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Im Brennpunkt der Kritik steht die Behandlung des Themas "Privatkopie" im neuen Urheberrechtsgesetz. Während das Recht auf Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke zum privaten Gebrauch ausdrücklich eingeräumt ist, wird die Wahrnehmung dieses Rechts nahezu unmöglich gemacht. Denn: Wer beim privaten Vervielfältigen etwa von Musik-CDs oder Film-DVDs Kopierschutzmaßnahmen der Produzenten umgeht, handelt rechtswidrig und kann mit drastischen Schadensersatzforderungen konfrontiert werden. Nur Computerprogramme sind grundsätzlich nicht betroffen.
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