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1997-11-04
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6KB
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121 lines
Endbenutzer-Software-Lizenz-Vertrag
Die Benutzung von meiner Software durch den Endverbraucher erfolgt
ausschliesslich zu den nachstehenden Bedingungen.
Zwischen Ihnen (im folgenden auch: "Lizenznehmer" genannt) und mir, kommt
folgender Lizenzvertrag zustande.
1. Lizenzbedingung:
Gegenstand der Lizenzbedingungen ist das auf dem Datentraeger (Diskette)
aufgezeichnete Programm, die Programmbeschreibung und Bedienungs-
anleitung, sowie sonstiges Zubehoer. Dies wird auch als "Software"
bezeichnet.
2. Umfang der Nutzung:
Ich gewaehre Ihnen das einfache nicht -ausschliessliche und persoenliche
Recht (im folgenden auch als Lizenz bezeichnet), die beiliegende Kopie
der Software auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen
Zentraleinheit (CPU)), und nur an einem Ort zu benutzen. Ist dieser
einzelne Computer ein Mehrbenutzersystem, so gilt dieses Benutzungs-
recht fuer alle Benutzer dieses einen Systems. Als Lizenznehmer duerfen
sie Software in koerperlicher Form (d.h. auf einem Datentraeger abge-
speichert) von einem Computer auf einen anderen Computer uebertragen,
vorausgesetzt, dass Sie zu irgendeinem Zeitpunkt immer nur auf einem
einzelnen Computer genutzt wird. Ausnahme: Wenn der Lizenznehmer im
Besitz einer gueltigen Firmen(II)/-Schullizenz (Details auf Anfrage)
ist, darf er die Software auf genau der in der Firmen(II)/-Schullizenz
angegebenen Anzahl von Computern installieren.
Besondere Beschraenkungen:
Dem Lizenznehmer ist untersagt,
a) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von mir die Software oder das
zugehoerige schriftliche Material an einen Dritten zu uebergeben oder einem
Dritten sonstwie zugaenglich zu machen.
b) die Software von einem Computer ueber ein Netz oder einen Daten-
uebertragungskanal auf einen anderen Computer zu uebertragen.
c) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von mir die Software abzu-
aendern, zu uebersetzen, zurueckzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu
entassemblieren.
d) von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schrift-
liche Material zu vervielfaeltigen.
e) Das Programm oder Teile davon zu uebersetzen, abzuaendern oder vom
schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
3. Inhaberschaft an Rechten:
Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem koerper-
lichen Medium, auf welchem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von
Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Ich behalte mir
insbesondere alle Veroeffentlichungs-, Vervielfaeltigungs-, Bearbeitungs-
und Verwertungsrechte an der Software vor.
4. Vervielfaeltigung:
Die Software und das zugehoerige Schriftmaterial sind urheberrechtlich
geschuetzt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist,
ist Ihnen das Anfertigen einer einzigen Reservekopie ausschliesslich zu
Sicherungszwecken erlaubt.
Sie sind verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk von
mir anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen.
Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk darf nicht entfernt
werden.
5. Uebertragung des Benutzungsrechtes:
Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit vorheriger schrift-
licher Einwilligung von mir und nur unter diesen Lizenzbedingungen an
einen Dritten uebertragen werden. Verschenken, Vermietung und Verleih
der Software sind ausdruecklich untersagt.
6. Aenderungen und Aktualisierungen:
Ich bin berechtigt, Aktualisierungen oder korrigierte Versionen der
Software nach eigenem Ermessen zu erstellen.
7. Vertragsdauer
Dieser Vertrag ist nicht zeitlich begrenzt. Handelt der Lizenznehmer
den Bedingungen dieses Vertrages zuwider, so erlischt das Nutzungs-
recht, ohne dass es einer Kuendigung bedarf. In diesem Fall besteht die
Verpflichtung, die Originaldatentraeger, etwa vorhandene Sicherungs-
kopien, sowie Kopien der Software auf Festplatten und Magnetbaendern
sowie schriftliche Materialien incl. aller Ausdrucke und evtl. auf
Datentraeger gelieferter Bestandteile der Dokumentation zu vernichten,
oder auf Anforderung des Lizenzgebers an diesen auszuliefern. Der
Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber fuer jeden Schaden, der dem
Lizenzgeber aus einer Verletzung dieses Vertrages entsteht.
8. Gewaehrleistung und Haftung:
a) Ich gewaehre gegenueber dem urspruenglichen Lizenznehmer, dass zum
Zeitpunkt der Uebergabe der Datentraeger (Diskette), auf dem die Software
aufgezeichnet ist, unter normalen Betriebsbedingungen frei von Fehlern ist.
b) Sollte der Datentraeger (die Diskette) dennoch fehlerhaft sein, so kann
der Erwerber Ersatzlieferung waehrend der Gewaehrleistungszeit von 6
Monaten ab Lieferung verlangen. Er muss dazu den Datentraeger und eine
Kopie der Rechnung/Quittung an mich, oder jenen Haendler, von dem das
Produkt bezogen wurde, retournieren.
Ich uebernehme keine Haftung fuer die Fehlerfreiheit der Software.
Insbesondere uebernehme ich keine Gewaehr dafuer, dass die Software den
Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genuegt, oder mit anderen von
ihm genutzten Programmen zusammenarbeitet. Weiterhin bin ich unter
keinen Umstaenden fuer Schaeden haftbar, die sich aus der Nutzung oder
Unfaehigkeit zur Nutzung des vorliegenden Produktes ergeben. Dies
schliesst den Verlust von Geschaeftsgewinnen, die Unterbrechung der
geschaeftlichen Ablaeufe, den Verlust von Daten, sowie alle uebrigen
materiellen und ideellen Verluste und deren Folgeschaeden ein und gilt
selbst dann, wenn ich zuvor ausdruecklich auf die Moeglichkeit der-
artiger Schaeden hingewiesen worden bin. Die Verantwortung fuer die
richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der
damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse traegt der Erwerber.
Das gleiche gilt fuer eventuell begleitendes schriftliches Material.
Ich hafte nicht fuer Schaeden, es sei denn, dass ein Schaden durch
Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit seitens meiner Person verursacht
worden ist. Eine Haftung wegen eventuell von mir zugesicherten Eigen-
schaften bleibt davon unberuehrt. Eine Haftung fuer Mangelfolgeschaeden,
die nicht vom Lieferumfang umfasst sind, ist ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so
beruehrt dies die uebrigen Bestimmungen nicht.
Anstelle der nichtigen Bestimmungen gilt in diesen Fall, was dem
erkennbar gewollten Vertragszweck am naechsten kommt.