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1996-05-30
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525 lines
II. BEDINGUNGEN F▄R DEN ZUGANG ZUR
BANK 24 ▄BER ELEKTRONISCHE MEDIEN
1. Zugangsmedien
Der Kunde kann neben dem Telefon die Zugangsmedien T-Online (Bildschirmtext) und
Telefax nutzen.
2. Zugang zur BANK 24
Als technische Anleitung fⁿr den Zugang zur BANK 24 steht dem Kunden ein BANK 24-
Wegweiser zur Verfⁿgung. Die BANK 24 ⁿbersendet dem Kunden seine vorlΣufige
pers÷nliche Identifikationsnummer (PIN) und die Transaktionsnummern (TAN, nur bei T-
Online) mit normaler Post. Der Kunde erhΣlt Zugang zur BANK 24 ⁿber elektronische
Medien, nachdem er die ihm zugesandte PIN eingegeben hat. Der Kunde sollte beim ersten
Zugriff auf sein Konto die vorlΣufige PIN in eine nur ihm bekannte Geheimzahl Σndern; bei T-
Online ist dies zwingend erforderlich. Im ⁿbrigen kann er seine Geheimzahlen jederzeit Σndern.
Nach einer ─nderung kann die bisherige Geheimzahl nicht mehr verwendet werden.
3. Verfⁿgungen
Verfⁿgungen per Telefon
Fⁿr Verfⁿgungen ben÷tigt der Kontoinhaber grundsΣtzlich seine Telefon-PIN. Nach Ma▀gabe
interner Sicherheitsvorschriften wird der Kunde ggf. mit einem Mitarbeiter verbunden, der den
Auftrag entgegennimmt und ein Zusatzkennwort, das der Kunde mit der BANK 24 vereinbart
hat, abfragt.
Verfⁿgungen per T-Online (Btx)
Fⁿr Verfⁿgungen einschlie▀lich der Einrichtung oder ─nderung von DauerauftrΣgen ben÷tigt
der Kontoinhaber stets seine T-Online-PIN und zusΣtzlich eine TAN. WertpapierauftrΣge sind
zur Zeit noch nicht m÷glich.
Verfⁿgungen per Fax
Bei Verfⁿgungen einschlie▀lich der Einrichtung oder ─nderung von DauerauftrΣgen sowie bei
KΣufen und VerkΣufen von Wertpapieren genⁿgt zur Legitimation die Unterschrift auf dem
Fax. Die BANK 24 kann sich vor Ausfⁿhrung eines Auftrages telefonisch vom Kunden die
OrdnungsmΣ▀igkeit bestΣtigen lassen. Soweit eine solche Autorisierung nicht m÷glich ist oder
aus anderen Grⁿnden erhebliche Zweifel an der Echtheit des Auftrages bestehen, wird die
BANK 24 den Auftrag nicht ausfⁿhren. In diesem Fall erhΣlt der Kunde eine Mitteilung ⁿber
die Nichtausfⁿhrung.
Verfⁿgungsh÷chstbetrag
Die BANK 24 wird Verfⁿgungen durch telefonischen Auftrag ⁿber das Konto 24 und das
Depot Konto 24, die eine Zahlung an einen Dritten (abweichende Kundennummer) enthalten,
nur bis zum Betrag von insgesamt 10.000 DM pro Tag ausfⁿhren, sofern nicht ein anderer
Verfⁿgungsh÷chstbetrag mit dem Kunden vereinbart ist. Fⁿr ▄bertrΣge innerhalb der gleichen
Kundennummer oder An- und VerkΣufe von Wertpapieren gilt diese Betragsgrenze nicht.
Verfⁿgungen ⁿber T-Online (Btx) werden bis zum vereinbarten T-Online (Btx)-Limit
ausgefⁿhrt. Verfⁿgungen, die den festgelegten H÷chstbetrag ⁿberschreiten, k÷nnen nur
schriftlich erteilt werden.
MinderjΣhrige
MinderjΣhrige k÷nnen Verfⁿgungen nur durch telefonischen Auftrag an einen Mitarbeiter oder
brieflich vornehmen.
4. Wesentliche ─nderungen in der Kundenverbindung
Wesentliche ─nderungen in der Kundenverbindung wie z.B. die Kⁿndigung von Konten oder
der gesamten Kundenverbindung sowie eine ─nderung der Anschrift des Kunden k÷nnen nur
brieflich vorgenommen werden.
5. Freigabe von AuftrΣgen
ErklΣrungen des Kunden sind verbindlich abgegeben, wenn er sie gemΣ▀ dem BANK 24-
Wegweiser freigegeben hat.
