home
***
CD-ROM
|
disk
|
FTP
|
other
***
search
/
PC Action 1996 June
/
PCA_0696.ISO
/
menue
/
foren
/
5
/
06960003.txt
< prev
next >
Wrap
Text File
|
1996-04-19
|
2KB
|
77 lines
25
Sinnlos
Christian Heitzer
ALLE
Meine Meinung zum Thema
Indizierung ist folgende:
Es wird zwar immer wieder
behauptet, daß die Gewalt,
wie sie in Spielen oder
Filmen dargestellt wird, auf
das eigene Verhalten um-
schlägt. Ich denke jedoch
nicht, daß dies der Fall
ist. Selbst kleine(re) Kin-
der können sehr wohl unter-
scheiden, daß ein Computer-
spiel nicht die Realität
ist. Auch meinem kleinen
Bruder (9 Jahre) lasse
ich sehr wohl "Dumm" und
"Tödlicher Wettkampf 1+2+3"
spielen, da er eben weiß,
daß es nur ein Spiel ist.
Allerdings habe ich bei den
Typen von der BPjS so das
Gefühl, SIE könnten zwischen
Realität und Spiel nicht
unterscheiden und hätten es
deshalb nötig, die Spiele
zu indizieren.
Daß die BPjS schon einiges
an Mist verzapft hat, läßt
sich ja an einigen älteren
zweifelhaften Indizierungen
eindeutig erkennen (Filme,
Schallplatten, Spiele).
Die Indizierung selbst ist
ja eigentlich eh nur mit
einer Freigabe ab 18 Jahren
zu vergleichen, wogegen
ja eigentlich nichts einzu-
wenden ist. Das VERBOT eines
Mediums (z.B. eben bei Com-
puterspielen) ist jedoch
glatte ZENSUR! Ob diese
Zensur nun vor oder nach dem
Erscheinen des Programmes
geschieht ist doch dabei
völlig egal. Hier wäre evtl.
mal eine Gesetzesänderung
bzw. -klärung nötig.
Das eine Indizierung sowieso
die beste Werbung ist, sieht
man ja an Spielen wie eben
"Dumm", welches ja in an-
deren Ländern mit "In
Deutschland indiziert" sehr
gewinnbringend verkauft
wird. Auch der Film "Mortal
Kombat - The Movie" wirbt
mit Slogans wie "Unzensiert"
und "Erst ab 16", welche ja
eindeutig Seitenhiebe auf
die Indizierung der Soft-
wareprodukte darstellen.
Die Indizierung läßt sich
meiner Meinung nach nur
in einem Punkt zweifels-
ohne rechtfertig, und zwar
bei der Indizierung von
Nazischrott (Spiele,...).
So, wer mir jetzt zustimmt,
oder auch nicht, der kann
mir ja seine Meinung dazu
schreiben.