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In'side Shareware 1995 April
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Text File
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1995-07-10
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3KB
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60 lines
Lizenzvertrag "BTX-Decoder"
1.
1&1 Telekommunikation GmbH (nachfolgend "1&1" genannt) rΣumt Ihnen
(im folgenden "Anwender" genannt), das Nutzungsrecht an der auf dieser Diskette
gespeicherten Software "BTX-Decoder"gemΣ▀ den nachfolgenden Lizenzbedingungen
ein. Der Anwender erkennt diese Bedingungen durch erstmalige Installation bzw. erste
Benutzung der Software an. Die Einraumung des Nutzungsrechtes erfolgt unentgeltlich.
2.
Der Anwender ist berechtigt,
- das Programm auf einem Einzelrechner zu installieren und anzuwenden,
- eine Sicherungskopie zu eigenen Zwecken zu fertigen,
- die Software und das Nutzungsrecht daran an einen Dritten zu ⁿbergeben/ⁿber-
tragen, unter der Bedingung, da▀ diese Lizenzbedingungen der dritten Person
bekanntgegeben und von dieser in vollem Umfang anerkannt werden. Der
Anwender darf in diesem Fall keine Kopie weder in gedruckter noch in maschinen-
lesbarer Form) behalten.
3.
3.1.
SΣmtliche Leistungsdaten und sonstige Softwarebeschreibungen stellen keine
Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN und/oder
sonstige Normen Bezug nehmen.1&1 ⁿbernimmt keine GewΣhrleistung fⁿr einen
bestimmten Zweck oder dafⁿr, da die Leistungsmerkmale des Programms individuellen
Ansprⁿche des Anwenders entsprechen.
3.2.
1&1 haftet fⁿr Sach-und RechtsmΣngel nur im Falle arglistigen Verschweigens.
4.
Im ⁿbrigen beschrΣnkt sich die Haftung von 1&1 auf Vorsatz und grobe Fahr-
lΣssigkeit, es sei denn, es betrifft den Bereich zugesicherter Eigenschaften.Fⁿr
FolgeschΣden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertrags-
verletzung haftet 1&1 nicht, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich
einer zugesicherten Eigenschaft fΣllt. 1&1 haftet nicht fⁿr nichtvorhersehbare oder
im Verantwortungsbereich des Anwenders liegende SchΣden.Vorstehende Haftungs-
regelung betrifft vertragliche wie auch au▀ervertragliche Ansprⁿche. Unberⁿhrt bleibt
die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.
Fⁿr sΣmtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschlu▀ der einheitlichen Kaufgesetze.Ist der Anwender Voll-
kaufmann, juristische Person des ÷ffentlichen Rechts oder ÷ffentlich-rechtliches
Sonderverm÷gen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist
Koblenz ausschlie▀licher Gerichtsstand fⁿr alle aus sich aus VertragsverhΣltnisse
ergebende Streitigkeiten.