6. Bearbeitung von AuftrΣgen
Die BANK 24 wird die ihr erteilten AuftrΣge im Rahmen des bankⁿblichen Arbeitsablaufes
bearbeiten. Sofern eine manuelle Nachbearbeitung der AuftrΣge notwendig ist (alle ⁿber
Sprachcomputer entgegengenommenen AuftrΣge), ⁿbernimmt die BANK 24 keine Garantie fⁿr
den Zeitpunkt der Ausfⁿhrung.
7. Sicherung der Zugangsmedien
Der Kunde hat dafⁿr Sorge zu tragen, da▀ keine andere Person Kenntnis von der/n
Geheimzahl/en erlangt. Jede Person, die die Geheimzahl/en, eventuell die/das
TAN/Zusatzkennwort des Kunden kennt, ist in der Lage, zu Lasten des Kontos des Kunden
Verfⁿgungen vorzunehmen.
Stellt der Kunde fest, da▀ eine andere Person Kenntnis von seiner Geheimzahl bzw.
seines/seiner Zusatzkennwortes/TAN hat, ist er verpflichtet, die/das
Geheimzahl/Zusatzkennwort zu Σndern bzw. seine noch nicht verbrauchten TAN zu sperren
oder die BANK 24 hierⁿber unverzⁿglich zu unterrichten und den entsprechenden Zugang zur
BANK 24 sperren zu lassen.
Sind die Geheimzahl/en bzw. das/die Zusatzkennwort/TAN mi▀brΣuchlich
verwendet worden, ist vom Kunden unverzⁿglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
8. Haftung
Die BANK 24 haftet fⁿr die Erfⁿllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedingungen und
ⁿbernimmt die SchΣden in vollem Umfang, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen
obliegenden Pflichten erfⁿllt hat.
Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen,
bestimmt sich nach den GrundsΣtzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die BANK 24
und der Kunde den Schaden zu tragen haben.
Hat die BANK 24 ihre Verpflichtung aus diesen Bedingungen erfⁿllt und der Kunde selber
seine Pflichten verletzt, so trΣgt er den entstandenen Schaden in vollem Umfang. Der Kunde
verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine Geheimzahl bzw. sein/seine
Zusatzkennwort/TAN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, da▀ eine andere
Person Kenntnis von seiner Geheimzahl bzw. seinem/seiner Zusatzkennwort/TAN hat, die
Geheimzahl bzw. das Zusatzkennwort nicht unverzⁿglich Σndert oder die Sperre des Kontos
fⁿr das betreffende Zugangsmedium nicht veranla▀t.
Erteilt die BANK 24 auf Wunsch des Kunden per Fax Auskⁿnfte ⁿber sein Konto/Depot auf
eine von ihm angegebene Fax-Nummer, so haftet sie nicht, falls ein Dritter Kenntnis von diesen
Auskⁿnften erhΣlt.
9. Sperrung der elektronischen Zugangsmedien
Der entsprechende elektronische Zugang wird von der BANK 24 aus Sicherheitsgrⁿnden
automatisch gesperrt, wenn die Geheimzahl dreimal hintereinander falsch bzw. drei falsche
TAN eingegeben wurden. Bei T-Online (Btx) kann der Kunde die Sperre der Geheimzahl
selbst aufheben, indem er neben der richtigen T-Online (Btx)-PIN eine gⁿltige TAN eingibt,
eine Entsperrung der TAN ist durch schriftliche Mitteilung an die BANK 24 zu veranlassen.
Beim Telefonzugang ist eine Aktivierung der PIN nur durch schriftliche Mitteilung an die
BANK 24 m÷glich.
10. Kⁿndigung
Der Kunde kann den Zugang zur BANK 24 ⁿber einzelne elektronische Medien jederzeit
kⁿndigen und bestimmen, da▀ der Zugang zur BANK 24 ausschlie▀lich schriftlich erfolgen
soll.
11. Folgen der Kⁿndigung
Mit Wirksamwerden der Kⁿndigung wird die BANK 24 den Zugang ⁿber die von dem Kunden
nicht gewⁿnschten Zugangsmedien fⁿr den Kunden sperren.
12. ─nderung und ErgΣnzung des Vertrages ⁿber die elektronischen Zugangsmedien
─nderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden schriftlich bekanntgegeben. Sie gelten
als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn
die BANK 24 bei Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde mu▀ den Widerspruch
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der ─nderungen an die BANK 24 absenden.
III. Bedingungen fⁿr
Gemeinschaftskonten
1. Gesamtschuldnerische Haftung
Fⁿr die Verbindlichkeiten aus den Gemeinschaftskonten/-depots haften die Kontoinhaber als
Gesamtschuldner, d. h., die BANK 24 kann von jedem einzelnen Kontoinhaber die Erfⁿllung
sΣmtlicher Ansprⁿche fordern.
