Wenn Sie das Internet für berufliche Zwecke nutzen, können Sie die jeweiligen Ausgaben ebenfalls als Werbungskosten geltend machen.
Dazu bieten sich zwei Möglichkeiten an. Zum einen können Sie den beruflichen Anteil schätzen und dann den Sachbearbeiter im Amt von Ihren beruflichen Surfaktivitäten überzeugen.
Oder Sie führen über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten eine Art Internet-Fahrtenbuch, in dem Sie besuchte Internet-Seiten, Verweildauer und beruflichen Zusammenhang darstellen. Für private Besuche notieren Sie nur die Zeit. Dann können Sie den exakten beruflichen Kostenanteil errechnen.