Neues Urheberrecht in Kraft

Privatkopie vor dem Aus

Von Rechtsanwalt M. Schweizer und A. Vogelsang / September 2003


Das neue Urheberrechtsgesetz tritt zum 13. September Kraft. Damit ist für den Verbraucher das Recht auf Privatkopie kaum noch durchsetzbar. CHIP Online erklärt, was die neue Rechtslage für Sie bedeutet.

  1.  Warum überhaupt das neue Urheberrecht? Was ist der Unterschied zum alten?
     
  2.  Wie steht es bei kopiergeschützten Werken mit dem Recht auf Privatkopie?
     
  3.  Was riskiere ich, wenn ich gegen diese Bestimmungen verstoße?
     
  4.  Gibt es Ausnahmen von diesen sehr restriktiven Bestimmungen?
     
  5.  Wie kann ich trotz Kopierschutz mein Recht auf Privatkopie wahrnehmen?
     
  6.  Nicht alles ist verboten: Die Schlupflöcher im Gesetz
     
  7.  Hintergrund: Herbe Kritik von allen Seiten
     
  8.  Kommentar: (Un)reife Leistung
     

Im Brennpunkt der Kritik steht die Behandlung des Themas "Privatkopie" im neuen Urheberrechtsgesetz. Während das Recht auf Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke zum privaten Gebrauch ausdrücklich eingeräumt ist, wird die Wahrnehmung dieses Rechts nahezu unmöglich gemacht. Denn: Wer beim privaten Vervielfältigen etwa von Musik-CDs oder Film-DVDs Kopierschutzmaßnahmen der Produzenten umgeht, handelt rechtswidrig und kann mit drastischen Schadensersatzforderungen konfrontiert werden. Nur Computerprogramme sind grundsätzlich nicht betroffen.

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