2. Konto- und Depotmitteilungen
Konto- und Depotmitteilungen werden in der gesondert vereinbarten Form ⁿbermittelt. Alle
anderen Mitteilungen wird die BANK 24 stets an die Postanschrift des ersten Kontoinhabers
richten.
Konto- und Kreditkⁿndigungen sowie die Ankⁿndigung solcher Ma▀nahmen werden jedem
Kontoinhaber zugeleitet, sofern die Kontoinhaber verschiedene Postanschriften angeben.
3. Verfⁿgungsberechtigung
a) Verfⁿgungsrecht jedes einzelnen Kontoinhabers
Jeder Kontoinhaber darf ⁿber die Konten/Depots ohne Mitwirkung des anderen Kontoinhabers
verfⁿgen und zu Lasten der Konten/Depots alle mit der Konto-/Depotfⁿhrung im
Zusammenhang stehenden Vereinbarungen treffen, sofern nicht nachstehend etwas anderes
geregelt ist:
û KreditvertrΣge und Kontoⁿberziehungen
Fⁿr den Abschlu▀ und die ─nderung von KreditvertrΣgen zu Lasten der Konten ist die
Mitwirkung aller Kontoinhaber erforderlich. Jedoch ist jeder Kontoinhaber selbstΣndig
berechtigt, ⁿber die auf den Gemeinschaftskonten gegebenenfalls eingerΣumten Kredite jeder
Art zu verfⁿgen und von der M÷glichkeit vorⁿbergehender Kontoⁿberziehungen im
bankⁿblichen Rahmen Gebrauch zu machen.
û B÷rsentermin- und DevisentermingeschΣfte
Zum Abschlu▀ und zur Durchfⁿhrung von B÷rsentermin- und DevisentermingeschΣften
zu Lasten der Konten/Depots bedarf es einer Vereinbarung mit allen Kontoinhabern.
û Erteilung und Widerruf von Vollmachten
Eine Konto-/Depotvollmacht kann nur von allen Kontoinhabern gemeinschaftlich erteilt
werden. Der Widerruf durch einen der Kontoinhaber fⁿhrt zum Erl÷schen der Vollmacht. ▄ber
den Widerruf ist die BANK 24 unverzⁿglich und aus Beweisgrⁿnden schriftlich zu
unterrichten.
û Aufl÷sung von Konten und Depots
Jeder Kontoinhaber kann einzelne Konten und Depots allein aufl÷sen; die Aufl÷sung
der gesamten Kontoverbindung kann nur durch die Kontoinhaber gemeinschaftlich erfolgen.
b) Widerruf der Einzelverfⁿgungsberechtigung
Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfⁿgungsberechtigung des anderen
Kontoinhabers jederzeit der BANK 24 gegenⁿber mit Wirkung fⁿr die Zukunft widerrufen.
▄ber den Widerruf ist die BANK 24 unverzⁿglich und aus
Beweisgrⁿnden m÷glichst schriftlich zu unterrichten. Sodann k÷nnen alle
Kontoinhaber ⁿber die Konten/Depots nur noch gemeinsam und schriftlich verfⁿgen.
c) Er÷ffnung weiterer Konten und Depots
Jeder Kontoinhaber ist allein berechtigt, weitere Unterkonten/Depots fⁿr die Kontoinhaber
unter der noch von der BANK 24 mitzuteilenden Kundennummer zu den hier getroffenen
Vereinbarungen zu er÷ffnen.
d) Regelung fⁿr den Todesfall eines Kontoinhabers
Nach dem Tode eines Kontoinhabers bleiben die Befugnisse des anderen Kontoinhabers
unverΣndert bestehen. Jedoch kann dann der ⁿberlebende Kontoinhaber ohne Mitwirkung der
Erben die Konten/Depots aufl÷sen. Die Rechte des Verstorbenen werden durch dessen Erben
gemeinsam wahrgenommen.
Das Recht zum Widerruf der Einzelverfⁿgungsbefugnis steht jedoch jedem Erben allein zu.
Widerruft ein Miterbe, bedarf jede Verfⁿgung ⁿber die Konten/Depots seiner Mitwirkung.
Widerrufen sΣmtliche Miterben die Einzelverfⁿgungsberechtigung des Kontoinhabers, so kann
der Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich mit sΣmtlichen Miterben ⁿber die Konten/Depots
verfⁿgen. Verfⁿgungen ⁿber Konten/Depots sind nur noch schriftlich m÷glich.
