgen erhalten Sie die Garantie, daß vier Jahre lang die von Ihnen gewünschte Anzahl m2 für Sie reserviert wird.

Mietpreise

Hinweis für ausländische Aussteller

 1998
DM/m2
1999
DM/m2
2000
DM/m2
2001
DM/m2
Grundmiete für 1-Jahres-Vertrag300,-      
Grundmiete für 4-Jahres-Vertrag280,- 280,- 300,- 300,-
Zuschlag für Halle 150,- 50,- 50,- 50,-

Standobergeschosse in allen Hallen 1998 115,-
Freigelände 120,-
Werbebeitrag 16,-
AUMA-Beitrag 1,-

Bei Ständen mit mehreren freien Seiten ergeben sich Zuschläge auf die Grundmiete. So erhöht sich der Betrag für Hallenflächen bei Standgrößen bis zu 50 m2

  • um 25%, wenn der Stand nach zwei Seiten offen ist
  • um 40%, wenn der Stand nach drei Seiten offen ist
  • um 60%, wenn der Stand nach vier Seiten offen ist
Bei größeren Ständen werden die für die ersten 50 m2 die oben genannten Zuschläge berechnet; für die weiteren Bodenflächen bis 100 m2 wird der Zuschlag halbiert. Eckzuschläge werden nicht erhoben auf den Zuschlag für Halle 1, auf Standobergeschosse sowie den Werbe- und AUMA-Beitrag. Alle Mietpreise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Wichtig für ausländische Aussteller:

Die Mehrwertsteuer kann Ihnen - wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind - auf Antrag vom Bundesamt für Finanzen, Bonn, erstattet werden. Insbesondere wenn in Ihrem Land keine Umsatz- oder ähnliche Steuer erhoben wird, oder im Fall der Erhebung an in Deutschland ansässige Unternehmen erstattet wird. Ihr Antrag sollte fristgerecht gestellt werden d.h. spätestens 6 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Messe stattfand.

Jeglicher Hand- oder Kleinverkauf - insbesondere von Ausstellungsware oder Messemustern - an Privat- oder Geschäftspersonen ist untersagt. Hand- oder Kleinverkauf ist jede entgeltliche Abgabe von Ware und jede Erbringung von Dienstleistung seitens des Ausstellers auf dem Messegelände. Die Abgabe ist nur ohne Entgelt gestattet. Selbstverständlich können Sie Verträge schließen. Die Übergabe der Ware oder die Erbringung der Dienstleistung sowie deren Bezahlung in barem Gelde, mit Scheck, Kreditkarte oder in welcher Form auch immer - darf erst nach Ablauf der Messe erfolgen. Für Verlage gelten besondere Regeln, die Sie bei Ihrem CeBIT Projektteam erfragen können.


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Stand Juni 1997. Alle Angaben ohne Gewähr.

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