home
***
CD-ROM
|
disk
|
FTP
|
other
***
search
/
CD-ROM Magazin 1998 November (Power Rangers)
/
Rangers.bin
/
Data
/
SONLINE.EXE
/
SALENT8.TX_
/
SALENT8.TXT
Wrap
Text File
|
1997-12-12
|
6KB
|
137 lines
SICHERHEIT IN DER FAMILIE
DURCH DEN NOTAR
Im besonders sensiblen Bereich der ehe- und familienrechtlichen
Probleme ist ein erfahrener und unabhΣngiger Berater unerlΣ▀lich.
Der Notar ist seit jeher mit dieser Aufgabenstellung vertraut und
daher in der Lage, die rechtlichen Beziehungen zwischen
Familienmitgliedern zu ordnen. Oft machen starke pers÷nliche und
emotionelle Bindungen eine gerechte Regelung fⁿr die Beteiligten
schwierig. Hier hilft der Notar:
~ unabhΣngig und unparteiisch
~ sachkundig und erfahren
~ objektiv unter Wahrnehmung der Interessen aller Parteien
~ verschwiegen und diskret
EHE UND
LEBENSGEMEINSCHAFT
Eine Ehe ist nicht nur eine pers÷nliche Verbindung,
sondern auch eine Gemeinschaft im verm÷gensrechtlichen Sinn.
Im allgemeinen gebⁿhrt jedem der Ehepartner das, was er in die Ehe
eingebracht hat sowie das, was er wΣhrend der Ehe erworben hat.
Der andere Ehepartner hat darauf grundsΣtzlich keinen Anspruch.
Dies fⁿhrt manchmal zu Ungerechtigkeiten.
Ein Ehepakt schafft hier Abhilfe.
Dieser regelt die Verm÷gensverhΣltnisse zwischen Ehepartnern
und mu▀ vor dem Notar abgeschlossen werden.
Neben der Ehe bestehen immer mehr Lebensgemeinschaften.
Diese haben nicht die rechtlichen Wirkungen einer Ehe.
Oft wird auch hier gemeinsames Verm÷gen erworben.
Die Lebensgemeinschaft erzeugt jedoch keine Unterhaltspflichten
und ist faktisch jederzeit aufl÷sbar. Das Bedⁿrfnis nach einer fairen
vertraglichen Regelung, etwa hinsichtlich Versorgung,
Wohnungsrechten, Verm÷gensaufteilung und Erbrecht, ist jedoch
vorhanden. Besteht eine vertragliche Regelung durch den Notar,
sind die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen beider Partner
geschⁿtzt.
EHESCHEIDUNG
MIT VERST─NDNIS
Im Falle des Scheiterns einer Ehe regelt das Gesetz die Aufteilung
des ehelichen Gebrauchsverm÷gens und der Ersparnisse, nicht jedoch
die des ⁿbrigen Verm÷gens.
Eine Scheidung kann mit einem langwierigen Aufteilungsverfahren
vor dem Richter verbunden sein.
Eine vertragliche Regelung ⁿber die Aufteilung des ehelichen
Verm÷gens ist anzuraten. Der Notar hilft Ihnen, durch die Errichtung
solcher Vereinbarungen aufwendige Gerichtsverfahren zu verkⁿrzen
und Kosten zu sparen.
Fⁿr Vereinbarungen ⁿber die Aufteilung des ehelichen
Gebrauchsverm÷gens, also all dessen, was zur Lebensfⁿhrung der
Ehegatten gedient hat, gelten besondere Bedingungen.
Alle ⁿbrigen Scheidungsfolgen, wie etwa die Aufteilung eines
gemeinsamen Unternehmens, die Regelung des Unterhaltes,
die Obsorge ⁿber die Kinder und die Aufteilung der ehelichen
Ersparnisse sowie der ⁿbrigen Verm÷genswerte k÷nnen vertraglich
geregelt werden. Dieser Vertrag bedarf in gewissen FΣllen der Form
des Notariatsaktes.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Notar. Er ist bestrebt,
gemeinsam mit Ihnen eine gerechte L÷sung zu finden.
DISKRETE HILFE BEI ADOPTION
Nicht immer geht der Wunsch nach eigenen Kindern in Erfⁿllung.
Eine Alternative ist in diesen FΣllen die Adoption eines Kindes.
Auch das Bedⁿrfnis nach Versorgung im Alter und erbrechtliche
▄berlegungen k÷nnen Anla▀ dafⁿr sein, eine Person Ihres
Vertrauens an Kindes statt anzunehmen.
Die Adoption kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen dem
Annehmenden und dem Wahlkind zustande und vermittelt
der angenommenen Person grundsΣtzlich die Rechtsstellung eines
leiblichen Kindes. Zur Gⁿltigkeit ist die gerichtliche Bewilligung
erforderlich.
Bei der BewΣltigung des relativ komplizierten Verfahrens und bei
den Problemen, die sich dabei ergeben, hilft Ihnen Ihr Notar.
Zu seinen TΣtigkeiten geh÷ren:
ein umfassendes BeratungsgesprΣch
die Prⁿfung der rechtlichen Voraussetzungen
(nicht jeder kann jeden adoptieren!)
die Verfassung des Adoptionsvertrages das Vertreten der
Parteien vor Gericht
die Beratung ⁿber die erbrechtlichen Folgen der Adoption
DER NOTAR SCH▄TZT
DIE RECHTE DER KINDER
Die Vaterschaftsanerkennung.
Entstammen Kinder einer au▀erehelichen Beziehung,
haben sie nicht dieselben Rechte wie eheliche Kinder.
Diese verschafft ihnen erst die Anerkennung der Vaterschaft.
Die Vaterschaft kann vor einem Notar anerkannt werden.
Dies kann Ihnen ein zeitaufwendiges Gerichtsurteil ersparen.
Darⁿber hinaus berΣt Sie Ihr Notar in allen familien-, erb- und
verfahrensrechtlichen Fragen.
Medizinisch unterstⁿtzte Fortpflanzung.
Auch hier hat der Gesetzgeber vorgesorgt.
Der Notar errichtet in diesem Fall ein Protokoll ⁿber die
ZustimmungserklΣrung der Beteiligten und informiert diese
ⁿber alle familien-, ehe- und erbrechtlichen Konsequenzen.
DIE NOTARIATSTARIFE -SICHERHEIT ZU FAIREN KOSTEN
FamiliΣre Fragen und Probleme erfordern von allen Beteiligten
viel Geduld und VerstΣndnis. Und die Erfahrung und LoyalitΣt
eines Rechtsberaters. Dem Notar wurde von Gesetzes wegen
die Regelung zahlreicher familien-, ehegⁿter- und erbrechtlicher
Angelegenheiten ⁿbertragen. Sein Wissen und die objektive
Beratung bringen Ihnen rasch Klarheit ⁿber die Rechte und helfen
Ihnen7 Zeit und Geld zu sparen.
Die Tarife fⁿr die Leistungen der Notare sind gesetzlich geregelt.
▄ber die H÷he erhalten Sie jederzeit Auskunft.
▄berdies wird Ihnen in jeder Notariatskanzlei die erste Auskunft
kostenlos erteilt, und zwar in allen einschlΣgigen TΣtigkeitsbereichen
des Notariates, so auch in sΣmtlichen die Familie betreffenden
Rechtsfragen.
DER NOTAR - FAMILIENNAH
IHR NOTAR:
Dr. Werner SALENTINIG
Imbergstra▀e 25
5020 Salzburg
Tel.: 0662/887766