IV. SCHUFA-Adressen
Fⁿr die Er÷ffnung eines Konto 24, den Abschlu▀ eines Kreditvertrages und die Herausgabe
einer Kreditkarte mu▀ eine BonitΣtsprⁿfung erfolgen. Hierfⁿr ben÷tigen wir auch Auskⁿnfte
von der SCHUFA (Schutzgemeinschaft fⁿr allgemeine Kreditsicherung). Aufgabe der
SCHUFA ist es, den Vertragspartnern ù neben den Banken insbesondere auch der
Versandhandel ù Informationen zu geben, um sie vor Verlusten aus KreditgeschΣften mit
Konsumenten zu bewahren und damit auch die M÷glichkeit zu schaffen, die Kreditnehmer vor
einer ⁿbermΣ▀igen Verschuldung zu schⁿtzen. Fⁿr weitere Informationen halten wir ein
SCHUFA-Merkblatt bereit, das wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden. Sie haben selbst die
M÷glichkeit, jederzeit von der SCHUFA eine Auskunft ⁿber die Sie betreffenden
gespeicherten Daten zu erhalten. Die Anschrift der fⁿr Sie zustΣndigen SCHUFA entnehmen
Sie bitte der nachstehenden ▄bersicht. Ma▀geblich fⁿr die richtige Anschrift ist die Postleitzahl
Ihres Wohnsitzes:
Kennung: Anschriften der SCHUFA-Gesellschaften
B 12061 Berlin Postfach 42 01 32
D 40038 Dⁿsseldorf Postfach 10 47 44
DO 44037 Dortmund Postfach 10 37 63
F 60020 Frankfurt Postfach 10 20 55
H 30056 Hannover Postfach 56 40
HB 28017 Bremen Postfach 10 17 20
HH 20039 Hamburg Postfach 10 58 09
K 50886 K÷ln Postfach 45 11 40
M 80001 Mⁿnchen Postfach 20 01 44
S 70041 Stuttgart Postfach 10 46 43
B. Bedingungen fⁿr
die einzelnen Bankprodukte
I. Bedingungen fⁿr
das EiNlageNgeschΣft
1. Cash Spar 24
(1) Zinsen
Der Zinssatz fⁿr die Einlage ist variabel und nach H÷he des jeweils unterhaltenen
Gesamtguthabens gestaffelt.
Der jeweils aktuelle Zinssatz wird auf Anfrage telefonisch oder ⁿber T-Online (Btx) mitgeteilt.
─nderungen des Zinssatzes werden ohne schriftliche Mitteilung wirksam. Die Zinsen werden
jeweils am Ende eines Quartals dem Cash Spar 24 gutgeschrieben.
(2) Verfⁿgungen/Referenzkonto
Verfⁿgungen k÷nnen jederzeit, allerdings nur auf das bekanntgegebene
Referenzkonto getΣtigt werden. Eine ─nderung des Referenzkontos ist der BANK 24
schriftlich mitzuteilen. Das Konto ist nicht fⁿr den Zahlungsverkehr (Scheckziehungen,
Lastschrifteinl÷sung usw.) zugelassen. Verfⁿgungen sind nur bis zur H÷he des vorhandenen
Guthabens zulΣssig, h÷here Verfⁿgungen werden insgesamt nicht ausgefⁿhrt. Eine Verfⁿgung
ⁿber das gesamte Guthaben fⁿhrt nicht zu einer Kontoaufl÷sung. Hierfⁿr ist ein ausdrⁿcklicher
schriftlicher Auftrag des Kunden erforderlich.
(3) Kontoaufl÷sung
Die Abrechnung des Kontos zwecks Aufl÷sung ist nur zum Ende eines Kalendermonats
m÷glich.
(4) Kontoauszⁿge
Kontoauszⁿge mit allen UmsΣtzen werden jeweils nach der Quartalsabrechnung erstellt und
zugesandt. Der Kontoauszugsdrucker der Deutschen Bank kann genutzt werden, wenn der
Kunde bereits zusΣtzlich ein Konto 24 unterhΣlt und am Kontoauszugsdrucker-Service
teilnimmt.
(5) Allgemeine GeschΣftsbedingungen
ErgΣnzend zu diesen Bedingungen gelten die Allgemeinen GeschΣftsbedingungen der BANK
24.
2. Plan Spar 24
(1) Spareinlage
Das Konto Plan Spar 24 dient als Sparkonto der Geldanlage und darf nicht fⁿr den
Zahlungsverkehr (z. B. Scheckziehungen, ▄berweisungen) verwendet werden.
