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Tipps und Tricks: So sparen Sie Steuern
Reparaturkosten sofort in voller Höhe absetzen
Wer seinen Rechner selbst aufrüstet, weiß meistens, was er da macht. Fällt aber der Schraubenzieher versehentlich auf die Hauptplatine, während der Computer läuft, ist der Prozessor meist nicht mehr zu retten.
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Restbuchwert Null: Eine Hardware-Aufrüstung des Apple //e ist wohl eher unrentabel, könnte aber voll abgeschrieben werden.
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Wird der PC aufgerüstet, müssen die nachträglich eingebauten Teile zusammen mit den Anschaffungskosten abgeschrieben werden – nicht aber, wenn es sich um Reparaturen handelt: Müssen Sie ein defektes Bauteil ersetzen, können Sie es sofort in voller Höhe als Werbungskosten erfassen. Das gilt auch dann, wenn es mehr als 410 Euro (bis 2001: 800 Mark) zuzüglich Umsatzsteuer kostet.
Lassen sich Ihrer alten Computer-Rechnung noch die Kosten der jetzt zerstörten Bauteile entnehmen, können Sie die hierauf entfallende Abschreibung zusätzlich als Werbungskosten erfassen.
Beispiel: Die Hauptplatine des Rechners aus Tipp 6 hat Ende 2001 einen Restbuchwert von 300 Euro. Diesen Betrag können Sie sofort als Werbungskosten erfassen. Der verbleibende Restwert des Computers liegt dann bei 1.600 Euro (1.900 Euro minus 300 Euro) und wird in 2002 und 2003 mit je 800 Euro abgeschrieben.
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