home
***
CD-ROM
|
disk
|
FTP
|
other
***
search
/
CD-ROM Magazin 1998 November (Power Rangers)
/
Rangers.bin
/
Data
/
SONLINE.EXE
/
SALENT2.TX_
/
SALENT2.TXT
Wrap
Text File
|
1997-12-10
|
6KB
|
212 lines
DER NOTAR GENIESST V╓LLIGE UNABH─NGIGKEIT
Er ist vom ÷sterreichischen Staat ernannt und unabsetzbar.
Er ist nur an die Gesetze gebunden und zu deren objektiver
Anwendung verpflichtet.
DER NOTAR IST STETS UNPARTEIISCH
Bei der Abwicklung von GeschΣften handelt der Notar genau
nach den bestehenden Rechtsvorschriften.
Jede der Vertragsparteien wird objektiv und ohne
jegliche Parteinahme beraten.
DER NOTAR IST ABSOLUT VERSCHWIEGEN
Absolute Verschwiegenheit geh÷rt zu seiner
beruflichen Verpflichtung.
Notare stehen unter Aufsicht.
Die Notariatskammern und die Justizbeh÷rden ⁿben Kontrolle
ⁿber die TΣtigkeit der Notare in ╓sterreich aus.
Ebenso ⁿberprⁿft wird die Einhaltung der Tarife.
Die Gebⁿhren fⁿr die Leistungen des Notars sind gesetzlich
vorgegeben.
Um Geld zu sparen sollten Sie sich ⁿber die jeweilige H÷he
rechtzeitig informieren, denn z. B. die Beglaubigung
einer Unterschrift bei einem Notar kostet oft weniger
als bei Gericht.
DIE UMFASSENDE AUSKUNFT
In jeder Notariatskanzlei erhalten Sie eine umfassende
Rechtsberatung.
Kostenlos ist die erste Rechtsauskunft in allen einschlΣgigen TΣtigkeitsbereichen der Notare.
Dazu geh÷ren:
Kauf-, Tausch-, Schenkungs- und WohnungseigentumsvertrΣge
TeilungsvertrΣge
Grundparzellierungen
Pacht- und MietvertrΣge
Schuldscheine und DarlehensvertrΣge
Ehepakte, ErbvertrΣge, Heiratsgutbestellung
Gesellschaftsgrⁿndun gen
Erweiterungen und Zusammenschlⁿsse von Unternehmen und
Gesellschaften
Abtretungen von Beteiligungen
General- und Hauptversammlungen
sΣmtliche Angelegenheiten bezⁿglich Grundbuch und Firmenbuch
Markenschutz
Gebⁿhren und Verkehrssteuern in Gewerbe-,
Grundverkebrs- und Agrarangelegenheiten
Wechselproteste
Testamente, Verlassenschaftsabwicklungen
Vormundschaftssachen und Adoptionen
EINSICHT IN GRUNDBUCH UND FIRMENBUCH
Alle Notariatskanzleien erm÷glichen Ihnen die
Einsichtnahme in das Grundbuch oder das Firmen-
buch. Beim Notar als GerichtskommissΣr erhalten
Sie einen amtlich beglaubigten Ausdruck aus dem
Grundbuch und Firmenbuch.
╓FFENTLICHE URKUNDEN
Eine vom Notar angefertigte Urkunde schafft den v÷lligen
Beweis dessen, was darin erklΣrt und vom
Notar amtlich bezeugt wird.
╓ffentliche Urkunden werden vom Notar im Original ohne
zeitliche Begrenzung aufbewahrt; Ausfertigungen k÷nnen Sie
jederzeit und wiederholt anfordern.
╓FFENTLICHE BEGLAUBIGUNG
Der Notar beglaubigt Unterschriften und
Abschriften. Er bestΣtigt beweiskrΣftig, da▀ eine
Person am Leben ist oder ein Wechsel nicht bezahlt
wurde.
DAS BEWEISKR─FTIGE PROTOKOLL
D er Notar ist zur objektiven Beaufsichtigung von VorgΣngen
ermΣchtigt(z. B. Verlosungen, Preisausschreiben,
Generalversammlungen).
Die von ihm verfa▀ten Protokolle sind beweiskrΣftig.
Zum Schutz vor unⁿberlegten Handlungen mⁿssen
bestimmte VertrΣge als Notariatsakt abgeschlossen werden
(z. B. EhevertrΣge, Schenkungsversprechen, ErbvertrΣge, etc.).
Der Notariatsakt kann auch vollstreckbar errichtet werden.
Dies fⁿhrt bei Nichterfⁿllung zur sofortigen Exekution
und zwar ohne Proze▀.
SICHERHEIT BEI VERTR─GEN
In ist einem Notar an Ihrer Seite sichern Sie sich
bei allen VertrΣgen sorgfΣltige und objektive Beratung
und die Verfassung rechtlich einwandfreier Urkunden.
ZU TREUEN H─NDEN
Sein Amtseid macht den Notar zum gesetzlich befugten
Verwahrer von Geld, Wertpapieren und Urkunden.
Auch hier zur v÷lligen Verschwiegenheit verpflichtet, handelt
er nach strengen Vorschriften und garantiert fⁿr die
Sicherheit der ihm anvertrauten Werte.
HILFE IN STEUERFRAGEN
Aufgrund seiner TΣtigkeit hat der Notar besondere Kenntnisse
vor allem auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuer,
der Grunderwerbssteuer, Gesellschaftssteuer,
den Stempel- und sonstigen staatlichen Gebⁿhren.
TESTAMENT UND ERBVERTRAG
Auch im Bereich der Verlassenschaften verfⁿgen
Notare ⁿber ausgesprochen hohe Erfahrungen.
Daher sind sie auch besonders qualifiziert zur
Verfassung von Testamenten und ErbvertrΣgen
und zur kompetenten Beratung in allen Erbangelegenheiten.
╓STERREICHISCHES ZENTRALES TESTAMENTSREGISTER
Jedes beim Notar deponierte Testament wird
im Zentralen Testamentsregister erfa▀t. Gleichzeitig
wird eine Testaments-Kennkarte ausgegeben.
Auf diese Art sind ⁿber eine Million letztwilliger
Verfⁿgungen registriert. Das Testamentsregister wird
von der ╓sterreichischen Notariatskammer gefⁿhrt.
Dabei ist die Geheimhaltung absolut gewΣhrleistet.
GERICHTSKOMMISSARIAT UND VERLASSENSCHAFT
Damit bei allen Verlassenschaftsverfahren eine ordnungsgemΣ▀e
Abwicklung gewΣhrleistet ist, wird hierfⁿr vom Gericht
ein Notar beauftragt.
Wenn n÷tig, sichert dieser das Erbgut durch Versiegelung
und treuhΣnderische Verwahrung.
IHR RECHTSBEISTAND BEI
GERICHTEN UND BEH╓RDEN
Der Notar vertritt seine Klienten als Rechtsheistand bei
Verwaltungsbeh÷rden und in bestimmten Angelegenheiten
auch vor Gericht, wie z. B. Verlassenschaften,
Vormundschaften und Pflegsehaften. Ebenso erledigt
er fⁿr Sie alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit
dem Grund- bzw. Firmenbuch. Er verhandelt mit Gewerbebeh÷rden,
dem Finanzamt sowie der Grundverkehrskommission.
In all diesen Angelegenheiten verfa▀t er sΣmtliche Eingaben
und Rechtsmittel.
Der Notar kann auch in Strafsachen als Verteidiger auftreten.
IHR NOTAR:
Dr. Werner SALENTINIG
Imbergstra▀e 25
5020 Salzburg
Tel.: 0662/887766