(2) Sparurkunde
Die BANK 24 stellt dem Kontoinhaber eine auf dessen Namen lautende Sparurkunde aus, die
der Kontoinhaber sorgfΣltig aufzubewahren hat. Ein Verlust ist der BANK 24 unverzⁿglich
anzuzeigen.
(3) Einzahlungen
Der Vertrag beginnt mit der ersten Einzahlung. Die Einzahlungen sind monatlich regelmΣ▀ig in
der vereinbarten H÷he zu leisten. Die ─nderung der monatlichen Rate ist jederzeit m÷glich.
Darⁿber hinaus sind zusΣtzliche Einzahlungen nicht zulΣssig.
(4) Zinsen
Der Zinssatz ist variabel und wird auf Anfrage telefonisch oder ⁿber T-Online (Btx) mitgeteilt.
Eine ─nderung des Zinssatzes tritt ohne schriftliche Mitteilung in Kraft. Der Zinsertrag wird
jΣhrlich per 31.12. dem Plan Spar 24 gutgeschrieben. Innerhalb von zwei Monaten kann ⁿber
gutgeschriebene Zinsen verfⁿgt werden. Anschlie▀end unterliegen sie der dreimonatigen
Kⁿndigungsfrist gemΣ▀ nachstehendem Abs. (7).
(5) Bonus
Bemessungsgrundlage fⁿr den Bonus sind die fⁿr die Spareinlage in dem abgelaufenen Jahr
gezahlten Zinsen. Der Bonus wird jΣhrlich per 31.12. gezahlt. Der Bonussatz entwickelt sich
wie folgt:
1. + 2. Jahr 30 %
3. + 4. Jahr 40 %
5. ù 8. Jahr 50 %
9. ù 12. Jahr 60 %
13. ù 16. Jahr 70 %
17. ù 20. Jahr 80 %
21. ù 24. Jahr 90 %
25. Jahr 100 %
wenn der Vertrag ohne Unterbrechung und ohne Verfⁿgung bespart wird. Bei vollstΣndiger
Verfⁿgung/Kontoaufl÷sung wird fⁿr das Jahr der Verfⁿgung kein Bonus mehr gezahlt. Bei
Teilverfⁿgung beginnt die Bonusstaffel im Jahr der Teilverfⁿgung wie bei einem Neuabschlu▀.
(6) Unterbrechung der regelmΣ▀igen Einzahlungen
Es besteht die M÷glichkeit, eine Unterbrechung der regelmΣ▀igen Einzahlungen (Ruhezeit) zu
vereinbaren. In den die Ruhezeit betreffenden Jahren wird kein Bonus gezahlt. Die
Bonusstaffel wird in dem auf die Ruhezeit folgenden Kalenderjahr mit dem Bonussatz
fortgesetzt, der im Jahr der Vereinbarung der Ruhezeit Gⁿltigkeit gehabt hΣtte.
(7) Verfⁿgung/Kⁿndigung
▄ber das Guthaben kann jederzeit unter Einhaltung einer Kⁿndigungsfrist
von drei Monaten verfⁿgt werden. Verfⁿgungen sind nur durch ▄berweisung auf das
vereinbarte Referenzkonto zulΣssig. Sie sind brieflich an die BANK 24 zu richten. Eine
Kⁿndigung darf nicht am Tag der Einzahlung ausge-
sprochen werden. Wird das gesamte Guthaben gekⁿndigt, sind keine weiteren Einzahlungen
mehr zulΣssig. Soweit ⁿber den gekⁿndigten Betrag innerhalb eines Monats nach FΣlligkeit
nicht verfⁿgt und keine andere Vereinbarung getroffen worden ist, werden fΣllige BetrΣge mit
einer Kⁿndigungsfrist von
drei Monaten weitergefⁿhrt. Ein Anspruch auf Rⁿckzahlung vor Ablauf
der Kⁿndigungsfrist besteht nicht. Stimmt die BANK 24 im Ausnahmefall gleichwohl einer
vorzeitigen Rⁿckzahlung zu, so werden Vorschu▀zinsen
abgezogen. Sie werden bis zum Ablauf der Kⁿndigungsfrist berechnet.
Dabei wird 1/4 des zum Zeitpunkt der Rⁿckzahlung geltenden Guthabenzinssatzes ù ggf.
aufgerundet auf ein volles 1/4 Prozent ù zugrunde gelegt. Vorschu▀zinsen werden h÷chstens
bis zur H÷he der insgesamt fⁿr die Sparein-
lage vergⁿteten Zinsen gerechnet. Bei einer vollstΣndigen Verfⁿgung/Kontoaufl÷sung wird im
Jahr der Verfⁿgung kein Bonus mehr gezahlt. Bei einer Teilverfⁿgung beginnt im Jahr der
Teilverfⁿgung die Bonusstaffel wie bei einem Neuabschlu▀.
