Tipps und Tricks: So sparen Sie Steuern

Aufrüstungskosten: Beteiligen Sie den Fiskus

Wenn Sie Ihren PC aufrüsten, weil vielleicht der Prozessor zu langsam geworden ist, erhöht sich der Restbuchwert Ihres Rechners.



Glück im Unglück: Müssen Sie ein defektes Bauteil ersetzen, können Sie die Kosten im gleichen Jahr geltend machen.
Die Kosten der Nachrüstung schreiben Sie dann über die Restnutzungsdauer ab. Klingt kompliziert? Folgendes Beispiel schafft Klarheit:

Beispiel: Der Computer aus Tipp 2 hat am 1. Januar 2003 noch einen Restbuchwert von 800 Euro. Rüsten Sie jetzt einen neuen Brenner und eine größere Festplatte für insgesamt 250 Euro nach, beträgt der Restbuchwert 1050 Euro.

Diesen Restbuchwert schreiben Sie über die verbleibende Restnutzungsdauer ab. Die Abschreibung beträgt dann für 2002 und 2003 jeweils 525 Euro.

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