(8) Kontoauszug
JΣhrlich per 31.12. und bei Schlie▀ung des Kontos wird ein Kontoauszug erstellt und per Post
zugesandt.
(9) Allgemeine GeschΣftsbedingungen
ErgΣnzend zu diesen Bedingungen gelten die Allgemeinen GeschΣftsbedingungen der BANK
24.
3. Anlage 24
(1) Laufzeit/Anlagedauer
Die Anlagedauer beginnt mit dem Tag der Gutschrift des Anlagebetrages auf dem Konto und
endet taggenau nach der vereinbarten Laufzeit, wenn dieser Tag nicht auf einen Bankarbeitstag
fΣllt, am darauffolgenden Bankarbeitstag.
(2) Zinsen
Die Zinsen werden vom Tag der Einzahlung bis zum Tag der FΣlligkeit gezahlt. Der Zinssatz
ist fest fⁿr die vereinbarte Laufzeit. Die Zinsgutschrift erfolgt bei Vereinbarungen bis
einschlie▀lich einem Jahr Laufzeit am Ende der Vertragsdauer, bei Laufzeiten von mehr als
einem Jahr jeweils nach einem Laufzeitjahr und am Ende der Laufzeit. Ist keine
Bankverbindung fⁿr die Zinsgutschrift angegeben, werden die Zinsen dem Anlage 24-Konto
gutgeschrieben.
(3) Verfⁿgungen/Referenzkonten/Kontol÷schung
WΣhrend der Laufzeit sind weder Einzahlungen noch Verfⁿgungen zulΣssig. ─nderungen des
Anlagebetrages und Kontol÷schungen sind nur zum FΣlligkeitstermin erlaubt. Erh÷hungen
oder Reduzierungen des Anlagebetrages werden ⁿber das angegebene Referenzkonto
abgewickelt. ─nderungsauftrΣge k÷nnen vorab erteilt werden. AuftrΣge zur ─nderung des
Referenzkontos sind brieflich zu erteilen.
(4) Prolongation
Vereinbarungen mit einer Laufzeit bis einschlie▀lich zwei Monaten werden automatisch fⁿr den
gleichen Zeitraum verlΣngert, wenn nicht bis zwei Bankarbeitstage vor FΣlligkeit eine andere
Weisung erteilt wird.
Bei Vereinbarungen mit einer Laufzeit ab drei Monaten erhΣlt der Kunde zehn Tage vor
FΣlligkeit ein Prolongationsangebot. Erfolgt daraufhin bis zwei Bank-
arbeitstage vor FΣlligkeit keine Weisung, werden Vereinbarungen bis einschlie▀lich einem Jahr
Laufzeit wie ursprⁿnglich vereinbart zum am FΣlligkeitstag geltenden Zins fⁿr die
entsprechende Laufzeit verlΣngert. Vereinbarungen von mehr als einem Jahr werden fⁿr drei
Monate zum dann fⁿr diese Frist geltenden Zins verlΣngert.
(5) Kontoauszⁿge
Nach jeder Kontobewegung wird ein Kontoauszug erstellt und per Post versandt.
(6) Allgemeine GeschΣftsbedingungen
ErgΣnzend zu diesen Bedingungen gelten die Allgemeinen GeschΣftsbedingungen der BANK
24.
II. Bedingungen fⁿr Konten und
Zahlungsverkehr
1. Bedingungen fⁿr die BANK 24 ec-Karte und eurocheques
1.1 ec-Service
1.1.1 Geltungsbereich
Der Kunde kann die ec-Karte fⁿr folgende Dienstleistungen nutzen:
(1) als Garantiekarte fⁿr den eurocheque
(2) in Verbindung mit der pers÷nlichen Geheimzahl (= PIN)
a) zur Abhebung an in- und auslΣndischen Geldautomaten, die mit dem ec-Zeichen
gekennzeichnet sind;
b) zur bargeldlosen Zahlung an automatisierten Kassen im Rahmen des
û inlΣndischen electronic cash-Systems
û internationalen edc-Systems (electronic debit card) im Ausland. In eini-
gen LΣndern kann an Stelle der PIN die Unterschrift gefordert werden.
Auf diese Kassen wird im Inland durch das electronic cash- und im Ausland durch das
edc-Zeichen hingewiesen.
1.1.2 Allgemeine Regeln
(1) Karteninhaber
Die ec-Karte gilt fⁿr das auf ihr angegebene Konto. Sie kann nur auf den Namen des
Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht
erteilt hat.
Wenn der Kontoinhaber die Kontovollmacht widerruft, ist er dafⁿr verantwortlich, da▀ die an
den BevollmΣchtigten ausgegebene ec-Karte an die BANK 24 zurⁿckgegeben wird. Die
BANK 24 wird die ec-Karte nach Widerruf der Vollmacht fⁿr die Nutzung an ec-
Geldautomaten und automatisierten Kassen elektronisch sperren. Solange die Rⁿckgabe der
Karte nicht erfolgt ist, besteht jedoch die M÷glichkeit, da▀ sie weiterhin fⁿr die Ausstellung
garantierter Schecks verwendet wird. Die Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der
Karte bis zu ihrer Rⁿckgabe an die BANK 24 entstehen, hat der Kontoinhaber zu tragen.
(2) Nutzung von eurocheque-Vordrucken ohne ec-Karte
eurocheque-Vordrucke k÷nnen auch ohne Nutzung der ec-Karte zur Ausstellung nicht
garantierter Schecks verwendet werden. Die BANK 24 ist gegen-
ⁿber dem Schecknehmer zur Einl÷sung eines solchen Schecks nicht verpflichtet.
(3) Finanzielle Nutzungsgrenze
Der Karteninhaber darf Verfⁿgungen mit seiner ec-Karte nur im Rahmen des Kontoguthabens
oder eines vorher fⁿr das Konto eingerΣumten Kredits vornehmen.
Auch wenn der Karteninhaber diese Nutzungsgrenze bei seinen Verfⁿgungen nicht einhΣlt, ist
die BANK 24 berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der
ec-Karte entstehen. Die Buchung solcher Verfⁿgungen auf dem Konto fⁿhrt zu einer
▄berziehung; die BANK 24 ist berechtigt, in diesem Fall den h÷heren Zinssatz fⁿr
▄berziehungen zu verlangen.
Diese Regelungen zur Nutzungsgrenze gelten auch fⁿr die Ausstellung von nicht garantierten
eurocheques ohne Verwendung der ec-Karte. Wenn die BANK 24 einen nicht garantierten
Scheck nicht einl÷st, unterrichtet sie gleichzeitig den Kunden.
(4) Umrechnung von FremdwΣhrungsbetrΣgen
Nutzt der Karteninhaber die ec-Karte fⁿr Verfⁿgungen, die nicht auf Deutsche Mark lauten,
wird das Konto gleichwohl in Deutsche Mark belastet. Die Umrechnung von
FremdwΣhrungsbetrΣgen wird im Inland von der Stelle vorgenommen, die den Vorgang vom
Ausland zur weiteren Bearbeitung erhΣlt. Dabei legt sie den Devisenbriefkurs des dem Eingang
vorangegangenen B÷rsentages zugrunde. Die BANK 24 gibt dem Kontoinhaber mit dem
Kontoauszug den Eingangstag und den Umrechnungskurs bekannt.
(5) Rⁿckgabe der ec-Karte und der eurocheque-Vordrucke
Mit AushΣndigung einer neuen, spΣtestens aber nach Ablauf der Gⁿltigkeit der Karte ist die
BANK 24 berechtigt, die alte ec-Karte zurⁿckzuverlangen. Endet die Berechtigung, die ec-
Karte zu nutzen, vorher (zum Beispiel durch Kⁿndigung der Kontoverbindung oder des ec-
Karten-Vertrages), so hat der Karteninhaber die ec-Karte unverzⁿglich an die BANK 24
zurⁿckzugeben.
Endet die Berechtigung zur Nutzung von eurocheque-Vordrucken, so sind nicht benutzte
Vordrucke unverzⁿglich an die BANK 24 entwertet zurⁿckzusenden.
(6) Sperre und Einzug der ec-Karte
Die BANK 24 darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (zum Beispiel an ec-
Geldautomaten) veranlassen, wenn sie berechtigt ist, den ec-Kartenvertrag aus wichtigem
Grund zu kⁿndigen. Die BANK 24 ist zum Einzug und zur Sperre der ec-Karte auch
berechtigt, wenn die Nutzungsberechtigung der Karte durch Gⁿltigkeitsablauf oder durch
ordentliche Kⁿndigung endet.
(7) Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers
(7.1) Unterschrift
Der Karteninhaber hat die ec-Karte nach Erhalt unverzⁿglich auf dem Unterschriftsfeld zu
unterschreiben.
(7.2) SorgfΣltiges und getrenntes Aufbewahren der ec-Karte und der euro-
cheque-Vordrucke
ec-Karte und eurocheque-Vordrucke sind getrennt voneinander und jeweils mit besonderer
Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, da▀ sie abhanden kommen und gemeinsam
mi▀brΣuchlich zur Ausstellung garantierter Schecks verwendet werden. Sie dⁿrfen
insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden. Auch ohne ec-Karte
k÷nnen eurocheque-Vordrucke nach Verlust zur Ausstellung von nicht garantierten Bar- oder
Verrechnungsschecks mi▀brΣuchlich verwendet werden. Ebenso kann die ec-Karte alleine (z.
B. im Rahmen des edc-Systems) mi▀brΣuchlich eingesetzt werden.
(7.3) SorgfΣltiges Ausfⁿllen von eurocheque-Vordrucken
Die eurocheque-Vordrucke sind deutlich lesbar auszufⁿllen. Der Scheckbetrag ist in Ziffern
und in Buchstaben unter Angabe der WΣhrung so einzusetzen, da▀ nichts hinzugeschrieben
werden kann. Hat sich der Kunde beim Ausstellen eines eurocheques verschrieben oder ist der
eurocheque auf andere Weise unbrauchbar geworden, so ist dieser zu vernichten.
(7.4) Geheimhaltung der pers÷nlichen Geheimzahl (PIN)
Der Karteninhaber hat dafⁿr Sorge zu tragen, da▀ keine andere Person Kenntnis von der
pers÷nlichen Geheimzahl erlangt. Die Geheimzahl darf insbesondere nicht auf der ec-Karte
vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person,
die die pers÷nliche Geheimzahl kennt und in den Besitz der ec-Karte kommt, hat die
M÷glichkeit, zu Lasten des auf der ec-Karte angegebenen Kontos Verfⁿgungen zu tΣtigen
(zum Beispiel Geld an ec-Geldautomaten abzuheben).
(7.5) Unterrichtungs- und Anzeigepflichten
Stellt der Karteninhaber den Verlust seiner ec-Karte, von eurocheque-Vordrucken oder
ausgestellten eurocheques oder mi▀brΣuchliche Verfⁿgungen mit seiner ec-Karte oder mit
eurocheques fest, so ist die BANK 24 (Tel. [01803] 240024) unverzⁿglich zu benachrichtigen.
Den Verlust der ec-Karte kann der Karteninhaber auch gegenⁿber dem Zentralen
Sperrannahmedienst (Tel. [069] 740987) anzeigen. In diesem Fall ist eine Kartensperre nur
m÷glich, wenn der Name der Bank ù m÷glichst mit Bankleitzahl 380 707 24 ù und die
Kontonummer angegeben werden. Der Zentrale Sperrannahmedienst sperrt alle fⁿr das
betreffende Konto ausgegebenen Karten fⁿr die weitere Nutzung an ec-Geldautomaten und
automatisierten Kassen. Zur BeschrΣnkung der Sperre auf die abhanden gekommene Karte
mu▀ sich der Karteninhaber mit der BANK 24 in Verbindung setzen.
Wird die ec-Karte oder werden eurocheque-Vordrucke gestohlen oder mi▀brΣuchlich
verwendet, ist unverzⁿglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
1.1.3 Besondere Regeln fⁿr einzelne Nutzungsarten
(1) eurocheque-Garantieverfahren
(1.1) Zustandekommen der Garantie
Wird bei Ausstellung eines eurocheques die ec-Karte verwendet, so garantiert die BANK 24
die Zahlung des Scheckbetrages jedem Schecknehmer in Europa und in den an das Mittelmeer
angrenzenden LΣndern bis zu einem Betrag von 400 DM oder bis zur H÷he des in dem
jeweiligen Land ma▀geblichen ec-Garantieh÷chstbetrages. Dazu mⁿssen folgende
Voraussetzungen erfⁿllt sein:
Der Name der Bank, die Konto- und die ec-Kartennummer sowie die Unterschriften auf
eurocheque und ec-Karte mⁿssen ⁿbereinstimmen. In Deutschland ausgestellte eurocheques
sind fⁿr 8 Tage, in anderen LΣndern ausgestellte eurocheques sind fⁿr 20 Tage ab dem
Ausstellungsdatum garantiert. Die Frist ist gewahrt, wenn der eurocheque innerhalb dieser
Fristen der BANK 24 vorgelegt, einem anderen inlΣndischen Kreditinstitut zum Inkasso
eingereicht oder der GZS Gesellschaft fⁿr Zahlungssysteme mbH, Frankfurt, zugeleitet wird.
Die BANK 24 wird auf jeden mit der ec-Kartennummer versehenen eurocheque Zahlung
leisten, sofern die obengenannten Voraussetzungen eingehalten sind.